Aufgrund einer Umstellung der Telefonanlage kann es am Donnerstag, 27.08., und Freitag, 28.08.2026, zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung kommen.
Bitte weichen Sie in dringenden Fällen auf den Kontakt per E-Mail an gemeinde@waigolshausen.de aus.
Am 22.07.2026 war bereits der Fälligkeitstermin für die mit Bescheiden vom 19.06.2026 festgesetzten abschließenden Beiträge für die Kanalsanierung Waigolshausen.
Zur Vermeidung von Folgekosten (Mahngebühren, Säumniszuschlägen) werden die wenigen noch säumigen Beitragspflichtigen einmalig zur umgehenden Zahlung der festgesetzten Beiträge aufgefordert. Eine automatische Abbuchung erfolgt nicht.
Diejenigen, für die eine Erstattung der ggf. ausgewiesenen Überzahlung mangels Rückgabe des dem Beitragsbescheid beigefügten Rückmeldeformulars noch nicht vorgenommen werden konnte, werden um kurzfristige Abgabe des ausgefüllten Formulars im Rathaus gebeten.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus vergangenen nicht öffentlichen Sitzungen,
bei denen der Grund der Nichtöffentlichkeit weggefallen ist
1. Bgm. Zeißner gibt folgende Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 GO aus den vergangenen nicht öffentlichen Sitzungen bekannt, bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist:
Entscheidung über Widersprüche im Abhilfeverfahren (Abwassergebührenabrechnung und Beitragsabrechnung Kläranlage Hergolshausen)
Den Widersprüchen wurden nicht abgeholfen. Die Widersprüche wurden der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren vorgelegt.
Auftragsvergaben für die Erweiterung des Feuerwehrhauses Waigolshausen
Die Planungen für die Erweiterung des Feuerwehrhauses Waigolshausen gehen in die nächste Phase. Für die Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) wurden nun die Fachplanungsleistungen vergeben. Den Auftrag für die Bereiche Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär erhielt das Planungsbüro Burmeister & Partner GmbH aus Würzburg. Die Tragwerksplanung (Statik) wurde an das Büro JOACHIM INGENIEURE aus Schweinfurt vergeben.
Auftrag für die Erstellung einer Sanierungsplanung für das Kanalnetz Theilheim
Bei der routinemäßigen TV-Befahrung des Kanalnetzes im Ortsteil Theilheim im vergangenen Jahr (2025) wurden verschiedene Mängel und Schäden festgestellt. Um die Betriebssicherheit und den Grundwasserschutz langfristig zu gewährleisten sowie teure Folgeschäden abzuwenden, müssen diese Mängel zeitnah behoben werden. Mit der Ausarbeitung der notwendigen Sanierungsplanung wurde das Ingenieurbüro ProTerra - Dipl.-Ing. (FH) Hugo Barthel beauftragt.
Auftragsvergabe EDV-Anlage im Rathaus
Die EDV-Anlage im Rathaus wird modernisiert. Die entsprechenden Aufträge hierfür wurden nun erteilt: Die Firma bitfire GmbH übernimmt die Lieferung der zentralen Rechen- und Speichereinheiten. Der Auftrag für die aktiven Komponenten und das Zubehör ging an die Firma PH-Soft Computer, während die benötigten Softwarelizenzen über die SoftwareOne Deutschland GmbH bezogen werden.
Auftragsvergabe elektronisches Anordnungswesen, Fakturierung und FAST-Replizierung
Die Gemeinde setzt weiter auf digitale Verwaltungsprozesse. Der Auftrag für das elektronische Anordnungswesen, die Fakturierung und die FAST-Replizierung wurde an die Firma komuna GmbH vergeben. Darüber hinaus genehmigte der Gemeinderat den Abschluss eines Wartungsvertrags für die revisionssichere WORM-Archivierung mit der FAST LTA GmbH, um die langfristige Datensicherheit zu gewährleisten.
Vorstellung des Forstwirtschaftsplans
Frau Selina Schott, Revierleiterin der Forstdienststelle Werneck (zuständig für die Gemeindewälder der Gemeinde Waigolshausen), stellte die Jahresbetriebsplanung für die Jahre 2026 und 2027 vor. Der Gemeindewald umfasst eine Fläche von ca. 140 Hektar im Wuchsbezirk „Südliche fränkische Platte“ und zeichnet sich als nahezu reiner Laubholzbetrieb aus, der zu 59 % von der Eiche geprägt ist. Während zwei Drittel des Bestandes aus älteren Bäumen geringerer Qualität bestehen, verspricht das verbleibende Drittel an qualitativ guten Jungbeständen zukünftig hohe Erlöse.
Aktuelle Waldsituation und Waldschutz: Der Wald ist durch die anhaltende Trockenheit und Wärme sowie gravierende Waldschutzprobleme belastet.
| Insgesamt weisen 77 % der Baumarten akute Probleme auf: | |
| • | Eiche (60 %): Schäden durch regelmäßigen Schwammspinnerbefall, Prachtkäfer sowie Eichensterben. Ein verjüngungsrelevantes Schadausmaß zeigt sich mittlerweile auch bei Alteichen. |
| • | Esche (11 %) und Bergahorn (6 %): Fortschreitende Pilzerkrankungen wie das Eschentriebsterben und die Rußrindenkrankheit. |
| • | Buche: Keine durchschlagende Erholung von Trockenschäden. Eine Verjüngung des Waldes ist derzeit generell nur mittels Zaunschutz möglich. |
Holzmarktsituation und Rückblick 2025/2026: Der Eichenpreis für Stammholz ist aktuell leicht fallend und liegt zwischen 75 € und 190 €/fm, während die Brennholznachfrage stabil auf Vorjahresniveau bleibt. Im Rückblick wurden im Jahr 2025 insgesamt 388 fm Holz und im Jahr 2026 bislang 276 fm Holz (Pflege im Engenholz) eingeschlagen. Zudem erfolgten Pflanzungen im Fußholz, Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie der Abbau des Zauns im Judenholz. Bei der Wertholzsubmission 2026 konnte für 5 fm Eichen-Stammholz ein hervorragender Durchschnittspreis von 734 €/fm (Spitzenwert 933 €/fm) und ein Gesamterlös von 3.714 € erzielt werden.
Für den Rest des Jahres 2026 stehen zwei Tage Teilnahme am Ferienspaßprogramm, der Zaununterhalt sowie die Pflege der Pflanzungen im Bereich „Hohes Roth“ auf dem Programm. Für das Jahr 2027 sind weiterhin der Zaununterhalt, die Pflege der Pflanzungen im „Hohen Roth“, die Bereitstellung von Brennholz, Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes geplant.
Abschließend verwies Frau Schott auf das anstehende forstliche Gutachten für den Bereich Schweinfurt.
Bauantrag;
Errichtung eines Carports auf dem Gelände der Kläranlage Waigolshausen (Fl.-Nr. 2001), Gemarkung Waigolshausen) - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB
Die Gemeinde Waigolshausen beabsichtigt, auf dem Gelände der gemeindlichen Kläranlage einen Carport zu errichten. Das Bauwerk soll vorrangig dem Unterstellen von Betriebsfahrzeugen, Anhängern oder Gerätschaften des Kläranlagenbetriebs dienen, um diese vor Witterungseinflüssen zu schützen und die Langlebigkeit der Fahrzeuge zu sichern.
Das Grundstück der Kläranlage befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben, das der öffentlichen Versorgung mit einer Anlage der Abwasserbeseitigung dient und ist somit als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB anzusehen. Da es sich um ein untergeordnetes Nebenbauwerk auf einem bereits bestehenden, öffentlich genutzten Areal handelt, werden öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Aus Sicht der gemeindlichen Planungshoheit bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Da die Gemeinde hier gleichzeitig Bauherrin (bzw. Eigentümerin des Geländes) und bauplanungsrechtlich für das Einvernehmen zuständig ist, wurde das Verfahren über den Gemeinderat formal ordnungsgemäß abgewickelt, um den Antrag zur finalen Genehmigung an das Landratsamt Schweinfurt zu übermitteln.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 35 BauGB zur Errichtung eines Carports auf dem Gelände der gemeindlichen Kläranlage Waigolshausen wurde erteilt.
Bebauungsplan Batteriespeicher „Am Felsenhof“ und 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bergrheinfeld;
Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Bergrheinfeld hat mit E-Mail vom 03.06.2026 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die Frist zur Äußerung lief bis zum 10.07.2026.
Das Planungsgebiet liegt im südwestlichen Bereich der Gemarkung Bergrheinfeld (oberhalb des dortigen Umspannwerks). Geplant ist der Aufbau großer zentraler Batteriespeicher.
Die Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine städtebaulichen, verkehrlichen oder ökologischen Interessen unserer Gemeinde beeinträchtigt werden. Eine Betroffenheit liegt nicht vor.
