mit aufgeladenen Akkus und frischem Elan bin ich nach meinem Urlaub wieder gestartet und einer meiner ersten Termine war ein Stammtisch der Dorferneuerungsgruppe in Hergolshausen. Bei einem, teils kontroversem, Austausch wurden die anstehenden Themen Alte Schule, Spielplatz und Ortsdurchfahrt besprochen. Vielen Dank an dieser Stelle für die ehrenamtliche Arbeit, die die verantwortlichen Dorferneuerer immer wieder leisten, um die Projekte gemeinsam mit der Gemeinde Waigolshausen für den Gemeindeteil Hergolshausen voranzubringen. Das Thema Ortsdurchfahrt ist ein zukunftsweisendes. Es kursieren hier viele Informationen, Äußerungen und Behauptungen. Umso wichtiger ist ein derartiger Austausch. Manche Darstellungen können so zeitnah berichtigt bzw. ergänzt werden. Die Teilnehmergemeinschaft wird in den nächsten Wochen eine Präferenz abgeben, welche Variante in ihren Abwägungen die Variante ist, die weiterverfolgt werden sollte. Im weiteren Verlauf wird dann der Gemeinderat eine präferierte Variante auswählen und diese an die zuständige Behörde (Staatliches Bauamt Schweinfurt) melden, mit der Bitte, diese zu prüfen und weiter zu bearbeiten.
Die Allianz Oberes Werntal, das Klimaschutznetzwerk der ÜZ, die LAG Schweinfurter Land, das Kommunalpolitische Forum zum Thema Jugendarbeit in den Kommunen, Gemeinderatssitzungen und die Auszeichnung „Smarte Gemeinde“ waren nur ein paar Termine, die dann folgten. Gerne besuchte ich dann noch die Feste der Feuerwehren in Hergolshausen und Theilheim. Ein abwechslungsreiches Programm erwartete mich. Die Gemeinde Waigolshausen muss sich weiter entwickeln, um die kommenden Aufgaben im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger bearbeiten zu können. Die Termine sind Vor- und Nachbereitung für die Erledigung dieser Aufgaben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich sehr, um Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, die besten Voraussetzungen bieten zu können.
Im Gemeinderat wurden die nächsten Schritte zum Ausbau des Glasfasernetzes in der Gemeinde besprochen. Der Antrag laut Gigabit-RL 2.0 wurde fristgerecht gestellt. Nach Rückmeldung und Bescheidung des Antrages wird das Ausschreibungsverfahren gestartet. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald es Neuerungen gibt.
Ich habe noch eine Bitte an Sie, liebe Leserinnen und Leser. Am 8. Oktober 2023 sind in Bayern die Wahlen für einen neuen Landtag und für einen neuen Bezirkstag. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung der Bayerischen Regierung und des Bezirks Unterfranken zu beteiligen. Gerne können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen und schon vor den 8. Oktober Ihre Wahl treffen. Am Sonntag, den 8. Oktober, stehen Ihnen dann die bekannten Wahllokale zur Verfügung und erwarten Sie gerne für den Gang zur Wahlurne.
Ihnen allen, liebe Leserinnen und Leser, wünsche ich eine schöne Zeit, bleiben Sie gesund und genießen Sie die wahrscheinlich vorerst restlichen warmen Sonnenstrahlen in diesem Jahr.
Die besten Grüße und Gottes Segen wünscht Ihnen herzlichst
Für das Jahr 2023 findet eine Bürgerversammlung gemeinsam für alle drei Gemeindeteile statt:
Dienstag, 24. Oktober 2023 um 19:00 Uhr
im Sportheim Hergolshausen
| Tagesordnung: | |
| 1. | Bericht und Information des ersten Bürgermeisters zu gemeindlichen Angelegenheiten |
| 2. | Allgemeinde Aussprache |
Im Rahmen des Projektes "Smarte Gemeinde" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde der Gemeinde Waigolshausen am 14. September 2023 die Plakette "Smarte Gemeinde" verliehen. Die Gemeinde hatte an dem vom Ministerium geförderten Projekt teilgenommen, um eine maßgeschneiderte Digitalisierungsstrategie zu entwickeln. Die Umsetzung des Projekts erfolgte durch den Technologiecampus Grafenau der TH Deggendorf.
