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Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Leserinnen und Leser,

diese Zeilen schreibe ich Ihnen aus dem Urlaub. Zusammen mit meiner Familie darf ich ein paar Wochen in der südlichen Sonne genießen. Ich bin immer wieder dankbar, dass ich das erleben darf. Vielen Dank auch an meine Vertreterinnen und Vertreter, die in dieser Zeit vor Ort sind und die anfallenden Tätigkeiten übernehmen. Gestärkt und mit vollem Akku geht es für mich am 11. September wieder los. Ich freue mich schon sehr auf die aufkommenden Arbeiten, wir haben wieder viel vor.

Ich habe eine gute Nachricht für alle, die bisher noch nicht im geförderten Gigabitausbaugebiet (Bayerische Gigabitrichtlinie) lagen. Der Gemeinderat hat in einer vergangenen Sitzung dem Markterkundungsverfahren zugestimmt und das Ergebnis war, dass alle Anschlüsse in der Gemeinde Waigolshausen laut Gigabit-RL 2.0 förderfähig sind. Die nächsten Schritte sind jetzt, Antragstellung und Sicherung der Förderung, dann die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens, nach der Auswertung der Ausschreibungen die Erteilung des Förderbescheides in endgültiger Förderhöhe, die Durchführung des Projektes und die restlichen verwaltungstechnischen Tätigkeiten. Ich hoffe sehr, dass wir hier zügig einen Ausbau vorantreiben können und unsere Gemeinde infrastrukturell noch besser aufstellen können. Die Verwaltung und ich arbeiten sehr daran, dass dies so schnell als möglich umgesetzt wird. Vielen Dank für die Zuarbeiten durch die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter.

Die Sanierungsarbeiten des Wasserschadens in der Alten Schule in Hergolshausen wurden abgeschlossen, die Reinigungen sind ebenfalls durchgeführt, die Nutzergruppen wurden informiert und die Räumlichkeiten können von Seiten der Gemeinde wieder genutzt werden. Vielen Dank an die betroffenen Nutzer für die Inkaufnahme der durch die Sanierungsarbeiten bedingten Umstände. Das Ergebnis kann sich sehen lassen und die sanierten Räumlichkeiten erstrahlen in neuem Glanz. Dieser Glanz wird bald auch in den restlichen, von den Hergolshäuser Musikanten genutzten Räumen entstehen. Mit etwas Farbe, weiteren Verbesserungen und ganz viel Engagement werden Verschönerungen durchgeführt. Vielen Dank für euren Einsatz, den die Gemeinde gerne unterstützt.

Die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde haben in großer Anzahl das von der Gemeinde organisierte Ferienprogramm genutzt und mit viel Freudestrahlen daran teilgenommen. Vielen Dank noch einmal an alle beteiligten Personen, Vereine und Organisationen für die Durchführung der Veranstaltungen. Vielen Dank auch an den verantwortlichen Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung für die Koordination.

Liebe Schulkinder - ihr habt es geschafft - die Ferien kommen … das waren die Worte im letzten Nachrichtenblatt. In diesem Nachrichtenblatt wünsche ich den Erstklässlern einen guten Start in euren neuen Lebensabschnitt, den Wechslern in die weiterführenden Schulen ganz viel Zuversicht und Erfolg und für alle Schülerinnen und Schüler Glück, Zufriedenheit und die erhofften Noten. Den neuen Berufsanfängern wünsche ich alles Gute.

Das Fischfest der Feuerwehr in Theilheim steht am 16.09. und 17.09. an. Herzliche Einladung an alle und eine schöne Veranstaltung wünsche ich dem Feuerwehrverein.

Eine weitere Veranstaltung wirft ihre Schatten voraus. Am 8. Oktober 2023 sind in Bayern die Wahlen für einen neuen Landtag. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich bitte Sie sehr, Ihre Verantwortung wahrzunehmen und zur Wahl zu gehen. Sie gestalten Ihre Zukunft durch die Nutzung Ihres Wahlrechtes aktiv mit. Gerne können Sie im Vorfeld auch die Briefwahlunterlagen beantragen und schon vor den 8. Oktober Ihre Wahl treffen.

Ihnen allen, liebe Leserinnen und Leser, wünsche ich eine schöne Zeit, bleiben Sie gesund und munter.

Die besten Grüße und Gottes Segen wünscht Ihnen herzlichst

Christian Zeißner
Erster Bürgermeister

Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Die Gemeinde Waigolshausen verpachtet zum nächsten Pachtjahr (ab 01.11.2023) folgende landwirtschaftlichen Flächen:

- Fl.-Nr. 1540, Wernecker Straße, Gemarkung Waigolshausen, Teilfläche 4,7488 ha

- Fl.-Nr. 1815, Steinberg, Gemarkung Waigolshausen, 0,6811 ha

- Fl.-Nr. 1849, Geiersberg, Gemarkung Waigolshausen, 0,4524 ha

- Fl.-Nr. 1887, Gemeinderied, Gemarkung Waigolshausen, 0,6628 ha (Wiesenfläche)

Die Verpachtung der o. g. Fl.-Nr. 1540, Wernecker Straße, Gemarkung Waigolshausen, Teilfläche 4,7488 ha, erfolgt nur an denjenigen/diejenige, der/die gleichzeitig auch die entgeltliche Bewirtschaftung der direkt angrenzenden Restfläche von 1,1550 ha als Lebensraum für den Feldhamster nach dem 3-Streifen-Modell mit der Gemeinde separat vereinbart. Informationen hierzu können im Vorfeld bei den nachstehenden Mitarbeitern eingeholt werden.

Die Verpachtung der Acker- und Wiesenflächen erfolgt nur an Interessenten mit Betriebssitz in der Gemeinde Waigolshausen. Als Pachtdauer wird grundsätzlich ein Zeitraum von 12 Jahre festgesetzt. Auf die Pachtflächen darf kein Klärschlamm aufgebracht werden.

Für die Pachtflächen ist zu vereinbaren, dass die Gemeinde Waigolshausen im Falle des Eigenbedarfs einzelner Pachtflächen ein Sonderkündigungsrecht erhält.

Die Pachtinteressenten werden zur Abgabe eines schriftlichen Angebots bis zum 12.09.2023 aufgefordert. Bei Interesse an mehreren der genannten Pachtflächen sind jeweils Einzelangebote abzugeben. Zur Bewertbarkeit der Angebote ist der Pachtpreis in Euro pro Hektar anzugeben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Josef Zeißner, Tel. 09722 911114 und bei Herrn Klaus Bärtl, Tel. 09722 911118.

Ernte von gemeindlichen Obstbäumen

Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Obst der gemeindlichen Obstbäume zu ernten. Die Bäume sind mit einem roten Farbring am Stamm gekennzeichnet. Wer möchte, kann das vorhandene Obst unentgeltlich ernten. Die Gebiete sind auf der Homepage hinterlegt

Bekanntmachung

über die Wahlkreisvorschläge für die Wahl zum Landtag und Bezirkstag

am 08. Oktober 2023

Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis 608- Schweinfurt wird im Bayerischen Staatsanzeiger (Nr. 35) am 01.09.2023 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 der Landeswahlordnung (LWO) an den Werktagen, außer Samstagen, während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, Zi.-Nr. 1 (barrierefrei), eingesehen werden.

Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.

Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 08. Oktober 2023“ veröffentlicht.

Waigolshausen, 31. August 2023

gez. Christian Zeißner,
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das

Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Landtagswahl und die Bezirkswahl

am 08. Oktober 2023

1.

Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und Bezirkswahl der Gemeinde Waigolshausen

wird in der Zeit vom

Montag, 18. bis Freitag, 22. September 2023

(20. bis 16. Tag vor der Wahl)

während der Dienststunden

im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, Zi.-Nr. 1 (barrierefrei)

für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

2.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

3.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 18.09.2023 bis spätestens Freitag, 22.09.2023 bis 12 Uhr (20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl) im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, Zi.-Nr. 1 Einspruch, einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

4.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.

5.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Stimmkreis 608-Schweinfurt durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Stimmkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

6.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

6.1

eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtige Person.

Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 06.10.2023 (2.Tag vor Wahl), 15 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, Zi.-Nr. 1, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

6.2

eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtige Person, wenn

a.

sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 17.09.2023) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 22.09.2023) versäumt hat,

b.

ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Antragsfrist nach § 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung oder der o.g. Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,

c.

ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

Diese Stimmberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) stellen.

7.

Stimmberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

8.

Mit dem Wahlschein erhält die stimmberechtige Person

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je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau)

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je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau)

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zwei Stimmzettelumschläge (weiß und blau),

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einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und

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ein Merkblatt für die Briefwahl.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 7. Oktober 2023), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

9.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Stimmberechtigen persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtige vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

10.

Eine stimmberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

11.

Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 8. Oktober 2023 bis 18 Uhr eingeht.

Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

Waigolshausen, 31. August 2023

gez. Christian Zeißner,
Erster Bürgermeister

Sauberhalten der Wirtschafts- und Radwege

Es wird darauf hingewiesen, dass die von den Landwirten verursachten Verschmutzungen der Radwege mit Ackerboden, Stroh usw. unverzüglich zu entfernen sind. Die Reinigungsarbeiten haben unmittelbar nach Arbeitsende zu erfolgen, damit keine Gefahren für die Radfahrer ausgehen. Gleichermaßen wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Wege nicht nur dem Radfahren dienen, sondern auch als Feldwege zur Erschließung und Bewirtschaftung der Felder gebaut wurden. Daher gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme für alle Nutzer dieser Wege.

Unterhaltungspflichten an Grundstücken bzw. an Bauplätzen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Die Witterung und auch der Regen haben dafür gesorgt, dass die Hecken prächtig gewachsen sind. Lebende Zäune, Bäume und Hecken lockern die Wohnbebauung auf und tragen zu einer erwünschten Durchgrünung bei. Sie sollten jedoch regelmäßig zurückgeschnitten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie in Gehwege, Straßen oder Plätze hineinwachsen und dadurch die Fußgänger oder den Fahrzeugverkehr, insbesondere im Bereich der Sichtdreiecke behindern. Aber auch Straßenlaternen können betroffen sein.

Nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten sowohl von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken verpflichtet, diese Grundstücke in ordentlichem Zustand zu halten. Die Gemeinde Waigolshausen weist aus gegebenem Anlass ausdrücklich auf diese Unterhaltungspflichten von Grundstückseigentümern, auch Bauplatzeigentümern, hin. Viele Leute kommen dieser Verpflichtung auch regelmäßig und vorbildlich nach. Es ist aber leider auch festzustellen, dass einige Grundstücke und Bauplätze im Innenbereich überhaupt nicht oder nur sehr unzureichend bewirtschaftet werden. Daher wiederholen sich berechtigte Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass auf diesen Grundstücken das Beikraut (umgangssprachlich: Unkraut) gedeiht. Durch den Samenflug wird das Beikraut aber auch auf bebaute und bewirtschaftete Grundstücke übertragen, und zwar nicht nur im Frühjahr oder im Sommer. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Bemühungen zur Beikrautreduzierung auf den bewirtschaften Grundstücken vielfach zum Scheitern verurteilt sind. Zudem wird auch das Ortsbild negativ beeinträchtigt. Daher ist es nötig und auch mit relativ geringem Aufwand möglich, den Beikrautwuchs auf den brachliegenden Grundstücken zu reduzieren. Wir appellieren deshalb insbesondere an die Grundstückseigentümer der brachliegenden Grundstücke und Bauplätze diesbezüglich tätig zu werden und geeignete Maßnahmen zur Beikrautbekämpfung durchzuführen. Es wird empfohlen, die Grundstücke in regelmäßigen Abständen zu mähen und von Beikraut frei zu halten. Das Grüngut ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken. Somit dient die Pflege dieser Flächen auch der guten nachbarschaftlichen Beziehungen.

Aber auch die Gehwege und Fahrbahnen an den unbebauten und bebauten Grundstücken sind nach Bedarf zu reinigen und von Gras und Beikraut zu befreien. Dies gilt auch für die Abflussrinnen an den Straßen. Dabei ist auf eigene Kosten der Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat zu entfernen (siehe gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 23.01.2023. Zudem ist der vielfach vorzufindende Überhang von Bäumen und Sträuchern auf den öffentlichen Grund, vor allem auf Gehwege und Straßen, durch die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten zu beseitigen, damit die Verkehrssicherheit und die Nutzungsmöglichkeit dieser Verkehrsanlagen nicht nachteilig beeinträchtigt wird. Hierzu weisen wir auf die haftungsrechtliche Situation hin, nach der die verkehrssicherungspflichtigen Grundstückseigentümer für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch oder in Folge des Überhangs entstehen. Die für die jeweiligen Bereiche der Straße, der Gehwege und der kombinierten Geh- und Radwege einzuhaltenden Höhenmaße des Lichtraumprofils können Sie der nachfolgenden Skizze entnehmen.

Es ist außerdem darauf zu achten, dass die öffentlichen Verkehrszeichen, Hausnummern und Straßennamensschilder gut sichtbar sind und bleiben. Denn verschmutzte, beschädigte, unleserliche oder von Ästen oder Vorbauten verdeckte Schilder beeinträchtigen die Orientierung. Sie können daher im Notfall die Anfahrt und Zufahrt der Rettungsdienste unnötig verzögern. Wir bitten auch im eigenen Interesse zu prüfen, ob ein Rückschnitt der Hecken erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass das Verbot nach § 39 BNatSchG, nach dem u. a. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30.September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen, nicht für Maßnahmen gilt, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich durchgeführt werden, behördlich zugelassen sind oder der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Somit sind die vorgenannten Maßnahmen als auch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen ganzjährig zulässig.

Im Falle, dass der Grundstückseigentümer das betroffene Anwesen nicht selbst bewohnt, bitten wir, sich mit dem Mieter bzw. sonstigem Nutzer bezüglich des Rückschnitts abzustimmen. Ansprechpartner für die Mängelbeseitigung ist stets der Grundstückseigentümer.

Ein Zusammenleben in unserer örtlichen Gemeinschaft beinhaltet gewisse Regeln. Dabei hat jeder Bürger Rechte, aber auch Pflichten zu erfüllen. Die Wahrnehmung der Pflichten erleichtert das Zusammenleben in unserer örtlichen Gemeinschaft. Deshalb begrüßen wir es, wenn Sie den erforderlichen Pflichten zum Wohle Aller nachkommen.

Nutzen Sie die vom Landkreis und der Gemeinde gemeinsam gebotene Möglichkeit der Entsorgung von Schnittgut über die gemeindliche Sammelstelle. Entsprechende Veröffentlichungen erfolgen im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der Gemeinde. Hierbei bitten wir aber auch darauf zu achten, dass die Ablagerung am Häckselplatz entsprechend geordnet erfolgt und das Umfeld und die Nachbarschaft nur im erforderlichen Maße beeinträchtigt wird.

Für Ihre aktive Mitarbeit und Ihr Verständnis danken wir herzlich.

gez. Christian Zeißner
Erster Bürgermeister

Termin für die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung:

Kalenderwoche 38

Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über Aushänge statt.

