gerade sitze ich im Vorzelt auf einem Campingplatz am Gardasee und versuche meinen Urlaub mit meiner Familie zu genießen. Leicht fällt es mir aktuell nicht, da ich in von einem unerwarteten Todesfall informiert wurde, der nicht nur für die hinterbliebene Familie und Freunde ein großer Schock sein muss. Ich habe mich noch in der Woche vorher mit dem Verstorbenen über das, aufgrund der Umleitung wegen der Sperre der St 2270, in Hergolshausen aufgetretene große Verkehrsaufkommen am Spielplatz, ausgetauscht. Wir konnten eine kurzfristige Geschwindigkeitsbegrenzung in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt erwirken.
Diese Erfolge, auch wenn es nur kleine sind, sind für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde wichtig. Sie zeigen auch, wie wichtig ein Austausch untereinander ist. Ein Todesfall ist leider immer etwas Endgültiges. Ich wünsche allen, die den Verlust eines lieben Menschen erleben müssen, Kraft und Zuversicht in diesen schweren Stunden.
Warum schreibe ich das? Für mich stellt sich immer wieder die Frage: Was ist wirklich wichtig? Wie kann ich meine Familie und meine Arbeit vernünftig zusammenbringen? Ich freue mich sehr, dass ich gerade mit meiner Familie hier sein darf und wir zusammen die Zeit genießen können. Kraft tanken, um für die kommenden Wochen und Monate die nötigen 100 Prozent und mehr zu erbringen, ist mein großes Ziel. Vielen Dank an dieser Stelle für die ständige Unterstützung von allen Seiten, die die Arbeit in der Gemeinde Waigolshausen bei all den Herausforderungen zu etwas ganz Besonderem macht.
So kommen wir auch schon zu etwas Besonderem. Der Gesetzgeber hat Vereinfachungen ausgelobt und propagiert Bürokratieabbau. Das Ergebnis ist, dass die Gemeinde Waigolshausen eine neue Satzung beschlossen hat, um Stellplätze bei Neubauten und Erweiterungen zu regeln (siehe an anderer Stelle im Nachrichtenblatt). So wie in fast jeder Gemeinde in Bayern mussten auch wir uns Gedanken über die Ausgestaltung machen. Ob dies alles zu einer Vereinfachung beiträgt lasse ich gerne mal so dahingestellt.
Beim Breitbandausbau sind einige Arbeiter aus dem Urlaub zurückgekehrt. Jetzt geht es mit größerer Arbeitskraft weiter. Aktuell werden in Theilheim in den Bereichen Am Hoch, am Seeberg, in der Friedenstraße und in der Bergstraße die Hausanschlüsse gelegt. Es folgt noch der Kreuzgraben. Hier noch einmal meine Bitte: Halten Sie schon mal, falls vorhanden, etwaige Pläne bereit, die Leitungen/Leerrohre der Versorgungsleitungen von der Straßenseite aus aufzeigen und diese somit zügig genutzt werden können.
Das Freizeitzentrum hat eine neue Beleuchtung bekommen. Die ausführende Firma hat die Arbeiten dankenswerterweise in den Ferien durchführen können, um somit die Belastung für die Nutzer so gering als möglich zu halten. Wir freuen uns schon auf die Verbesserungen für die kommenden dunkleren Tage. Für einen möglichen Radweg zwischen Theilheim und Waigolshausen stehen wir im Austausch mit dem Landratsamt Schweinfurt und der Regierung von Unterfranken. Wir klären gerade, wer hierzu einen Förderantrag stellen kann und muss bzw. wie eine Zusammenarbeit aussehen kann.
Für die Sanierungsmaßnahme - Alte Schule - in Hergolshausen fand die Eröffnung der auf die Ausschreibung hin eingegangenen Angebote statt. Diese werden aktuell vom Planungsbüro geprüft und bewertet. Im nächsten Schritt wird der Gemeinderat mögliche Aufträge vergeben, um die Sanierung zu starten.
Am 16. September startet das neue Schuljahr. Ich wünsche allen Kindern, Jugendlichen und meinen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start ins neue Schuljahr und ganz viel Erfolg. Gerade den neuen ABC-Schützen und ihren Eltern wünsche ich alles Gute für ihren neuen Lebensabschnitt.