Bereits einige Vorgaben konnten erfolgreich umgesetzt werden oder befinden sich derzeit in der Umsetzungsphase. Dazu zählen unter anderem die Einführung einer digitalen Bauhofverwaltungssoftware, eines Dokumentenmanagementsystems sowie die Verlinkung touristischer Angebote auf der Homepage der Gemeinde. Weitere Schritte aus der Digitalisierungsstrategie werden nach und nach folgen.
Darüber hinaus wurden in den vergangenen Monaten die Online-Dienstleistungen der Gemeinde Waigolshausen kontinuierlich ausgebaut. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, eine Vielzahl von Anträgen und Verfahren online (unter www.waigolshausen.de/buergerservice) zu stellen und zu beantragen.
Durch die Einführung dieser Online-Dienste wird der Gang zum Rathaus für viele Vorgänge überflüssig. Die Bürgerinnen und Bürger können viele ihrer Anliegen bequem von zu Hause aus erledigen und sparen somit Zeit und Aufwand. Gleichzeitig trägt die Digitalisierung dazu bei, die Verwaltungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Sollte dennoch ein Besuch im Rathaus erforderlich sein, besteht neuerdings auch die Möglichkeit, einen Termin mit dem Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt online zu vereinbaren.
Bürgermeister Christian Zeißner zeigt sich stolz über die Auszeichnung als "Smarte Gemeinde". Diese Auszeichnung bekamen im Ministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten zehn Kommunen in ganz Bayern. Dies zeigt das Engagement, mit dem die Verwaltung die Bedeutung der Digitalisierung für die Gemeinde Waigolshausen voran bringt: "Die Digitalisierung bietet uns die Möglichkeit, den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Wir freuen uns, dass wir mit dem Projekt 'Smarte Gemeinde' eine auf unsere Gemeinde abgestimmte Digitalisierungsstrategie entwickeln konnten und bereits erste Erfolge verzeichnen können."
Die Gemeinde Waigolshausen wird auch in Zukunft kontinuierlich an der Weiterentwicklung ihrer digitalen Angebote arbeiten, um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Die Auszeichnung als "Smarte Gemeinde" ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg und bestätigt das Engagement der Gemeinde für eine moderne und serviceorientierte Verwaltung.
Digital können aktuell bereits folgende Leistungen beantragt werden:
Das Rathaus und der Bauhof sind
am Montag, den 2. Oktober 2023
geschlossen
und auch telefonisch nicht zu erreichen!
1. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Gemeinde Waigolshausen ist in folgende drei Stimmbezirke eingeteilt:
Stimmbezirk I:
Waigolshausen
Abstimmungsraum: Freizeitzentrum (Jahnstraße 101)
barrierefrei
Stimmbezirk II:
Hergolshausen
Abstimmungsraum: Gemeindesaal (Kirchplatz 4)
nicht barrierefrei
Stimmbezirk III:
Theilheim
Abstimmungsraum: Schule (Von-Erthal-Str. 38)
barrierefrei
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abzustimmen haben.
3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Sitzungssaal und in der Kegelbahn im FZZ zusammen.
4. Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Jede Wählerin/Jeder Wähler hat zwei Stimmen für die Landtagswahl und zwei Stimmen für die Bezirkswahl. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die der Wählerin/dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden.
| Im Einzelnen erhält die Wählerin/der Wähler folgende Stimmzettel: | |
| - | einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme), |
| - | einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme), |
| - | einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme), |
| - | einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme). |
Auf jedem dieser Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden.
Die Wählerin/Der Wähler kennzeichnet durch je ein Kreuz oder auf andere Weise in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern, welcher Stimmkreisbewerberin/welchem Stimmkreisbewerber, und auf dem Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern, welcher Wahlkreisbewerberin/welchem Wahlkreisbewerber sie/er ihre/seine Stimme geben will. Die Stimmzettel müssen von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums bzw. hinter einer Sichtschutzvorrichtung oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und mehrfach so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
| 6. Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl | |
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum |
|
| des auf dem Wahlschein bezeichneten Stimmkreises |
| oder | |
| b) | durch Briefwahl teilnehmen. |
| Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) auf Antrag einen Wahlschein mit folgenden Unterlagen: | |
| - | je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau), |
| - | je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau), |
| - | zwei Stimmzettelumschläge (weiß und blau), |
| - | einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und |
| - | ein Merkblatt für die Briefwahl. |
Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Wahltag, 18 Uhr, eingeht.
Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigen die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
7. Jede stimmberechtigte Person kann ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle der stimmberechtigten Person ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 LWG). Eine stimmberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 LWG).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Waigolshausen, 28. September 2023
gez. Christian Zeißner
Erster Bürgermeister
Präambel
Innenentwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Daher arbeiten auch die neun weiteren Mitgliedsgemeinden der Interkommunalen Allianz Oberes Werntal intensiv an der Stärkung der Ortskerne. Gemeinsam fördern wir über die „Oerlenbacher Erklärung“ das Bauen im Bestand, setzen uns für Flächensparen und Nachverdichtung ein und bieten kommunale Förderprogramme an. Nur Hand in Hand, im Zusammenspiel kann es gelingen, die sensiblen Ortskerne mit ihrem typisch fränkischen Charme modern weiterzuentwickeln und Jung und Alt für das Leben im Ort zu begeistern. Unser gemeinsames Ziel ist es, dem demographischen Wandel zu begegnen, Leerstände zu vermeiden und vorhandene Infrastrukturen zu nutzen. Ein attraktives Ortsbild motiviert und zieht Neubürger an. Auch der Landkreis Schweinfurt fördert die Innenentwicklung mit einem Konzept, das unter anderem eine qualifizierte Bauberatung vorsieht und bei Abriss- und Entsorgungskosten finanziell unterstützt. Eine Gebäude- und Immobilienbörse steht online unter www.innenentwicklung-schweinfurter-land.de bereit. In Bereichen mit laufender Dorferneuerung erfolgt diese Bauberatung und Förderung über das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Gemeinsam wollen wir lebendige Dörfer und intakte Ortskerne, die mit regionaler Baukultur Identität und Heimatgefühl schaffen.
Aufgrund der demographischen Entwicklung setzt sich die Gemeinde Waigolshausen das Ziel, die einzelnen Gemeindeteile für Bauinteressenten attraktiv zu halten bzw. zu gestalten. Um insbesondere eine Abwanderung der Bevölkerung bzw. eine Verödung der Orte zu verhindern, hat die Gemeinde deshalb das nachfolgende Förderprogramm zur Revitalisierung aufgelegt.
| § 1 Geltungsbereich und Geltungsdauer | |
| (1) | Das Förderprogramm gilt für das gesamte Gemeindegebiet. |
| (2) | Die zeitliche Geltungsdauer des Förderprogramms ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. Eine Verlängerung kann vom Gemeinderat beschlossen werden. |
§ 2 Art der Förderung
Die Gemeinde Waigolshausen fördert den Umbau, Ausbau, die Erweiterung und die Sanierung leerstehender Anwesen.