Sammlung holziger Gartenabfälle

Der Landkreis setzt auch in diesem Jahr wiederum einen mobilen Häcksler für die Zerkleinerung holziger Gartenabfälle ein. Das Material kann am Verladeplatz am Bahnhof von Freitag, 22. September 2023, bis Freitag, 27. Oktober 2023, (von der Verladerampe Richtung Güterhalle) in Waigolshausen abgelagert werden. Der Platz zum Anliefern wird von der Gemeinde gekennzeichnet. Die Anlieferer werden gebeten, besondere Sorgfalt walten zu lassen, da die Platzverhältnisse äußerst beengt sind. Nach Durchführung der Aktion kann das Häckselgut wie bisher kostenlos abgeholt werden.

Es werden nur folgende Materialien angenommen:

Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt).

Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (wie Gras, Boden, Steine, Metalle, Kunststoffsäcke- und schnüre, Netze, Mist usw.) eingebracht werden.

Ebenso ist die Annahme von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese mit dem eingesetzten Gerät nicht zerkleinert werden können.

Aus gegebenem Anlass verweisen wir auch darauf, dass alle sonstigen Gartenabfälle, wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Staudenabschnitte, Fallobst, Laub, Moos usw. nicht auf den Häckselplatz gehören. Diese kompostierbaren Abfälle gehören entweder:

auf den eigenen Komposthaufen (evtl. nach Vorzerkleinerung; viele Garten- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler)

in die Biotonne

zur den Kompostanlage auf die Kreismülldeponie Rothmühle (Anlieferung bis 1 cbm Gartenabfälle kostenlos).

Im letzten Jahr wurden holzige Gartenabfälle am Häckselplatz angeliefert, obwohl schon gehäckselt war. Dies ist verboten.

Altreifensammlung

Der Landkreis führt auch in diesem Jahr wieder eine Sammlung für Altreifen durch. Die Altreifen können im Bauhof in Waigolshausen, Hauptstr. 4, wie folgt abgegeben werden:

Abgabezeiten:

Montag,

11.09.2023 von 15:00 - 16:00 Uhr.

Freitag,

15.09 2023 von 11:00 - 12:00 Uhr.

Montag,

18.09.2023 von 15:00 - 16:00 Uhr.

Freitag,

22.09.2023 von 11:00 - 12:00 Uhr.

Samstag,

23.09.2023 von 10:00 - 11:00 Uhr.

Eine Anlieferung nach dem 23. September 2023 ist nicht mehr möglich, da die Abfuhr erfolgt.

Angenommen werden nur rollfähige Altreifen (Ganzreifen) ohne Felgen mit einem maximalen Außendurchmesser von 125 Zentimetern und einer maximalen Breite von 35 Zentimetern. Größere Reifen, Reifen mit Felgen, Vollgummireifen, ausgeschäumte Reifen, zerschnittene oder zerfetzte Altreifen, Fahrradreifen, Kleinreifen von Motorrollern, Mofa- und Schubkarrenreifen, Baggerketten sowie Gummiabfälle wie Fahrrad- und Autoschläuche sind von der Sammelaktion ausgeschlossen und dürfen nicht an den Sammelstellen zurückgelassen werden.

Mofa-, Roller-, Fahrrad- und Schubkarrenreifen können über die Restmülltonne entsorgt werden und sind deshalb von der kostenlosen Sammlung ausgeschlossen.

Es werden nur haushaltsübliche Mengen (maximal zehn Stück) pro Anlieferer angenommen. Wer größere Mengen hat, insbesondere aus dem gewerblichen Bereich, kann sich an gewerbliche Sammelstellen wenden oder die Reifen kostenpflichtig am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (AWZ) abgeben.

Am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle werden während des ganzen Jahres Altreifen kostenpflichtig angenommen.

Problemmüllsammlung im Herbst 2023

Hergolshausen:

Donnerstag, 14.09.2023, von

10:30 - 11 Uhr, Festplatz/Lindenstr.

Waigolshausen:

Samstag, 30.09.2023, von

10 - 11 Uhr, Dorfbrunnen Richtung

Sportplatz

Am Dienstag, 12. September 2023, startet die kostenlose Herbstproblemmüllsammlung im Landkreis

Die Annahmetermine für den jeweiligen Ort finden Bürgerinnen und Bürger im Abfallkalender sowie auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de/problemmuell-termine oder in der Abfall-App.

Folgende Stoffe können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos am „Giftmobil“ abgegeben werden:

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren und LED´s

Haushaltsbatterien und Akkus, z. B. Knopfzellen, Rundzellen, Akkugeräte

-

Haushaltsbatterien/-akkus können auch kostenfrei im Handel (d. h. in allen Geschäften, die auch Haushaltsbatterien/-akkus verkaufen) zurückgegeben werden.

Gartenchemikalien, z. B. Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel

Haushaltschemikalien, z. B. Reinigungsmittelreste

Heimwerkerchemikalien, z. B. Pinselreiniger, Lacke (die noch nicht vollständig eingetrocknet sind), Säuren und Laugen

quecksilberhaltige Schalter und Thermometer

Spraydosen mit Resten

Problemabfälle rund ums Auto, z. B. Fahrzeugbatterien, Ölfilter

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Beim Kauf einer Fahrzeugbatterie erhebt der Handel ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro. Das Pfand wird jedoch nicht erhoben, wenn gleichzeitig eine Fahrzeug-Altbatterie zurückgegeben wird.

Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 20 cm, z. B. Handys, Uhren, Thermostate und Ähnliches Diese werden - genauso wie größere Elektrogeräte - kostenfrei bei der Sperrmüllsammlung abgeholt sowie am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und der Kompostanlage Gerolzhofen ebenso wie bei vielen Gemeinden (meist am Bauhof) kostenfrei angenommen.

Außerdem:

Feste Speisefette und kleine Mengen Speiseöle dürfen in die Biotonne. Speiseöle (wie Frittieröl) können daneben ebenfalls kostenfrei zur Verwertung bei der Problemmüllsammlung abgegeben werden. Zusätzlich ist auch eine Abgabe am Wertstoffhof Rothmühle möglich. Bitte nutzen Sie zum Sammeln ein Gefäß aus Kunststoff, das Sie dann bei der Sammelstelle mit abgeben können (kein Glas wegen der Bruchgefahr). Am Wertstoffhof können Sammelgefäße auch umgeleert und wieder mitgenommen werden.

Altes Motoren- und Getriebeöl wird nur gegen Gebühr (ca. 0,75 Euro/l) angenommen, weil Altöl gegen Vorlage des Kassenbelegs oder beim Kauf von Motoren-/Getriebeöl kostenlos vom Handel zurückgenommen werden muss.

Folgende Abfälle sind kein Problemmüll und gehören daher in die Restmülltonne:

Altmedikamente

Reste von Dispersionsfarbe (= haushaltsübliche Wandfarbe)

leere Ölbehältnisse mit anhaftenden Mineralölresten

ausgehärtete Farb-, Lack- und Kleberreste

Leere Farbeimer (spachtelrein!) gehören zur Wertstoffsammlung.

Zusätzlich finden ganzjährig Sammlungen zu bestimmten Zeiten an den Wertstoffhöfen Gerolzhofen bzw. Rothmühle jeweils in der ersten Woche des Monats* (von November bis März jeweils samstags, von April bis Oktober jeweils donnerstags bzw. freitags) statt. Auch hier ist die Annahme auf haushaltsübliche Mengen (bis 25 kg) Problemmüll begrenzt.

*In den Monaten, in denen der jeweils erste Tag auf einen Feiertag fällt, verschiebt sich die Sammlung in die zweite Woche.

Im Folgenden findet sich eine Auflistung, wann die stationäre Problemmüllsammlung an der Kompostanlage Gerolzhofen bzw. am Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Rothmühle stattfindet:

AWZ Rothmühle

Donnerstag,

07.09.2023, 16 - 18 Uhr

Donnerstag,

05.10.2023, 16 - 18 Uhr

Samstag,

04.11.2023, 11 - 13 Uhr

Samstag,

02.12.2023, 11 - 13 Uhr

Kompostanlage Gerolzhofen

Freitag,

01.09.2023, 14 - 16 Uhr

Freitag,

06.10.2023, 14 - 16 Uhr

Samstag,

04.11.2023, 8 - 09:30 Uhr

Samstag,

02.12.2023, 8 - 09:30 Uhr

Bitte beachten: Die vorgegebenen Annahmezeiten sind einzuhalten. Eine Ausdehnung der Annahmezeit ist aufgrund von Folgeterminen nicht möglich.

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallberatung im Landratsamt Schweinfurt (Telefon: 09721 55-546 oder per E-Mail an: abfallberatung@lrasw.de).

VHS-Außenstelle Waigolshausen

Anmeldung ab Montag, 11. September. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit sich online (www.vhs-schweinfurt.de), per E-Mail oder telefonisch/per Fax anzumelden.

Auch Online-, telefonische und schriftliche Anmeldungen werden erst ab dem 11.9. bearbeitet. Telefonische Anmeldung nur möglich, wenn ein SEPA-Mandat vorliegt. Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung in Waigolshausen nicht möglich ist.

Bei schriftlichen, Fax- und Mail-Anmeldungen wird die Anmeldebestätigung zugeschickt.

Öffnungszeiten im Rathaus: Di 07:30 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr; Mi 07:30 - 12 Uhr, Do 07:30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr; Fr 07:30 - 12 Uhr.

Telefonisch ist das Rathaus zu den genannten Öffnungszeiten sowie Mo von 10 - 12 Uhr erreichbar.

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:

Herr Hilbig, Tel.: 09722 9111-11, Fax: 09722 9111-20

E-Mail-Adresse: buergerservice@waigolshausen.de

Anschrift Rathaus: Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen

Einzelveranstaltungen

Pflegeheimaufenthalt - und wer trägt die Kosten?

Der Sozialhilferegress und die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern

Die Veranstaltung befasst sich mit folgenden Themenbereichen: Voraussetzung der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, Bedeutung von Wart- und Pflegerechten in Vermögensübergabe- und Leibgedingverträgen, Rückgriffsvoraussetzungen für Ansprüche des Sozialhilfeträgers, Zugriffsmöglichkeiten des Sozialhilfeträgers auf Grundstücke und Versorgungsrechte usw. und Möglichkeiten der Vermeidung des Rückgriffs.

Die Dozentin ist Rechtsanwältin und geht gerne auf Fragen der Teilnehmenden ein.

Anmeldung erforderlich.

Kristin Möhler

Mi am 22.11. • Hergolshausen, Gasthaus zum Engel

19 Uhr • Bräugasse 1

Nr. WH01

Kurse

Bitte beachten Sie, dass sich einzelne Kurstage aufgrund der Raumauslastung nach hinten verschieben können.

Pilates 50+

Pilates fördert gezielt die Tiefen- und Oberflächenmuskulatur, Kraft, Flexibilität und Koordination. Der Kurs ist für alle geeignet, die Rückenprobleme haben oder die sich fit und beweglich halten wollen.

Nicht nur Teilnehmer/innen ab 50 Jahren, sondern auch Einsteiger/innen sind in diesem Kurs bestens aufgehoben.

Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Matte.

Teilnehmer/innen, die nicht Mitglied im TSV Theilheim sind, zahlen am 1. Kursabend 15 € für die Raumnutzung (für den gesamten Kurs).

Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 44,50 €.

Nicole Jakubowski

Do ab 05.10. • 12 mal • Theilheim, Sportheim

9 - 10 Uhr • Am Seeberg 10

Kurs-Nr. WH02 • 55,50 €

Rücken-Aktiv

Bei Rücken-Aktiv lernen Sie sich im Alltag rückenfreundlich zu bewegen, Ihr Körperbewusstsein zu schulen und Ihre Körperhaltung zu verbessern. Durch die Übungen wird die gesamte Muskulatur gekräftigt und verkürzte Muskeln und Bänder gedehnt. Entspannungsübungen runden das Programm ab. Angesprochen sind Frauen und Männer jeden Alters.

Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.

Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 33,50 €.

Helga Weiß

Do ab 05.10. • 9 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle

19 - 20 Uhr • Jahnstr.

Kurs-Nr. WH03 • 41,50 €

Faszien fit - Rücken fit

Ursache für viele Rückenprobleme können verkürzte und verklebte Faszien sein. Es gibt unterschiedliche Methoden, um Faszien zu mobilisieren. Meist wird durch Druck z. B. mit einer Rolle an den Faszien gearbeitet. In diesem Kurs werden jedoch drei andere Methoden vorgestellt und diese mit Übungen aus der klassischen und der neuen Rückenschule kombiniert. Die Muskulatur wird hierbei trainiert und das Fasziengewebe wird dadurch elastischer. Atem- und Entspannungsübungen wirken positiv auf den Muskeltonus, Körperhaltung und -wahrnehmung werden geschult. Gute Tipps für den Alltag gibt es obendrein. Begleitet wird der Kurs von Musik. Geeignet für Männer und Frauen, die vorbeugend für die Gesundheit aktiv werden möchten oder bereits leichte bis mittelstarke Beschwerden haben.

Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.

Der Kurs entfällt am 08.02.

Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 18,50 €.

Helga Weiß

Do ab 11.01. 5 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle

19 - 20 Uhr • Jahnstr.

Kurs-Nr. WH04 • 23 €

Yoga Grundstufe

Hatha Yoga ist einer von vielen Yogawegen und kommt aus der indischen Tradition. Durch regelmäßiges Üben kann Yoga zur Harmonie von Körper und Geist führen. Dynamisches Yoga enthält kraftvolle, schwungvolle, lebendige Elemente sowie sanfte, ausgleichende Bewegungsformen. Dadurch lösen sich Verspannungen auf und die Glieder werden wieder geschmeidig. Der Kurs ist für gesunde Teilnehmerinnen und Teilnehmer konzipiert.

Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Decke, warme Socken, festes Sitzkissen (falls vorhanden), eigene (Yoga-) Matte.

Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 43,50 €.

Anja Werner

Mo ab 09.10. • 10 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle

16 - 17 Uhr • Jahnstr.

Kurs-Nr. WH05 • 54 €

Pilzworkshop intensiv

Wir bringen Ihnen die wichtigsten Merkmale und Regeln zur Pilzbestimmung bei. 10 - 12 Speisepilze sollen bestimmt werden. Der Workshop findet ausschließlich drinnen statt. Es gibt ein Skript und wenn möglich auch Übungsmaterial.

René Emil Klein

Mo am 16.10. • 1 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Jugendraum

18 - 21:30 Uhr • Jahnstr.

Kurs-Nr. WH06 • 42,50 €

Bitte beachten Sie auch die folgenden Angebote in der Außenstelle Werneck

Smartphone für Einsteiger/innen Kurs-Nrn. WE10 und WE11,

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Aus dem Gemeinderat

Bauvorhaben

Für die vorgesehene Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles und Neubau eines Erdbeckens für Wirtschaftsdünger auf den Fl.-Nrn. 778, 779, 780, Gemarkung Hergolshausen, hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt. Das Bauvorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und ist genehmigungspflichtig. Es gilt als privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die beteiligten Nachbarn haben zugestimmt. Anfragen zur immissionsschutzrechtlichen Prüfung und zu einer ggf. erforderlichen Eingrünung wurden dahingehend beantwortet, dass dies den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Schweinfurt betrifft und von den dortigen Fachstellen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft wird.