Da Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht berührt werden, wurde von der Abgabe einer inhaltlichen Stellungnahme abgesehen.
2. Änderung des Bebauungsplan "An der Klauskapelle - West" und 13. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Werneck;
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
Der Markt Werneck hat mit E-Mail vom 18.06.2026 die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die Frist zur Äußerung lief bis zum 24.07.2026.
Das Planungsgebiet liegt im Gemeindeteil Ettleben an der Grenze zu Werneck. Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes mit Operationssälen für Fachärzte und weitere gesundheitsnahe Versorgungseinrichtungen als Ersatz für das bestehende Marktkrankenhaus in der Ortsmitte von Werneck.
Da Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht berührt werden, wurde von der Abgabe einer inhaltlichen Stellungnahme abgesehen.
Dorferneuerung Hergolshausen 3;
Bestimmung des Vertreters der Gemeinde bei der Teilnehmergemeinschaft
In der Teilnehmerversammlung der Dorferneuerung Hergolshausen 3 wurden am 22.06.2026 die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihre Stellvertreter gewählt.
Entsprechend Art. 4 Abs. 3 Satz 6 AGFlurbG gehört der erste Bürgermister Christian Zeißner als Vertreter der Gemeinde der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 3 kraft Amtes an. Als seine Stellvertreterin für die Teilnehmerversammlung der Dorferneuerung Hergolshausen 3 wurde die dritte Bürgermeisterin Eva-Maria Ruhl vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlussmäßig benannt.
Rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2026
Mit Schreiben vom 22.04.2026 erfolgte die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Waigolshausen. Im Vollzug des Art. 30 Abs. 3 GO wurde das Schreiben sowie der Bericht zum Haushalt dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Antrag der Kath. Kirchenstiftung Waigolshausen auf Übernahme des abgerechneten Verbesserungsbeitrags
Mit Schreiben der Kath. Kirchenstiftung Waigolshausen vom 03.07.2026 wurde die Übernahme des festgesetzten Beitrags für den neuen Kindergarten auf der Fl.-Nr. 320/1 beantragt (6.872,51 €). In enger Anlehnung an bisherige Entscheidungen zu ähnlichen Sachverhalten (Verbesserungsbeiträge in Hergolshausen, Theilheim und Waigolshausen), nach denen die Gemeinde Waigolshausen bisher immer einen Zuschuss in voller Höhe der festgesetzten Beitragsforderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt hat, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, auch hier wieder so zu verfahren.
Da für dieses Grundstück bisher keine Vorauszahlung festgesetzt worden war, wurde der Beitrag nun in einer Summe in voller Höhe fällig. Der Gemeinderat hat beschlossen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Zuschuss in Höhe des vollen Beitrags unter Anrechnung des für das frühere Kindergartengrundstück schon geleisteten Zuschusses zu gewähren. Da für diese Grundstücke des ehemaligen Kindergartengrundstücks mit Kindergarten, Pfarrsaal und Mietwohnung, etc. sowie für die als Abstellraum für den Kindergartenbetrieb genutzte ehemalige Feuerwehrgarage diese Nutzung nicht mehr besteht, ist der damals gewährte Zuschuss nun gegenzurechnen, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Der diese Summe übersteigende Zuschuss wird (zur geringeren Belastung der Finanzmittel der Kirchenstiftung) zeitnah nach Zahlungseingang der festgesetzten Beitragssumme ausbezahlt.
6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der A70“ des Marktes Werneck
Der Markt Werneck hat mit E-Mail vom 09.07.2026 die Beteiligung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Frist zur Äußerung läuft bis zum 12.08.2026. Das Planungsgebiet liegt auf der Gemarkung Rundelshausen im bestehenden Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahn A70 und hat keinen räumlichen Bezug zu unserem Gemeindegebiet. Geplant ist die Umnutzung einer bestehenden Lager- und Ausstellungshalle für PKW für sportliche Zwecke in Form einer Paddel-Anlage. Da Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht berührt werden, wird von der Abgabe einer inhaltlichen Stellungnahme abgesehen („Fehlanzeige“).
Festlegung des Modus für die Neuverpachtung landwirtschaftlicher Pachtflächen
Nach Ablauf der Pachtzeit bzw. der Verlängerung um ein weiteres Jahr steht für die aufgezeigten Pachtflächen die Neuverpachtung an. Die aktuelle Situation und der vorgesehene Verpachtungsmodus wurden dem Gemeinderat erläutert. Dieser hat der vorgesehenen Ausschreibung der Neuverpachtung (welche Sie an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt finden) zugestimmt. Diese Ausschreibung (mit Lageplänen) ist auch auf der gemeindlichen Homepage einsehbar.
