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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 11/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Stellenangebot

Der Landkreis Bamberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n Klimaanpassungsmanager/-in (m/w/d). Näheres unter: https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Karriere/Stellenangebote/.

Die Langfassung der Ausschreibungen befindet sich auf unserer Homepage.

Sprechtag des Landrats

Der nächste Sprechtag von Landrat Johann Kalb findet am Dienstag, 18.06.2024 im Raum S 103 (Zugang über Hauptgebäude) statt. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg haben von 10:30 bis 12:00 Uhr die Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem Landrat.

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, sich vorab mit dem Büro des Landrates, Tel.: 09 51/85-2 06, in Verbindung zu setzen.

Bei Wahlwerbung Verkehrssicherheit beachten

Der Wahlkampf für die Europawahl am 09.06.2024 ist bereits in seine „heiße Phase“ getreten. Zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer leisten mit dem Aufstellen von Wahlplakaten einen wichtigen Dienst für die Meinungsbildung. Leider werden aber im „Wahlkampf um die besten Plakatplätze“ oft unbewusst Fehler gemacht, die gefährliche Verkehrssituationen verursachen können.

Das Landratsamt Bamberg sowie die Polizeiinspektion Bamberg-Land bitten daher dringend alle Wahlhelfer um Beherzigung der folgenden Hinweise:

  • Wahlwerbung darf nur innerorts und so angebracht werden, dass die Sicherheit des Verkehrs (vor allem Sicht an Kreuzungen und Einmündungen sowie in Innenkurven) nicht beeinträchtigt wird.
  • An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen darf keine Wahlwerbung angebracht werden. D. h. insbesondere Ampeln, Ortsschilder und Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben, sind für das Anbringen von Wahlwerbung tabu. Hier könnten Plakate den Fahrzeugführer ablenken, so dass er die Verkehrseinrichtungen bzw. -zeichen nicht erkennt.
  • Auch bei Fußgängerüberwegen darf keinerlei Wahlwerbung aufgestellt werden, denn hier besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch angebrachte Werbetafeln verdeckt und diese dann beim Überqueren der Fahrbahn von Autofahrern zu spät erkannt werden.
  • Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.
  • Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.
  • Der Standort muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein.
  • Die Wahlwerbung ist alsbald nach der Wahl wieder abzubauen.

Bereits vorhandene Wahlplakate sind dahingehend zu prüfen und ggf. passend anzubringen.

Cannabiskonsum – Prävention und Aufklärung

Das neue Cannabisgesetz (CanG) stellt nicht nur die Polizei, Schulen, Beratungsstellen und Gesundheitseinrichtungen vor neue Herausforderungen. Die Regelungen zum Konsum, Besitz und privaten Anbau von Cannabis traten bereits zum 01.04.2024 in Kraft. Der Gesetzgeber baut nach den Lockerungen vor allem auf Prävention und Aufklärung. Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsamt in Kooperation mit Klärwerk, dem Jugendschutz der Stadt Bamberg, der Kreisjugendpflege Bamberg sowie dem Kreisjugendring Bamberg den Online-Elternabend „Cannabiskonsum: Trends, Hintergründe und Erziehungstipps“ mit dem Referenten Christoph Simbeck von neon Rosenheim angeboten, an dem rund 160 Personen teilgenommen haben.

Ein weiteres Angebot ist „Cannabis – Quo Vadis“, ein Projekt für Schulklassen zum Thema „Cannabis“, das von der Villa Schöpflin (www.villa-Schöpflin.de) konzipiert wurde und vom ZPG Bayern zur Verfügung gestellt wird. Der interaktive Workshop mit vielen praktischen Elementen klärt Schülerinnen und Schülern der 8. bis 10. Jahrgangsstufe spielerisch und anschaulich über Cannabiskonsums auf. Bereits 2023 gab es hierzu bayernweite Schulungen in Bamberg. Seit 2024 hat jeder Regierungsbezirk zwei eigene Trainer für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen, die den Workshop dann eigenständig in ihren Schulklassen durchführen zu können.

