Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
ich hoffe sehr, dass Sie gut und gesund wieder aus Ihrem Urlaub zurückgekehrt sind bzw. die sonnige Zeit sehr genossen haben. Allen Schülerinnen und Schüler wünsche ich einen guten Start in das neue Schuljahr.
Sie haben es sicherlich schon mitbekommen, vor kurzem hat der Bau des Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges entlang der St 2270 von Theilheim Richtung Hergolshausen begonnen. In diesem Zusammenhang wird das Staatliche Bauamt Schweinfurt die Oberdecke der St 2270 erneuern lassen. Dies erfordert eine vollumfängliche Sperrung des betroffenen Abschnittes. Ich hoffe sehr, dass diese Arbeiten sehr zügig vorangehen (angedacht ist bis ca. 08.10. für Bauabschnitt I) und die westliche Ausfahrt in Theilheim bald wieder genutzt werden kann. Informationen zum Stand der Baumaßnahme finden Sie auf unserer Homepage, dort ist auch der Sperrbereich für Bauabschnitt I und Bauabschnitt II hinterlegt.
Der Breitbandausbau geht weiter voran. Aktuell hat sich die Anzahl der Mitarbeiter des anwesenden Bautrupps etwas verkleinert, was dazu führt, dass die Fortschritte nicht mehr so zu sehen sind, wie es in den letzten Wochen der Fall war. Wir versuchen hier mit den Verantwortlichen über Gespräche zu erreichen, dass die Anzahl wieder erhöht wird und die Ausbaugeschwindigkeit wieder mehr Fahrt aufnimmt.
Der Bau des Spielplatzes in Hergolshausen ist auch in Gange. In den nächsten Wochen werden die Spielgeräte aufgestellt und die weiteren Arbeiten durchgeführt.
Die Tage werden wieder kürzer, die Nächte länger und die Temperaturen fallen, wir kommen wieder Richtung Herbst. Die bunte Zeit in der Natur beginnt.
Ich wünsche Ihnen allen noch viele sonnige Stunden. Am Abend kommt man dann vielleicht etwas eher zur Ruhe und genießt die Zeit. Hierbei wünsche Ich Ihnen Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit herzlichen Grüßen
Das Rathaus und der Bauhof sind am Freitag, den 4. Oktober 2024 geschlossen und auch telefonisch nicht zu erreichen!
Um die von der Gemeinde Waigolshausen verauslagten Wassergebühren für die Kleingärten in Theilheim zu berechnen, werden jährlich die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren benötigt.
Für das laufende Jahr bitten wir Sie, den jeweiligen Zählerstand bis zum 04.11.2024 an die Gemeinde Waigolshausen zu melden.
Die Meldung kann telefonisch, schriftlich oder per Mail bei Frau Gößmann-Öser 09722 9111-19,
steueramt@waigolshausen.de erfolgen.
Nach Erhalt aller Zählerstände wird die Abrechnung erfolgen und Ihnen, wie in den vergangenen Jahren, zukommen.
Der Landkreis setzt auch in diesem Jahr wiederum einen mobilen Häcksler für die Zerkleinerung holziger Gartenabfälle ein. Das Material kann am Verladeplatz am Bahnhof bis Freitag, 25. Oktober 2024, (von der Verladerampe Richtung Güterhalle) in Waigolshausen abgelagert werden. Der Platz zum Anliefern wird von der Gemeinde gekennzeichnet. Die Anlieferer werden gebeten, besondere Sorgfalt walten zu lassen, da die Platzverhältnisse äußerst beengt sind. Nach Durchführung der Aktion kann das Häckselgut wie bisher kostenlos abgeholt werden.
Es werden nur folgende Materialien angenommen:
Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt).
Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (wie Gras, Boden, Steine, Metalle, Kunststoffsäcke- und schnüre, Netze, Mist usw.) eingebracht werden.
Ebenso ist die Annahme von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese mit dem eingesetzten Gerät nicht zerkleinert werden können.
Aus gegebenem Anlass verweisen wir auch darauf, dass alle sonstigen Gartenabfälle, wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Staudenabschnitte, Fallobst, Laub, Moos usw. nicht auf den Häckselplatz gehören. Diese kompostierbaren Abfälle gehören entweder:
| • | auf den eigenen Komposthaufen (evtl. nach Vorzerkleinerung; viele Garten- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler) |
| • | in die Biotonne |
| • | zur den Kompostanlage auf die Kreismülldeponie Rothmühle (Anlieferung bis 1 cbm Gartenabfälle kostenlos). |
Im letzten Jahr wurden holzige Gartenabfälle am Häckselplatz angeliefert, obwohl schon gehäckselt war. Dies ist verboten.