Die Veranstaltungen reißen auch im September nicht ab. Sie sind zwar nicht mehr ganz so groß, dennoch sind sie erlebenswert, wie z. B. das Platzkonzert des MV Waigolshausen an der Schule in Waigolshausen (21.09.) oder der weit über die Grenzen der Gemeinde hinaus bekannte Kinderkleidermarkt des Elternbeirates unseres Kindergartens in Waigolshausen am 21.09. im Freizeitzentrum. Herzliche Einladung an alle und vielen herzlichen Dank an die gesamte Organisations- und Helferschar - schön, dass ihr so was macht.
Ich wünsche Ihnen allen ganz viel Kraft und Unterstützung auf Ihrem Weg. Ihnen allen Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit besten Grüßen vom Gardasee
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Bgm. Zeißner gab die Beschlüsse zu den TOP 5, 6 und 7 der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2025 öffentlich bekannt. Es wurde nach erneuter Beratung der Auftrag zur Sanierung des Teilstücks am Betonplattenweg Fl.-Nr. 230, Gemarkung Theilheim, an die Firma August Ullrich GmbH, Elfershausen, vergeben. Baubeginn ist der 25.08.2025 - Bauzeit ca. 1 Woche. Gleichzeitig wurde Bgm. Zeißner dazu ermächtigt die Vereinbarung für eine Kostenbeteiligung, mit der sich das Staatliche Bauamt Schweinfurt an der Sanierung beteiligt, zu unterzeichnen. Der Auftrag zum Einbau von Abgasabsauganlagen für das Feuerwehrhaus Theilheim und für das Feuerwehrhaus Hergolshausen wurde an die Firma Blaschke, Meitingen, vergeben. Mit den Tiefbauarbeiten für die Fällmittelstation an der KA Waigolshausen wurde an die Fa. Pfisterbau, Schweinfurt, beauftragt.
Erlass der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) durch das sog. Erste bayerische Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Regelung zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 01.10.2025 kommunalisiert. Künftig wird die Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen aus Anlass von Neubauten oder Nutzungsänderungen nur noch durch kommunale Satzungen geregelt, d. h., die Kommune entscheidet, ob in ihrem Gebiet eine Stellplatzpflicht bestehen soll oder nicht. Bei der Entscheidung der Kommune zugunsten der Einführung einer Stellplatzpflicht ist sie allerdings nicht vollständig frei, denn die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird durch den Landesgesetzgeber auf ein Maximum begrenzt, das sich nach der Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern (GaStellV) richtet. Diese gesetzliche Neuregelung in der BayBO und die Änderung der GaStellV tritt am 01.10.2025 in Kraft.
Die vom Gemeinderat nach ausgiebiger Beratung einstimmig beschlossene sog. Stellplatzsatzung entspricht dem vom Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag zur Verfügung gestellten Satzungsmuster für die Einführung der kommunalen Stellplatzpflicht. Da dieses ganz aktuell auf die neuesten gesetzlichen Grundlagen abstellt, wurde seitens der Verwaltung empfohlen, mit dem Erlass einer neuen, dem Satzungsmuster stark angelehnten Satzung der neuen Rechtslage Rechnung zu tragen und aus Gründen der Rechtssicherheit dem Satzungsmuster zu folgen. Denn: Wenn die Kommune keine eigene Stellplatzsatzung hat, wie es in Waigolshausen aktuell der Fall ist, hat sie auch keine Handhabe mehr zum Einfordern von Stellflächen bei privaten Grundstücksbesitzern. Seitens des Gemeinderats wurde es aber für zwingend erforderlich erachtet, diese rechtliche Handhabe zu schaffen, die aber nur für zukünftige Bauvorhaben gilt. Ein Rückgriff in bereits nach bisherigen Regelungen genehmigte Bauvorhaben erfolgt nicht.
Künftiges Ziel ist es, die aktuellen Vorgaben für die unterschiedlichsten Gebäude und Zwecke zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Über § 4 der Satzung sollen dann die ab 01.10.2025 neu geltenden Vorgaben der GaStellV Anwendung finden. Darin wird zukünftig z. B. nicht mehr nach Stellplätzen für Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder sonstige Gebäude unterschieden, sondern nur noch nach Wohnungen. Je Wohnung müssen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen im Sinne des Art. 1 Abs. 1 BayBO grundsätzlich zwei Stellplätze für Fahrzeuge errichtet werden (wie es auch schon im Bebauungsplan „Obere Honigleite“ festgesetzt wurde). Ausgenommen sind, wenn sie zu Wohnzwecken erfolgen, Nutzungsänderungen, der Ausbau von Dachgeschossen, der Einbau weiterer Wohnungen in bestehende Wohngebäude und die Aufstockung von Wohngebäuden. Die in den jeweiligen Bebauungsplänen bisher ggf. davon abweichenden Regelungen haben aber weiterhin Vorrang und bleiben so bestehen.
