Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuer am
01.02.2024
fällig ist!
Der Betrag ist aus dem letzten/aktuellen Steuerbescheid ersichtlich. Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann.