„Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst die niemand kann.“ Dieses Sprichwort wird fast jeder von uns kennen. Gerade zur Sommerszeit sind die Erwartungen an das Wetter von einzelnen gegensätzlich, so dass dieses Sprichwort selbst auf das Wetter zutrifft. Ich hoffe sehr, liebe Leserinnen und Leser, dass Sie das Beste für sich daraus machen und die Tage weiterhin genießen können. Die Ferien- und damit die Urlaubszeit beginnt bei vielen Familien. Ich wünsche Ihnen allen eine schöne erholsame Zeit bei bestem Wetter.
„Die Investitionsinitiative soll das Wachstum ankurbeln“; „Ende der Durststrecke zeichnet sich ab“. Das sind nur zwei Schlagzeilen, die in der Tagesschau in den letzten Tagen Thema waren. Ich hoffe sehr, dass wir in unserer Gemeinde davon profitieren können. Wir sind dabei unseren Beitrag dazu beizusteuern. Die Energiewende wird mittel- und langfristig stattfinden und, so sind die Hoffnungen, der Gemeinde Waigolshausen Partizipationsmöglichkeiten bieten. Im IV. Quartal 2025 bzw. I. Quartal 2026 rechnen die Projektierer mit einem positiven Bescheid der Genehmigungsbehörde für die Erstellung der Windkraftanlagen. Die Gespräche für Beteiligungsmöglichkeiten werden in den nächsten Monaten intensiviert und gestaltet. Hier trifft wieder das Sprichwort von oben zu: Dem einen gefallen die Anlagen nicht, dem anderen stören sie nicht, viele halten es für sinnvoll, einige wenige sind komplett dagegen.
Im Gemeinderat wurde über ein weiteres wichtiges Zukunftsprojekt beraten und ein Startschuss gegeben. Zwei Projektierer möchten im Gemeindegebiet Energiespeicher errichten. Diese Speicher sind in sog. Schiffscontainer untergebracht und werden auf Fundamente gestellt. Die Anzahl der Container richtet sich nach der Speichergröße, die vom Stromnetzbetreiber (Bayernwerk) aufgrund von Kapazitäten im Netz festgelegt wird. Eine ungefähre Speicherkapazität von insgesamt ca. 500 MWh ist bei beiden Projekten angedacht. Die beiden Projekte sollen so baulich eingefasst werden (Einfriedung, Bepflanzungen), dass sie sich gut in die Umgebung einpassen. Die zu erwartenden Gewerbesteuereinahmen werden sich äußerst positiv auf den gemeindlichen Haushalt auswirken. Es freut mich sehr, dass wir diese Projekte anstoßen konnten.
Förderprogramme für unterschiedliche Maßnahmen werden aufgestellt und können von den Kommunen in Anspruch genommen werden. Wir werden für einen Radweg zwischen Theilheim und Waigolshausen eine Machbarkeitsstudie beantragen. Unser Ziel ist es, einen Lückenschluss zwischen den Gemeindeteilen zu bekommen und so dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie soll es sein, mögliche Wegeführungen darzustellen, Kosten zu ermitteln, Schwierigkeiten aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten.
Ich komme wieder auf das Sprichwort vom Beginn des Textes zurück. Vor- und Nachteile werden abgewogen und Kompromisse gefunden. Der Gemeinderat hat erneut die Teilsanierung des Betonweges in Theilheim, nach einem Antrag aus dem Gemeinderat, auf die Tagesordnung genommen. In der letzten Sitzung fand der Beschluss zur Umsetzung dieser Teilsanierung eine große Zustimmung.
Der Breitbandausbau geht weiter. Aktuell werden in Theilheim im Luisenweg, Mendel-Rosenbaum-Weg, Taubenbrunnen die Anschlüsse verlegt. Weiter geht es dann mit Seeberg, Am Hoch, Kreuzgraben, Friedenstraße und Bergstraße. Bitte halten Sie schon mal, wenn vorhanden, etwaige Pläne bereit, um die Leitungen/Leerrohre der Versorgungsleitungen von der Straßenseite aus aufzeigen.
Im August stehen mit die größten Feierlichkeiten in der Gemeinde Waigolshausen an. Die Weinfeste in Hergolshausen (02.08. und 03.08) und Theilheim (08.08. - 10.08.) finden hoffentlich eine große Anzahl an Besucherinnen und Besuchern. Gerade in Theilheim wird das 40. Weinfest etwas größer gefeiert. Herzliche Einladung ergeht an alle Leserinnen und Leser mit der Bitte, kräftig die Werbetrommel für diese Veranstaltungen zu rühren. Vielen herzlichen Dank schon jetzt an die vielen fleißigen Helferinnen und Helfer.
Liebe Leserinnen und Leser - „Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst die niemand kann.“ - In diesem Bewusstsein arbeiten wir in der Gemeinde zusammen mit dem Gemeinderat, arbeite ich tagtäglich daran, das bestmögliche für Sie, die Bürgerinnen und Bürger und für die Gemeinde zu erreichen.
Ich wünsche Ihnen allen schöne sonnige Urlaubstage, den Schülerinnen und Schülern schöne Ferien. Ihnen allen Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit sonnigen Grüßen
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Bgm. Zeißner gab die Beschlüsse zu TOP 7 und TOP 9 der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.06.2025 öffentlich bekannt. Dem Nutzungsvertrag mit der Firma Prokon für die gemeindlichen Flächen wurde zugestimmt. Der Bürgermeister wurde mit der Unterzeichnung beauftragt. Der Auftragsvergabe für eine Sanierung eines Teilstückes des Betonplattenweg Fl.-Nr. 230, Gemarkung Theilheim wurde zunächst nicht zugestimmt. Dies erfolgte nach erneuter Beratung aber in der Sitzung vom 17.07.2025.
Die TOP 7 und 8 der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.06.2025 beinhalteten die Auftragsvergabe einer dimmbaren LED-Beleuchtung im Freizeitzentrum an die Fa. Schraut, Eßleben. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Möglichkeit für einen barrierefreien Friedhofszugang am Friedhof Waigolshausen von der Hauptstraße soll aktuell nicht umgesetzt werden.
Vorstellung Jahresbetriebsplan - Forst
Försterin Selina Schott stellte den Jahresbetriebsplan vor. Sie erläuterte die Maßnahmen, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und welche für das laufende Jahr geplant sind (erhöhter Holzeinschlag war hauptsächlich durch Schädlingsbefall bedingt, Pflegemaßnahmen Seilwindenlehrgang der SVLFG, PEFC Audit, forstliches Gutachten). Insbesondere wurden auch die klimabedingten sowie die durch Schädlinge und Wildbestand verursachten Schäden am Baumbestand dargestellt. Daraus ergibt sich eine steigende Bedeutung für die Waldverjüngung in der Zukunft und für die Bejagung.
Für das Jahr 2025 sind folgende Maßnahmen geplant: Abbau nicht mehr benötigter Zäune im Judenholz, Durchforstung im Engenholz (Douglasie), Pflege Engenholz (Laubholz), Verkehrssicherung Engenholz, Vertragsnaturschutz, Waldbegang Schindholz mit ALE, Jungpflege - Pflege Engenholz, Jungdurchforstung Hohes Roth (Kirsche), evtl. Hieb Hamichholz/Hohes Roth, Zaununterhalt, Brennholz
Vorgehen - Möglicher Radweg Theilheim - Waigolshausen
Das Ministerialschreiben zur - Radoffensive Klimaland Bayern - wurde vorgestellt. Dabei wurde auf die Möglichkeit zur Verwirklichung eines Radwegs von Theilheim nach Waigolshausen eingegangen. Es war zu entscheiden, ob und in welcher Form man an dem Förderprogramm teilnimmt. Mit einer gleichfalls geförderten Machbarkeitsstudie können Grundlagen auf fachlicher Grundlage ermittelt, Trassenführungen bewertet und Kosten abgeschätzt werden. Auf Basis der damit erlangten Erkenntnisse kann dann der Gemeinderat weitere Entscheidungen treffen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie bei dem Förderprogramm zu beantragen.
Vereinbarung St 2270 GRW Schwanfeld-Theilheim
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt hat eine Vereinbarung zum o. g. Sachverhalt vorgelegt und um Genehmigung durch den Gemeinderat gebeten. Die Vereinbarung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Einsicht bereitgestellt. Die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung, insbesondere die Regelungen zur Kostentragung der Baumaßnahme und den späteren Unterhaltsverpflichtungen der Gemeinde wurden vorgestellt und erläutert. Die Baukosten und alle Kosten für den notwendigen Grunderwerb werden dabei komplett von der Straßenbauverwaltung getragen. Nach der Bauabnahme geht der Weg dann in die Bau- und Unterhaltslast der Gemeinde über. Für die Mehrkosten aus Erneuerung, Unterhaltung und Betrieb (einschließlich Winterdienst) werden der Gemeinde Ablösebeträge gezahlt. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Vereinbarung zu.
Bauleitplanverfahren;
Aufstellungsbeschlüsse für zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne „Batteriespeicher Waigolshausen Süd 1“ und „Batteriespeicher Waigolshausen Süd 2“ im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waigolshausen
Die Firma Greenovative GmbH mit Sitz in Nürnberg hat einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung eines Batteriespeichers gestellt. Der hierbei geplante Batteriespeicher soll südlich von Waigolshausen errichtet werden und hat eine Ausdehnung von ca. 1,5 - 2 Hektar. Das Plangebiet umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 1744 der Gemarkung Waigolshausen. Der geplante Batteriespeicher dient der Speicherung erneuerbarer Energie und soll mit einer Kapazität von rund 162 MWh einen Beitrag zur Netzstabilität leisten, die Versorgungssicherheit erhöhen und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz fördern. Mit der Anlage können Versorgungsspitzen ausgeglichen und überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energiequellen effizient gespeichert und bei Bedarf bereitgestellt werden. Dies trägt zur Reduktion der CO₂-Emissionen bei und unterstützt die Klimaziele der Gemeinde. Die Firma Greenovative GmbH übernimmt die Kosten des Verfahrens sowie der Verwaltungskosten.
In einem parallel dazu eingereichten Antrag hat auch die Firma SÜDWERK Energie GmbH mit Sitz in Burgkunstadt einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung eines Batteriespeichers gestellt. Der hierbei geplante Batteriespeicher befindet sich ebenfalls südlich von Waigolshausen in unmittelbarer Nähe des o. g. Plangebiets der Firma Greenovative GmbH und hat eine Ausdehnung von ca. 2,57 Hektar und umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 1735 der Gemarkung Waigolshausen. Dieser geplante Batteriespeicher dient ebenfalls der Speicherung erneuerbarer Energie und soll mit einer Kapazität von rund 319,5 MWh einen Beitrag zur Netzstabilität leisten, die Versorgungssicherheit erhöhen und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz fördern.
Im Parallelverfahren soll zudem die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Batteriespeicher Waigolshausen Süd 1“ und des Bebauungsplans „Batteriespeicher Waigolshausen Süd 2“ der Gemeinde Waigolshausen durchgeführt werden. Der Änderungsbereich umfasst dabei den Geltungsbereich der beiden vorgenannten Plangebiete. Die Kosten der beiden Verfahrens sowie der Verwaltungskosten haben die Antragssteller zu tragen.
Die vorgenannten Aufstellungsbeschlüsse sind für die Antragsteller zwingend erforderlich, damit diese überhaupt erst eine Anfrage beim Netzbetreiber stellen können, ob diese Batteriespeicher, die nahe an den Stromleitungen liegen müssen, aus Sicht des Netzbetreibers dort überhaupt realisiert werden können.
Aus bauplanungsrechtlichen Gründen sind für die im Außenbereich geplanten Anlagen vorhabenbezogene Bebauungspläne erforderlich und auch der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen, um dem Entwicklungsgebot gerecht zu werden, nach dem sich die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickeln sollen.
Die beiden antragstellenden Firmen hatten dem Gemeinderat die Planungen bereits in früheren Sitzungen vorgestellt. Diese Informationen erfolgten aus eigentumsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen jeweils im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Die nun erfolgten Aufstellungsbeschlüsse waren nun Teil der öffentlichen Sitzungen.
| Information des Bürgermeisters/Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat | |
| - | Sachstand WK 13 |
| Bürgermeister Zeißner teilte mit, dass die Bauanträge für die geplanten Windkraftanlagen fristgerecht bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht worden sind. Alle für den Nachweis der Flächensicherung dieses Gebiets erforderlichen Verträge mit den Eigentümern wurden abgeschlossen. |
| - | Sachstand Breitband |
| Seitens der Firma DSLmobil GmbH werden die Arbeiten im GT Waigolshausen weitergeführt. Die Asphaltarbeiten stehen an. Im GT Theilheim wurden im Baugebiet Schwanfelder Weg bereits Leerrohre für Hausanschlüsse verlegt. Die weiteren Gebiete folgen im Anschluss. |
| - | Sachstand Spielplatz Honigleite |
| Das Baufeld ist vorbereitet. Baugruben wurden ausgehoben und die Pflasterfläche ist vorbereitet. |
Dienstag, 12.08.2025
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
Im Rahmen des laufenden Breitbandausbaus in der Gemeinde Waigolshausen möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auf folgende Punkte hinweisen:
Verwendung vorhandener Leerrohre:
Sofern auf Ihrem Grundstück bereits Leerrohre vorhanden sind, welche für den Glasfaseranschluss verwendet werden sollen, bitten wir Sie, entsprechende Unterlagen zur Lage dieser Rohre bereitzuhalten. Diese Informationen sind für die Planung und Durchführung des Hausanschlusses essenziell. Bitte legen Sie die Unterlagen bei der Besprechung des Hausanschlusses mit der ausführenden Firma vor.
Antwort der Gemeinde Waigolshausen auf einen offenen Brief der Eigenheimer-Vereinigung Waigolshausen-Theilheim vom 24.07.2025
In ihrem offenen Brief vom 24. Juli 2025 hat sich die Eigenheimer-Vereinigung Waigolshausen-Theilheim mit der Frage an die Gemeinde gewandt, ob die noch ausstehenden Restarbeiten - insbesondere im Bereich der Nahtstellen zwischen alter und neuer Asphaltdecke - durch die aktuell ausführende Baufirma noch abgeschlossen werden.
Diese Frage beantworten wir wie folgt:
Die Arbeiten im Rahmen des Breitbandausbaus werden kontinuierlich und engmaschig durch ein von der Gemeinde beauftragtes, externes Ingenieurbüro überwacht. Dabei wurden sowohl die angesprochenen Restarbeiten als auch weitere Mängel bereits im Verlauf der Bauausführung durch unsere Bauüberwachung erfasst und umfassend dokumentiert.
Wie bereits in der Mitgliederversammlung der Eigenheimer am 11. April 2025 erläutert, legt die Gemeinde Waigolshausen größten Wert auf eine fachgerechte und mängelfreie Ausführung sämtlicher Arbeiten im öffentlichen Raum. Aus diesem Grund wurden die festgestellten Mängel der ausführenden Firma gemeldet und mit einer Frist zur Nachbesserung versehen. Eine Abnahme der Bauarbeiten ist daher bislang nicht erfolgt.
Die Gemeinde wird auch weiterhin auf die vollständige und ordnungsgemäße Erledigung aller Arbeiten bestehen und die Situation aufmerksam begleiten.
Der 15. August 2025 ist Fälligkeitstermin für kommunale Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer, Kanalgebühren) des III. Quartals.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Die Witterung und auch der Regen haben dafür gesorgt, dass die Hecken prächtig gewachsen sind. Lebende Zäune, Bäume und Hecken lockern die Wohnbebauung auf und tragen zu einer erwünschten Durchgrünung bei. Sie sollten jedoch regelmäßig zurückgeschnitten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie in Gehwege, Straßen oder Plätze hineinwachsen und dadurch die Fußgänger oder den Fahrzeugverkehr, insbesondere im Bereich der Sichtdreiecke behindern. Aber auch Straßenlaternen können betroffen sein.
Nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten sowohl von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken verpflichtet, diese Grundstücke in ordentlichem Zustand zu halten. Die Gemeinde Waigolshausen weist aus gegebenem Anlass ausdrücklich auf diese Unterhaltungspflichten von Grundstückseigentümern, auch Bauplatzeigentümern, hin. Viele Leute kommen dieser Verpflichtung auch regelmäßig und vorbildlich nach. Es ist aber leider auch festzustellen, dass einige Grundstücke und Bauplätze im Innenbereich überhaupt nicht oder nur sehr unzureichend bewirtschaftet werden. Daher wiederholen sich berechtigte Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass auf diesen Grundstücken das Beikraut (umgangssprachlich: Unkraut) gedeiht. Durch den Samenflug wird das Beikraut aber auch auf bebaute und bewirtschaftete Grundstücke übertragen, und zwar nicht nur im Frühjahr oder im Sommer. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Bemühungen zur Beikrautreduzierung auf den bewirtschaften Grundstücken vielfach zum Scheitern verurteilt sind. Zudem wird auch das Ortsbild negativ beeinträchtigt. Daher ist es nötig und auch mit relativ geringem Aufwand möglich, den Beikrautwuchs auf den brachliegenden Grundstücken zu reduzieren. Wir appellieren deshalb insbesondere an die Grundstückseigentümer der brachliegenden Grundstücke und Bauplätze diesbezüglich tätig zu werden und geeignete Maßnahmen zur Beikrautbekämpfung durchzuführen. Es wird empfohlen, die Grundstücke in regelmäßigen Abständen zu mähen und von Beikraut frei zu halten. Das Grüngut ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken. Somit dient die Pflege dieser Flächen auch der guten nachbarschaftlichen Beziehungen.
Aber auch die Gehwege und Fahrbahnen an den unbebauten und bebauten Grundstücken sind nach Bedarf zu reinigen und von Gras und Beikraut zu befreien. Dies gilt auch für die Abflussrinnen an den Straßen. Dabei ist auf eigene Kosten der Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat zu entfernen (siehe gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter [Reinigungs- und Sicherungsverordnung] vom 23.01.2023). Zudem ist der vielfach vorzufindende Überhang von Bäumen und Sträuchern auf den öffentlichen Grund, vor allem auf Gehwege und Straßen, durch die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten zu beseitigen, damit die Verkehrssicherheit und die Nutzungsmöglichkeit dieser Verkehrsanlagen nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Hierzu weisen wir auf die haftungsrechtliche Situation hin, nach der die verkehrssicherungspflichtigen Grundstückseigentümer für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch oder in Folge des Überhangs entstehen. Die für die jeweiligen Bereiche der Straße, der Gehwege und der kombinierten Geh- und Radwege einzuhaltenden Höhenmaße des Lichtraumprofils können Sie der nachfolgenden Skizze entnehmen.
Es ist außerdem darauf zu achten, dass die öffentlichen Verkehrszeichen, Hausnummern und Straßennamensschilder gut sichtbar sind und bleiben. Denn verschmutzte, beschädigte, unleserliche oder von Ästen oder Vorbauten verdeckte Schilder beeinträchtigen die Orientierung. Sie können daher im Notfall die Anfahrt und Zufahrt der Rettungsdienste unnötig verzögern. Wir bitten auch im eigenen Interesse zu prüfen, ob ein Rückschnitt der Hecken erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass das Verbot nach § 39 BNatSchG, nach dem u. a. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30.September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen, nicht für Maßnahmen gilt, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich durchgeführt werden, behördlich zugelassen sind oder der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Somit sind die vorgenannten Maßnahmen als auch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen ganzjährig zulässig.
Im Falle, dass der Grundstückseigentümer das betroffene Anwesen nicht selbst bewohnt, bitten wir, sich mit dem Mieter bzw. sonstigem Nutzer bezüglich des Rückschnitts abzustimmen. Ansprechpartner für die Mängelbeseitigung ist stets der Grundstückseigentümer.
Ein Zusammenleben in unserer örtlichen Gemeinschaft beinhaltet gewisse Regeln. Dabei hat jeder Bürger Rechte, aber auch Pflichten zu erfüllen. Die Wahrnehmung der Pflichten erleichtert das Zusammenleben in unserer örtlichen Gemeinschaft. Deshalb begrüßen wir es, wenn Sie den erforderlichen Pflichten zum Wohle Aller nachkommen.
Nutzen Sie die vom Landkreis gebotene Möglichkeit der Entsorgung von Schnittgut über die Biotonne bzw. durch Anlieferung an die Deponie Rothmühle.
Im September steht dann auch wieder die Sammelstelle in der Bahnhofstr. zur Verfügung. Entsprechende Veröffentlichungen erfolgen im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der Gemeinde.
Für Ihre aktive Mitarbeit und Ihr Verständnis danken wir herzlich.
Mit großer Freude und unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft wurde der neue Spielplatz in Hergolshausen, einem Ortsteil der Gemeinde Waigolshausen, feierlich eröffnet. Die Veranstaltung war der emotionale Schlusspunkt eines zehnjährigen Entwicklungsprozesses im Rahmen der Dorferneuerung - und gleichzeitig ein Neubeginn für das gemeinschaftliche Leben in der Gemeinde.
Bürgermeister Christian Zeißner: „Dieser Ort gehört jetzt euch!“
In seiner bewegenden Rede betonte Bürgermeister Christian Zeißner die Bedeutung des Spielplatzes als Ort des Miteinanders:
„Was ist ein Spielplatz anderes als ein Ort, an dem Kinder gemeinsam wachsen, entdecken, stolpern, lachen - und Freunde fürs Leben finden?“
Der Bürgermeister blickte zurück auf den langen, teils herausfordernden Weg von der ersten Idee im Jahr 2015 bis zur heutigen Fertigstellung - geprägt von Planungsänderungen, Budgetfragen, Fördermittelunsicherheiten und pandemiebedingten Verzögerungen. Umso größer sei die Freude über das Erreichte:
„Mit investierten 63.000 Euro und einer geplanten Gesamtkostenbeteiligung von rund 115.000 Euro durch die Gemeinde steht hier nun ein Ort, der nicht nur aus Rutschen, Schaukeln und Sand besteht - sondern aus Herzblut, Ehrenamt und Gemeinschaftssinn.“
Ein besonderer Dank ging an die zahlreichen engagierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs.
Andreas Kaiser vom Amt für Ländliche Entwicklung:
„Ein gelungener Auftakt für die Dorferneuerung Hergolshausen 2“
Auch Herr Andreas Kaiser vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken gratulierte zur gelungenen Umsetzung. In seinem Grußwort würdigte er das Projekt als erste erfolgreich abgeschlossene Maßnahme im Rahmen der Flurneuordnung „Hergolshausen 2“.
Er erinnerte an die planerischen und finanziellen Hürden - von ursprünglichen Entwürfen mit sehr hohen Kosten über Kürzungen der Bundesmittel bis hin zur Überarbeitung durch das Büro Glanz mit Fokus auf Kosteneffizienz.
Trotz Fördermittelherausforderungen gelang es mit Unterstützung des ALE Unterfranken, der ausführenden Firmen GaLa Straub (Tiefbau), Eibe (Spielgeräte) und Münkel (Pflanzung), ein hochwertiges, dorfgerechtes Spielareal zu schaffen. Die Gesamtkosten der Ausführung lagen bei rund 143.000 Euro.
Besonders hervorgehoben wurden die ehrenamtlichen Leistungen wie Pflanzaktionen und wochenlanges tägliches Gießen des Rollrasens. Ein ausdrücklicher Dank ging dabei an die Organisatoren Herr Neupärtl und Herr Kraus sowie an Herrn Hettrich vom Bauhof Waigolshausen.
Segen, Gemeinschaft - und ein schöner Ausblick
Im Anschluss an die Grußworte segneten Frau Pfarrerin Rieker und Herr Pfarrer Benkert den neuen Platz und wünschten Kindern wie Erwachsenen viele freudige und sichere Stunden. Beim anschließenden Beisammensein mit Speisen und Getränken war die Freude in allen Gesichtern spürbar.
Mit der Eröffnung des Spielplatzes wird ein zentrales Element des Dorferneuerungsplans von 2016 Realität - und macht Hoffnung auf eine weiterhin engagierte und lebenswerte Zukunft in Hergolshausen und der gesamten Gemeinde Waigolshausen.
Es sind noch Plätze frei!
| Anmeldung | |
| - | nur telefonische Anmeldung während den Öffnungszeiten unter 09722 9111-11 möglich |
| - | Die Unkostenbeiträge zu den jeweiligen Veranstaltungen bitte im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten abgeben |
Schuljahresbeginn für alle Schüler ist am
Dienstag, 16. September 2025
| Jahrgangsstufe 1 | ||
| 09:00 Uhr | Pfarrkirche Schwanfeld (Anfangsgottesdienst) |
| ca. | 09:30 Uhr | Begrüßung in der Turnhalle |
| 2. - 4. Jgst. | ||
| 08:00 Uhr | Unterrichtsbeginn |
| 11:15 Uhr | Unterrichtsende |
Die Mittagsbetreuung findet bereits an diesem Tag wie angemeldet statt.
Die Abfahrten der Schulbusse sind an den üblichen Haltestellen zu folgenden Zeiten:
| Abfahrzeit (ca.) | Orte | Busunternehmen |
| 7:15 Uhr | Hergolshausen | Alka - Reisen |
| 7:20 Uhr | Theilheim |
|
| 7:35 Uhr | Wipfeld |
|
| 7:30 Uhr | Untereisenheim | Alka - Reisen |
| 7:35 Uhr | Obereisenheim | |
| • | Staatsstraße St 2270 zwischen Hergolshausen und der Einmündung in die Kreisstraße SW 22 in Richtung Garstadt wird saniert und Einmündungsbereich ausgebaut |
| • | Strecke fiel in der Vergangenheit als Unfallhäufungslinie auf - Straßendefizite werden beseitigt |
Zur Verbesserung des baulichen Zustands, der Verkehrssicherheit und der Verkehrsqualität erneuert das Staatliche Bauamt Schweinfurt die Fahrbahndecke zwischen Hergolshausen und dem Kreisverkehr südlich von Bergrheinfeld (St 2447/St 2270) auf einer Länge von rund vier Kilometern. In diesem Zuge wird auch der Einmündungsbereich der Kreisstraße SW 22 in Richtung Garstadt richtlinienkonform ausgebaut. Die Durchführung der Arbeiten ist im Zeitraum von
04.08.2025 bis 17.10.2025
vorgesehen.