| § 3 Fördervoraussetzungen, Antragsberechtigung | |
| (1) | Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: |
| - | Gefördert werden können Gebäude, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z. B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die zukünftig einer neuen eigenständigen Wohnnutzung zugeführt werden. Zukünftig nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude können nicht gefördert werden. |
| - | Das dem Förderantrag zugrunde liegende Gebäude muss im Geltungsbereich (vgl. § 1) liegen. |
| - | Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens zwölf Monate lang unbewohnt gewesen sein (Leerstand). |
|
| Ausnahme: Bei einem Generationswechsel in der Gebäudenutzung (Übergabe an Verwandte bis zum 3. Grad) entfällt die Voraussetzung des zwölfmonatigen Leerstandes. |
| - | Das Gebäude muss mindestens 60 Jahre alt sein. Das Alter des Gebäudes ist bei der Antragstellung nachzuweisen. |
| (2) | Wird ein Gebäude im Sinne von Abs. 2 abgebrochen und dafür wieder ein Ersatzgebäude zur Wohnnutzung errichtet, ist dieses förderfähig. |
| (3) | Die äußere Gestaltung des Gebäudes ist mit der Gemeinde Waigolshausen abzustimmen. |
| (4) | Antragberechtigt ist jede natürliche Person, die im Geltungsbereich des festgelegten Fördergebietes Eigentümer eines förderfähigen Anwesens ist oder die zukünftige Übernahme des Eigentums glaubhaft darlegen kann. Der Eigentumsnachweis muss spätestens bis zur abschließenden Prüfung der Förderfähigkeit vorgelegt werden. |
| § 4 Höhe der Förderung | |
| (1) | Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 4 % der Investitionssumme (bis max. 150.000 €), max. 6.000,00 € je Anwesen. |
| (2) | Zusätzlich erhöht sich der Fördersatz bei Eigennutzung für jedes im geförderten Anwesen lebende Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und für jedes Kind, das bis 3 Jahre nach der Antragstellung geboren wird, um 2 % der Investitionssumme. |
| (3) | Der Höchstbetrag je Anwesen beträgt 15.000 €. |
| (4) | Die Gesamtkosten für die Maßnahme müssen mindestens 50.000 € betragen. |
§ 5 Abriss ohne Wiederaufbau
Wird ein Gebäude im Sinne des § 2 abgerissen, ohne dass ein Zusammenhang mit einem Neubau besteht, wird die Entsorgung des Bauschutts mit 10 % der Abbruchkosten, maximal mit 1.500 Euro, gefördert.
§ 6 Verfahren
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| (1) | Der Förderantrag ist unter Vorlage einer Kostenschätzung vor Beginn der Investition schriftlich bei der Gemeinde Waigolshausen zu stellen. Mit der Investition darf erst nach Bewilligung durch die Gemeinde oder nach Zustimmung der Gemeinde zum vorzeitigen Baubeginn, begonnen werden. Bereits begonnene Maßnahmen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegendem Lieferungs- und Leistungsvertrags (z. B. Bestellung, Kaufvertrag, Werkvertrag). |
| Vor Abschluss der Maßnahme ist die Ausweitung des Förderantrags bis zur Förderhöchstgrenze möglich. Die geschätzten Mehrkosten sind dabei aufzuzeigen. | |
| (2) | Über den Förderantrag wird nach Prüfung der Antragsunterlagen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel entschieden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. |
| (3) | Die Bewilligung erfolgt immer unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Sofern keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, besteht kein Anspruch auf Förderung. Gegebenenfalls kann die vorzeitige Baufreigabe erfolgen und die Bewilligung im nächsten Haushaltsjahr erteilt werden. |
| (4) | Die Maßnahme muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. |
| (5) | Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Baumaßnahme ausbezahlt. Die zur abschließenden Prüfung der Förderfähigkeit notwendigen Nachweise sind vorzulegen. |
| § 7 Widerrufsrecht, Rückforderungs- und Härteklausel | |
| (1) | Die Gemeinde Waigolshausen behält sich das jederzeitige Widerrufsrecht des Bewilligungsbescheides für den Fall vor, dass die Zuschussvoraussetzungen bzw. die Zuschussgewährung durch arglistige Täuschung oder falsche Angaben herbeigeführt wurden. |
| (2) | Die Gemeinde Waigolshausen ist berechtigt, die gewährten Zuwendungen vom Zuschussempfänger ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn die Fördervoraussetzungen nach diesen Richtlinien nicht eingehalten werden. In diesem Falle ist der Rückforderungsbetrag sofort zurückzuzahlen. |
| (3) | Ergeben sich bei der Anwendung dieser Richtlinie unbillige Härten, so kann der Gemeinderat in Einzelfällen Abweichungen zulassen. |
§ 8 Sonstiges
Die Gemeinde Waigolshausen behält sich die Änderung des Förderprogramms bzw. Abweichungen von den festgelegten Richtlinien vor und ist berechtigt, den Fördersatz und das Fördervolumen zu ändern. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 9 Inkrafttreten
Dieses Förderprogramm tritt zum 1. November 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Förderprogramm vom 28. Oktober 2020 außer Kraft.