Die Möglichkeit einer finanziellen Ablöse für Stellplätze sieht die Satzung auf Antrag ebenfalls vor. Unter Einbeziehung von Herstellungskosten und Grundstückskosten nach Bodenrichtwerten wurden von der Verwaltung verschiedene Varianten zur Ermittlung der Ablösebeträge ortsteilbezogen bzw. einheitlich für das ganze Gemeindegebiet vorgetragen und zur Abstimmung gestellt. Letztendlich wurde vom Gemeinderat mit großer Mehrheit ein von der kalkulierten Werten nach unten abweichender Ablösebetrag von 6.000 € je abzulösenden Stellplatz bindend für alle drei Gemeindeteile einheitlich festgelegt. Die Stellplatzablöse gegenüber der Gemeinde wird über einen Ablösevertrag geregelt. Der zu zahlende Ablösebetrag ist aber nicht zu sehen als erkaufte Berechtigung, die Fahrzeuge auf der öffentlichen Straße abstellen zu dürfen, sondern sie ist ein finanzieller Ausgleich für die ersparten Kosten, die ansonsten bei der Herstellung eines eigenen Stellplatzes anfallen würden. Sie fließt der Gemeinde zu und kann für verkehrstechnische Anforderungen verwendet werden. Diese Stellplatzablöse ist daher nur dann möglich, falls die Herstellung der erforderlichen Stellplätze nicht auf dem eigenen Grundstück oder in der Nähe des Baugrundstücks verwirklichbar ist.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen im nicht amtlichen Teil dieses Nachrichtenblattes.
Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
• Der an die Gemeinde gerichtete offene Brief der Eigenheimer Vereinigung Waigolshausen-Theilheim, in dem der Sachstand zu den Nacharbeiten im Rahmen des Glasfaserausbaus wurde dem Gemeinderat inhaltlich unterbreitet und zwischenzeitlich vom Bürgermeister schriftlich beantwortet. Da die Gemeinde auf einer sachgerechten und mängelfreien Ausführung sämtlicher Arbeiten im öffentlichen Raum besteht wurde für diese Tätigkeit ein externes Ingenieurbüro beauftragt, das die Arbeiten engmaschig überwacht, dokumentiert und ggf. beanstandet. Eine abschließende Abnahme der Arbeiten ist bislang nicht erfolgt. Die Freigabe erfolgt erst nach fachlicher Abnahme.
| • | Aktuelle Informationen zum Stand des Breitbandausbaus in den einzelnen Bereichen wurden dem Gemeinderat vorgestellt. |
| • | Stand Alte Schule Hergolshausen: Bauantrag zur Nutzungsänderung ist zur Bearbeitung im Landratsamt, Ausschreibung und Submission der Gewerke ist erfolgt, Auftragsvergaben nach Prüfung und Auswertung. |
| • | Stand Umbau Beleuchtung FZZ: Die Umrüstung soll voraussichtlich Ende August beendet sein. |
| • | Altes Feuerwehrauto Hergolshausen: Die Versteigerung erfolgte über die öffentliche Plattform „Zollauktion“ und erbrachte 9.102 €. |
| • | Der Gemeinderat wurde über die anstehende Fällung eines Naturdenkmals (Mehlbeere im GT Hergolshausen) informiert (siehe eigenen Artikel). |
| • | Das Staatliche Bauamt Schweinfurt lässt das Marterle an der Ortseinfahrt von Hergolshausen restaurieren und auf einem benachbarten Grundstück neu errichten. |
| • | Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Sachstand zum Bau eines geförderten Radwegs zwischen Waigolshausen und Theilheim informiert. Laut Auskunft der Regierung von Unterfranken besteht derzeit die Möglichkeit, entweder zunächst eine Machbarkeitsstudie durchzuführen oder direkt in die Planungsphase einzusteigen. Vor der Beantragung von Fördermitteln muss jedoch der Landkreis Schweinfurt als Straßenbaulastträger der Kreisstraße in die Planungen einbezogen werden. |
Auch in diesem Jahr setzt der Landkreis wieder einen mobilen Häcksler zur Zerkleinerung holziger Gartenabfälle ein.
Bitte beachten:
In den letzten Jahren konnten zusätzliche Flächen der Deutschen Bahn für die Häckselaktion genutzt werden. Aufgrund einer aktuellen Baumaßnahme auf dem Bahngelände stehen diese Flächen in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Daher ist der Platz deutlich eingeschränkt - sobald die Kapazität erreicht ist, wird der Häckselplatz für die weitere Anlieferung gesperrt. Bitte achten Sie auf die Beschilderung vor Ort.
Die Zufahrt für die Baumaßnahme der Deutschen Bahn ist jederzeit freizuhalten. Bitte achten Sie daher besonders auf geordnete Ablage und Sorgfalt beim Anliefern.
Hinweis aus dem Vorjahr:
Im vergangenen Jahr wurden nach Abschluss der Häckselarbeiten erneut holzige Gartenabfälle angeliefert. Dies ist strikt untersagt. Bitte bringen Sie Ihr Material rechtzeitig und ausschließlich innerhalb des genannten Zeitraums.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei einem reibungslosen Ablauf der Aktion.
Vom 01.09. bis 19.09.2025 führt der Landkreis Schweinfurt wieder eine Sammlung von Altreifen durch.
Die Altreifen können im Bauhof in Waigolshausen, Hauptstr. 4 wie folgt abgegeben werden:
| Abgabezeiten: | |
| Montag, 01.09.2025 | 15 - 16 Uhr |
| Freitag, 05.09.2025 | 11 - 12 Uhr |
| Montag, 08.09.2025 | 15 - 16 Uhr |
| Samstag, 13.09.2025 | 10 - 11 Uhr |
| Freitag, 19.09.2025 | 11 - 12 Uhr |
Eine Anlieferung nach dem 19. September 2025 ist nicht mehr möglich!
Angenommen werden nur rollfähige Altreifen ohne Felgen mit einem maximalen Außendurchmesser von 125 Zentimetern und einer maximalen Breite von 35 Zentimetern. Größere Reifen, Reifen mit Felgen, Vollgummireifen, ausgeschäumte Reifen, zerschnittene oder zerfetzte Altreifen, Fahrradreifen, Kleinreifen von Motorrollern, Mofa- und Schubkarrenreifen, Ballonreifen, Baggerketten sowie Gummiabfälle wie Fahrrad- und Autoschläuche sind von der Sammelaktion ausgeschlossen und dürfen nicht an den Sammelstellen zurückgelassen werden.
Es werden nur haushaltsübliche Mengen (maximal zehn Stück) pro Anlieferer angenommen. Wer größere Mengen hat, insbesondere aus dem gewerblichen Bereich, kann sich an gewerbliche Sammelstellen wenden oder die Reifen kostenpflichtig am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (AWZ) abgeben.
Die Altreifen werden bis zum 19. September 2025 in den jeweiligen Gemeinden - ausschließlich zu den dort genannten Annahmezeiten - gesammelt. Nach diesem Zeitpunkt können keine Altreifen an den Sammelstellen mehr angeliefert werden.
Am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle werden während des ganzen Jahres Altreifen ausschließlich kostenpflichtig angenommen.
Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger wieder die Möglichkeit, Obst der gemeindlichen Obstbäume zu ernten. Die Bäume sind mit einem roten Farbring am Stamm gekennzeichnet. Wer möchte, kann das vorhandene Obst unentgeltlich ernten.
In der Flur von Hergolshausen steht ein alter Baum, eine Mehlbeere, die als Naturdenkmal eingetragen ist. Leider ist es aus Verkehrssicherungsgründen notwendig, diesen Baum zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu fällen, da wegen der bestehenden Pilzerkrankung und dem sich immer weiter zersetzenden Holz für Spaziergänger und Vorbeifahrende ernsthafte Gefahren bestehen. Die Gemeinde wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde über diesen Sachverhalt informiert. Dabei wurde die Erlaubnis erteilt, dass der Baum demnächst schon außerhalb der gesetzlich geschützten Zeit gefällt werden kann. Ein Zuwarten bis zum 01.10. ist aufgrund des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG aufgrund der Gefahrensituation nicht erforderlich.
Im Anschluss wird das Naturdenkmal per Verordnung gelöscht. Dies wird dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Amtsblatt des Landratsamts Schweinfurt veröffentlichet.
Immer wieder erreichen uns Hinweise aus der Bevölkerung über Fahrzeuge, die regelwidrig auf Gehwegen parken - oft auch in falscher Fahrtrichtung. In einigen Fällen sind die Gehwege dabei so blockiert, dass ein Durchkommen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl nicht mehr möglich ist. Besonders ärgerlich ist das, wenn Betroffene dadurch gezwungen sind, Umwege in Kauf zu nehmen oder ganz auf Ausflüge und Erledigungen zu verzichten.
