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Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Grundschule Schwanfeld - Bekanntmachung zum Schuljahresbeginn 2026/2027

Schuljahresbeginn für alle Schüler ist am

Dienstag, 15. September 2026

Jahrgangsstufe 1

09:00 Uhr

Pfarrkirche Schwanfeld Anfangsgottesdienst)

 

ca. 09:30 Uhr

Begrüßung in der Turnhalle

2. - 4. Jgst.

08:00 Uhr

Unterrichtsbeginn

 

11:15 Uhr

Unterrichtsende

Die Mittagsbetreuung findet bereits an diesem Tag wie angemeldet statt.

Die Abfahrten der Schulbusse sind an den üblichen Haltestellen zu folgenden Zeiten:

Abfahrtszeit (ca.)

Orte

Busunternehmen

07:15 Uhr

Hergolshausen

Alka - Reisen

07:20 Uhr

Theilheim

07:35 Uhr

Wipfeld

 

gez. Margot Köhler-Tanzberger
Schulleitung

Ferienspaß 2026

Es sind noch ein paar Programmpunkte beim Ferienspaß frei - Anmeldungen sind also weiterhin möglich! Sichert euch schnell euren Platz. Außerdem steht nun der Treffpunkt für das Walderlebnis fest. Auf unserer Homepage ist der Link zum Treffpunkt hinterlegt. Wir freuen uns auf euch!

 

 

Ernte von gemeindlichen Obstbäumen

Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger wieder die Möglichkeit, Obst der gemeindlichen Obstbäume zu ernten. Die Bäume sind mit einem roten Farbring am Stamm gekennzeichnet. Wer möchte, kann das vorhandene Obst unentgeltlich ernten.

Informationen zur Einführung des Wassercents in Bayern

Ab dem 1. Juli wird für Grundwasserentnahmen in Bayern das sog. Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) erhoben. Abgesehen von im Bayerischen Wassergesetz vorgesehenen Ausnahmen sind pro Entnehmer und Jahr 5000 Kubikmeter (im Zeitraum 1.7. bis 31.12.2026: 2500 Kubikmeter) von diesem befreit. Für darüberhinausgehende Mengen werden 10 Cent pro Kubikmeter fällig.

Haushalte, die das Wasser von einem Wasserversorger beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 125 Litern pro Person und Tag bedeutet das für einen Haushalt Mehrkosten von etwa 4,50 Euro pro Person und Jahr.

Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Bescheid festgelegte jährliche Entnahmewert (für den Zeitraum Juli bis Dezember 2026 wird dieser Wert halbiert) oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, die der Entnehmer gegenüber der Wasserrechtsbehörde bis 1. März des Folgejahres mitteilen kann. Wer Grundwasser entnimmt - hierunter können neben Wasserversorgern insbesondere auch etwa landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen und die Industrie fallen - muss die tatsächlich entnommenen Mengen dabei glaubhaft machen können.

Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31.12.2026 sowie dann immer zum Jahresende zu dokumentieren. Wichtig zu wissen: es werden alle Entnahmen eines Entgeltpflichtigen addiert, auch wenn diese aus verschiedenen Brunnen oder auch in verschiedenen Landkreisen erfolgen. Der Freibetrag gilt nur für alle Entnahmen in Summe.

Dem Landratsamt Schweinfurt bekannte potenziell Entgeltpflichtige erhalten voraussichtlich im Herbst 2026 ein Informationsschreiben mit weiterführenden Informationen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum.

Bayerisches Landesamt für Statistik

Halbzeit im Mikrozensus: 65.000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern werden bis Jahresende noch befragt

Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Auch in diesem Jahr findet in Bayern - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus statt. Mit der größten jährlichen Haushaltsbefragung Deutschlands werden wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung erhoben. Die Ergebnisse helfen dabei, politische Entscheidungen auf einer verlässlichen Datengrundlage zu treffen. In Bayern werden dafür rund 130.000 Bürgerinnen und Bürger befragt. Seit Jahresbeginn haben bereits etwa 65.000 Personen Auskunft gegeben und damit einen wichtigen Beitrag zur amtlichen Statistik geleistet. Bis zum Jahresende werden weitere rund 65.000 Personen vom Landesamt für Statistik angeschrieben. Wer ausgewählt wird, ist gesetzlich verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen.

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 130.000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:

Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm125/index.html).

Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm114/index.html)

Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Die Auswahl der Befragten erfolgt daher nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Weiter besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.

Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines

Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.

Seit Jahresbeginn ist bereits rund die Hälfte der insgesamt 130 000 für den Mikrozensus 2026 ausgewählten Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Mehr als die Hälfte der Befragten nahm an einem Telefoninterview teil. Etwas weniger als die Hälfte entschied sich für die Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet dagegen immer seltener Anwendung.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?

Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent

der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben. Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit einem Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.

Hinweise: Ausführliche Informationen zum Mikrozensus (u. a. im Videoformat) finden Sie unter:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Fundbüro

Folgende Gegenstände wurden abgegeben:

-

eine schwarze Powerbank (elta) mit USB C-Kabel - Fundort Bahnhof Waigolshausen

-

ein Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln - Fundort Bahnhofstr. Halle Zehner