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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 10/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

vom 26.03.2026

Erster Bürgermeister Michael Senger eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.

Öffentliche Sitzung

1

Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 05.02.2026 wurde im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.

Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.

Beschluss:

Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 05.02.2026 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen

Ja 19

Nein 0

Anwesend 19

2

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Marktgemeinderatssitzung vom 05.02.2026:

Auftragsvergabe für eine Ersatzbeschaffung für das Hebewerk Bahnunterführung Unterleiterbach

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, die Arbeiten für die Instandsetzung des Hebewerkes zur Entwässerung der Bahnunterführung an der GVS Unterleiterbach-Unterbrunn an die Firma PST Pumpen-Service GmbH, Nürnberg, entsprechend dem Angebot vom 21.01.2026 mit brutto 35.692,38 € zu vergeben.

Verlängerung Freitagsbetreuung für das Schuljahr 2026/27 an der Grundschule

Der Marktgemeinderat hat einer Verlängerung des Angebots zur Freitagsbetreuung bis 16 Uhr durch iSo. e.V. für das kommende Schuljahr 2026/27 zugestimmt.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 19

3

Bürgerantrag zur Berücksichtigung des Musikvereins Zapfendorf e.V. bei der Raumvergabe leerstehender bzw. neu zu errichtender Immobilien im Gemeindegebiet; Beratung und ggf. Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat die Zulässigkeit des Bürgerantrags des Musikvereins Zapfendorf e. V. vom 03.12.2025 in seiner Sitzung am 29.12.2025 festgestellt. Der Antrag ist gem. Art. 18 b Abs. 5 GO innerhalb von 3 Monaten im Marktgemeinderat zu behandeln.

Die Antragsteller begehren, dass der Markt Zapfendorf prüfen und sicherstellen soll, dass der Musikverein Zapfendorf e. V. als kulturell und gesellschaftlich relevanter Verein bei der Vergabe von Nutzungsflächen in gemeindeeigenen Immobilien sowie in neu zu errichtenden öffentlichen oder teilöffentlichen Gebäuden vorrangig berücksichtigt wird. Ziel ist insbesondere, dem Musikverein geeignete Proberäume und Lagermöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Mit Schreiben vom 04.02.2026 hat der Musikverein seinen Antrag hinsichtlich des notwendigen Raumbedarfs weiter konkretisiert. Für die Vereinsarbeit werden demnach dauerhaft geeignete Flächen für Proben und Lagerung benötigt. Der Platzbedarf liegt aus Sicht des Musikvereins bei

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35 - 40 m² für Noten, Kopierer sowie weiteres Equipment

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18 - 20 m² für einen Schlagzeugraum

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ca. 90 - 100 m² für die Proben

Derzeit werden durch den Musikverein Zapfendorf nachfolgende gemeindliche Gebäude bzw. Räumlichkeiten genutzt:

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Lagerraum im Kellergeschoss im A-Bau der Schule Zapfendorf

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Lager- sowie tlw. Probenraum im Feuerwehrgerätehaus Zapfendorf

-

Schulaula tlw. als Probenraum

-

Unterstellmöglichkeit Pkw-Anhänger in der Bahnhofstraße

Für die vorgenannten Räume werden teilweise Miet- bzw. Nutzungsentgelte erhoben.

Bürgermeister Senger teilte mit, dass am 02.03.2026 gemeinsam mit Vertretern des Musikvereins der derzeit genutzte Lagerraum im Keller des A-Baus besichtigt wurde. Im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen des A-Bau sollen im Hinblick auf das bestehende Feuchtigkeitsproblem an der westlichen Außenwand weitere Untersuchungen erfolgen. Als möglicher Ersatz für den Lagerraum im A-Bau käme eventuell der durch die Krabbelgruppe genutzte Raum im Gemeindehaus (Herrngasse 4) in Betracht. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zunächst eine alternative Unterbringung für die Krabbelgruppe gefunden wird. Im Schulgebäude könnte nach derzeitigem Stand ab dem Schuljahr 2026/27 im Erdgeschoss des B-Baus ein geeigneter Raum zur Unterbringung des Schlagzeugs zur Verfügung stehen. Dieser würde einen kurzen Weg zur Schulaula ermöglichen, in der die Proben des Musikvereins stattfinden. Darüber hinaus sind aktuell keine weiteren geeigneten Räumlichkeiten vorhanden, die dem Musikverein bereitgestellt werden könnten.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Bürgerantrag des Musikvereins Zapfendorf zur vorrangigen Berücksichtigung bei der Vergabe von Nutzungsflächen in gemeindeeigenen Immobilien zur Kenntnis.

Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, den Musikverein im Rahmen zukünftiger Entscheidungen über die Vergabe gemeindlicher Räume wohlwollend zu berücksichtigen, sofern geeignete Objekte verfügbar sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Musikverein bei sich künftig ergebenden Nutzungsmöglichkeiten zu informieren und in die Prüfungen einzubeziehen. Zudem soll die Schulleitung aufgefordert werden, einen Belegungsplan der Räume in der Schule vorzulegen.

Der Marktgemeinderat stellt abschließend fest, dass der Bürgerantrag gem. Art. 18 b GO als behandelt gilt.

Einstimmig beschlossen

Ja 19

Nein 0

Anwesend 19

4

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Markt Rattelsdorf zum Ausbau der GVS Rattelsdorf-Zapfendorf mit Errichtung eines Geh- und Radweges

Sachverhalt:

Der Markt Zapfendorf hat mit Beschluss vom 23.06.2022 den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Rattelsdorf und Zapfendorf befürwortet. Im Rahmen des Ausbaus wird die Errichtung eines von der Straße getrennten, kombinierten Geh- und Radweges als dringend erforderlich erachtet.

Die Machbarkeitsstudie wurde vom Markt Rattelsdorf durchgeführt. Von Seiten der Regierung von Oberfranken wurde die Maßnahme als förderfähig anerkannt. Bereits im Jahr 2025 wurden von beiden Gemeinden Grundstückverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern durchgeführt; welche zu einem positiven Ergebnis geführt haben.

Die Gemeindeverbindungsstraße hat eine Gesamtlänge von 1.739 m. Davon befinden sich 1.202 m im Eigentum des Marktes Rattelsdorf und 537 m im Eigentum des Marktes Zapfendorf. Die Kosten sollen entsprechend dieser Eigentumsanteile aufgeteilt werden. Demnach trägt der Markt Rattelsdorf 69,12 % der Gesamtkosten, der Markt Zapfendorf übernimmt einen Anteil von 30,88 %.

Als nächster Schritt wäre nun der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Markt Rattelsdorf zum Ausbau der GVS Rattelsdorf-Zapfendorf mit Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges erforderlich. In diesem Vertrag werden die Kostenaufteilung zwischen den beiden Gemeinden sowie weitere Regelungen (z. B. zum Grunderwerb) getroffen. Ein entsprechender Vertragsentwurf wurde zur heutigen Sitzung im Ratsinformationsystem eingestellt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages mit dem Markt Rattelsdorf zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Rattelsdorf-Zapfendorf mit Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges zu.

Einstimmig beschlossen

Ja 19

Nein 0

Anwesend 19

5

Abschluss von Verträgen über die Neuanlage einer Radwegverbindung über Sassendorf und Windischletten bis nach Scheßlitz

Sachverhalt:

Der Landkreis Bamberg hat im Jahr 2020 sein Alltagsradverkehrskonzept mit den Entwicklungsmaßnahmen vorgelegt. Außerdem hat der Landkreis Bamberg die Maßnahme der Neuanlage einer Radwegeverbindung zwischen Zapfendorf und Scheßlitz im Ausbauprogramm für das Radwegenetz für die Jahre 2021 bis 2030 aufgenommen.

In verschiedenen Gesprächen mit dem Landkreis Bamberg, der Stadt Scheßlitz und dem Markt Zapfendorf hat man sich - aus Realisierungs- und auch aus Kostengründen - auf eine Alternativroute (nicht entlang der BA 1) verständigt. Weitere Förderungen können hier leider nicht abgerufen werden.

Vom Planungsbüro Kellner wurden hier bereits Vermessungen und Bestandsaufnahme sowie eine Kostenschätzung durchgeführt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 580.000 € für die Gesamtmaßnahme. Von Ing.-Büro Ruppert und Felder wurden Tragfähigkeitsprüfungen der bestehenden Feld- und Forstwege durchgeführt. Weiterhin wurden Gespräche mit den Abteilungen Wasserrecht bzw. Naturschutz beim Landratsamt Bamberg geführt.

Auf Seiten des Marktes Zapfendorf wurden ebenso Verhandlungen mit dem Waldeigentümer Bürgerspital-Stiftung Bamberg durchgeführt, welche zu einem positiven Ergebnis geführt haben.

Nächster Schritt wäre nun der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Bamberg und der Stadt Scheßlitz über die Neuanlage einer Radwegverbindung über Sassendorf und Windischletten bis nach Scheßlitz. Ebenso wäre der Abschluss des Gestattungsvertrages mit der Bürgerspital-Stiftung Bamberg für die Nutzung der Waldgrundstücke in der Gemarkung Sassendorf notwendig. Hierbei sind die beiden Fl.Nrn. 199 und ggf. 202 noch zu ergänzen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Bamberg und der Stadt Scheßlitz über die Neuanlage einer Radwegverbindung über Sassendorf und Windischletten nach Scheßlitz zu.

Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf des Gestattungsvertrages mit der Bürgerspital-Stiftung Bamberg bezüglich der Nutzung der Waldgrundstücke in der Gemarkung Sassendorf zu.

Mehrheitlich beschlossen

Ja 17

Nein 2

Anwesend 19

6

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024

Sachverhalt:

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Joachim Nüßlein, teilt mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 in den Sitzungen am 12.11.2025 und 01.12.2025 örtlich geprüft hat. Im Rahmen der sonstigen Prüfung der Jahresrechnung ergaben sich keine größeren Beanstandungen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2024 inklusive der als Anlage beigefügten Zusammenstellung. Außerdem werden alle angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, nachträglich genehmigt.

Einstimmig beschlossen

Ja 19

Nein 0

Anwesend 19

7

Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024

Sachverhalt:

Wegen persönlicher Beteiligung des Ersten Bürgermeisters Senger im Sinne von Art. 49 GO übernahm die Zweite Bürgermeisterin Köhlerschmidt die Sitzungsleitung.

Mit der Entlastung der Jahresrechnung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im genannten Rechnungsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.

Von der Zweiten Bürgermeisterin Köhlerschmidt wurde vorgeschlagen, entsprechend der vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Empfehlung, die Entlastung für das Rechnungsjahr 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2024 die Entlastung.

Einstimmig beschlossen

Ja 18

Nein 0

Anwesend 19

Persönlich beteiligt 1

Bürgermeister Michael Senger persönlich beteiligt gemäß Art. 49 GO.

8

Neuabschluss von Betriebsträgervereinbarungen mit der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz (wegen Änderungen bzw. Ergänzungen) 

8.1

Betrieb der Kindertagesstätte "St. Franziskus" in Zapfendorf

Sachverhalt:

Mit Übergabevertrag zwischen der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz (GKG) und der Pfarrkirchenstiftung St. Peter und Paul Zapfendorf vom 25.01./23.02.2024, stiftungsaufsichtlich genehmigt durch das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg am 05.06.2024, hat die Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf zum 01.01.2025 die Betriebsträgerschaft ihrer gesamten bisher geführten Kindertagesstätten (Kindergärten, Kinderkrippen und Hort) auf die Gesamtkirchengemeinde Main-Itz übertragen.

Aufgrund des Übergangs auf einen neuen Rechtsträger ist für den Betrieb der Kindertagesstätte „St. Franziskus“ Zapfendorf (Kindergarten, Hort und Kinderkrippe) die bisherige Betriebsträgervereinbarung vom 03.10./21.11.2024 anzupassen und neu zu erlassen.

Es liegt eine neue Betriebsträgervereinbarung über den Betrieb der gesamten Kindertagesstätte „St. Franziskus“ Zapfendorf vor. Die Gesamtkirchenverwaltung der GKG und die Kirchenverwaltung der Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf müssen ebenso über diese Betriebsträgervereinbarung beschließen und zustimmen.

Seit dem bisherigen Beschluss durch den Marktgemeinderat im September 2025 hat zwar die Kirchenverwaltung der Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf zugestimmt, aber die Gesamtkirchenverwaltung der GKG hat hierüber noch keinen Beschluss gefasst. Diese möchte noch eine Änderung eingepflegt haben, die bei dem bisherigen Entwurf nicht inbegriffen war. Infolge dessen wurde die Änderung im Vorfeld nochmal mit der Kommunalaufsicht am Landratsamt Bamberg sowie der Stiftungsaufsicht des Erzbistums Bamberg abgesprochen. Beide haben eine mögliche Zustimmung signalisiert.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Betriebsträgervereinbarung inkl. Änderung mit der Gesamtkirchengemeinde (GKG) Main-Itz über den Betrieb der Kindertagesstätte St. Franziskus Zapfendorf (Kindergarten, Hort und Kinderkrippe) zu.