Auch das Parken in Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot wird zunehmend ignoriert. Fahrzeuge werden dort teilweise über Stunden oder den ganzen Tag abgestellt - zum Nachteil aller, die auf die Einhaltung der Regeln angewiesen sind.
Wir möchten daher noch einmal eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer appellieren:
Bitte achten Sie beim Parken auf Verkehrsregeln, Halteverbotsschilder und besonders auf die Bedürfnisse anderer. Gehwege sind keine Parkplätze - sie müssen für alle Menschen sicher und barrierefrei nutzbar bleiben.
Ein rücksichtsvoller Umgang miteinander beginnt schon beim Abstellen des eigenen Fahrzeugs.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Waigolshausen: Samstag, den 25.10.2025
10 - 11 Uhr, Dorfbrunnen Richtung Sportplatz
Am Samstag, 20. September 2025, startet die diesjährige Herbstproblemmüllsammlung im Landkreis Schweinfurt. Die Annahmetermine für den jeweiligen Ort finden Bürgerinnen und Bürger im Abfallkalender sowie auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de/problemmuell-termine oder in der Abfall-App.
Folgende Stoffe können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos am „Giftmobil“ abgegeben werden:
| • | Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren |
| • | Haushaltsbatterien und Akkus, z. B. Knopfzellen, Rundzellen, Akkugeräte |
| > | Haushaltsbatterien/-akkus können auch kostenfrei im Handel (d. h. in allen Geschäften, die auch Haushaltsbatterien/-akkus verkaufen) zurückgegeben werden. |
| • | Gartenchemikalien, z. B. Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel |
| • | Haushaltschemikalien, z. B. Reinigungsmittelreste |
| • | Heimwerkerchemikalien, z. B. Pinselreiniger, Lacke (die noch nicht vollständig eingetrocknet sind), Säuren und Laugen |
| • | quecksilberhaltige Schalter und Thermometer |
| • | Spraydosen mit Resten |
| • | Problemabfälle rund ums Auto, z. B. Fahrzeugbatterien, Ölfilter |
| > | Beim Kauf einer Fahrzeugbatterie erhebt der Handel ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro. Das Pfand wird jedoch nicht erhoben, wenn gleichzeitig eine Fahrzeug-Altbatterie zurückgegeben wird. |
| • | Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 20 cm, z. B. Handys, Uhren, Thermostate und Ähnliches Diese werden - genauso wie größere Elektrogeräte - kostenfrei bei der Sperrmüllsammlung abgeholt sowie am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und der Kompostanlage Gerolzhofen ebenso wie bei vielen Gemeinden (meist am Bauhof) kostenfrei angenommen. |
| Außerdem: | |
| • | Speiseöle (wie Frittieröl) werden kostenfrei bei der Problemmüllsammlung angenommen (zur Verwertung). Feste Speisefette und kleine Mengen Speiseöle dürfen in die Biotonne. |
| • | Altes Motoren- und Getriebeöl wird nur gegen Gebühr (ca. 1 Euro/l) angenommen, weil Altöl gegen Vorlage des Kassenbelegs oder beim Kauf von Motoren-/Getriebeöl kostenlos vom Handel zurückgenommen werden muss. |
| Folgende Abfälle sind kein Problemmüll und gehören daher in die Restmülltonne: | |
| • | Altmedikamente |
| • | Reste von Dispersionsfarbe (= haushaltsübliche Wandfarbe) |
| • | leere Ölbehältnisse mit anhaftenden Mineralölresten |
| • | ausgehärtete Farb-, Lack- und Kleberreste |
Leere Farbeimer (spachtelrein!) gehören zur Wertstoffsammlung.
Donnerstag, 18.09.2025
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
Der Vorsitzende des Vorstandes
Nr. LD-B2 - TG 7522
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 behandelt am
Montag, den 22.09.2025 um 19:00 Uhr
Ort: DJK Sportheim von Hergolshausen
Kastanienstraße 9, 97534 Waigolshausen
in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
| A) Öffentlicher Teil | |
| 1. | Flurbereinigung: Absteckung |
| 2. | Teilung des Verfahrens in Flur/Wald und Dorf mit Gebietsänderung |
| 3. | Neuwahl 2026 - Empfehlung für die Festsetzung der Anzahl der Vorstände |
| 4. | Sonstiges |
B) Nicht öffentlicher Teil
-----
Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich. Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
VKZ 743011
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Eckartshausen blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
Genossenschaftsversammlung
eingeladen.
Versammlungsort: Eckartshausen, im Sportheim
Versammlungszeit: Donnerstag, den 16.10.2025 um 19 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Eckartshausen |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden |
| 8. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 9. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden |
| 10. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 11. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Eckartshausen ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden. Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung 3 Vorstandsmitglieder auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.
Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Wählbarkeit
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein. Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt. Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Eckartshausen, den 08.08.2025
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Flurbereinigungsgenossenschaft Eckartshausen
Gemeinde Bergrheinfeld und Grafenrheinfeld,
Kreisfreie Stadt Schweinfurt
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II
Bekanntmachung und Ladung
Die Teilnehmergemeinschaft Bergrheinfeld 4 hat den Flurbereinigungsplan Teil II erstellt. Der Flurbereinigungsplan Teil II fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt.
| - | Nachweis über die Gemeindegrenzänderung |
| - | Beschlüsse des Vorstandes zum Flurbereinigungsplan Teil II |
| - | Textteil zum Flurbereinigungsplan Teil II |
| - | Abfindungskarte |
| - | Gebietskarte (aktueller Stand) |
| - | Regelungen nach § 51 FlurbG |
Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt:
| - | Bestandsblatt (Einlage) |
| - | Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis) |
| - | Belastungsnachweis |
| - | Akt Dienstbarkeiten und Rechte |
Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt.
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II werden in der Verwaltung der Gemeinde Bergrheinfeld, Hauptstr. 38, 97493 Bergrheinfeld, in der Verwaltung der Gemeinde Grafenrheinfeld, Marktplatz 1, 97506 Grafenrheinfeld und in der Stadt Schweinfurt, Johann-Modler-Weg 9, 97424 Schweinfurt, vom 02.10.2025 mit 16.10.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php/).
Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II, und zwar am
Montag, 20.10.2025,
von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses Bergrheinfeld, Hauptstr. 38,
97493 Bergrheinfeld,
wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen. Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan - Teil II - gewünscht werden. Unternehmensbedingte Nachteile nach § 88 Nrn. 4 und 5 FlurbG sind nicht gegeben. Die Feststellungen zu unternehmensbedingten Nachteilen nach § 88 Nrn. 4 und 5 FlurbG sind nur in den bereits zugestellten Auszügen nachgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan Teil II kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins bei der Teilnehmergemeinschaft Bergrheinfeld 4 am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg), Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Wegen der Höhe der im Abfindungsnachweis nachgewiesenen Geldentschädigung nach § 88 Nrn. 4 und 5 FlurbG steht nur der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Der Anspruch auf Geldentschädigung für die vom Teilnehmer aufgebrachte Fläche (§ 88 Nr. 4 FlurbG) kann gerichtlich erst geltend gemacht werden, wenn die Landabfindungen aller Teilnehmer unanfechtbar feststehen. Die Klagefrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, an dem das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken dem Entschädigungsberechtigten mitgeteilt hat, dass die Landabfindungen aller Teilnehmer unanfechtbar sind.
Würzburg, 22.08.2025
Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025
die von der Verbandsversammlung am 29.07.2025 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 hat die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 01.08.2025 genehmigt und in ihrem Amtsblatt Nr. 19 vom 25. August 2025 amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstr. 4, öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025
Die Verbandsversammlung hat den Jahresabschluss 2023 in seiner Sitzung am 29.07.2025 festgestellt und genehmigt. Der Jahresgewinn in Höhe von 889.304,30 € wird zur Tilgung des Verlustvortrages verwendet.
Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in München vom 26.02.2025 über die Prüfung des Jahresabschlusses schließt mit folgendem Bestätigungsvermerk
„Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Verbandssatzung.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 22. September bis 01. Oktober 2025 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstraße 4, öffentlich aus.
Sehr geehrte Eltern,
für das neue Schuljahr 2025/2026 erhalten Sie heute schon einige Informationen geplanter Ablauf der ersten Unterrichtswoche:
Dienstag, 16. September 2025
| 6. - 10. Klassen: | Unterrichtsbeginn 8 Uhr |
|
| Begrüßung der Schüler in der Aula und Verteilung auf die Klassen |
| 5. Klassen: | Unterrichtsbeginn 08:30 Uhr |
|
| Begrüßung der Schüler in der Aula und Verteilung auf die Klassen |
|
| Eltern sind herzlich Willkommen |
|
| Die Schüler, die nicht gebracht werden können, dürfen gerne mit den Bussen kommen. |
Unterrichtsende für alle Klassen: 12 Uhr
Mittwoch, 17. September 2025
Unterricht für alle Klassen von 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag, 18. September 2025
Unterricht für alle Klassen von 8 Uhr bis 11:15 Uhr
Freitag, 19. September 2025
Unterricht für alle Klassen von 8 Uhr bis 12 Uhr
Ganztag:
Der Offene Ganztag startet ab Montag, 22.09.2025.