Waigolshausen, den 25. September 2023
gez. Christian Zeißner
Erster Bürgermeister
Nr. LD-B2 - TG 7522
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 behandelt am
Dienstag, den 17.10.2023 um 19:00 Uhr
Ort: Sportheim von Hergolshausen
in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
| A) Öffentlicher Teil | ||
| 1. | Dorferneuerung | |
|
| - | Ortsdurchfahrt |
|
| - | Spielplatz |
|
| - | Sonstiges |
| 2. | Flurneuordnung | |
|
| - | Information über die Bekanntmachung der Wertermittlungsergebnisse |
| 3. | Sonstiges | |
B) Nicht öffentlicher Teil
---
Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich.
Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
gez.
Andreas Kaiser
Würzburg, den 22.09.2023
Der Landkreis setzt auch in diesem Jahr wiederum einen mobilen Häcksler für die Zerkleinerung holziger Gartenabfälle ein. Das Material kann am Verladeplatz am Bahnhof bis Freitag, 27. Oktober 2023, (von der Verladerampe Richtung Güterhalle) in Waigolshausen abgelagert werden. Nähere Hinweise siehe Amtsblatt Nr. 8/2023.
Im letzten Jahr wurden holzige Gartenabfälle am Häckselplatz angeliefert, obwohl schon gehäckselt war. Dies ist verboten und wird als widerrechtliche Ablagerung geahndet.
Um die von der Gemeinde Waigolshausen verauslagten Wassergebühren für die Kleingärten in Theilheim zu berechnen, werden jährlich die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren benötigt.
Für das laufende Jahr bitten wir Sie, den jeweiligen Zählerstand bis zum 02.11.2023 an die Gemeinde Waigolshausen zu melden.
Die Meldung kann telefonisch, schriftlich oder per Mail bei Frau Gößmann-Öser 09722 9111-19,
annette.goessmann-oeser@waigolshausen.de erfolgen.
Nach Erhalt aller Zählerstände wird die Abrechnung erfolgen und Ihnen, wie in den vergangenen Jahren, zukommen.
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über Aushänge statt.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Der Gemeinderat hat den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Anwesen in der Gemarkung Hergolshausen an das Architekturbüro Perleth, Schweinfurt, gemäß dem wirtschaftlichsten Angebot vom Juli 2023 vergeben. Die Machbarkeitsstudie wird aufgrund der Zusammenarbeit mit dem IKDK der Allianz Oberes Werntal mit 80 Prozent bezuschusst. Vom verbleibenden Eigenanteil (bis zu 20 %) übernimmt die Gemeinde Waigolshausen 5 %. Die restlichen 15 % sind vom Eigentümer selbst zu tragen.
Neuerlass des Förderprogramms zur Revitalisierung der Ortsteile
Das bisherige Förderprogramm zur Revitalisierung der Ortsteile in der Gemeinde Waigolshausen wurde - beginnend ab November 2020 - für drei weitere Jahre neu erlassen. Dieser Zeitraum läuft Ende Oktober 2023 aus.
Von den bisher eingereichten 16 Förderanträgen konnten drei Maßnahmen bereits abgerechnet und mit einer Gesamtsumme von ca. 25.700 € gefördert werden. Vier Anträge mussten wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt werden. Die Verwaltung hat einen Neuerlass
des Förderprogramms für weitere drei Jahre vorgeschlagen. Seitens des Gemeinderats wurde dieser Vorschlag einstimmig beschlossen. Das Förderprogramm, das am 01.11.2023 inhaltlich unverändert in Kraft tritt, wird an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt veröffentlicht.
