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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 11/2026
Aus dem Gemeinderat
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Marktgemeinderatssitzung

vom 23.04.2026

Erster Bürgermeister Michael Senger eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.

Öffentliche Sitzung

1

Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 26.03.2026 wurde im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.

Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.

Beschluss:

Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 26.03.2026 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen

Ja 16

Nein 0

Anwesend 16

2

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Marktgemeinderatssitzung vom 26.03.2026:

Anlagensanierung Kläranlage; Auftragsvergaben für den Neubau einer Schlammentwässerung

Der Marktgemeinderat hat im Zuge der Anlagensanierung auf der Kläranlage die Arbeiten für das Los 1 Bautechnik an die Firma Raab Baugesellschaft mbH & Co. KG, Ebensfeld, zum Angebotspreis von 153.796,87 € vergeben. Für das Los 2 Hallenbau wurde der Auftrag an die Fa. stahlbau-senf GmbH, Gerstungen/Marksuhl, zum Angebotspreis von 129.167,74 € erteilt. Die Arbeiten für das Los 3 Anlagentechnik wurden an die Fa. Huber SE, Berching, zum Angebotspreis von 586.479,60 € vergeben.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 16

3

Beschluss über die offizielle Begründung eine Partnerschaft mit der Gemeinde Amtsberg/Sachsen

Sachverhalt:

Der Markt Zapfendorf pflegt bereits seit Anfang der 90er Jahre mit der Gemeinde Amtsberg aus Sachsen freundschaftliche Beziehungen. Die Gemeinde Amtsberg entstand 1994 aus den bis dahin selbstständigen Gemeinden Dittersdorf, Schlößchen, Weißbach und Wilschthal. Im Zuge der Wiedervereinigung war die Zapfendorfer Verwaltung der Gemeinde Dittersdorf als „Pate“ zur Seite gestanden. Seitdem wurde ein stetiger Kontakt gepflegt und es gab auch immer wieder gegenseitige Besuche, nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch durch die jeweiligen Ortsvereine. Zuletzt fand am 11./12.09.2025 ein Treffen von Vertretern beider Verwaltungen in Zapfendorf statt.

Eine offizielle Partnerschaft zwischen dem Markt Zapfendorf und der Gemeinde Amtsberg gibt es bislang allerdings noch nicht. Es wird daher vorgeschlagen, mit der Gemeinde Amtsberg eine offizielle Städtepartnerschaft anzustreben.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, mit der Gemeinde Amtsberg in Sachsen eine Partnerschaft zu begründen.

Die Unterzeichnung der entsprechenden Partnerschaftsurkunde soll bei einer gemeinsamen Feier erfolgen. Dazu sollen auch besonders die Vereinsvertreter eingeladen werden, um weitere Kontakte knüpfen zu können.

Einstimmig beschlossen

Ja 16

Nein 0

Anwesend 16

4

Entscheidung über die Teilnahme am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS-Schwimmbäder) für das gemeindliche Freibad Aquarena

Sachverhalt:

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2026 zusätzliche Programmmittel in Höhe von 250 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS-Schwimmbäder) bereitgestellt und am 20.03.2026 den Aufruf zur Einreichung von Projekten veröffentlicht.

Dieser Aufruf erfolgt in Ergänzung zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), zu dem am 16.10.2025 aufgerufen wurde. Der Marktgemeinderat hat am 20.11.2025 die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren für dieses Förderprogramm für das Freibad „Aquarena“ beschlossen, die Unterlagen wurden daraufhin durch die Verwaltung eingereicht.

Eine Teilnahme am neuen Förderprogramm „SKS-Schwimmbäder“ ist möglich, solange noch keine Zusage zum Programm 2025 erfolgt ist. Mit heutiger E-Mail vom 23.04.2026 erhielt der Markt Zapfendorf die Mitteilung, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Vielzahl an eingereichten Interessensbekundungen, die eingereichte Interessenbekundung für das Freibad „Aquarena“ für eine Bundesförderung nicht ausgewählt hat. Auf eine mögliche Teilnahme am neuen Projektaufruf für das Programm „SKS-Schwimmbäder“ wird hingewiesen.

Das Verfahren ist – wie auch beim Förderprogramm 2025 – in zwei Phasen untergliedert.

In der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) müssen bis 19.06.2026 entsprechende Anträge in Form einer Projektskizze online eingereicht werden. Auf dieser Grundlage wählt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Projekte aus, die für eine Förderung vorgesehen sind. In der Phase 2 werden die nach der Auswahlentscheidung vorgesehenen Kommunen dann aufgefordert, einen konkreten Zuwendungsantrag zu stellen.

Der Fördersatz des Bundes liegt – wie auch beim Förderprogramm 2025 – bei bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten. Entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil mindestens 55 %. Bei Freibädern sind sowohl Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien, etc.) förderfähig.

Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides wird der Bewilligungszeitraum spätestens am 31.12.2032 enden, zu diesem Zeitpunkt müssen die Projekte abgeschlossen sein.

Es ist vorgesehen, sich mit der für das Auswahlverfahren des Förderprogrammes 2025 ausgearbeiteten Projektskizze für das Projekt „Energetische Sanierung Freibad Aquarena Zapfendorf“ erneut zu bewerben. Der Antrag umfasst einen Kostenrahmen von 3.197.500 € (Eigenanteil somit mind. 1.758.625 €).

Eine Voraussetzung, um am Auswahlverfahren teilzunehmen, ist der Nachweis eines Beschlusses über die Unterstützung des Marktgemeinderates und Billigung der Projektskizze. Aus diesem muss hervorgehen, dass das Projekt bei Erhalt der Zuwendung umgesetzt wird und die entsprechenden Finanzmittel bereitgestellt werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass sich der Markt Zapfendorf mit der Maßnahme „Energetische Sanierung des Warmwasser- und Freizeitbades Aquarena Zapfendorf“ gemäß dem Projektaufruf vom 20.03.2026 zur Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS-Schwimmbäder) für das Jahr 2026 bewirbt.

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Maßnahme entsprechend der Finanzplanung bei Bewilligung der Zuwendungen umzusetzen ist. Die Haushaltsmittel sind in den entsprechenden Haushaltsjahren vorzusehen.

Einstimmig beschlossen

Ja 16

Nein 0

Anwesend 16

5

Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf zur Renovierung von schadhaften Fensternischen am Kindergarten "St. Christophorus" Zapfendorf

Sachverhalt:

Die Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf hat mit Schreiben vom 18.02.2026 einen Zuschuss für die notwendige Renovierung von schadhaften Fensternischen in der Kindertagesstätte „St. Christophorus“ Zapfendorf beantragt.

Die Gesamtkosten für die durchzuführenden Arbeiten belaufen sich nach den vorgelegten Angeboten auf etwa 1.832,60 €.

Das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg hat bereits einen Zuschuss in Höhe von 25 % in Aussicht gestellt, sofern sich der Markt Zapfendorf mit 50 % an den Gesamtkosten beteiligt. Die Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf bittet daher um einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 50 %.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Bezuschussung der o. g. Maßnahme zu, höchstens jedoch mit 916,30 €. Der Zuschuss kann nach Durchführung der Arbeiten und Vorlage der Abrechnung ausbezahlt werden.

Einstimmig beschlossen

Ja 16

Nein 0

Anwesend 16

6

Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf zur notwendigen Ertüchtigung der Blitzschutzanlagen am Kindergarten "St. Franziskus" und "St. Christophorus" Zapfendorf

Sachverhalt:

Die Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf hat mit Schreiben vom 27.02.2026 einen Zuschuss für die notwendige Ertüchtigung der Blitzschutzanlagen in der Kindertagesstätte „St. Franziskus“ und „St. Christophorus“ Zapfendorf beantragt.

Die Gesamtkosten für die durchzuführenden Arbeiten belaufen sich nach den vorgelegten Angeboten auf insgesamt etwa 28.390,79 €.

Das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg hat bereits einen Zuschuss in Höhe von 25 % in Aussicht gestellt, sofern sich der Markt Zapfendorf mit 50 % an den Gesamtkosten beteiligt. Die Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf bittet daher um einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 50 %.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Bezuschussung der o. g. Maßnahme zu, höchstens jedoch mit 14.195,40 €. Der Zuschuss kann nach Durchführung der Arbeiten und Vorlage der Abrechnung ausbezahlt werden.

Einstimmig beschlossen

Ja 16

Nein 0

Anwesend 16

7

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Marktes Zapfendorf für das Haushaltsjahr 2026

Sachverhalt:

Nach einer kurzen Einleitung durch Bürgermeister Senger stellte Kämmerer Helmreich den Haushaltsplan mit den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2026 vor.

Kämmerer Helmreich erläuterte zunächst die Haushaltssatzung 2026 mit den Gesamtzahlen. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.357.172 € (2025: 14.243.490 €) und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.070.179 € (2025: 7.123.415 €) ab.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 335.000 € vorgesehen. Darüber hinaus besteht aus dem Vorjahr eine fortgeltende Kreditermächtigung mit 1.000.000 €.

Die Hebesätze für die Grundsteuer (Grundsteuer A: 470 v.H.; Grundsteuer B: 250 v.H.) sowie für die Gewerbesteuer (400 v.H.) bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird ebenfalls unverändert auf 5.000.000 € festgesetzt.

Anschließend wurden die wichtigsten Kennzahlen im Verwaltungshaushalt sowie die Besonderheiten und Zusammenhänge einzelner Haushaltsstellen angesprochen. Insbesondere wurde hier auf die kostenrechnenden Einrichtungen „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ sowie den Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) eingegangen. Die Gewerbesteuer mit einem Ansatz von 1.470.000 €, die Einkommenssteuerbeteiligung mit 3.614.600 € sowie die Schlüsselzuweisung mit 2.089.152 € sind hierbei die Haupteinnahmequellen. Zudem machte Kämmerer Helmreich auf einen Anstieg der Kreisumlage an den Landkreis Bamberg in diesem Jahr um ca. 400.000 € auf 3.056.000 € aufmerksam. Im Haushaltsjahr 2026 ist eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.001.119 € veranschlagt.

Außerdem wurden die Ansätze der Einzelpläne 0 bis 9 im Vermögenshaushaltes erläutert. Diesbezügliche Fragen wurden durch Kämmerer Helmreich beantwortet.

Die wichtigsten Posten im Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2026 gliedern sich wie folgt auf:

Feuerwehrwesen (Ausstattung/Fahrzeuge, baul. Maßnahmen)

345.000 €

Schule (Umbaumaßnahmen Ganztagsbetreuung)

550.000 €

Freibad „Aquarena“

70.000 €

Kreuzungsmaßnahmen Deutsche Bahn

452.000 €

Grunderwerb für Bauland

300.000 €

Straßenbaumaßnahmen (Innerortsstraßen)

285.000 €

Dorferneuerung Oberleiterbach

100.000 €

Flurbereinigungsverfahren

146.000 €

Abwasserbeseitigung (Leitungs- und Anlagensanierung)

1.413.000 €

Wasserversorgung (Allgem. Investitionen, Leitungssanierung)

2.185.000 €

Kämmerer Helmreich machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es für die jeweiligen Haushaltsansätze keine Ausgabeverpflichtung gibt.

Bürgermeister Senger bedankte sich bei Kämmerer Helmreich für die Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und für die ausführlichen Erläuterungen.

Der Finanz-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.04.2026 über den Haushalt 2026 beraten. Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, die Haushaltssatzung mit dazugehörigem Haushaltsplan für das Jahr 2026 anzunehmen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit dazugehörigem Haushaltsplan für das Jahr 2026.

Einstimmig beschlossen

Ja 16

Nein 0

Anwesend 16

8

Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm des Marktes Zapfendorf für die Jahre 2025 bis 2029

Sachverhalt:

Kämmerer Klaus Helmreich stellte den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 vor. Dazu wurden insbesondere die Verschiebungen und die größten Veränderungen zwischen dem diesjährigen Entwurf und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm aus dem Vorjahr erklärt. Aufgrund des starken Absinkens der finanziellen Leistungsfähigkeit in den nächsten Jahren, machte er nochmals deutlich, dass nicht alle Vorhaben und Wünsche auch umgesetzt werden können. Die Aufgabe des neuen Marktgemeinderates wird es sein, sämtliche Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und in Abhängigkeit der freien Finanzspanne diese zu priorisieren. Das Investitionsprogramm für die kommenden Jahre ist keine unveränderbare Planungsgrundlage. Dieses wird und muss entsprechend den anstehenden Entscheidungen fortlaufend überprüft und fortgeschrieben werden.

Der Finanz-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.04.2026 über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 beraten. Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 zu beschließen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029.

Einstimmig beschlossen

Ja 16

Nein 0

Anwesend 16

9

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder. Er wies insbesonders auf die anstehenden Veranstaltungen und Feste der örtlichen Vereine hin.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 16

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.