Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer A bzw. B,
sowie die Gewerbesteuer-VZ zum
15.05.2024
fällig werden!
Der Betrag ist aus dem letzten Bescheid ersichtlich. Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann.