Der Marktgemeinderat des Marktes Zapfendorf hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Zapfendorf Süd“ einzuleiten.
Aufgrund der geänderten baulichen Gegebenheiten und dem Ziel, flächensparendes Bauen mit Innenverdichtung zu ermöglichen, sollen die Festlegungen des ursprünglichen Textteils zum Bebauungsplan gemäß den neu gefassten textlichen Festsetzungen u. a. insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise, den Baulinien, den Baugrenzen und der Dachform geändert werden.
Das Bebauungsplangebiet Zapfendorf Süd umfasst den im Lageplan abgebildeten Bereich. Folgende Straßen liegen ganz oder teilweise im oder am Plangebiet:
Am Flutgraben, Antoniusweg, Bamberger Str., Grabenweg, Röthenweg, Wiesenweg
Der Vorentwurf in der Fassung vom 16.05.2023 wurde nach der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Marktgemeinderatssitzung am 16.05.2023 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. gem. § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Vorentwurf, bestehend aus der Begründung, einem Textteil mit Darstellung der Änderungen und einem Textteil mit allen künftig geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen (jeweils in der Fassung vom 16.05.2023) liegen in der Zeit vom
05.06.2023 bis 07.07.2023
im Rathaus des Marktes Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage des Marktes Zapfendorf online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt (https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren/)
Während der Auslegungsfrist können beim Markt Zapfendorf Anregungen und/oder Bedenken zur Bebauungsplanänderung vorgebracht werden (schriftlich oder zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt Zapfendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.