BU: Gemeinsam fürsorglich: Unser Kurs für pflegende Angehörige stärkt die Fähigkeiten und unterstützt dabei, den Pflegealltag entspannt zu meistern.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
schon wieder ein - aus und vorbei … nun sind sie Geschichte … Am Freitag, 16.08.2024 war es so weit, die Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld wurde gesprengt. Viel wurde schon darüber geschrieben und gesprochen. Sie waren irgendwie ein Teil unseres Landschaftsbildes, sie waren fast schon so etwas wie ein Leuchtturm. Sie gaben uns Orientierung und ein gewisses Heimatgefühl - So, nicht mehr lange und wir sind zu Hause … Beim Vorbeifahren wird man jetzt immer wieder mal den Blick nach rechts bzw. nach links bemühen und sich denken, da standen sie - es entsteht ein kleines Wehmutsgefühl.
Aus und vorbei … mit einem Paukenschlag wurde uns die Schließung des St. Josef-Krankenhauses bekannt gegeben. Ich bedauere die Entscheidung der Verantwortlichen sehr und hoffe, dass alles unternommen wird, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die Beschäftigten in neue Beschäftigungsverhältnisse zu übernehmen.
Ich hoffe, Sie haben teilweise genauso mitgefiebert bei den Entscheidungen während der Olympischen Spiele in Paris. Ich möchte nur an ein Handballspiel der deutschen Mannschaft erinnern oder das 3 x 3 Basketball-Finale der deutschen Frauen. Was für Spiele, was für Erfolge! Am 28.08.2024 beginnen die Paralympischen Sommerspiele in Paris. Mein Wunsch auch hier, dass sie friedlich und für die Teilnehmer mit einem persönlichen Erfolg enden werden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, gerade für unsere ländliche Region ist die Mobilität ein enorm wichtiger Faktor. Aus diesem Grund ist es mir wichtig Sie, liebe Leserinnen und Leser, auf das neue Mobilitätskonzept aufmerksam zu machen. Zusätzlich zum bisherigen ÖPNV ist seit dem 01.08. der flexible Mobilitätsservice Call Heinz verfügbar. Hier können Sie per Telefon (0800 4560011), per Webseite (callheinz.de) oder per App (Callheinz - Verfügbar im AppStore/PlayStore) Fahrten innerhalb des jeweiligen Bereiches auswählen und reservieren. Informationen bekommen Sie auf der Homepage s. o. oder in Flyern (erhältlich im Landratsamt oder im Rathaus).
Die Weinfeste in unserer Gemeinde sind vorüber und ich bedanke mich sehr bei den Organisatoren und den vielen Helferinnen und Helfern für die schönen und sehr gelungenen Feste in Hergolshausen und Theilheim. Es war mir eine Freude zu sehen, wie viel helfende Hände es innerhalb der Gemeinde und der Gemeinschaft gibt, die zusammen arbeiten und zusammen feiern können und wollen. Ich freue mich schon auf das nächste Jahr bzw. auf die nächsten Feste.
Während der Urlaubszeit wird das eine oder andere wohl nicht sofort erledigt werden können bzw. dauert manches etwas länger. Seit dem 19.08. wird wieder am Glasfaserausbau in Waigolshausen gearbeitet. Fertiggestellt wird Im Gärtlein, weiter geht es mit der Bahnhofsstraße, Nordring und Sonnenstraße. Es folgen noch die Jahnstraße, die Hergolshäuser Str. sowie der Birkenweg, die Raiffeisenstraße, Kirchstraße und Am Oberen Tor. Wir drängen hier sehr auf einen zügigen, ordnungsgemäßen Ausbau. Im Anschluss wird nach Theilheim übergewechselt und dort mit den Baumaßnahmen begonnen. Genauere zeitliche Angaben folgen in den nächsten Nachrichtenblättern.
Der Spielplatz in der Weidenstraße ist wieder zugänglich und kann von den Kindern vollumfänglich mit den neuen Spielgeräten genutzt werden. Vielen Dank an das Bauhofteam für die Umsetzung der Maßnahme.
Am Spielplatz in Hergolshausen wird Mitte September durch die ausführende Firma weitergearbeitet. Hier ist mit einer Fertigstellung Anfang November zu rechnen.
Der Ausbau des Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges zwischen Theilheim und Hergolshausen wird Mitte September beginnen und Ende November abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie die eine oder andere Änderung der Verkehrsführung im Zuge des Ausbaus. Näheres finden Sie im weiteren Verlauf des Nachrichtenblattes. Es freut mich sehr, dass dies in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt umgesetzt wird. Eine dementsprechende Vereinbarung wurde durch den Gemeinderat bestätigt und von mir unterzeichnet.
Im September beginnt das neue Schuljahr, dazu wünsche ich allen Neueinsteigern und natürlich den bereits erfahrenen Schülerinnen und Schülern alles erdenklich Gute und ganz viel Erfolg für Ihre schulische Laufbahn. Wir werden von gemeindlicher Seite, da wo es für uns möglich ist, alles unternehmen, um euch die besten Voraussetzungen bieten zu können, damit ihr eure Ziele erreichen könnt.
Für die restliche Ferienzeit wünsche ich Ihnen und euch alles Gute, noch ganz viele sonnige Tage. Den Arbeitenden wünsche ich bei den hohen Temperaturen gutes Durchhaltevermögen und viel Zuversicht, der nächste Urlaub kommt …
Mit sonnigen Grüßen aus dem südlichen Europa wünsche ich Ihnen viele schöne gemeinsame Stunden, einen schönen wohlverdienten Urlaub, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit herzlichen Grüßen
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt wird voraussichtlich ab Mitte September 2024 zwei Baumaßnahmen an der St2270 zwischen Theilheim und Hergolshausen unter abschnittsweiser Vollsperrung durchführen. So wird die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 2,5 km instandgesetzt sowie ein parallellaufender Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg gebaut.
Hierfür sind großräumige Absperrungen und Umleitungen erforderlich, durch die es in verschiedenen Bereichen von Waigolshausen und Hergolshausen zu einer höheren Verkehrsbelastung kommen wird.
| Zum zeitlichen Ablauf ist Folgendes geplant: | |
| - | Voraussichtlich Mitte September - Ende September 2024: Bau Geh-, Rad-, und Wirtschaftsweg im Bereich bei Theilheim bis Einmündung SW 15 Richtung Waigolshausen (Bereich der nördlichen Ortsausfahrt bzw. Ortszufahrt von Theilheim wird komplett gesperrt, die Durchfahrt auf der St2270 zwischen Theilheim und Hergolshausen und zwischen Theilheim und Waigolshausen ist damit auch nicht möglich, lediglich der Anliegerverkehr zu den Grundstücken), sowie gleichzeitige Fahrbahnerneuerung der St2270 mit Bau Querungshilfe bei Theilheim |
| - | Danach Freigabe Verbindung Theilheim - Waigolshausen |
| - | Voraussichtlich Ende September bis November 2024: Bau Geh-, Rad-, und Wirtschaftsweg Abschnitt 2 (ab Einmündung SW 15 Richtung Waigolshausen bis Hergolshausen), Vollsperrung St2270 Theilheim - Hergolshausen |
| - | Freigabe der Vollsperrung über den Winter bis Mitte März 2025 |
| - | Mitte März - Ende März 2025: Fahrbahnerneuerung St2270 Abschnitt 2 (nach Einmündung SW 15 Richtung Waigolshausen), Vollsperrung Theilheim - Hergolshausen |
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Der Gemeinderat Waigolshausen hat in seiner Sitzung vom 13.06.2024 den Auftrag für die Erneuerung der SPS-Anlage in der Kläranlage Waigolshausen, Migration der Automationsgeräte in der Kläranlage Waigolshausen an die Firma Rünagel MSR-Technik GmbH, Viereth-Trunstadt, vergeben. Am 25.07.2024 erfolgte die Auftragsvergabe zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Zustandsfeststellung der Bestandskanäle im Bereich der Ortsdurchfahrt Hergolshausen an die Fa. Weimann Ingenieure GbR, Dettelbach. Außerdem erfolgte der Beschluss, dass die Gemeinde Waigolshausen nicht am 4. Förderaufruf für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 2.0 teilnehmen wird, da trotz Förderung hohe Kosten für die Gemeinde anfallen bzw. verbleiben würden. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist nicht Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Beteiligung an Bauleitverfahren
Als angrenzende Gemeinde wurde die Gemeinde Waigolshausen am Verfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein beteiligt. Hierbei handelt es sich um die Änderung der Darstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu „Sonderbauflächen - Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“.
Außerdem wurde die Gemeinde Waigolshausen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ettlebener Straße“ mit integrierter Grünordnung im GT Ettleben, Markt Werneck, beteiligt. Bereits bei der vorgezogenen Beteiligung wurde seitens der Gemeinde Waigolshausen keine Stellungnahme abgegeben.
Da die Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht betroffen sind, erfolgt keine Stellungnahme.
Neubau einer Nebenanlage als Lagerfläche zur Pflege und Bewirtschaftung der Sportflächen, Fl.-Nr. 387, Gemarkung Waigolshausen
Das Bauvorhaben des TSV Waigolshausen liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und ist genehmigungspflichtig. Eine Privilegierung liegt nicht vor, doch kann das Vorhaben ggf. als „Sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Überprüfung der gemeindlichen Tätigkeiten nach der Privatisierungsklausel
Nach Nr. 4 Satz 2 der Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht (VollzugsBekKKUR) haben die Gemeinden mindestens alle fünf Jahre eine Überprüfung der gemeindlichen Aufgaben nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO vorzunehmen (Privatisierungsprüfung) und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde zu melden. Dabei sollen Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können. Die letzte Überprüfung erfolgte am 04.07.2019. Dabei hat der Gemeinderat festgestellt, dass für die Tätigkeitsfelder der gemeindlichen Verwaltung und des Bauhofs die Arbeiten in dem bisherigen Umfang weiterhin vom Gemeindepersonal erledigt und die bisher bei Bedarf an nichtkommunale Stellen vergebenen Arbeiten auch zukünftig bis auf weiteres entsprechend weitergeführt werden sollen. Seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung wird derzeit keine Notwendigkeit zu weiteren Fremdvergaben von Arbeiten gesehen. Da der Gemeinderat grundsätzlich bei Auftragsvergaben, die nicht als Geschäfte der laufenden Verwaltung zu erledigen sind, in die Entscheidung mit eingebunden wird und hierdurch immer wiederkehrend und aktuell neu zu entscheiden hat, ob Arbeiten an nichtkommunale Stellen vergeben werden sollen, werden solche Entscheidungen sowieso zeitnah bei Bedarf getroffen. Daher hat der Gemeinderat die damalige Entscheidung bestätigt.
Umschreibung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit
Die ÜZ Mainfranken beantragte die Übertragung einer schon im Grundbuch auf der Fl.-Nr. 2001/0 der Gemarkung Waigolshausen eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die neu errichtete Trafostation am RRB Waigolshausen (Trafostation Waigolshausen 11) auf das durch die erfolgte Teilungsvermessung neu gebildete Flurstück Fl.-Nr. 2001/2, Gemarkung Waigolshausen. Zug um Zug soll dabei die vorgenannte Dienstbarkeit auf der Fl.-Nr. 2001/0, Gemarkung Waigolshausen, gelöscht werden. Die anfallenden Kosten trägt die ÜZ Mainfranken. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange zu einem Bauvorhaben gemäß Art. 65 Abs. 1 BayBO, Neubau eines Batteriespeichers auf Fl.-Nrn. 5455, 5456, Gemarkung Ettleben
Die Gemeinde ist als Träger öffentlicher Belange zum o. g. Bauvorhaben gemäß Art. 65 Abs. 1 BayBO seitens der Bauaufsichtsbehörde von dem Bauvorhaben informiert worden. Das Bauvorhaben jenseits der Gemeindegrenze liegt direkt am gemeindlichen Feldweg Fl.-Nr. 406, Gemarkung Hergolshausen, an. Die nachbarliche Zustimmung wurde erteilt. In der gemeindlichen Stellungnahme wurde darauf hingewirkt, dass vor Beginn der Baumaßnahmen eine Bestandsaufnahme und Dokumentation des gemeindeeigenen Weges Fl.-Nr. 406, Gemarkung Hergolshausen, und der angrenzenden privaten Flurstücke erfolgt und nach Bauende mindestens wieder der vorherige Zustand hergestellt wird. Auf die Lage dieser Baugrundstücke im Windvorranggebiet Wk 13 und die gemeinsamen Planungen der Gemeinden Bergrheinfeld und Waigolshausen zur Verwirklichung eines Windparks in diesem Gebiet wurde ergänzend hingewiesen.
Vereinbarung über den Bau sowie die zukünftige Bau- und Unterhaltungslast eines kombinierten Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges entlang der St 2270 unter Einbeziehung von Trassen vorhandener Feld- und Waldwege
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt hatte eine Vereinbarung zum o. g. Sachverhalt vorgelegt. Die Vereinbarung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Einsicht bereitgestellt. Die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung, insbesondere die Regelungen zur Kostentragung der Baumaßnahme und den späteren Unterhaltsverpflichtungen der Gemeinde wurden vorgestellt und erläutert. Die Baukosten und alle Kosten für den notwendigen Grunderwerb werden komplett von der Straßenbauverwaltung getragen. Nach der Bauabnahme geht der Weg dann in die Bau- und Unterhaltslast der Gemeinde über. Für die Mehrkosten aus Erneuerung, Unterhaltung und Betrieb (einschließlich Winterdienst) werden der Gemeinde Ablösebeträge gezahlt. Am Ortseingang von Theilheim wird eine Überquerungshilfe mit Anbindung an die Ortsstraße neu erstellt. Die Kosten der dort neu zu errichtenden Straßenbeleuchtung trägt die Straßenbauverwaltung; die anfallenden Energiekosten trägt die Gemeinde Waigolshausen. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Vereinbarung einstimmig zu.
Information des Bürgermeisters/Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
• Grabsteinprüfung
Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass vom Bauhofpersonal jährlich wiederkehrende Prüfungen zur Standsicherheit der Grabmale vorgenommen werden. Werden dabei Mängel festgestellt, werden die Grabnutzungsberechtigten schriftlich von der Friedhofsverwaltung aufgefordert, diese Mängel beheben zu lassen und damit der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach § 23 der Friedhofs- und Bestattungssatzung nachzukommen. Selbst kleine Schäden können so zügig behoben und evtl. größere Folgekosten vermieden werden. Leider führt dies bei den Betroffenen gelegentlich zu Unverständnis und sogar zu verbalen Beschimpfungen. Dies ist nicht akzeptabel, da diese Prüfungen auch der Vermeidung von Unfällen und Schäden dienen und damit letztendlich auch die Grabnutzungsberechtigten vor Schadensersatzansprüchen schützen können.
• Katasterneuvermessung im GT Hergolshausen zur Durchführung der Dorferneuerung
Die vom ALE zuvor als für die Dorferneuerung „zwingend notwendig“ durchzuführende Katasterneuvermessung des Ortskerns von Hergolshausen wird in der hierzu entsprechend dem Auftrag des Gemeinderats angeforderten Begründung nun nur noch als Empfehlung formuliert. Angesichts der mit der Durchführung entstehenden hohen Kosten für die Gemeinde Waigolshausen und der absehbaren Unzufriedenheiten der beteiligten Grundstückseigentümer empfahl Bürgermeister Zeißner, diese Vermessung zunächst nicht durchführen zu lassen. Daher wird derzeit kein Auftrag hierzu erteilt.
• Sachstand Glasfaserausbau
Bürgermeister Zeißner stellte fest, dass die Ausbauarbeiten sehr zügig vorangehen und nur wenige Probleme entstanden sind. Er erläuterte anhand von Lageplänen den derzeitigen Stand der Bauarbeiten und die vorgesehene zeitliche Planung. Auch aus den Reihen des Gemeinderats und der Bevölkerung wird der Baufirma ein gutes Arbeiten bescheinigt. Wegen Urlaubs der ausführenden Firma fand zwischenzeitlich zwei Wochen lang keine Bautätigkeit statt. Die Arbeiten werden seit der KW 34 in der Bahnhofstraße und am Nordring weitergeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die von den Landwirten verursachten Verschmutzungen der Radwege mit Ackerboden, Stroh usw. unverzüglich zu entfernen sind. Die Reinigungsarbeiten haben unmittelbar nach Arbeitsende zu erfolgen, damit keine Gefahren für die Radfahrer ausgehen. Gleichermaßen wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Wege nicht nur dem Radfahren dienen, sondern auch als Feldwege zur Erschließung und Bewirtschaftung der Felder gebaut wurden. Daher gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme für alle Nutzer dieser Wege.
Die Witterung und auch der Regen haben dafür gesorgt, dass die Hecken prächtig gewachsen sind. Lebende Zäune, Bäume und Hecken lockern die Wohnbebauung auf und tragen zu einer erwünschten Durchgrünung bei. Sie sollten jedoch regelmäßig zurückgeschnitten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie in Gehwege, Straßen oder Plätze hineinwachsen und dadurch die Fußgänger oder den Fahrzeugverkehr, insbesondere im Bereich der Sichtdreiecke behindern. Aber auch Straßenlaternen können betroffen sein.
Nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten sowohl von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken verpflichtet, diese Grundstücke in ordentlichem Zustand zu halten. Die Gemeinde Waigolshausen weist aus gegebenem Anlass ausdrücklich auf diese Unterhaltungspflichten von Grundstückseigentümern, auch Bauplatzeigentümern, hin. Viele Leute kommen dieser Verpflichtung auch regelmäßig und vorbildlich nach. Es ist aber leider auch festzustellen, dass einige Grundstücke und Bauplätze im Innenbereich überhaupt nicht oder nur sehr unzureichend bewirtschaftet werden. Daher wiederholen sich berechtigte Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass auf diesen Grundstücken das Beikraut (umgangssprachlich: Unkraut) gedeiht. Durch den Samenflug wird das Beikraut aber auch auf bebaute und bewirtschaftete Grundstücke übertragen, und zwar nicht nur im Frühjahr oder im Sommer. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Bemühungen zur Beikrautreduzierung auf den bewirtschaften Grundstücken vielfach zum Scheitern verurteilt sind. Zudem wird auch das Ortsbild negativ beeinträchtigt. Daher ist es nötig und auch mit relativ geringem Aufwand möglich, den Beikrautwuchs auf den brachliegenden Grundstücken zu reduzieren. Wir appellieren deshalb insbesondere an die Grundstückseigentümer der brachliegenden Grundstücke und Bauplätze diesbezüglich tätig zu werden und geeignete Maßnahmen zur Beikrautbekämpfung durchzuführen. Es wird empfohlen, die Grundstücke in regelmäßigen Abständen zu mähen und von Beikraut frei zu halten. Das Grüngut ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken. Somit dient die Pflege dieser Flächen auch der guten nachbarschaftlichen Beziehungen.
Aber auch die Gehwege und Fahrbahnen an den unbebauten und bebauten Grundstücken sind nach Bedarf zu reinigen und von Gras und Beikraut zu befreien. Dies gilt auch für die Abflussrinnen an den Straßen. Dabei ist auf eigene Kosten der Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat zu entfernen (siehe gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 23.01.2023. Zudem ist der vielfach vorzufindende Überhang von Bäumen und Sträuchern auf den öffentlichen Grund, vor allem auf Gehwege und Straßen, durch die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten zu beseitigen, damit die Verkehrssicherheit und die Nutzungsmöglichkeit dieser Verkehrsanlagen nicht nachteilig beeinträchtigt wird. Hierzu weisen wir auf die haftungsrechtliche Situation hin, nach der die verkehrssicherungspflichtigen Grundstückseigentümer für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch oder in Folge des Überhangs entstehen. Die für die jeweiligen Bereiche der Straße, der Gehwege und der kombinierten Geh- und Radwege einzuhaltenden Höhenmaße des Lichtraumprofils können Sie der nachfolgenden Skizze entnehmen.
Es ist außerdem darauf zu achten, dass die öffentlichen Verkehrszeichen, Hausnummern und Straßennamensschilder gut sichtbar sind und bleiben. Denn verschmutzte, beschädigte, unleserliche oder von Ästen oder Vorbauten verdeckte Schilder beeinträchtigen die Orientierung. Sie können daher im Notfall die Anfahrt und Zufahrt der Rettungsdienste unnötig verzögern. Wir bitten auch im eigenen Interesse zu prüfen, ob ein Rückschnitt der Hecken erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass das Verbot nach § 39 BNatSchG, nach dem u. a. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen, nicht für Maßnahmen gilt, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich durchgeführt werden, behördlich zugelassen sind oder der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Somit sind die vorgenannten Maßnahmen als auch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen ganzjährig zulässig.
Im Falle, dass der Grundstückseigentümer das betroffene Anwesen nicht selbst bewohnt, bitten wir, sich mit dem Mieter bzw. sonstigem Nutzer bezüglich des Rückschnitts abzustimmen. Ansprechpartner für die Mängelbeseitigung ist stets der Grundstückseigentümer.
Ein Zusammenleben in unserer örtlichen Gemeinschaft beinhaltet gewisse Regeln. Dabei hat jeder Bürger Rechte, aber auch Pflichten zu erfüllen. Die Wahrnehmung der Pflichten erleichtert das Zusammenleben in unserer örtlichen Gemeinschaft. Deshalb begrüßen wir es, wenn Sie den erforderlichen Pflichten zum Wohle Aller nachkommen.
Nutzen Sie die vom Landkreis und der Gemeinde gemeinsam gebotene Möglichkeit der Entsorgung von Schnittgut über die gemeindliche Sammelstelle. Entsprechende Veröffentlichungen erfolgen im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der Gemeinde. Hierbei bitten wir aber auch darauf zu achten, dass die Ablagerung am Häckselplatz entsprechend geordnet erfolgt und das Umfeld und die Nachbarschaft nur im erforderlichen Maße beeinträchtigt wird.
Für Ihre aktive Mitarbeit und Ihr Verständnis danken wir herzlich.
Der Landkreis setzt auch in diesem Jahr wiederum einen mobilen Häcksler für die Zerkleinerung holziger Gartenabfälle ein. Das Material kann am Verladeplatz am Bahnhof von Freitag, 20. September 2024, bis Freitag, 25. Oktober 2024, (von der Verladerampe Richtung Güterhalle) in Waigolshausen abgelagert werden. Der Platz zum Anliefern wird von der Gemeinde gekennzeichnet. Die Anlieferer werden gebeten, besondere Sorgfalt walten zu lassen, da die Platzverhältnisse äußerst beengt sind. Nach Durchführung der Aktion kann das Häckselgut wie bisher kostenlos abgeholt werden.
Es werden nur folgende Materialien angenommen:
Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt).
Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (wie Gras, Boden, Steine, Metalle, Kunststoffsäcke- und schnüre, Netze, Mist usw.) eingebracht werden.
Ebenso ist die Annahme von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese mit dem eingesetzten Gerät nicht zerkleinert werden können.
| Aus gegebenem Anlass verweisen wir auch darauf, dass alle sonstigen Gartenabfälle, wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Staudenabschnitte, Fallobst, Laub, Moos usw. nicht auf den Häckselplatz gehören. Diese kompostierbaren Abfälle gehören entweder: | |
| • | auf den eigenen Komposthaufen (evtl. nach Vorzerkleinerung; viele Garten- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler) |
| • | in die Biotonne |
| • | zur den Kompostanlage auf die Kreismülldeponie Rothmühle (Anlieferung bis 1 cbm Gartenabfälle kostenlos). |
Im letzten Jahr wurden holzige Gartenabfälle am Häckselplatz angeliefert, obwohl schon gehäckselt war. Dies ist verboten.
Altreifensammlung
Der Landkreis führt auch in diesem Jahr wieder eine Sammlung für Altreifen durch. Die Altreifen können im Bauhof in Waigolshausen, Hauptstr. 4, wie folgt abgegeben werden:
| Abgabezeiten: | |
| Montag, | 09.09.2024 von 15:00 - 16:00 Uhr. |
| Freitag, | 13.09 2024 von 11:00 - 12:00 Uhr. |
| Montag, | 16.09.2024 von 15:00 - 16:00 Uhr. |
| Freitag, | 20.09.2024 von 11:00 - 12:00 Uhr. |
| Samstag, | 21.09.2024 von 10:00 - 11:00 Uhr. |
Eine Anlieferung nach dem 21. September 2024 ist nicht mehr möglich, da die Abfuhr erfolgt.
Angenommen werden nur rollfähige Altreifen ohne Felgen mit einem maximalen Außendurchmesser von 125 Zentimetern und einer maximalen Breite von 35 Zentimetern. Größere Reifen, Reifen mit Felgen, Vollgummireifen, ausgeschäumte Reifen, zerschnittene oder zerfetzte Altreifen, Fahrradreifen, Kleinreifen von Motorrollern, Mofa- und Schubkarrenreifen, Ballonreifen, Baggerketten sowie Gummiabfälle wie Fahrrad- und Autoschläuche sind von der Sammelaktion ausgeschlossen und dürfen nicht an den Sammelstellen zurückgelassen werden.
Es werden nur haushaltsübliche Mengen (maximal zehn Stück) pro Anlieferer angenommen. Wer größere Mengen hat, insbesondere aus dem gewerblichen Bereich, kann sich an gewerbliche Sammelstellen wenden oder die Reifen kostenpflichtig am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (AWZ) abgeben.
Die Altreifen werden bis zum 21. September 2024 in den jeweiligen Gemeinden - ausschließlich zu den dort genannten Annahmezeiten - gesammelt. Anschließend werden die Reifen an den Sammelstellen eingesammelt. Nach diesem Zeitpunkt können keine Altreifen an den Sammelstellen mehr angeliefert werden.
Am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle werden während des ganzen Jahres Altreifen kostenpflichtig angenommen.
Anmeldung ab Montag, 9. September. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit sich online (www.vhs-schweinfurt.de), per E-Mail oder telefonisch/per Fax anzumelden.
Auch Online-, telefonische und schriftliche Anmeldungen werden erst ab dem 09.09. bearbeitet. Telefonische Anmeldung nur möglich, wenn ein SEPA-Mandat vorliegt. Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung in Waigolshausen nicht möglich ist.
Bei schriftlichen, Fax- und Mail-Anmeldungen wird die Anmeldebestätigung zugeschickt.
Öffnungszeiten im Rathaus: Di 07:30 - 12 Uhr und 14 -17 Uhr; Mi 07:30 - 12 Uhr, Do 07:30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr; Fr 07:30 - 12 Uhr.
Telefonisch ist das Rathaus zu den genannten Öffnungszeiten sowie Mo von 10 - 12 Uhr erreichbar.
Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung:
Frau Gold, Tel.: 09722 9111-11, Fax: 09722 9111-20
E-Mail-Adresse: buergerbuero@waigolshausen.de
Anschrift Rathaus: Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ein Notfall kann jeden treffen. Es ist sinnvoll, darauf vorbereitet zu sein. Dazu dienen oben genannte Dokumente.
Die Dozentin ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Sie klärt auf, was Sie beachten müssen und geht auch auf Fragen der Teilnehmer/innen ein.
Anmeldung erforderlich.
Kerstin Pausch-Trojahn
Mi am 13.11. Hergolshausen, Gasthaus zum Engel
18:30 - 20 Uhr, Bräugasse 1
Nr. WH01 gebührenfrei
Bitte beachten Sie, dass sich einzelne Kurstage aufgrund der Raumauslastung nach hinten verschieben können.
Pilates 50+
Pilates fördert gezielt die Tiefen- und Oberflächenmuskulatur, Kraft, Flexibilität und Koordination. Der Kurs ist für alle geeignet, die Rückenprobleme haben oder die sich fit und beweglich halten wollen.
Nicht nur Teilnehmer/innen ab 50 Jahren, sondern auch Einsteiger/innen sind in diesem Kurs bestens aufgehoben.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Matte. Teilnehmer/innen, die nicht Mitglied im TSV Theilheim sind, zahlen am 1. Kursabend 12 € für die Raumnutzung (für den gesamten Kurs).
Bitte beachten: Der Kurs findet auch in den Herbstferien (31.10.) statt.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 44,50 €.
Nicole Jakubowski
Do ab 10.10., 12 mal • Theilheim, Sportheim
9 - 10 Uhr • Am Seeberg 10
Kurs-Nr. WH02 • 55,50 €
Rücken-Aktiv
Bei Rücken-Aktiv lernen Sie sich im Alltag rückenfreundlich zu bewegen, Ihr Körperbewusstsein zu schulen und Ihre Körperhaltung zu verbessern. Durch die Übungen wird die gesamte Muskulatur gekräftigt und verkürzte Muskeln und Bänder gedehnt. Entspannungsübungen runden das Programm ab. Angesprochen sind Frauen und Männer jeden Alters.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 33,50 €.
Der Kurs entfällt am 24.10.