Die überörtliche Umleitung führt in beide Richtungen über Ettleben, Werneck und Waigolshausen. Garstadt ist während der Baumaßnahme nur über die SW 22 von Süden aus erreichbar. Für die Straßenbaumaßnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg im Zuge der Kreisstraße WÜ 57 zwischen Obereisenheim und Wipfeld, erfolgt die Umleitung im Zeitraum von 04.08.2025 bis 17.10.2025 nicht über Garstadt, sondern über Schwanfeld, Theilheim, Waigolshausen, Werneck und Ettleben.
Der Streckenabschnitt zwischen Hergolshausen und dem Kreisverkehr südlich von Bergrheinfeld ist in der Vergangenheit vermehrt als Unfallhäufungslinie aufgefallen. Bei einer Analyse des Bestands zeigten sich einige Defizite an der Staatsstraße. So weist die St 2270 im Bereich der Einmündung für den vorhandenen Kurvenradius eine zu geringe Querneigung auf. Zudem sind auf der Strecke etliche Unebenheiten, Netzrisse und Flickstellen zu finden. Diese Defizite werden nun im Rahmen der Maßnahme beseitigt. Nachdem von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr die finanziellen Mittel bereitgestellt wurden, konnte die Maßnahme mittlerweile vergeben werden. Die Baukosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 1.200.000 Euro und werden vom Freistaat Bayern getragen. Der Landkreis Schweinfurt beteiligt sich an den Kosten für den Umbau der Einmündung.
Im Rahmen des diesjährigen Bürgermeisterforums hat die ÜZ Mainfranken 24 engagierte Kommunen mit einer Urkunde für ihre aktive Mitwirkung im Klimaschutznetzwerk „Nord/West“ ausgezeichnet. Auch Waigolshausen ist Teil des Netzwerks und stellvertretend nahm Bürgermeister Christian Zeißner die Auszeichnung im Rahmen des jährlich von der ÜZ veranstalteten Informationstags entgegen.
Anlass ist die bundesweite Verleihung des Gütesiegels Kommunal bei den Berliner Energietagen 2025: Das Netzwerk der ÜZ zählt damit zu den zwei besten Deutschlands. Insgesamt beteiligen sich 47 Kommunen sowie der Landkreis Schweinfurt an den Klimaschutz-Netzwerken der ÜZ Mainfranken, die für gelebte Zusammenarbeit, fachlichen Austausch und konkrete Fortschritte im kommunalen Klimaschutz stehen.
Die Urkunden würdigen das Engagement der Kommunen und machen ihren wichtigen Beitrag zur Energiewende sichtbar. Die Auszeichnung durch die Arbeitsgemeinschaft Energieeffizienz-Netzwerke (ageen) und das IEEKN soll auch weitere Kommunen ermutigen, sich aktiv für den Klimaschutz vor Ort einzusetzen.
„Ein starkes Zeichen für zukunftsorientierten Klimaschutz in unserer Region“, so Jürgen Kriegbaum, Geschäftsführender Vorstand der ÜZ.
Informationen zur ÜZ Mainfranken
Die ÜZ Mainfranken mit Sitz in Lülsfeld versorgt über 125.000 Menschen in Unterfranken zuverlässig mit grüner Energie und schnellem Internet. Als größte Energieversorgungsgenossenschaft Bayerns setzt sie seit über 30 Jahren konsequent auf Nachhaltigkeit und regionale Wertschöpfung. Neben Strom aus erneuerbaren Quellen engagiert sich die ÜZ für Glasfaserausbau, klimaneutrale Wärmelösungen und Elektromobilität. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung für das Jahr 2045 erreichte die ÜZ bereits 2016. Für ihren Einsatz wurde sie mehrfach ausgezeichnet - unter anderem mit dem Bayerischen Energiepreis.
Ihre Ansprechpartnerin:
Katharina Kirsch
| Medien & Kommunikation | ÜZ Mainfranken |
| Tel.: 09382 604-375 | Schallfelder Straße 11 |
| Email: katharina.kirsch@uez.de | 97511 Lülsfeld |
Die Ökomodellregion Oberes Werntal bot zum ersten Mal in Kooperation mit der Gemeinde Waigolshausen und der ILE das neue Format „Dorfspaziergang“ an.
Gemeinsamer Treffpunkt war am Kindergarten St. Sebastianus. Christian Zeißner, erster Bürgermeister der Gemeinde Waigolshausen begrüßte die Gruppe, auch stellten sich die weiteren Akteure Eva Fenn (ILE-Umsetzungsbegleitung) und Anja Scheurich (Managerin der Öko-Modellregion) vor. Anja Scheurich erklärte, dass in der Gemeinde Waigolshausen bereits über ein Drittel der Fläche ökologisch bewirtschaftet wird.
Emilie Brehm ging auf die Geschichte des Kindergartens und die heutige Nutzung der Räumlichkeiten ein. Einige Anwesende konnten sich noch an die „guten alten Zeiten“ erinnern, was für Erheiterung sorgte. Dann ging es los in Richtung „Römmeltsgarten“, einer begrünten „Oase“ in Kindergartennähe, mit altem Baumbestand und Spielgeräten, die dank ehrenamtlichem Engagement aufgekauft und hergerichtet werden konnte. Ein altes und doch neues Spielangebot ist das Trampolin, das mit Mitteln des Regionalbudgets des Amtes für Ländliche Entwicklung und der ILE Oberes Werntal erneuert wurde. Christian Zeißner stellte Projekte des Sportvereins vor, die ebenso mit Mitteln des Regionalbudgets verwirklicht werden konnten.