Information des Bürgermeisters
Sanierung der Alten Schule Hergolshausen
Im Innenbereich sind die Arbeiten weitestgehend abgeschlossen und erste Abnahmen der Gewerke erfolgt. Aufgrund von Verzögerungen beim Dachdecker-Gewerk verschieben sich die nachfolgenden Außenarbeiten (Fluchttreppe und Lift) jedoch um insgesamt rund zwei Monate. Es erfolgt eine Begehung mit den Nutzergruppen. Der nächste Schritt ist die Erstellung des Fluchtturms.
Erweiterung des Feuerwehrhauses Waigolshausen
Bei einem Vor-Ort-Termin mit Herrn Steffen Weber (Regierung von Unterfranken) und KBR Alexander Bönig wurde die aktuelle Planung vorgestellt und positiv bewertet. Als nächste Schritte folgen die Beauftragung der Fachplaner, der Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken sowie die Einreichung des Bauantrages beim Landratsamt Schweinfurt. Mit dem Baubeginn ist voraussichtlich nicht vor dem 2. Quartal 2027 zu rechnen.
Fahrbahnmarkierungen in der Jahnstraße
Die Markierungen auf der Straße wurden wieder entfernt. Im Rahmen einer Verkehrsschau war festgestellt worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht eingehalten wird, wenn Fahrzeuge exakt auf den bisherigen Markierungen parken. Generell gilt weiterhin die StVO, welche das Parken auf dem Gehweg untersagt.
Rückblick auf die öffentliche Gerichtsverhandlung im Verwaltungsgericht Würzburg
Anlass war die Klage eines Gemeindebürgers gegen den Bescheid der Gemeinde Waigolshausen, mit dem festgestellt wurde, dass die öffentlich-rechtlichen Holznutzungsrechte (sog. Herkommensrechte) an dem Laubholz der gemeindeeigenen Waldgrundstücke Fl.-Nr. 1075 und 1177 der Gemarkung Hergolshausen, die früher im GT Hergolshausen bestanden, untergegangen sind.
Für diese ehemaligen Holznutzungsrechte waren diese Nutzungen in 6.600 Anteile aufgeteilt worden, die den 32 Rechtlern mit unterschiedlicher Anzahl von Nutzanteilen zugestanden waren. Im Falle der Holznutzungsrechte in Hergolshausen stand den Berechtigten nur das Unterholz (Stangen und Reisig) zu. Der genaue Grund und der Zeitpunkt der Entstehung dieser vorgenannten öffentlich-rechtlichen Holznutzungsrechte ist nicht bekannt.
Maßgeblicher Entscheidungsgrund in der mündlichen Verhandlung war die gesetzliche Bestimmung in der Bayerischen Gemeindeordnung, nach der solche Rechte nur noch einen tatsächlichen Bestand haben, wenn diese ununterbrochen seit dem 18.01.1922 ausgeübt wurden und damit andererseits bereits durch Nichtausübung erloschen sind. Die Nachweispflicht liegt hierbei grundsätzlich bei der Klägerseite. Seitens der Klägerseite wurden hierzu keine Nachweise über die ununterbrochene Ausübung seit 18.01.1922 erbracht, sondern bestätigt, dass diese seit sehr vielen Jahren nicht mehr ausgeübt wurden.
Doch auch bereits mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.1989 wurde im Falle der Gemeinde Lülsfeld das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 01.06.1988 bestätigt, dass bei einer Änderung der Bewirtschaftungsart des Waldes Nutzungsrechte dann untergehen, wenn diese nicht mehr im gleichen Umfang und mit gleichem Inhalt ausgeübt werden können. Denn: Bezieht sich ein Holznutzungsrecht auf den Schlag von Unterholz, das bei Hochwaldbewirtschaftung nicht mehr anfällt, so geht es unter. Mit der Umstellung von Mittelwald- auf Hochwaldbewirtschaftung wurde laut Unterlagen des damaligen Bayerischen Forstamts Schweinfurt im Distrikt I Schindholz bereits ca. im Jahre 1963 begonnen. Im Distrikt II Bankertlein erfolgte der letzte Unterholzhieb im Jahre 1974. Mit dieser Umstellung in der Waldbewirtschaftung konnten die ehemaligen Holzrechte somit nicht mehr im gleichen Umfang und mit gleichem Inhalt wie zuvor ausgeübt werden. Sie sind damit bereits mit der Umstellung entschädigungslos untergegangen. Bereits im Forstwirtschaftsplan der Gemeinde Waigolshausen von 1986 wurde die Betriebsart „Hochwald“ dann verbindlich festgeschrieben.
Auch der im Grundbuch bestehende Eintrag dieser öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechte ist nicht geeignet, Beweis für das Noch-Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechts zu erbringen. Maßgeblich hierfür sind allein die sich aus der Bayerischen Gemeindeordnung (§§ 82 ff. GO) ergebenden Bestimmungen und die hierzu ergangenen Rechtsprechungen. Dass dieses öffentlich-rechtliche Nutzungsrecht durch den Eintrag im Grundbuch als scheinbar noch existent angesehen werden könnte, liegt an der damaligen Praxis bei der Anlegung des Grundbuchs, wonach in Bayern regelmäßig (ungeachtet der eigentlichen Rechtsnatur als Herkommensrechte) die Nutzungsrechte ins Grundbuch eingetragen wurden. Festzustellen ist aber insbesondere, dass durch diesen (unzulässigen) Eintrag kein Recht entstanden oder bestätigt worden ist, da dieser Grundbucheintrag nur beschreibenden Charakter hat und regelmäßig keinen Rechtstitel darstellt. Die Eintragungen dieses öffentlich-rechtlichen Herkommensrechts war nach der Grundbuchordnung auch damals schon unzulässig, da grundsätzlich nur privatrechtliche Nutzungsrechte ins Grundbuch eingetragen werden dürfen. Nutzungsrechte, die öffentlich-rechtlichen Charakter haben, sind absolut nicht eintragungsfähig, da das Grundbuch nur dazu bestimmt ist, über die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks Auskunft zu geben. Mangels Behebung dieses rechtswidrigen Zustands durch Löschung ist der Eintrag im Bestandsverzeichnis des o. g. Grundbuchblatts derzeit immer noch vorhanden, womit er folglich auch durch das Grundbuchamt auf den/die Rechtsnachfolger fortgeschrieben wird. Eine Prüfung oder rechtlichen Bewertung des tatsächlichen Bestehens oder eines ggf. bereits erfolgten Verlusts der Rechte aus den vorgenannten Gründen erfolgt seitens des Grundbuchamts bei diesen Umschreibungen nicht. Diese Fortschreibung des Grundbucheintrags ändert aber nichts an der rechtlichen Unzulässigkeit des Eintrags, der als Grundbuchunrichtigkeit grundsätzlich zu bereinigen ist. Infolgedessen ist die Löschung der Grundbucheintragung der bereits untergegangenen und somit erloschenen Rechte vorzunehmen. Damit wird sowohl in den Grundbuchblättern der ehemaligen Rechtler (und Rechtsnachfolger) als auch in den Grundbuchblättern der Gemeinde Waigolshausen Klarheit geschaffen und die Übertragung tatsächlich nicht mehr bestehender Rechte bei künftigen Fortschreibungen (Verkauf, Vererbung, Übertragungen anderer Art) vermieden. Dies bietet allen Beteiligten Rechtsklarheit und vermeidet falsche Erwartungen.
Ausgeschlossen wurde vom Gericht auch die Möglichkeit, dass es sich bei diesen Holznutzungsrechten um sog. öffentlich-rechtliche Titelrechte gehandelt haben könnte. Selbst für diesen Fall wären diese aber nach entsprechender Anwendung der Verjährungsvorschriften des BGB durch Nichtausübung schon nach früherer Rechtslage nach 30 Jahren bereits verjährt. Nach neuer Rechtslage tritt die Verjährung bereits nach drei Jahren ein. Diese Rechtsfolge trifft auch auf die vorgenannten Holznutzungsrechte zu, da die Ausübung dieser Rechte seit der o. g. Umstellung von Mittelwald- auf Hochwaldbewirtschaftung nicht mehr erfolgte.
Da in allen drei Gemeindeteilen Waigolshausen verschiedene ähnliche Holznutzungsrechte und Gemeinderechte in den Grundbüchern eingetragen sind bzw. auch nichteingetragene Rechte den Anschein des weiteren Bestehens haben, tatsächlich aber auch diese durch Nichtausübung als untergegangen zu betrachten sind, werden seitens der Gemeindeverwaltung die weiteren Schritte zur Feststellung des bereits erfolgten Untergangs dieser ehemaligen Rechte weiterverfolgt und in weiteren Verfahren die erforderlichen Löschungen im Grundbuch eingeleitet.