| 1 | Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en |
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 20.04.2023 wurde am 21.04.2023 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 20.04.2023 besteht Einverständnis.
Einstimmig beschlossen
Ja 15 Nein 0 Anwesend 15
| 2 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen |
Marktgemeinderatssitzung vom 20.04.2023:
Auftragsvergabe für die Sirenenmodernisierung in den Gemeindeteilen
Der Marktgemeinderat hat die Fa. Abel & Käufl Mobilfunkhandels GmbH, Landshut, für die Umrüstung der Sirenen in den Gemeindeteilen auf Digitalfunk zu einem Angebotspreis in Höhe von 100.469,70 € beauftragt. Die Umrüstung wird durch das bayerische Sonderförderprogramm Digitalfunk gefördert.
Die Umrüstung der Sirenen in Zapfendorf ist für 2024 geplant. Hier ist vorgesehen, eine Förderung über das Sonderförderprogramm des Bundes zu beantragen.
Auftragsvergabe zur Errichtung einer PV-Anlage auf der gemeindlichen Kläranlage
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Errichtung einer PV-Anlage auf den Dachflächen der Kläranlage an die Fa. Ebitsch Energietechnik, Zapfendorf, zu einem Angebotspreis in Höhe von 124.239,83 € zu vergeben.
Auftragsvergabe der Abbruch- und Rohbauarbeiten für das Projekt „Marktscheune Zapfendorf“
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Abbruch- und Rohbauarbeiten an die Fa. Schmitt Bauunternehmung GmbH, Bad Staffelstein, zu einem Angebotspreis in Höhe von 40.837,23 € zu vergeben. Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Innenstädte beleben“.
Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf vom 27.03.2023 für die LED-Umrüstung der Beleuchtung
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, die vorgesehene Erneuerung der Beleuchtung in den Bestandsgebäuden der Kindertagesstätten St. Franziskus und St. Christophorus durch die Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf mit 50 % der Investitionskosten (maximal 50.855,34 €) verteilt auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 zu bezuschussen.
Anträge des FSV Unterleiterbach e. V. vom 14.03.2023, 03.04.2023 und 17.04.2023 zur Nutzung der Container für Dusche und WC am Fest- und Sportplatz in Unterleiterbach
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, sich mit den vorliegenden Anträgen nicht erneut zu befassen, da die Nutzung des Grundstückes mit den darauf befindlichen Sanitärcontainern durch Beschluss des Marktgemeinderates vom 01.06.2022 abschließend behandelt wurde und eine klare Beschluss- und Rechtslage in dieser Sache vorliegt.
Zur Kenntnis genommen
Anwesend 15
| 3 | Bachverrohrung Laufer Bach im Bereich der Gartenstraße und Bamberger Straße - Vorstellung der baulichen Zustandsbewertung und des Sanierungskonzeptes durch das Ing.büro Gaul, Bamberg |
Sachverhalt:
Der Markt Zapfendorf hat im Zuge des integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement die Bachverrohrung des Laufer Baches im Bereich der Gartenstraße und Bamberger Straße reinigen und inspizieren lassen. Das Ing.büro Gaul, Bamberg, wurde mit der Überwachung der Ausführung, der Auswertung der Inspektionsergebnisse, der Durchführung einer baulichen Zustandsbewertung und der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Bürgermeister Senger begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Brückner und Herrn Männlein vom beauftragten Ingenieurbüro, die dem Gremium den Sachverhalt vorstellten und anschließend die Fragen der Gremiumsmitglieder beantworteten.
Es wurden 10 Haltungen mit einer Gesamtlänge von rd. 224 m inspiziert. Hiervon sind 8 Haltungen mit einer Gesamtlänge von 212 m sanierungsbedürftig, wobei ca. 200 m in der Zustandsklasse 0 (sehr starker Mangel mit umgehenden Handlungsbedarf) und in der Zustandsklasse 1 (starker Mangel mit kurzfristigen Handlungsbedarf) klassifiziert sind. Die am häufigsten auftretenden Schadensbilder sind Oberflächenschäden, Rissbildungen und Ablagerungen. Besonders problematisch ist die geringe Überdeckung (teilweise Stahlbewehrung bereits sichtbar) im Gehwegbereich und Parkplätze entlang der Bamberger Straße. Parkende Autos stehen hier direkt auf dem Trapezprofil der Bachverrohung. Hier wurde bereits Kontakt mit einem Statiker zur Beurteilung der Tragfähigkeit aufgenommen. Als Sofortmaßnahme wurde ein vollständiges Halteverbot angeordnet.
Für die Sanierung der untersuchten Bachverrohrung wurden verschiedene Sanierungsverfahren untersucht. Aufgrund der vorliegenden Schadensituation und der geringen Überdeckung kann nur eine Erneuerung in offener Bauweise (Variante 1) oder durch ein GFK-Einzelrohr-Lining mit teilweiser Erneuerung in offener Bauweise (Variante 2) erfolgen. Bei beiden Varianten muss eine Wasserhaltung aufrecht gehalten werden und vorab eine statische Begutachtung und Prüfung erfolgen.
Die Erneuerung ist mit dem WWA Kronach fachlich abzustimmen. Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen der RZWas 2021 mit einer Förderquote von voraussichtlich 40 %.
Die Kosten für die Variante 1 (Erneuerung in offener Bauweise) betragen nach Kostenschätzung rd. 581.000 € brutto, für die Variante 2 (GFK-Einzelrohr-Lining mit teilweiser Erneuerung in offener Bauweise) rd. 454.000 € brutto. Die Mehrkosten der Variante 1 sind größtenteils durch die Straßenbauarbeiten bedingt, wobei eine Abstimmung mit dem Landkreis Bamberg noch erfolgen kann.
Eine angesprochene Freilegung des Laufer Baches entlang der Bamberger Straße wurde aus fachtechnischer Sicht bereits aufgrund der beengten Platzverhältnisse als kaum realisierbar eingeschätzt.
Die Entscheidung zur Variantenauswahl wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen noch diskutiert.
Zur Kenntnis genommen
Anwesend 15
| 4 | Änderung des Bebauungsplanes "Zapfendorf Süd": Würdigung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses |
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 20.05.2021 das 6. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Zapfendorf Süd“ eingeleitet.
Für den Vorentwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Zapfendorf Süd“ in der Fassung vom 04.05.2021 erfolgte gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 19.07.2021 bis zum 20.08.2021 die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung.
Die Beschlüsse des Marktgemeinderates zu den Vorbringen ergeben sich aus der Anlage, die der Niederschrift beigefügt ist.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Zapfendorf billigt den Planvorentwurf (Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen sowie Begründung) in der Fassung vom 04.05.2021 mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Der daraus resultierende Planentwurf (Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen einschl. Plan zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie Begründung) erhält das Datum vom 16.05.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Planentwurfes in der Fassung vom 16.05.2023 die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf hinzuweisen.
Einstimmig beschlossen
Ja 16 Nein 0 Anwesend 16
| 5 | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Zur Kenntnis genommen
Anwesend 16
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.