Der Dorfspaziergang führte weiter in Richtung Theilheimer Schloss. Roland Sauer, der Eigentümer, informierte über die Geschichte des Schlosses, die eng mit dem Adelsgeschlecht der „von Erthals“ verbunden ist. Das Wappen findet sich noch heute über dem Eingangsportal am Haupteingang sowie im Stil der „Lüftelmalerei“ in einem Nebengebäude, das in jüngster Vergangenheit noch als „Spanferkelranch“ dem geselligen Beisammensein diente. Seit 1883 ist das herrschaftliche Anwesen im Besitz der Familie Sauer. Konrad Roth wusste weitere Geschichten über einen Tüftler und Bastler der Ballonfahrt zu erzählen, der zu Zeiten Napoleons in Russland seine Erfindung bewarb und sich dann nach Theilheim zurückzog, um weiter in die USA zu reisen.
Nächste Station war ein „Marterle“, an dem auf das Fränkische Bildstockzentrum Egenhausen aufmerksam gemacht wurde, einem Gemeinschaftsprojekt der ILE, das dieses Jahr 15-jähriges Bestehen feiert. Neu ist eine „Marteli-Rallye“, die von Schülern des Alexander von Humboldt Gymnasiums ausgearbeitet wurde. Auch wurde die Werntalförderung vorgestellt, die es Besitzern von ortstypischen Gebäuden, Hoftoren, Pforten und Einfriedungen ermöglicht, Fördermittel zu erhalten.
Eine weitere Station war der steinerne Kinderwagen am Denkort Deportation. Es erinnert zusammen mit einer Tafel an die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im September 1942 aus Theilheim deportiert wurden. Konrad Roth wusste viel über die fast 500 Jahre lange Geschichte der Juden in Theilheim zu erzählen, die einst einen großen Prozentsatz der Dorfbevölkerung ausmachten. Gezwungenermaßen als Händler tätig, sorgten sie für geschäftiges Treiben in Theilheim und prägten mit ihren Anwesen das Ortsbild.
Weiter ging es zur „Alten Schule“, die mit Mitteln des Amtes für Ländliche Entwicklung saniert wurde. Geschäftsleiter Josef Zeißner informierte über Daten und Fakten. Auch konnten die Proberäume des Musikvereines und des Gesangsvereines besichtigt werden. Als Überraschung gab der Gesangsverein Liederkranz mehrere Lieder zum Besten, die Anwesenden stimmten mit ein.
Durstig machten sich die interessierten Zuhörer auf den Weg in Richtung Bioland-Weingut Huter. Es ging direkt hoch in den Weinberg, von wo aus sich ein schöner Rundumblick über Theilheim und Umgebung bot. Eine Insel mit liebevoll hergerichteten Bio-Köstlichkeiten von Kathrin Huter wartete auf die Ankömmlinge. Bei Speis und Trank präsentierte Sebastian Huter sein Weinsortiment und stellte die Arbeit im Weinberg vor. Der überzeugte Bio-Winzer, der nahezu ausschließlich Handarbeit leistet, ging insbesondere auf die Themen Bewässerung und Schädlingsbekämpfung ein. Der Abend klang mit gemütlichem Beisammensein und guten Gesprächen aus. Ein gelungenes Format, das in Kronungen seine Wiederholung finden wird.
Zum 19.01.2026 steht der nächste Stichtag zum Umtausch von Führerscheindokumenten an.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierfür gibt es einen in der Fahrerlaubnisverordnung verankerten Stufenplan.
Für Personen, die im Jahr 1952 oder früher geboren sind, ist eine Frist bis 19. Januar 2033 vorgesehen - unabhängig davon, ob sie im Besitz eines Papier- oder Kartenführerscheins sind.
Da der Umtausch alter Papierführerscheine, mit Ausnahme von Führerscheinen von Personen, die vor 1953 geboren wurden, seit dem 19.01.2025 abgeschlossen ist, sind nun die unbefristeten Kartenführerscheine an der Reihe.
Das heißt konkret: Bei den Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1953 oder später müssen nun diejenigen den Umtausch vornehmen, die noch im Besitz eines unbefristeten Kartenführerscheins sind, der in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde (Ausstellungsdatum ablesbar unter Ziffer 4a).
Ein etwaiges Ablaufdatum des Dokuments ist unter Ziffer 4b auf dem Kartenführerschein ablesbar. Sofern dort kein Datum abgedruckt ist, handelt es sich um ein unbefristetes Dokument.
Wo erfolgt die Beantragung?
Der Antrag auf Umtausch des Führerscheines ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu stellen. Für Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Schweinfurt ihren Hauptwohnsitz haben, ist diese im Landratsamt Schweinfurt angesiedelt.
Erfahrungen der vorherigen Stichtage haben gezeigt, dass kurz vor Ablauf der Frist ein sehr hohes Antragsaufkommen bei den Fahrerlaubnisbehörden zu beobachten und somit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Da die aktuelle Gruppe voraussichtlich die größte ist, ist ein hohes Aufkommen zum aktuellen Stichtag besonders zu erwarten. Eine Antragstellung wird daher grundsätzlich circa sechs Monate vor Ablauf der Frist empfohlen.
Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden und die ihren Führerschein bisher noch nicht umgetauscht haben, sollten daher zeitnah die Umstellung der Fahrerlaubnis beantragen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Beim Landratsamt Schweinfurt besteht die Möglichkeit, den Antrag digital zu stellen, postalisch zu übersenden, diesen in den Briefkasten des Landratsamtes Schweinfurt einzuwerfen oder zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Schweinfurt am Bürgerservice persönlich abzugeben.
Das neue Dokument wird per Direktversand direkt zum Antragsteller / zur Antragstellerin nach Hause geschickt, sodass keine persönliche Vorsprache im Landratsamt mehr nötig ist.
Worauf sollte bei der (digitalen) Antragstellung geachtet werden?
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass die Unterlagen vollständig und leserlich hochgeladen bzw. in Kopie oder Original (je nachdem wie gefordert) und das alte Führerscheindokument im Original beigelegt oder unmittelbar übersandt werden.
Für die Zeit, bis das neue Führerscheindokument eintrifft, erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller nach Eingang des alten Führerscheines eine Ausnahmegenehmigung, mit welcher sie innerhalb Deutschlands weiterfahren können.
Erfahrungen zeigen, dass gerade die übermittelten Lichtbilder häufig nicht biometrisch oder zu alt sind oder etwaige biometrische Lichtbilder bei der Online-Antragstellung schlecht abfotografiert werden. Hierdurch entstehen Rückfragen, welche zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung führen.
Anträge auf Umtausch des Führerscheines, bei denen die Fristen aktuell noch nicht ablaufen, werden gegebenenfalls nachrangig bearbeitet. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, diese aktuell auch noch zurückzustellen.
Weitere Informationen, die benötigten Antragsformulare und eine Möglichkeit zur Terminreservierung werden auf der Website der Fahrerlaubnisbehörde unter www.landkreis-schweinfurt.de/Pflichtumtausch zur Verfügung gestellt.
Über diesen QR-Code gelangen Sie direkt zur digitalen Leistung und erhalten weitere Informationen:
Abfrage von landwirtschaftlicher Unterstützung bei Vegetationsbränden
Ihre Unterstützung wird benötigt
IHRE UNTERSTÜTZUNG
Wir haben im Landkreis Schweinfurt viele landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Waldflächen. Um eine Brandausbreitung möglichst schnell einzudämmen, sind die Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt vorbereitet. Neben der richtigen Technik und Taktik, ist es erforderlich ausreichend Löschwasser in teils abgelegene Gebiete zu transportieren. Des Weiteren können vor allem Flächenbrände durch entsprechende Bodenbearbeitungsgeräte sehr gut eingedämmt werden. Wie das vergangene Jahr gezeigt hat, hatten unsere Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt eine Vielzahl an Vegetationsbränden zu bestreiten. Hierbei hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren und der Landwirtschaft sehr bewährt. Aus diesem Grund wollen wir die Abfrage erneut ins Leben rufen.
WARUM BEI DIESER ABFRAGE TEILNEHMEN?
Um hier auf entsprechende Ressourcen der Landwirtschaft zurückgreifen zu können, ist es unser Ziel, eine Übersicht zu erstellen, in der mögliche Ressourcen aufgeführt sind, die im Bedarfsfall durch die Einsatzleitung angefordert werden können. Nur nach Anforderung durch die Einsatzleitung besteht entsprechender Versicherungsschutz. Auch muss eine Koordinierung zwischen Feuerwehrkräften und der Landwirtschaft erfolgen.
WIE KANN TEILGENOMMEN WERDEN?
Im Jahr 2025 kommt erstmals die Plattform Redfamer.eu zum Einsatz. Dabei ist eine Datenpflege für die Helfer, sowie eine datenschutzkonforme Abfrage der Daten durch Einsatzkräfte sichergestellt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Anmeldung unter: www.redfarmer.eu
Landratsamt Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Montag: ganztags geschlossen
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| e-mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| Nachrichtenblatt | |
| e-mail-Adresse: nachrichtenblatt@waigolshausen.de | |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 |
| e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de | |
| Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren. | |
| Emma Stumpf | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| e-mail-Adresse: | ewo@waigolshausen.de |
| Carolin Gold | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| e-mail-Adresse: | buergerbuero@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-22 |
| e-mail-Adresse: | hauptamt@waigolshausen.de |
| Martin Dürr | |
| Telefon: | 09722 9111-12 |
| e-mail-Adresse: | bauamt@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| e-mail-Adresse: | geschaeftsleitung@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 |
| e-mail-Adresse: kaemmerei@waigolshausen.de | |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| e-mail-Adresse: | steueramt@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| e-mail-Adresse: | kasse@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| e-mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
| Freizeitzentrum, Jahnstr. | Tel.: 1318 |
| Grundschule Werneck | Tel.: 94904-0 |
| Mittelschule Werneck | Tel.: 949030 |
| Schulverband Schwanfeld | Tel.: 09384 973055 |
| Kindergarten Waigolshausen | Tel.: 8803 |
| Kindergarten Hergolshausen | Tel.: 7515 |
| Kindergarten Theilheim | Tel.: 09384 1810 |
| Landratsamt Schweinfurt | Tel.: 09721 55-0 |
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de
Krisennetzwerk Unterfranken
Hilfe bei psychischen Krisen
0800 655 3000