Einstimmig beschlossen

Ja 19

Nein 0

Anwesend 19

8.2

Betrieb der Kinderkrippen "Käferhaus" und "Wiesenhaus" in Zapfendorf

Sachverhalt:

Mit Übergabevertrag zwischen der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz (GKG) und der Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf vom 25.01./23.02.2024, stiftungsaufsichtlich genehmigt durch das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg am 05.06.2024, hat die Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf zum 01.01.2025 die Betriebsträgerschaft ihrer gesamten bisher geführten Kindertagesstätten auf die Gesamtkirchengemeinde Main-Itz übertragen. Bis 31.12.2024 war aufgrund der Betriebsträgervereinbarung vom 09.02.2021 die Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf Betreiber dieser beiden Kinderkrippen.

Aufgrund des Übergangs auf einen neuen Rechtsträger ist für den Betrieb der Kinderkrippen „Käferhaus“ (Am Bergacker 41, Zapfendorf) und „Wiesenhaus“ (Steinbergweg 10, Zapfendorf) die bisherige Betriebsträgervereinbarung vom 09.02.2021 anzupassen und neu zu erlassen.

Es liegt eine neue Betriebsträgervereinbarung über den Betrieb der der Kinderkrippen „Käferhaus“ (Am Bergacker 41, Zapfendorf) und „Wiesenhaus“ (Steinbergweg 10, Zapfendorf) vor. Die Gesamtkirchenverwaltung der GKG muss ebenso über diese Betriebsträgervereinbarung beschließen und zustimmen.

Seit dem bisherigen Beschluss durch den Marktgemeinderat im September 2025 hat zwar die Kirchenverwaltung der Pfarrkirchenstiftung St. Peter und Paul Zapfendorf zugestimmt, aber die Gesamtkirchenverwaltung der GKG hat hierüber noch keinen Beschluss gefasst. Diese möchte noch eine Änderung eingepflegt haben, die bei dem bisherigen Entwurf nicht inbegriffen war. Infolge dessen wurde die Änderung im Vorfeld nochmal mit der Kommunalaufsicht am Landratsamt Bamberg sowie der Stiftungsaufsicht des Erzbistums Bamberg abgesprochen. Beide haben eine mögliche Zustimmung signalisiert.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Betriebsträgervereinbarung inkl. Änderung mit der Gesamtkirchengemeinde (GKG) Main-Itz über den Betrieb der Kinderkrippen Käferhaus und Wiesenhaus in Zapfendorf zu.

Einstimmig beschlossen

Ja 19

Nein 0

Anwesend 19

8.3

Betrieb des Kindergartens "St. Christophorus" und des Waldkindergartens in Zapfendorf

Sachverhalt:

Mit Übergabevertrag zwischen der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz (GKG) und der Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf vom 25.01./23.02.2024, stiftungsaufsichtlich genehmigt durch das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg am 05.06.2024, hat die Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf zum 01.01.2025 die Betriebsträgerschaft ihrer gesamten bisher geführten Kindertagesstätten auf die Gesamtkirchengemeinde Main-Itz übertragen. Bis 31.12.2024 war aufgrund der Betriebsträger- und Defizitvereinbarung vom 26./27.06.2018 die Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf Betreiber des Waldkindergartens.

Aufgrund des Übergangs auf einen neuen Rechtsträger ist für den Betrieb des Waldkindergartens der Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ Zapfendorf die bisherige Betriebsträgervereinbarung vom 26./27.06.2018 anzupassen und neu zu erlassen.

Es liegt eine neue Betriebsträgervereinbarung über den Betrieb des Waldkindergartens und des Kindergartens der Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ Zapfendorf vor. Die Gesamtkirchenverwaltung der GKG muss ebenso über diese Betriebsträgervereinbarung beschließen und zustimmen.

Seit dem bisherigen Beschluss durch den Marktgemeinderat im September 2025 hat zwar die Kirchenverwaltung der Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf zugestimmt, aber die Gesamtkirchenverwaltung der GKG hat hierüber noch keinen Beschluss gefasst. Diese möchte noch eine Änderung eingepflegt haben, die bei dem bisherigen Entwurf nicht inbegriffen war. Infolge dessen wurde die Änderung im Vorfeld nochmal mit der Kommunalaufsicht am Landratsamt Bamberg sowie der Stiftungsaufsicht des Erzbistums Bamberg abgesprochen. Beide haben eine mögliche Zustimmung signalisiert.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Betriebsträgervereinbarung inkl. Änderung mit der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz über den Betrieb des Waldkindergartens und des Kindergartens der Kindertageseinrichtung St. Christophorus in Zapfendorf zu.

Einstimmig beschlossen

Ja 19

Nein 0

Anwesend 19

9

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 19

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:05 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.