Schulbus:
Für unsere Schüler fährt die Firma Schmitt aus Zeuzleben. Ein Busausweis wird nicht benötigt. Der Busfahrplan wird im Gemeindeblatt des Marktes Werneck und unserer Homepage http://www.mittelschule-werneck.de veröffentlicht.
Wir bitten Sie, die Homepage regelmäßig auf neue Informationen zu überprüfen.
Schulleitung, Kollegium, Betreuungsteam und die gesamte Verwaltung wünschen allen Schüler/innen weiterhin erholsame Sommerferien sowie einen guten Start und ein erfolgreiches Schuljahr 2025/26.
Anmeldung ab Montag, 15. September. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit sich online (www.vhs-schweinfurt.de), per E-Mail oder telefonisch/per Fax anzumelden.
Auch Online-, telefonische und schriftliche Anmeldungen werden erst ab dem 15.09. bearbeitet. Telefonische Anmeldung nur möglich, wenn ein SEPA-Mandat vorliegt. Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung in Waigolshausen nicht möglich ist.
Bei schriftlichen, Fax- und Mail-Anmeldungen wird die Anmeldebestätigung zugeschickt.
Öffnungszeiten im Rathaus: Di 07:30 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr; Mi 07:30 - 12 Uhr, Do 07:30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr; Fr 07:30 - 12 Uhr.
Telefonisch ist das Rathaus zu den genannten Öffnungszeiten sowie Mo von 10 - 12 Uhr erreichbar.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Frau Gold, Tel.: 09722 9111-11, Fax: 09722 9111-20
E-Mail-Adresse: buergerbuero@waigolshausen.de
Anschrift Rathaus: Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen
Einzelveranstaltungen
Pflegebedürftigkeit - was nun?
Die Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Schweinfurt informiert Rund um das Thema Pflegebedürftigkeit. Was ist zu tun, wenn ein Pflegefall eintritt? Welche organisatorischen Schritte sind möglich, welche Leistungen können in Anspruch genommen werden? Außerdem soll der Frage auf den Grund gegangen werden, wie man sich auf einen Pflegefall vorbereiten kann und welche Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten es im Landkreis Schweinfurt gibt. Anmeldung erforderlich!
| Rebecca Lesch | |
| Mi am 08.10. | Hergolshausen, Gasthaus zum Engel |
| 19 - 20:30 Uhr | Bräugasse 1 |
| Nr. WH01 | gebührenfrei |
Kurse
Bitte beachten Sie, dass sich einzelne Kurstage aufgrund der Raumauslastung nach hinten verschieben können.
Pilates 50+
Pilates fördert gezielt die Tiefen- und Oberflächenmuskulatur, Kraft, Flexibilität und Koordination. Der Kurs ist für alle geeignet, die Rückenprobleme haben oder die sich fit und beweglich halten wollen.
Teilnehmer/innen ab 50 Jahren und Einsteiger/innen sind in diesem Kurs bestens aufgehoben.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Matte.
Teilnehmer/innen, die nicht Mitglied im TSV Theilheim sind, zahlen am 1. Kursabend 12 € für die Raumnutzung (für den gesamten Kurs).
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 44,50 €.
Nicole Jakubowski
Do ab 09.10. • 12 mal • Theilheim, Sportheim
9 - 10 Uhr • Am Seeberg 10
Kurs-Nr. WH02 • 55,50 €
Rücken-Aktiv
Bei Rücken-Aktiv lernen Sie sich im Alltag rückenfreundlich zu bewegen, Ihr Körperbewusstsein zu schulen und Ihre Körperhaltung zu verbessern. Durch die Übungen wird die gesamte Muskulatur gekräftigt und verkürzte Muskeln und Bänder gedehnt. Entspannungsübungen runden das Programm ab. Angesprochen sind Frauen und Männer jeden Alters.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 35 €.
Der Kurs entfällt am 27.11.
Helga Weiß
Do ab 09.10. • 9 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH03 • 43,50 €
Faszien fit - Rücken fit
Ursache für viele Rückenprobleme können verkürzte und verklebte Faszien sein. Es gibt unterschiedliche Methoden, um Faszien zu mobilisieren. Meist wird durch Druck z.B. mit einer Rolle an den Faszien gearbeitet. In diesem Kurs werden jedoch drei andere Methoden vorgestellt und diese mit Übungen aus der klassischen und der neuen Rückenschule kombiniert. Die Muskulatur wird hierbei trainiert und das Fasziengewebe wird dadurch elastischer. Atem- und Entspannungsübungen wirken positiv auf den Muskeltonus, Körperhaltung und -wahrnehmung werden geschult. Gute Tipps für den Alltag gibt es obendrein. Begleitet wird der Kurs von Musik. Geeignet für Männer und Frauen, die vorbeugend für die Gesundheit aktiv werden möchten oder bereits leichte bis mittelstarke Beschwerden haben.
Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.
Helga Weiß
Do ab 08.01. • 3 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH04 • 14,50 €
Fit im Kopf - fit im Alltag
Nicht nur die körperliche, auch die geistige Fitness kann trainiert und verbessert werden. Regelmäßiges Training trägt zu einer Steigerung der Gehirnleistung bei, es bringt das „Gehirn auf Trab". Die Einbeziehung von Bewegungs- und Entspannungselementen sowie Übungen zur Förderung von Fantasie und Kreativität ermöglichen eine Beteiligung von Körper, Geist und Seele. Das Gedächtnistraining kann unabhängig vom Alter besucht werden und macht einfach Spaß!
Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk, Stift, Papier.
Helga Weiß
Do ab 29.01. • 3 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH05 • 14,50 €
Bitte beachten Sie auch die folgenden Angebote in der Außenstelle Werneck:
Smartphone für Einsteiger/innen, Kurs-Nr. WE11,
Fotobuch erstellen, Kurs-Nr. WE12,
Nützliche Apps am Smartphone, Kurs-Nr. WE13
WhatsApp - mehr machen, Kurs-Nr. WE14,
Fotografieren mit dem Smartphone, Kurs-Nr. WE15.
Anmeldung ausschließlich über die Außenstelle Werneck.
Wer ein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, kann ab sofort online über die Homepage des Landratsamts Schweinfurt abfragen, ob der zugehörige Fahrzeugbrief bereits in der Zulassungsstelle vorliegt.
Wenn ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug zugelassen werden soll, dann wird im Regelfall die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II, sprich: der Fahrzeugbrief, vom Finanzierungsgeber oder dem Leasinganbieter direkt an die Zulassungsbehörde geschickt und bis zur Zulassung dort verwahrt.
Über die neue Online-Auskunft können Fahrzeughalterinnen und -halter ab sofort direkt abfragen, ob der Fahrzeugbrief schon in der Zulassungsstelle vorliegt. Die Anfragestellenden erhalten umgehend die Auskunft über die Homepage. Eine telefonische Anfrage erübrigt sich damit.
Für die Abfrage wird entweder die 8-stellige Nummer des Fahrzeugbriefs oder die 17-stellige Fahrzeug-Identnummer benötigt. Beide können beim Händler erfragt werden.
Den neuen Service der Zulassungsstelle erreichen Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/fahrzeugbriefe.
Folgender Gegenstand wurde im Bürgerbüro abgegeben:
Laptop mit Tasche - Fundort zwischen Theilheim und Hergolshausen
Das Rathaus und der Bauhof haben am
Mittwoch, den 17.09.2025
geschlossen.
Montag: ganztags geschlossen
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| e-mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| Nachrichtenblatt | |
| e-mail-Adresse: nachrichtenblatt@waigolshausen.de | |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 |
| e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de | |
| Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren. | |
| Emma Stumpf | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| e-mail-Adresse: | ewo@waigolshausen.de |
| Carolin Gold | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| e-mail-Adresse: | buergerbuero@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-22 |
| e-mail-Adresse: | hauptamt@waigolshausen.de |
| Martin Dürr | |
| Telefon: | 09722 9111-12 |
| e-mail-Adresse: | bauamt@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| e-mail-Adresse: | geschaeftsleitung@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 |
| e-mail-Adresse: kaemmerei@waigolshausen.de | |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| e-mail-Adresse: | steueramt@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| e-mail-Adresse: | kasse@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| e-mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
| Freizeitzentrum, Jahnstr. | Tel.: 1318 |
| Grundschule Werneck | Tel.: 94904-0 |
| Mittelschule Werneck | Tel.: 949030 |
| Schulverband Schwanfeld | Tel.: 09384 973055 |
| Kindergarten Waigolshausen | Tel.: 8803 |
| Kindergarten Hergolshausen | Tel.: 7515 |
| Kindergarten Theilheim | Tel.: 09384 1810 |
| Landratsamt Schweinfurt | Tel.: 09721 55-0 |
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de
Krisennetzwerk Unterfranken
Hilfe bei psychischen Krisen
0800 655 3000