Förderpauschalen für die Jugendarbeit in den Vereinen
Die Gemeinde Waigolshausen unterstützt die Jugendarbeit in den Vereinen finanziell mit jährlichen freiwilligen Leistungen. Die Auszahlung der Förderbeträge erfolgt jährlich im Dezember. Die langjährig unveränderten Förderpauschalen wurden für das Jahr 2022 erhöht, um insbesondere auch die durch Corona bedingte schwierige Situation der Vereine zu verbessern. Der Gemeinderat beschloss die damalige Erhöhung mit der Bitte um erneute Beratung im Jahr 2023. Verschiedene Aspekte sollten dabei im Auge behalten werden. Zum einen die finanzielle Situation der Gemeinde, auch und insbesondere mit Weitblick für die kommenden Jahre. Zum anderen sollten der Arbeitsaufwand und die Ressourcen der Verwaltung berücksichtigt werden. Bürgermeister und
Verwaltung schlugen daher in der jüngsten Sitzung die Fortführung von Förderpauschalen vor. Aus dem Gemeinderat kamen auch Anregungen, ab 2023 einen pauschalen Sockelbetrag plus einen weiteren Anteil nach Anzahl der Jugendlichen zu gewähren. Zudem sollte auch die Jugendarbeit in den Feuerwehren mit Fördergeldern unterstützt werden. Um für die abschließende Entscheidung das notwendige Zahlenmaterial vorlegen zu können wird die Verwaltung von den Vereinen und Feuerwehren die Anzahl an betreuten Jugendlichen abfragen.
Übernahme von Grabnutzungsgebühren
Im Juli 2023 verstarb eine Gemeindebürgerin überraschend im Alter von 25 Jahren. Sie hinterlässt vier Kinder im Alter von 0 bis 8 Jahren, welche aktuell bei der Großmutter aufwachsen. Durch diverse Spendengelder soll die Zukunft der Kinder unterstützt werden. 1. Bgm. Zeißner regte nun an, dass sich die Gemeinde Waigolshausen in Form eines Zuschusses in ganzer Höhe der abzurechnenden Grabnutzungsgebühren (rund 1.077 €) an dieser Hilfsaktion beteiligt und damit diese Kosten nicht einfordert, sondern intern verrechnet. Der Gemeinderat erkannte die tragische und besondere Situation der Hinterbliebenen an und stimmte mehrheitlich zu.
Förderantrag zur Sicherung von Fördermitteln im Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0
Der Bürgermeister informierte über das neue Förderprogramm des Bundes Gigabit-RL 2.0. Dieses ermöglicht die Förderung von Adressen, die nicht mit Bandbreiten 200 Mbit/s im Upload und Download bzw. mit mindestens 500 Mbit/s im Download versorgt sind. Über ein Fachbüro wurde eine zweimonatige Markterkundung durchgeführt. Netzbetreiber konnten ihre aktuellen Bandbreiten sowie Planungen für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau melden. Nach Auswertung der Markterkundung wurden 502 Adressen als förderfähig erfasst und die Ergebnisse der Markterkundung wurden dem Gemeinderat in Lageplänen dargestellt. Die Infrastrukturkosten wurden im Gigaportal des Bundes mit 4.518.000 € berechnet. Die Förderquote liegt bei 90 %. Davon entfallen 50 % auf Bundesmittel und 40 % auf Landesmittel. Die benötigten Eigenmittel (Gemeindeanteil) liegen demnach bei 10 %. Zur Sicherung der Fördermittel wurde bereits fristgerecht ein vorläufiger Förderantrag gestellt. Dies ist mit keinen Kosten verbunden. Im nächsten Schritt kann dann ein Auswahlverfahren gestartet werden. Dazu ist ebenfalls ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. In diesem Beschluss wird das förderfähige Ausbaugebiet festgelegt. Es kann aber auch auf ein Auswahlverfahren verzichtet und der Förderbescheid zurückgegeben werden.
Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Am Samstag, den 14. Oktober 2023, wird ein Probealarm durch die Integrierte Leitstelle (ILS) Schweinfurt vorgenommen. Die Alarmauslösung erfolgt zwischen 11:45 und 12:00 Uhr.
Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis zum 13. Oktober für den Termin anmelden.
Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Donnerstag, 19. Oktober 2023, von 09:30 bis 11:30 Uhr in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, statt.
Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können, ist eine Anmeldung bis spätestens 13. Oktober 2023 erforderlich. Dabei sollte das zu besprechende Thema kurz angegeben werden. Die Anmeldung ist möglich über das Vorzimmer des Landrats unter der Telefonnummer 09721 55-601 oder auch online unter www.landkreis-schweinfurt.de/termin-buerger-sprechstunde.
Die darauffolgende Bürgersprechstunde findet voraussichtlich am Dienstag, 28. November 2023, von 9 bis 11 Uhr statt.
Weitere Informationen zur Bürgersprechstunde finden Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/buergersprechstunde.