Verlässliche Ansprechpartnerin zur gesetzlichen Rente
Ingrid Doischer nimmt Ihre Arbeit als ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung im Lkr. Schweinfurt auf.
Zum nachfolgenden Termin wird sich Frau Doischer um die Anliegen der Versicherten kümmern:
| Theilheim: | 15.10.24, 14 - 17 Uhr, |
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| Schule Theilheim (EG) |
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| Von-Erthal-Str. 38 |
Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Telefon 0157 55781836. Bitte zum Termin eine Rentenauskunft mitbringen (darf auch bis zu 3 Jahre alt sein).
Es werden Anträge zur Alters-, Witwen-, Waisen- und Erwerbsminderungsrenten aufgenommen sowie Rentenauskünfte und Fragen rund um das Thema Rente beantwortet. Die Beratungsleistungen sind für die Versicherten und RentnerInnen kostenfrei.
Kalenderwoche 41
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Der Gemeinderat Waigolshausen hat in seiner Sitzung vom 13.08.2024 beschlossen, dass der Schulbetrieb im Grundschulgebäude Schulstraße 4 in Waigolshausen noch mindestens 15 Jahre gewährleistet wird und insofern eine Vermietung an den Balthasar-Neumann-Schulverband Werneck über diesen Zeitraum erfolgt. Damit kann der Schulverband seine weiteren Planungen hinsichtlich der Grundschulstandorte, Klassenanzahl, Nachmittagsbetreuung und der Weiterentwicklung des Standortes Schleerieth unter Einbeziehung dieses Beschlusses fortführen.
Beteiligung an Bauleitverfahren
Als angrenzende Gemeinde wurde die Gemeinde Waigolshausen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Holderhecke Nord" und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bergrheinfeld beteiligt. Die Gemeinde Bergrheinfeld beabsichtigt, die Schaffung seniorengerechten Wohnraums in ihrem Gemeindegebiet zu ermöglichen und der zunehmenden Nachfrage gerecht zu werden. Da Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht betroffen sind, erfolgt keine Stellungnahme.
| Information des Bürgermeisters/Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat | |
| • | Barrierefreier Ausbau Bahnhof Waigolshausen |
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| Seitens des Bayerischen Staatsministers für Wohnen, Bau und Verkehr kam die schriftliche Mitteilung, dass der Freistaat Bayern in Abstimmung mit der DB InfraGO AG unter anderem den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Waigolshausen in das neue „Bayerische Aktionsprogramm für barrierefreie Stationen“ aufgenommen hat. Über Landesmittel werden die für den vollständigen barrierefreien Ausbau erforderlichen Mehrkosten getragen. Damit kann der Bahnhof, obwohl die vom Bund für einen durch ihn finanzierten barrierefreien Ausbau geforderten Ein- und Aussteigerzahlen nicht erreicht werden, nun doch entsprechend barrierefrei ausgebaut werden. Nähere Informationen liegen aber noch nicht vor. |
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| • | Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg Theilheim - Hergolshausen |
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| Die Arbeiten haben bereits am 16.09.2024 begonnen und führen seit dem 23.09.2024 zu großräumig erforderlichen Sperrungen und Umleitungen des Straßenverkehrs, von der auch die Buslinien entsprechend betroffen sind. Im Zuge dieser Baumaßnahmen wird am nordwestlichen Ortsrand von Theilheim auch eine beleuchtete Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer über die St 2270 geschaffen. Seitens der Gemeinde Waigolshausen wurde dabei auch die Ergänzung der dort bislang fehlenden Ortsbeleuchtung beauftragt, womit sowohl der Bereich von der Von-Erthal-Straße bis zur Querung als auch der dort zur Siedlung weiterführende Fußweg direkt an die Ortsbeleuchtung angebunden werden. Die dort bereits bestehende Solarleuchte wird abgebaut. |
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| • | Spielplatz Weidenstraße |
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| Bürgermeister Zeißner stellte fest, dass der neu gestaltete Spielplatz von der Bevölkerung gut angenommen wird. Die Kinder finden dort ein gutes Spielgeräteangebot vor und nutzen dies bereits intensiv. Bereits mehrfach wurde aus der Bevölkerung ein großes Lob für die Umsetzung ausgesprochen. |
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| • | Sachstand Glasfaserausbau |
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| Die Arbeiten werden derzeit in der Sonnenstraße und am Nordring weitergeführt. Bürgermeister Zeißner konnte mitteilen, dass die im Zuge des Nordring-Ausbaus durch die ÜZ verlegten Leerrohre nun durch die Fa. DSLmobil genutzt werden können und damit großräumig erforderliche Öffnungen der neuen Gehwegoberfläche vermieden werden können. Einzelne Aufgrabungen in diesem Bereich werden aber unvermeidbar sein. |
Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2
Der Vorsitzende des Vorstandes Nr. LD-B2 - TG 7522
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 behandelt am
Mittwoch, den 09.10.2024 um 19:00 Uhr
Ort: DJK Sportheim von Hergolshausen
Kastanienstraße 9, 97534 Waigolshausen
in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
| A) Öffentlicher Teil | |
| 1. | Dorferneuerung |
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| a) Spielplatz - Stand (Info) |
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| b) Alte Schule - Vereinbarung (Beschluss) |
| 2. | Flurneuordnung |
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| a) Phosphorgebiete / DG -Status / Nitratgebiete (Info) |
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| b) Beschluss Abzug (Beschluss) |
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| c) Pflege der Ausgleichsflächen - Hamsterflächen (Info) |
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| d) Planwunschtermin (Info) |
| 3. | Sonstiges |
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| a) Stellvertreterwechsel Verfügung ALE (Info) |
B) Nicht öffentlicher Teil
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Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich.
Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
gez. Andreas Kaiser
Würzburg, den 23.09.2024
Flurneuordnung Stettbach 4
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Stettbach 4 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:
Mittwoch, 06.11.2024, um 19:00 Uhr,
Ort: Landgasthof Zum Rebstock,
Kirschental 38, 97440 Stettbach.
| Tagesordnung | |
| 1. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens |
| 2. | Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter |
| 3. | Allgemeine Aussprache |
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren
je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Stettbach
je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaft Schraudenbach
zu wählen sind.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Würzburg, 16.09.2024
gez. Sonja Ludwig
Flurneuordnung Unterspiesheim 5
Gemeinde Grettstadt, Kolitzheim und Röthlein, Landkreis Schweinfurt
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten und die Nebenbeteiligten oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten werden hiermit zu einer Versammlung der Beteiligten geladen.
Versammlungsort:
Sportheim Unterspiesheim, Cuspinianstraße 1,
97509 Unterspiesheim
Versammlungsbeginn:
Dienstag, 19.11.2024, um 19:00 Uhr
Tagesordnung: | |
| 1. | Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse |
| 2. | Bericht über den Stand des Verfahrens |
| 3. | Aufklärung über die Neuordnung des Verfahrensgebietes |
| 4. | Allgemeine Aussprache |
Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, welche die Ergebnisse der Wertermittlung enthält, liegen anschließend an die Versammlung zwei Wochen bis zum 04.12.2024 in den Verwaltungen der Gemeinde Kolitzheim, der Gemeinde Grettstadt und der Gemeinde Röthlein während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten nieder. Eine Einzelbekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse findet nicht statt. Die Beteiligten werden daher aufgefordert, sich durch Einsichtnahme in die Niederschrift und in die Wertermittlungskarte über die Wertermittlung aller Grundstücke des Verfahrensgebietes zu unterrichten.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, können während der Zeit der Niederlegung der Niederschrift und der Wertermittlungskarte beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Unterspiesheim 5 (Postanschrift: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Postfach 55 40, 97005 Würzburg, "schriftlich" vorgebracht werden.
Am Samstag, den 12. Oktober 2024, wird ein Probealarm durch die Integrierte Leitstelle (ILS) Schweinfurt vorgenommen. Die Alarmauslösung erfolgt zwischen 11:45 und 12:00 Uhr.
Die Verbandsversammlung hat den Jahresabschluss 2022 in seiner Sitzung am 08.08.2024 festgestellt und genehmigt. Der Jahresverlust in Höhe von 1.802.429,54 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in München vom 05.03.2024 über die Prüfung des Jahresabschlusses schließt mit folgendem
„Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Verbandssatzung.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Liebe Juleica-Inhaber:innen,
läuft eure Juleica bald ab oder seid ihr auf der Suche nach interessanten Fortbildungsmöglichkeiten für Eure Jugendleiter:innentätigkeit?
In Kooperation mit dem Stadtjugendring Schweinfurt und der evangelischen Jugend Schweinfurt haben wir im Herbst noch mal eine Reihe spannender Seminare im Angebot. Mit Ausnahme des Erste-Hilfe-Kurses können alle Seminare für die Verlängerung der Juleica anerkannt werden. Insgesamt sind dafür 8 Zeitstunden à 60 Minuten nötig.
Folgende Juleica-Schulungen bieten wir an:
13.10.2024 / 11:00 - 15:30 Uhr / Erlebnispädagogik aus der Hosentasche / Amanda-Käß-Haus
19.10.2024 / 08:30 - 16:30 Uhr / Erste-Hilfe-Kurs / Jugendhaus Fränz
22.10.2024 / 19:00 - 21:00 Uhr / Zuschuss-Seminar /online via Zoom
24.10.2024 /18:00 - 21:00 Uhr / Kurzvideos für Social Media - Erstellung und Bearbeitung / KJR Schweinfurt
05.11.2024 / 18:00 - 20:15 Uhr / Prävention sexualisierter Gewalt / KJR Schweinfurt
16.11.2024 / 09:00 - 16:00 Uhr / Erste Hilfe im Kopf - Umgang mit psychischen Notfällen in der Jugendarbeit / KJR Schweinfurt
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Seminaren findet Ihr auf unserer Website www.kjr-sw.de/events/juleica-seminare/
Anmeldung unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und Verband/Verein per Mail (anne.oertel@kjr-sw.de). Auskunft per Telefon (Tel. 09 7 21 / 6 46 20 36).
Rundgang und Besichtigungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt
Das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle ist seit fast 40 Jahren die zentrale Anlaufstelle für die Entsorgung von Abfällen aus dem gesamten Landkreis Schweinfurt.
Weithin sichtbar ist auch seit mehr als zehn Jahren die Kuppel der Biogasanlage. Diese gehört zur Biomüllvergärungsanlage, in der aus Bioabfällen Strom, Wärme und letztlich der hochwertige „Qualitätskompost Schweinfurter Land“ hergestellt wird.
Immer wieder erreichen das Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt Anfragen zu Führungen über das Gelände oder speziell zur Bioabfallverarbeitung und der neuen Biogut-Aufbereitungshalle. Gerne bietet das Team allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Schweinfurt an, die Einrichtungen zu besichtigen. Vereine und andere Organisationen können sich mit mehreren Interessierten anmelden.
Am Samstag, 12. Oktober 2024, besteht ab 10 Uhr die Möglichkeit zur kostenlosen Besichtigung. Entweder zum Bereich „Bioabfallaufbereitung und -verarbeitung“ (ca. 1 Stunde bzw. 2 Stunden für die ausführliche Führung) und/oder der Rundgang über das gesamte Abfallwirtschaftszentrum (ca. 1,5 Stunden).
Interessierte Bürgerinnen und Bürger und Vereine können sich ab sofort online unter www.landkreis-schweinfurt.de/fuehrungen-awz anmelden. Über das entsprechende Portal können die verschiedenen Zeitfenster und Kapazitäten eingesehen werden.
Alternativ ist eine Anmeldung auch telefonisch unter 09721 55-545 möglich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft stehen bei Fragen gerne zur Seite, telefonisch unter 09721 55-545.
Das Team der Abfallwirtschaft freut sich auf viele interessierte Besucherinnen und Besucher.
Montag: ganztags geschlossen
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| e-mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de |
| Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren. | |
| Thomas Drescher | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| e-mail-Adresse: | ewo@waigolshausen.de |
| Carolin Gold | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| e-mail-Adresse: | buergerbuero@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-22 |
| e-mail-Adresse: | hauptamt@waigolshausen.de |
| Martin Dürr | |
| Telefon: | 09722 9111-12 |
| e-mail-Adresse: | bauamt@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| e-mail-Adresse: | geschaeftsleitung@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 e-mail-Adresse: kaemmerei@waigolshausen.de |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| e-mail-Adresse: | steueramt@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| e-mail-Adresse: | kasse@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| e-mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
| Freizeitzentrum, Jahnstr. | Tel.: 1318 |
| Kegelbahn im FZZ | Tel.: 1272 |
| Grundschule Werneck | Tel.: 94904-0 |
| Mittelschule Werneck | Tel.: 949030 |
| Schulverband Schwanfeld | Tel.: 09384 973055 |
| Kindergarten Waigolshausen | Tel.: 8803 |
| Kindergarten Hergolshausen | Tel.: 7515 |
| Kindergarten Theilheim | Tel.: 09384 1810 |
| Landratsamt Schweinfurt | Tel.: 09721 55-0 |
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de
Krisennetzwerk Unterfranken
Hilfe bei psychischen Krisen
0800 655 3000