Helga Weiß
Do ab 10.10., 9 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH03 • 41,50 €
Faszien fit - Rücken fit
Ursache für viele Rückenprobleme können verkürzte und verklebte Faszien sein. Es gibt unterschiedliche Methoden, um Faszien zu mobilisieren. Meist wird durch Druck z. B. mit einer Rolle an den Faszien gearbeitet. In diesem Kurs werden jedoch drei andere Methoden vorgestellt und diese mit Übungen aus der klassischen und der neuen Rückenschule kombiniert. Die Muskulatur wird hierbei trainiert und das Fasziengewebe wird dadurch elastischer. Atem- und Entspannungsübungen wirken positiv auf den Muskeltonus, Körperhaltung und -wahrnehmung werden geschult. Gute Tipps für den Alltag gibt es obendrein. Begleitet wird der Kurs von Musik. Geeignet für Männer und Frauen, die vorbeugend für die Gesundheit aktiv werden möchten oder bereits leichte bis mittelstarke Beschwerden haben.
Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 18,50 €.
Helga Weiß
Do ab 9.1., 5 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle 19 - 20 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH04 • 23 €
Bitte beachten Sie auch die folgenden Angebote in der Außenstelle Werneck:
Smartphone für Einsteiger/innen, Kurs-Nr. WE12,
Fotobuch erstellen, Kurs-Nr. WE13,
WhatsApp - sozial vernetzt, Kurs-Nr. WE14,
Nützliche Apps am Smartphone, Kurs-Nr. WE15.
Anmeldung ausschließlich über die Außenstelle Werneck.
Eine Einrichtung der Gemeinde Waigolshausen
Bei Kursen für und mit Kindern kann die vhs keine lückenlose Betreuung und Kontrolle der Kinder im Sinne einer umfassenden Aufsicht gewährleisten. Die Kursleitungen treffen insbesondere keine Sorge für den Rückweg minderjähriger Kursteilnehmer/innen nach Beendigung des jeweiligen Kurstermins. Diese Verantwortung obliegt in vollem Umfang den Eltern/Erziehungsberechtigten.
Lustige Experimente für Kinder von 6 - 10 Jahren
Hier findet ihr eine bunte Mischung spannender Experimente. Wir lassen Gummibärchen tauchen und eine Karotte schwimmen, finden heraus, ob eine Zitrone durch eine Briefmarke passt und warum ein Luftkissenboot über Land und Wasser gleiten kann.
Bitte mitbringen: Stifte, Schere, Klebestift, Block, Materialgeld (2 €).
Der Kurs findet in einer Kleingruppe von 6 - 8 Kindern statt, bei 8 Kindern beträgt die Gebühr 10,50 €.
Anne-Dominique Schild
Sa am 16.11., 1 mal • Freizeitzentrum, Kegelbahn
16 - 18 Uhr • Jahnstr. 101, Waigolshausen
Kurs-Nr. WH06 • 14 €
Verlässliche Ansprechpartnerin zur gesetzlichen Rente
Ingrid Doischer nimmt Ihre Arbeit als ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung im Lkr. Schweinfurt auf.
Zum nachfolgenden Termin wird sich Frau Doischer um die Anliegen der Versicherten kümmern:
Hergolshausen: 25.09.24, 14:00 - 17:00 Uhr,
Gemeindesaal Hergolshausen
Kirchplatz 4
Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Telefon 0157 55781836. Bitte zum Termin eine Rentenauskunft mitbringen (darf auch bis zu 3 Jahre alt sein).
Der Termin in Theilheim wird im Amtsblatt September veröffentlicht.
Es werden Anträge zur Alters-, Witwen-, Waisen- und Erwerbsminderungsrenten aufgenommen sowie Rentenauskünfte und Fragen rund um das Thema Rente beantwortet. Die Beratungsleistungen sind für die Versicherten und RentnerInnen kostenfrei.
Kalenderwoche 38
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
Die Forumsreihe des KPPPM Schloss Werneck startet in eine neue Runde. Termine und Themen: 11.10.24 Schizophrenie, 18.10.24 Psychosoziale Versorgung, 08.11.24 Bipolare Erkrankung. Das Forum findet immer von 15 - 16:30 Uhr im Konferenzraum (Haus F) statt. Interessierte sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Näheres unter www.psychiatrie-werneck.de, Veranstaltungen
Gut beraten -
selbstbestimmt teilhaben!
Terminankündigung - wohnortnahe Beratung
Ab 1. Oktober 2024: Online-Beratung | Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Der Bezirk Unterfranken ist für Sie da und bietet in Ihrer Region für Menschen mit Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung und deren Angehörige sowie allen weiteren interessierten Personen eine individuelle Beratung zu Themen der Eingliederungshilfe an.
der Eingliederungshilfe an.
Die Beratungen finden an folgenden Tagen in der Zeit von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr im Rathaus der Stadt Schweinfurt (Markt 1, 97421 Schweinfurt) statt:
06.09.2024
04.10.2024
08.11.2024
06.12.2024
Vereinbaren Sie Ihren Termin unter:
Tel.: 0931 7959-1349
Mail: beratung-eingliederungshilfe@bezirk-unterfranken.de
Homepage: www.bezirk-unterfranken.de/beratung-egh
Ab Oktober 2024 bietet der Bezirk Unterfranken zusätzlich Online-Beratungen zu Ihren Fragen rund um die Themen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe an.
Termine erhalten Sie unter: www.bezirk-unterfranken.de/Online-Beratung
Kurs zur häuslichen Pflege für Angehörige und Interessierte
Dittelbrunn/Werneck. Ab September bietet die in Kooperation mit der BARMER Krankenkasse kostenfreie Kurse an, die nützliches Pflegewissen für den Pflegealltag im häuslichen Umfeld vermitteln.
„Ich bleib‘ in meinem Zuhause solange es geht, und wenn ich mal Hilfe brauche, dann kommt der ambulante Pflegedienst in meine Gemeinde und unterstützt mich!“ So stellen sich viele Bürger*innen ihr Leben im Alter vor. Doch was, wenn aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels die ambulanten Dienste nicht mehr an jedem Tag in jeder Gemeinde ambulante Pflegeleistungen anbieten können?
Die Pflege und Betreuung werden dann von Menschen im nahen Umfeld des älteren Menschen, beispielsweise durch Angehörige, Nachbarn oder ehrenamtlich Helfende erbracht. Damit die Herausforderungen der häuslichen Pflege diese nicht überlasten, bedarf es Begleitung und fachlicher Unterstützung.
Deshalb bietet die AWO Unterfranken Gruppenpflegekurse an, die nützliches Basiswissen für den Pflegealltag vermitteln sollen. Geschulte Pflegefachpersonen zeigen unter anderem hilfreiche Handgriffe, beispielsweise wie eine pflegebedürftige Person rückenschonend mobilisiert werden kann. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden wichtige Informationen zum Thema Gesundheit, rund um die Hygiene, zu den Leistungen der Sozialversicherung und zu individuellen Entlastungsmöglichkeiten. „Wir achten in unseren Pflegekursen darauf, dass die Teilnehmenden ausreichend Zeit haben, sich mit anderen Pflegenden auszutauschen“, stellt Ulrike Hahn, Bereichsleiterin Alter und Pflege des AWO Bezirksverbands Unterfrankens e. V., klar.
Die Gruppenkurse starten am 12. September in der Tagespflege Werntal in Werneck beziehungsweise am 24. September in der Tagespflege am Sonnenteller in Dittelbrunn und umfassen jeweils acht Abende. Anmeldungen nimmt Pflegedienstleitung Tanja Schmitt des AWO Ambulanten Pflegedienstes in Schwebheim für beide Veranstaltungsorte entgegen. „Es entstehen den Kursteilnehmenden keinerlei Kosten, da diese komplett von der Pflegekasse übernommen werden“, so Schmitt.
Pflegedienstleitung Tanja Schmitt steht gerne für Fragen zur Verfügung und nimmt Ihre Anmeldung entgegen: Tel. 09723 9327863 | E-Mail: ambulanter-pflegedienst@awo-unterfranken.de
Restplätze Survival und Bushcrafting - (Über)leben in und mit der Natur
Es gibt noch Restplätze für unseren abenteuerlichen Outdoor-Workshop im Bushcraft-Camp Rhön vom 14. bis 15.09.2024, für alle von 14 - 17 Jahren.
Zusammen mit einem erfahrenen Referenten brechen wir auf ins Ungewisse und lernen, wie man ohne viel Gepäck in der Natur zurechtkommt.
Wir lernen nicht nur Interessantes aus der Tier- und Pflanzenwelt oder wie man sich ohne GPS im Gelände orientiert, sondern auch, wie man eine Schutzhütte baut und übernachten nach einem selbst gekochten Abendessen am Lagerfeuer unter freiem Himmel.
Weitere Outdoor-Aktivitäten wie zum Beispiel Bogenschießen runden das Programm ab und versprechen ein unvergessliches Wochenende voller Abenteuer.
Kosten: 75 €. Die Kosten beinhalten den Transfer in Kleinbussen, Vollverpflegung, Programm, Übernachtung und Betreuung.
Anmeldeschluss ist der 01.09.2024. Achtung, die Plätze sind begrenzt! Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter www.kjr-sw.de. Rückfragen bitte an anne.oertel@kjr-sw.de oder unter 09721 6462036.
Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis zum 9. September für den Termin anmelden
Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Dienstag, 17. September 2024, von 14 - 16 Uhr, in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, statt.
Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können, ist eine Anmeldung bis spätestens 9. September 2024 erforderlich. Dabei sollte das zu besprechende Thema kurz angegeben werden. Die Anmeldung ist möglich über das Vorzimmer des Landrats unter der Telefonnummer 09721 55-601 oder auch online unter https://landkreis-schweinfurt.de/termin-buergersprechstunde.
Die darauffolgende Bürgersprechstunde findet voraussichtlich am Dienstag, 22. Oktober 2024, in der Zeit von 9 - 11 Uhr statt.
Weitere Informationen zur Bürgersprechstunde finden Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/buergersprechstunde.
Programm online abrufbar - mehrere Teilnehmende aus dem Landkreis Schweinfurt öffnen im September ihre Türen für Bürgerinnen und Bürger
Der Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 8. September 2024, widmet sich gemäß dem diesjährigen Motto den „Wahr-Zeichen“ unter den Denkmälern. Als Wahrzeichen werden oftmals einzigartige Bauten bezeichnet, die uns als wiedererkennbare Sehenswürdigkeiten in Erinnerung bleiben. Indem sie für ein bedeutendes historisches Ereignis stehen, das Stadtbild oder die Stadtsilhouette prägen oder weithin sichtbar sind, werden sie zum Symbol, zum „Zeichen“ des Ortes.
Auch im Landkreis Schweinfurt können wieder Denkmäler und museale Bauten besichtigt werden. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer konnten sich dazu bis Mitte Juni beim Landratsamt Schweinfurt anmelden.
Der Landkreis hat aus den Anmeldungen einen digitalen Flyer im Format „pdf“ mit Programmdetails und Bildern entworfen. Dieser kann auf der Homepage des Landratsames (www.landkreis-schweinfurt.de/denkmaltag) kostenlos heruntergeladen werden. Darin finden sich auch weitere Informationen, zum Beispiel zu möglichen Führungen vor Ort. „Mein Dank gilt allen, die sich als Veranstalter gemeldet haben und es durch dieses Engagement ermöglichen, dass wir die kulturellen Schätze unseres Landkreises an diesem Tag bestaunen können“, sagt Landrat Florian Töpper. „Ich freue mich, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeit nutzen und am Tag des offenen Denkmals auf Entdeckungsreise gehen.“
Folgende Veranstalter haben sich angemeldet und öffnen ihre Türen und Tore:
Wallfahrtskirche in Eckartshausen (Am Lindenbrunnen 1)
Kirchgaden mit Museum in Gochsheim (Kirchgasse/Kirchhof)
Riehlshof in Herlheim (Herlindenstraße 32)
Dianenslusthütte in Mainberg (Mainberg 45, Staatswalddistrikt „Hain“)
Schloss Schwebheim (Neue Gasse 1, 3a - e, Kirchplatz 10)
Bauernmuseum in Üchtelhausen (Ortsstraße 8)
Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Bartholomäus in Weipoltshausen (Martin-Luther-Platz 7)
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, diese kulturellen Schätze unseres Landkreises kennenzulernen.
Im kostenfreien Workshop können sich Engagierte über digitale Spenden-Aktionen informieren - Programmausblick 2024
Online Spendengelder sammeln klingt zu kompliziert? Dabei sind Online-Spenden auch für gemeinnützige Organisationen eine denkbare Einnahmequelle. Online-Spendenaktionen sind kostengünstig, schnell zu organisieren und erfordern weniger Freiwillige in der Umsetzung.
Im Rahmen der Programmreihe „Fit fürs Ehrenamt“ bietet die Servicestelle Ehrenamt einen kostenfreien Weiterbildungskurs an zum Thema „Online-Spenden: Grundlagen kennen, Tools nutzen und Kampagnen starten“.
Kostenloser Workshop „Online-Spenden: Grundlagen kennen, Tools nutzen und Kampagnen starten“
Der Workshop beschäftigt sich am Montag, den 30. September 2024, von 18 bis 21 Uhr, mit den digitalen Möglichkeiten des Spendensammelns. Engagierte erfahren, was sich hinter den Begriffen „Online-Fundraising“ und „Crowdfunding“ verbirgt. Neben den wichtigsten Grundlagen des Online-Fundraising werden die Planung und Durchführung von Spendenaktionen thematisiert.
Zudem zeigt der Kooperationspartner digital verein(t) auch, mit welchen Maßnahmen potenzielle Spenderinnen und Spender im Netz gewonnen werden können und welche digitalen Tools zur Verfügung stehen.
Mithilfe interaktiver Übungen kann das neue Wissen direkt an konkreten Beispielen angewendet und auf bereitgestellten Laptops ausprobiert werden. Das Mitbringen eigener Geräte ist ebenfalls möglich.
Die Veranstaltung ist für alle freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt kostenfrei. Sie findet im Sitzungssaal des Landratsamts Schweinfurt statt. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist ab sofort möglich und erfolgt online auf der Seite der Servicestelle Ehrenamt.
Termin:
Montag, 30. September 2024, 18 - 21 Uhr
Ort:
Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1,
Sitzungssaal (Zugang über die Außentreppe)
Anmeldung:
www.landkreis-schweinfurt.de/fitfuersehrenamt
Veranstalter:
Servicestelle Ehrenamt, Landkreis Schweinfurt
Die Servicestelle Ehrenamt wird als Zentrum für lokales Freiwilligenmanagement (ZflFM) durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie als digital-verein(t)-Standort durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales gefördert.
Weitere Informationen zu den Weiterbildungskursen aus der Reihe „Fit fürs Ehrenamt“ gibt es online auf der Homepage der Servicestelle Ehrenamt www.landkreis-schweinfurt.de/fitfuersehrenamt
Programm-Ausblick für 2024
Im Folgenden finden Interessierte die Themen und Termine der Fortbildungsreihe „Fit fürs Ehrenamt“ für das zweite Halbjahr 2024:
Seminar am 15. Oktober 2024 (18 - 20:30 Uhr)
Vorstand und Vorstandsarbeit: Gesetzliche Rahmenbedingungen
Im Seminar thematisiert der auf Vereinsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Richard Didyk umfassend die Tätigkeiten eines geschäftsführenden Vereinsvorstands und geht dabei auch auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein.
Seminar am 11. November 2024 (18:30 - 20:30 Uhr)
Engagiert? Dabei sicher!
Engagierte erhalten in diesem Seminar einen Überblick über den Versicherungsschutz für Vereine und das Ehrenamt. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele geht der Referent auf die unterschiedlichen Arten von Versicherungen ein und klärt über mögliche Risiken auf.
Workshop am 09. Dezember 2024 (18 - 21 Uhr)
Künstliche Intelligenz: Verstehen, Nutzen erkennen und anwenden
Im Workshop erfahren Engagierte, was Künstliche Intelligenz (KI) ist und wie sie im Ehrenamt unterstützen kann. Neben den Anwendungsbereichen und Chancen für den ehrenamtlichen Alltag werden auch die Risiken von KI-Systemen thematisiert.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden das gesamte Programm von September bis Dezember 2024 online unter
https://www.landkreis-schweinfurt.de/fitfuersehrenamt
| Montag: | ganztags geschlossen |
| Dienstag: | 07:30 bis 12:00 Uhr |
|
| 14:00 bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch: | 07:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 07:30 bis 12:00 Uhr |
|
| 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 07:30 bis 12:00 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| e-mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 |
| e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de | |
| Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren. | |
| Thomas Drescher | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| e-mail-Adresse: | ewo@waigolshausen.de |
| Carolin Gold | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| e-mail-Adresse: | buergerbuero@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-22 |
| e-mail-Adresse: | hauptamt@waigolshausen.de |
| Martin Dürr | |
| Telefon: | 09722 9111-12 |
| e-mail-Adresse: | bauamt@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| e-mail-Adresse: | geschaeftsleitung@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 |
| e-mail-Adresse: | kaemmerei@waigolshausen.de |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| e-mail-Adresse: | steueramt@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| e-mail-Adresse: | kasse@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| e-mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
Freizeitzentrum, Jahnstr. Tel.: 1318
Kegelbahn im FZZ Tel.: 1272
Grundschule Werneck Tel.: 94904-0
Mittelschule Werneck Tel.: 949030
Schulverband Schwanfeld Tel.: 09384 973055
Kindergarten Waigolshausen Tel.: 8803
Kindergarten Hergolshausen Tel.: 7515
Kindergarten Theilheim Tel.: 09384 1810
Landratsamt Schweinfurt Tel.: 09721 55-0
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de
Krisennetzwerk Unterfranken
Hilfe bei psychischen Krisen
0800 655 3000