Hierzu organisierte die Regierung von Oberfranken in Kooperation mit dem ZPG Bayern jetzt die erste Multiplikatorenschulung im Landkreis Lichtenfels für das Einzugsgebiet Oberfranken, an der 18 Fachkräfte teilnahmen. Die Sozialpädagoginnen Katharina Harenberg, Gesundheitsamt Lichtenfels, sowie Tanja Meier, Gesundheitsamt Bamberg, wurden im Vorfeld als Train-The-Trainer ausgebildet und setzen die Schulungen oberfrankenweit um.

An einem Tag durchliefen die 18 Lehrkräfte und Sozialarbeiter die sechs einzelnen Etappen des Workshops und konnten sich so einen Eindruck aus Sicht der Jugendlichen machen. Dazu gab es jede Menge Hintergrundinformationen über Cannabis wie Wirkungsweise, körperliche und psychische Auswirkungen sowie rechtliche Hintergründe. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich begeistert und motiviert nun selbst mit den Workshops an ihrer Schule zu starten.

In Bamberg sind bereits rund insgesamt 30 Fachkräfte geschult und können das Projekt eigenständig umsetzen.

Eine weitere Schulung findet im 24.06.2024 direkt an der Regierung von Oberfranken statt. Informationen und Anmeldung finden Sie unter

https://www.zpg-bayern.de/praeventionsworkshop-cannabis-quo-vadis.html

Weitere Informationen zum Thema Cannabis, zu den neuen gesetzlichen Regelungen und den vorhandenen Angeboten für Suchtprävention, Suchtberatung, Suchtbehandlung sowie zu Wirkung und Risiken und weitere Safer Use Hinweise unter www.infos-cannabis.de

Beim Johannisfeuer einige Spielregeln beachten

Müllverbrennung beim Johannisfeuer ist kein Kavaliersdelikt

Pünktlich zur Sonnwendfeier werden Jahr für Jahr die traditionellen Johannisfeuer abgebrannt. Häufig wird dieser Brauch jedoch zur „Abfallentsorgung“ missbraucht oder Tiere, die sich in den Holzhaufen aufhalten, kommen im Feuer ums Leben.

Das Landratsamt weist daher darauf hin, dass als Brennstoff nur unbehandeltes Holz verwendet werden darf. Alles, was mit Farben, Lacken oder Lasuren behandelt wurde, gehört nicht in das Feuer. Auf keinen Fall dürfen Kunststoffe oder alte Autoreifen verbrannt werden. Veranstalter von Johannisfeuern, die das Verbrennen von Müll zulassen sowie die Anlieferer von Unrat begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Um das Leben der Tiere zu schützen, sollte zudem das Reisig erst am Tag der Feier gesammelt und aufgeschichtet werden.

Weitere Informationen können im kostenlosen Flyer „Johannisfeuer – Zwischen Tradition und Recht“ nachgelesen werden: https://www.landkreis-bamberg.de/Formulare-Broschüren/, Stichwort „Umweltschutz.

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Wir informieren…

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über gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und nach der Geburt, wie z. B. Elterngeld und Elternzeit, Kindergeld, Fragen zum Mutterschutz usw.

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über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor Geburt möglich).

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über Hilfsangebote von anderen Stellen.

und beraten…

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bei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

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zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen.

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in Krisenzeiten.

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstelle unter der Rufnummer:

Frau Aumüller, Tel.: 09 51/85-6 69

Frau Jacob, Tel.: 09 51/85-6 64

Frau Ziegler, Tel.: 09 51/85-6 84

oder per E-mail unter schwangerenberatung@lra-ba.bayern.de.

Alle Beratungsgespräche sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym erfolgen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Gespräche können persönlich oder telefonisch erfolgen.