Vereidigung eines Feldgeschworenen

Herr Christian Lutz wurde als neuer „Siebener“ in die Ortsgruppe Hergolshausen aufgenommen. Bei der sonst üblichen Vereidigung bei den jährlichen Siebenerfesten, die durch den Landrat durchgeführt wird, konnte Herr Lutz nicht anwesend sein. Daher wurde die Vereidigung durch den 1. Bgm. Zeißner nach Art. 13 Abs. 2 AbmG vorgenommen.

Erfrischungsgeld für Wahlvorstand und Wahlhelfer für die Landtags- und Bezirkswahl

Für die anstehenden Landtags- und Bezirkswahlen kann für Wahlhelfer nach § 9 Abs. 2 LWO ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde fest. Bei der letzten Landtagswahl wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro für den Vorsitzenden und je 30 Euro für die übrigen Mitglieder festgelegt. Für die Wahl erforderliche Ausgaben werden der Gemeinde pauschal erstattet.

Die Verwaltung sprach sich dafür aus, für das Erfrischungsgeld einen einheitlichen Betrag für alle Wahlhelfer festzulegen. Dem folgte der Gemeinderat einstimmig. Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 40 Euro gewährt.

Wahlplakate zur Wahl am 8. Oktober 2023

Laut der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sind den politischen Parteien und Wählergruppen sowie den Antragstellerinnen und Antragstellern und vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren bei allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden angemessene Werbemöglichkeiten einzuräumen. Diese Werbemöglichkeit ist wichtig für die Information der Bürgerinnen und Bürger und somit wichtig für die Demokratie. Um einen übermäßigen Eingriff in den Straßenverkehr zu unterbinden hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Anzahl der Plakate im Gemeindegebiet auf eine Höchstzahl pro Wählergruppe zu begrenzen. Der Gemeinderat legte die Höchstzahl der Plakate (DIN A0 bis DIN A4) pro Wählergruppe auf 30 Stück fest.

Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzw. einer Beratungsleistung im Rahmen des Interkommunalen Denkmalkonzept (IKDK)

Initiiert durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) haben die zehn Gemeinden der ILE Oberes Werntal das Pilotprojekt „Interkommunales Denkmalkonzept“ für ihre 46 Dörfer erarbeiten lassen. Damit soll die ILE Oberes Werntal in ihren Bemühungen um die Innenentwicklung gestärkt sowie die spezielle Baukultur im Oberen Werntal ins Bewusstsein gebracht und erhalten werden. Ziel ist es, einerseits neben der schon vorhandenen Fördermöglichkeit für öffentliche Gebäude nun auch private Hauseigentümer in die Lage zu versetzen, eine Förderung über eine einfache Dorferneuerung zu bekommen. Andererseits sollten auch die Eigentümer von Baudenkmalen Unterstützung erhalten. Daher wurde dieses Konzept gemeinsam durch das ALE und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) auf den Weg gebracht. Das in dieser Art in Bayern bisher einmalige Interkommunale Denkmalkonzept bietet die Möglichkeit auf einen Bewusstseinswandel durch Informationen hinzuwirken sowie durch monetäre und ideelle Unterstützung private Bauherren zu einer Wiedernutzung bzw. deren Sanierung der identitätsprägenden Bausubstanz in den Altorten zu motivieren. Ergänzt wird das Konzept durch das Projekt „Werntal-Dorf“, das eine einfache Dorferneuerung zur Erhaltung der regionaltypischen und dorfgerechten privaten Bauten ermöglicht. Das Modul 1 erhebt die historische Bausubstanz der 46 Dörfer der ILE Oberes Werntal. Darauf aufbauend zeigt das Modul 2 historische bauliche Strukturen auf, die sich negativ auf die Identität und das Ortsbild auswirken. Hierzu zählen insbesondere Leerstände kombiniert mit hohem Sanierungsbedarf. Auf der Schwächenanalyse aufbauend werden in einem Ziel- und Handlungskonzept Maßnahmenvorschläge und Empfehlungen für einzelne Anwesen in den Dörfern formuliert, die in Form eines „Modul-3-Projektes“ durch das BLfD gefördert werden können.

Bis zu 80 % der Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzw. einer Beratungsleistung im Rahmen des Interkommunalen Denkmalkonzept (IKDK) Modul 3 werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernommen. Vom verbleibenden Eigenanteil (20 %) übernimmt die Gemeinde Waigolshausen nach grundsätzlichem Beschluss des Gemeinderats 5 %, somit ein Viertel des Eigenanteils. Die restlichen 15 % sind vom Eigentümer selbst zu tragen. Verbunden mit der Bezuschussung durch die Gemeinde Waigolshausen sind hierbei folgende Forderungen:

a) Der Maßnahmenbeginn muss spätestens innerhalb von fünf Jahren nach der Antragstellung auf Zuschuss bei der Gemeinde Waigolshausen erfolgen.

b) Die Maßnahme muss spätestens acht Jahre nach Maßnahmenbeginn fertiggestellt sein.

Andernfalls behält sich die Gemeinde Waigolshausen das Recht vor, ihren Zuschuss zurückzufordern.

Wechsel des Schulverbandes

Die Verwaltung hat laut Beschluss vom 14.03.2019 einen Antrag auf Wechsel des Schulverbandes bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Ziel ist es, die Grundschüler der Gemeinde in einer Schule zu unterrichten, um u. a. die gesellschaftliche Nähe zu fördern und Zusammenhalt in der Kommune zu verbessern. Am 19.07.2023 wurde der Bürgermeister auf Nachfrage bei der Regierung von Unterfranken informiert, dass ein Wechsel dann möglich wäre, wenn die jeweilige Schulverbandsversammlung dem Antrag zustimmen wird. Im Mai 2020 hat bereits der Schulverband Schwanfeld gegen einen Wechsel der Gemeinde Waigolshausen gestimmt. Ein entsprechender Antrag an den Schulverband Werneck wird seitens der Gemeinde Waigolshausen noch gestellt. In Vorgesprächen mit dem Schulverband Werneck hat dieser aber ebenfalls seine Ablehnung für einen Wechsel der Gemeinde Waigolshausen in Aussicht gestellt.

Entwicklung der Balthasar-Neumann-Grundschule

Es bestehen weitreichende Überlegung des Schulverbands Werneck zur Zusammenführung aller Grundschulstandorte zu einem gemeinsamen Standort in Schleerieth.

Zur Historie:

Der Grundschulbereich des Balthasar-Neumann-Schulverbandes verteilt sich auf 3 Schulstandorte.

Eßleben: Die Grundschule in Eßleben befindet sich auf Fl.-Nr. 1506, Gemarkung Eßleben, Mühlhäuser Str. 1. Das Gebäude ist im Eigentum des Marktes Werneck. Der Balthasar-Neumann-Schulverband hat das Gebäude angemietet. Im Gebäude befinden sich insgesamt 4 Schulklassen (je 1. - 4. Klasse). Außerdem sind ein Werkraum und ein Computerraum vorhanden. Das Gebäude entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und müsste dem Grunde nach zu gegebener Zeit generalsaniert werden.

Waigolshausen: Die Grundschule in Waigolshausen befindet sich auf Fl.-Nr. 391/1, Gemarkung Waigolshausen, Schulstr.4. Das Gebäude ist im Eigentum der Gemeinde Waigolshausen. Der Balthasar-Neumann-Schulverband hat das Gebäude angemietet. Im Gebäude befinden sich insgesamt 4 Schulklassen (je 1. - 4. Klasse). Außerdem sind ein Werkraum und ein Computerraum vorhanden. Das Gebäude entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und müsste dem Grunde nach auch saniert werden (z. B. anstehende Heizungsanlage, Brandschutzüberprüfung). Die Gemeinde Waigolshausen wurde mit Schulverbandsschreiben vom 10.01.2023 um Stellungnahme zur künftigen Entwicklung (Zusammenführung der Schulstandorte) und zum weiteren Umgang mit dem gemeindlichen Schulgebäude (Sanierung, Erweiterung, eigene Nutzung durch Gemeinde usw.) gebeten, hat jedoch bis dato noch nicht geantwortet.

Schleerieth: Die Grundschule in Schleerieth befindet sich auf Fl.-Nr. 1261, Gemarkung Schleerieth, Rundelshäuser Str. 1. Das Gebäude ist im Eigentum des Balthasar-Neumann-Schulverbandes. Es wurde in den Jahren 2005/2006 durch den Schulverband generalsaniert. Im Gebäude befinden sich aktuell 9 Klassen (ab kommenden Schuljahr 23/24 insges. 10 Klassen, davon 3 erste, 3 zweite, 2 dritte und 2 vierte Klassen). Die Unterbringung der weiteren Klasse im kommenden Schuljahr soll im Mehrzweckraum erfolgen. Der bisherige Musikraum wurde bereits im laufenden Schuljahr 22/23 mit einer Klasse belegt. Insgesamt 2 Klassenräume sind an den Landkreis Schweinfurt vermietet (Förderklassen-Heideschule). Für die Mittagsbetreuung (ISB) werden insgesamt 3 Klassenzimmer (Hausaufgabenbetreuung/Spiel-Bastelraum/Essraum) belegt.

Mit Belegung des Mehrzweckraumes zum Schuljahr 2023/2024 sind die räumlichen Kapazitäten somit zunächst erschöpft (siehe hierzu weitere Ausführungen unter Zukunft).

Zukunft:

Sowohl die steigenden Schülerzahlen als auch der vom Gesetzgeber normierte Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz (ab 2026 zunächst nur für Erstklässler, bis 2029 dann für alle Grundschüler) und damit eingehergehend die weitere Sicherstellung und Zentralisierung der Mittagsbetreuung, werden zeitnah Überlegungen über eine bauliche Erweiterung der Grundschule Schleerieth erforderlich machen. In diesem Zusammenhang könnten gleichzeitig gegebenenfalls die ohnehin sanierungsbedürftigen, jeweils im Gemeindeeigentum befindlichen Grundschulstandorte Eßleben und Waigolshausen aufgegeben werden, eine diesbezügliche Zentralisierung in Schleerieth erfolgen und die hierfür notwendigen Klassenräume in einer gemeinsamen Neubauplanung in Schleerieth Berücksichtigung finden. Die Mittagsbetreuung könnte ohne zusätzliche Busfahrten dort vor Ort weitergeführt werden, unabhängig von weiteren sonstigen logistischen Vorteilen einer gemeinsamen zentralen Standortlösung. Eine Auslagerung der Mittagsbetreuung kann aus Verwaltungssicht nicht befürwortet werden. Inwiefern übergangsweise (bis zur Fertigstellung einer möglichen Erweiterung) eine Sicherstellung der Mittagsbetreuung durch Leihcontainer eine Alternative darstellt, ist im Einzelnen zu prüfen. Bis zu einer Entscheidung und tatsächlichen baulichen Umsetzung einer Schulerweiterung in Schleerieth werden noch nachfolgende Denkansätze zur Lösung bzw. Entspannung des schwierigen Zeithorizontes und der Klassenunterbringung anheimgestellt:

-

Unterbringung einer zusätzlichen Klasse in der Grundschule Eßleben durch Auflassung des Werkraumes (diesbezüglich fehlt ohnehin auch das Lehrerpersonal)

-

Gewinnung eines Klassenzimmers durch die Verlegung der Spiel-/Basteltätigkeit = 1 Klassenzimmer (ISB) in den großzügigen Aulabereich?

-

Gewinnung von 3 Klassenräumen die durch die Mittagsbetreuung genutzt werden durch die übergangsweise Aufstellung von Leihcontainern

-

kurzfristige Gewinnung von 2 Klassenräumen durch die Kündigung des Mietvertrages mit dem Landkreis Schweinfurt (Heideschule). Der Mietvertrag beinhaltet jeweils eine jährliche Verlängerung. Eine mögliche Kündigung müsste bis Ende Januar 2024 erfolgen (für das Schuljahr 2024/2025).

Grundsätzlich könnte eine bauliche Erweiterung auf dem angrenzenden Grundstück des Marktes Werneck mit der Fl.-Nr. 1264 durchgeführt werden. Die Grundstücksgröße wäre hierfür ausreichend. Der Schulverbandsversammlung wird diesbezüglich ein erster Entwurf vorgestellt.

Der Vorsitzende des Schulverbands Werneck, Herr Sebastian Hauck (1. Bgm. Markt Werneck), der in der Sitzung anwesend war, schilderte die Situation, wonach derzeit schon ein großer Platzmangel in der Grundschule bestehe. Durch den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung werde sich der Platzbedarf noch erhöhen. Im Bedarfsfalle müsse ggf. sogar die bestehende Vermietung einzelner Räume an die Heideschule gekündigt werden. Herr Hauck erklärte, dass die vorgesehene Grundsatzentscheidung im Schulverband Werneck im Früherbst auf die Tagesordnung der Schulverbandsversammlung gesetzt wird und die Entscheidung der Regierung von Unterfranken angefordert wird.

Im Gemeinderat war man sich darüber einig, dass wegen der in beiden Schulverbänden anstehenden Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen Entscheidungen zu treffen seien, die die langfristige Situation der Zugehörigkeiten in den Schulverbänden regeln. Eine Entscheidung, wie vom Schulverband Werneck vorgesehen, könne daher erst dann erfolgen, wenn die Regierung von Unterfranken eine Entscheidung zur Sprengeländerung getroffen habe. Daher wurde die Entscheidung vertagt. Hauptziel sei jedenfalls die Zusammenführung aller Schüler der Gemeinde Waigolshausen in einem Schulverband. Problematisch gesehen wird allerdings auch die Zukunft des gemeindeeigenen Schulgebäudes in Waigolshausen, wenn die Nutzung durch den Schulverband Werneck nicht dauerhaft bestehen bleiben werde.

Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Der Proberaum in der Alten Schule in Hergolshausen kann wieder genutzt werden.

Das Dach der Toilettenanlage am Lindenplatz in Hergolshausen wurde fertiggestellt. Seinen herzlichen Dank sprach Bürgermeister Zeißner an die vielen Helfer aus, die über hundert Stunden an ehrenamtlicher Arbeit hierzu geleistet haben.

Bekanntmachung einer Auslegung in einem Amtsblatt

Gemeinde Waigolshausen

Flurneuordnung Zeuzleben 3

Gemeinde Waigolshausen, Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt

Verwendungsnachweis der Teilnehmergemeinschaft Zeuzleben 3

Bekanntmachung

Das oben genannte Verfahren soll abgeschlossen werden.

Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.

Die Teilnehmergemeinschaft Zeuzleben 3 hat am 24.07.2023 einen Verwendungsnachweis über die Finanzierung der Ausführungskosten erstellt. Er ist in der Verwaltung der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, vom 11.09.2023 mit 25.09.2023 ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Waigolshausen, 31.08.2023

gez. Christian Zeißner
Erster Bürgermeister

Flurneuordnung Bergrheinfeld 4

Gemeinde Bergrheinfeld und Grafenrheinfeld, Kreisfreie Stadt Schweinfurt

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Bergrheinfeld 4 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:

Dienstag, 10.10.2023, um 19:00 Uhr,

Ort: Zehnthaus im Ratssaal (1. Stock), Hauptstr. 36,

97493 Bergrheinfeld.

Tagesordnung

1.

Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens

2.

Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter

3.

Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt.

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 8 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Würzburg, 07.08.2023
gez. Sonja Ludwig

Verzögerungen bei der Müllabfuhr möglich

Krankheitsbedingte Ausfälle bei Abfuhrfirma sorgen für personellen Engpass

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt informiert über folgende Situation:

Die Abfuhrfirma PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG, die mit der Leerung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen im Landkreis Schweinfurt beauftragt ist, teilt mit, dass es in den nächsten Wochen aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle zu Verzögerungen bei der Abfuhr kommen kann.

Sie bittet darum, die Tonnen gegebenenfalls an einer verkehrssicheren und für die Leerung geeigneten Stelle bis zur erfolgten Leerung stehen zu lassen.

Aus hygienischen Gründen werden bevorzugt Restmüll- und Biotonnen möglichst bis zum Folgetag geleert, bei der Nachfuhr der Papiertonnen kann es gegebenenfalls zu längeren Verzögerungen kommen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfuhrfirma unter der Telefonnummer 09721 4732151 zur Verfügung.

Die Abfuhrfirma sowie der Landkreis Schweinfurt bitten um Verständnis für die Verzögerungen.

Bundesweiter Warntag am 14. September 2023

Der nächste bundesweite Warntag findet am 14. September 2023 statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel.

Ab 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps.

Auf diese Weise werden die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft. Im Nachgang werden von den Verantwortlichen gegebenenfalls Verbesserungen vorgenommen und so das System der Bevölkerungswarnung sicherer gemacht.

Der bundesweite Warntag dient weiterhin dem Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und sie damit für Warnungen zu sensibilisieren.

Landratsamt Schweinfurt

Allgemeinverfügung

zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung), dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) im Landkreis Schweinfurt (Az. 32-565/2410-2022/497)

Für das gesamte Gebiet des Landkreises Schweinfurt ergeht folgende

Allgemeinverfügung:

1.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt vom 24.11.2022 zum Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest - Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken (Az. 32-565/2410-2022/497), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 68 vom 24.11.2022, wird aufgehoben.

2.

Die sofortige Vollziehung der in Ziffer 1. des Tenors getroffenen Regelung wird gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

3.

Kosten werden nicht erhoben.

4.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweise:

1.

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt zur Beschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe vom 20.10.2022 (Az. 32-565/2410-2022/438) zum Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen (“Tiergesundheitsrecht”) i. V. m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 65 vom 20.10.2022, bleibt hiervon unberührt und gilt unverändert weiter.

2.

Nach § 4 Abs. 1 ViehVerkV sind Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh und Veranstaltungen ähnlicher Art der zuständigen Behörde (Veterinäramt Schweinfurt) vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen; dabei ist die Art der Veranstaltung anzugeben.

3.

Auf die Vorgaben gem. Art. 10 Abs. 1 Buchst. c) VO (EU) 2016/429 i.V.m. § 3 Geflügelpest-Verordnung und Art. 10 Abs. 1 Buchst. a) i.V.m. Abs. 5 VO (EU) 2016/429 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 Geflügelpest-Verordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei gehäuften Verlusten wird hingewiesen.

4.

Nach Art. 84 VO (EU) 2016/429 i.V.m. § 26 Abs. 1 der ViehVerkV sind Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen.

5.

Ordnungswidrig i.S.d. des § 64 der Geflügelpest-Verordnung, § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des TierGesG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

6.

Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung beim Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt (Erdgeschoß, Zi.-Nr. 36) aus. Sie kann während der üblichen Dienstzeiten (Montag-Freitag 8 -12 Uhr, Dienstag 14 - 16 Uhr, Donnerstag 14 -17 Uhr) eingesehen werden.

Schweinfurt, 25.08.2023

Landratsamt Schweinfurt

gez. Sonja Weidinger
Abteilungsleiterin
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Digitale Kfz-Zulassung: Deutlich günstigere Gebühren bei Nutzung des Online-Angebots

Wer bei der Kfz-Zulassung den digitalen Weg wählt, profitiert von der Gebührenänderung des Bundes

Effizient, zeitsparend und dazu noch deutlich günstiger: Die ab dem 1. September 2023 nutzbare, internetbasierte Fahrzeugzulassung des Landratsamts Schweinfurt vereinfacht das Verfahren der Zulassung von Kraftfahrzeugen für alle Beteiligten enorm. Die Online-Zulassung eines Fahrzeugs geht schneller vonstatten und kostet zum Beispiel statt bislang 27 Euro dann nur noch 12,80 Euro. Die Gebühren für die termingebundene Zulassung vor Ort werden dagegen etwas angehoben. Das ist das Ergebnis der Gebührenänderung des Bundesverkehrs- sowie des Bundesfinanzministeriums.

Am 28. Juli 2023 wurde die durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium der Finanzen erlassene Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und zur Änderung weiterer Vorschriften, u. a. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Effizienz und weniger Zeitaufwand

Mit der Änderung der FZV wird auch das Ziel verfolgt, mit dem weiteren Ausbau der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i.Kfz) das Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung effizienter und weniger zeitaufwendig zu gestalten.

Durch die Anpassung der Gebühren wird es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert, sich für die internetbasierte Zulassung zu entscheiden. Wesentliche Änderung der GebOSt ist, dass sich die Gebühren für direkt in der Zulassungsbehörde vorgenommene Zulassungsvorgänge etwas erhöhen, während die Gebühren für Online-Zulassungsvorgänge (internetbasierte Fahrzeugzulassungen) deutlich niedriger ausfallen.

Eine detaillierte Aufstellung der ab 1. September 2023 geltenden Gebührensätze finden Sie auf unserer Homepage unter www.landkreis-schweinfurt.de/ikfz

Einladung zur Vortagsveranstaltung im Rahmen der Bayerischen Demenzwoche:

Demenz - wie kann man vorbeugen, behandeln und Leistungen durch die Pflegeversicherung erhalten?

Das Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Schloss Werneck beteiligt sich an der vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege organisierten „Bayerischen Demenzwoche 2023“ (15. bis 24. September) mit einer Vertragsveranstaltung. Mit drei Kurzvorträgen werden von einer Oberärztin, einem Oberarzt und zwei Sozialpädagoginnen des Krankenhauses Informationen zur Prävention, Behandlung und Hilfestellung bei demenziellen Erkrankungen gegeben und Fragen aus dem Kreis der ZuhörerInnen beantwortet. Zudem wird kurz der neu etablierte "Stammtisch" von Angehörigen von Demenzerkrankten vorgestellt und zu dessen Besuch eingeladen. Weitere Infos zur Bayerischen Demenzwoche: www.demenzwoche.bayern.de

Zeit: 15. September 2023, 16:30; Eintritt frei

Ort: Café Balthasar im Schloss Werneck,

Balthasar-Neumann-Platz 1, 97440 Werneck

Kurs zur häuslichen Pflege für Angehörige und Interessierte

Ab Oktober bietet die AWO Unterfranken kostenfreie Kurse an, die nützliches Pflegewissen für den Pflegealltag im häuslichen Umfeld vermitteln.

„Ich bleib in meinem Zuhause solange es geht und wenn ich mal Hilfe brauche, dann kommt der ambulante Pflegedienst in meine Gemeinde und unterstützt mich!“ So stellen sich viele Bürger*innen ihr Leben im Alter vor. Doch was, wenn aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels die ambulanten Dienste nicht mehr an jedem Tag in jeder Gemeinde ambulante Pflegeleistungen anbieten können?

Die Pflege und Betreuung werden dann von Menschen im nahen Umfeld des älteren Menschen, beispielsweise durch Angehörige, Nachbarn oder ehrenamtlichen Helfende erbracht. Damit die Herausforderungen der häuslichen Pflege diese nicht überlasten, bedarf es Begleitung und fachlicher Unterstützung.

Deshalb bietet die AWO Unterfranken Gruppenpflegekurse an, die nützliches Basiswissen für den Pflegealltag vermitteln sollen. Geschulte Pflegefachpersonen zeigen unter anderem hilfreiche Handgriffe, beispielsweise wie eine pflegebedürftige Person rückenschonend mobilisiert werden kann. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden wichtige Informationen zum Thema Gesundheit, rund um die Hygiene, zu den Leistungen der Sozialversicherung und zu individuellen Entlastungsmöglichkeiten. „Wir achten in unseren Pflegekursen darauf, dass die Teilnehmenden ausreichend Zeit haben, sich mit anderen Pflegenden auszutauschen“, stellt Ulrike Hahn, Bereichsleiterin Alter und Pflege des AWO Bezirksverbands Unterfrankens e. V., klar.

Der Gruppenkurs wird in der Zeit vom 5. Oktober bis einschließlich 14. Dezember einmal wöchentlich donnerstags sowohl im AWO Seniorenzentrum Schonungen als auch in der AWO Tagespflege Schwebheim angeboten. Anmeldungen nimmt Pflegedienstleitung Tanja Schmitt des AWO Ambulanten Pflegedienstes in Schwebheim für beide Veranstaltungsorte entgegen. „Es entstehen den Kurzteilnehmenden keinerlei Kosten, da diese komplett von der Pflegekasse übernommen werden“, ergänzt Schmitt.

Pflegedienstleitung Tanja Schmitt steht gerne für Fragen zur Verfügung und nimmt gerne Ihre Anmeldung entgegen: Tel. 09723 9327863 | Email: ambulanter-pflegedienst@awo-unterfranken.de

Nächste Bürgersprechstunde am 14. September

Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis zum 6. September für den Termin anmelden

Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Donnerstag, 14. September 2023, von 14 bis 16 Uhr in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, statt.

Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können, ist eine Anmeldung bis spätestens 6. September 2023 erforderlich. Dabei sollte das zu besprechende Thema kurz angegeben werden. Die Anmeldung ist möglich über das Vorzimmer des Landrats unter der Telefonnummer 09721 55-601 oder ab sofort auch online unter https://landkreis-schweinfurt.de/termin-buergersprechstunde.

Die darauffolgende Bürgersprechstunde findet voraussichtlich am Donnerstag, 19. Oktober 2023, von 9 bis 11 Uhr statt.

Weitere Informationen zur Bürgersprechstunde finden Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/buergersprechstunde

Kreisjugendring Schweinfurt

Alpakawanderung 30.09.2023

Am Samstag, 30.09.2023 unternimmt der Kreisjugendring zusammen mit Naturliebe Alpakas aus Löffelsterz eine Wanderung mit ganz außergewöhnlichen und feinfühligen Begleitern.

Nach einer kurzen Einweisung spazieren wir mit 6 Alpakas durch die herbstliche Landschaft. Dabei erfahren wir viel Interessantes und können die Tiere in aller Ruhe kennenlernen. Wenn die Alpakas anschließend versorgt werden, gibt es ein Quiz, bei dem ihr euer neu gewonnenes Wissen testen könnt.

Das Programm beinhaltet außerdem ein Bastelangebot, eine Spielerunde und ein Getränk.

Wir treffen uns um 9:45 Uhr bei Naturliebe Alpakas in Löffelsterz (Adresse lautet Gänsig 9, 97453 Schonungen), Abholung am gleichen Ort gegen 14 Uhr.

Von 7 - 10 Jahren. Der Preis beträgt 25,00 €. Anmeldeschluss ist der 13.09.2023. Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter www.kjr-sw.de. Rückfragen bitte an anne.oertel@kjr-sw.de oder unter 09721/6462033.

Lego Mindstorms Robotik-Workshop 31.10.2023

In den Herbstferien bietet der Kreisjugendring in Kooperation mit dem BayernLab Bad Neustadt einen Einstiegs-Workshop in die spannende Welt der Robotik an.

Mit der Technik von Lego Mindstorms wird ein Roboter gebaut und programmiert.

Zuerst gibt es eine kurze Einführung, nach der die Roboter recht schnell vorwärts, rückwärts oder Kurven fahren können. Danach erhalten die Teilnehmenden Aufgaben und kleine Projekte, die mit unterstützender Begleitung des BayernLab-Teams einfach durchzuführen sind und einen hohen Spaß- und Motivationsfaktor haben.

Der Workshop findet von 9 - 12 Uhr in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings Schweinfurt statt, Felix-Wankel-Str. 3, 97526 Sennfeld.

Von 10 - 12 Jahren. Kosten: 5,00 €. Anmeldeschluss ist der 22.10.2023. Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter www.kjr-sw.de. Rückfragen bitte an anne.oertel@kjr-sw.de oder unter 09721 6462033.

Öffnungszeiten im Rathaus

Montag: ganztags geschlossen

Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr

und 14:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr

und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.

Wichtige kommunale Einrichtungen

Gemeindeverwaltung:

Telefon:

09722 9111-0

Fax:

09722 9111-20

e-mail-Adresse:

gemeinde@waigolshausen.de

1. Bgm. Christian Zeißner

Telefon:

09722 9111-13

e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de

Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren.

Thomas Drescher

Telefon:

09722 9111-15

e-mail-Adresse:

ewo@waigolshausen.de

Alexander Hilbig

Telefon:

09722 9111-11

e-mail-Adresse:

buergerservice@waigolshausen.de

Martin Dürr

Telefon:

09722 9111-12

e-mail-Adresse:

bauamt@waigolshausen.de

Josef Zeißner

Telefon:

09722 9111-14

e-mail-Adresse:

geschaeftsleitung@waigolshausen.de

Klaus Bärtl

Telefon:

09722 9111-18

e-mail-Adresse: kaemmerei@waigolshausen.de

Annette Gößmann-Öser

Telefon:

09722 9111-19

e-mail-Adresse:

steueramt@waigolshausen.de

Tanja Mauder

Telefon:

09722 9111-21

e-mail-Adresse:

kasse@waigolshausen.de

Bauhof Waigolshausen

Tel.:

09722 944294

e-mail-Adresse:

bauhof@waigolshausen.de

Freizeitzentrum, Jahnstr.

Tel.: 1318

Kegelbahn im FZZ

Tel.: 1272

Grundschule Werneck

Tel.: 94904-0

Mittelschule Werneck

Tel.: 949030

Schulverband Schwanfeld

Tel.: 09384 973055

Kindergarten Waigolshausen

Tel.: 8803

Kindergarten Hergolshausen

Tel.: 7515

Kindergarten Theilheim

Tel.: 09384 1810

Landratsamt Schweinfurt

Tel.: 09721 55-0

Störungsstellen

Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:

Gas

Gasversorgung Unterfranken GmbH

Tel.: 0931 275588

www.gasuf.de

Wasser

Rhön-Maintal-Wasserversorgung

Tel.: 09725 700-0

www.rmg-poppenhausen.de

Strom

ÜZ Mainfranken

Tel.: 09382 604-0

www.uez.de

Notruf-Telefonnummer

Krisennetzwerk Unterfranken

Hilfe bei psychischen Krisen

0800 655 3000