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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 12/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

vom 18.05.2026

Erster Bürgermeister Andreas Hofmann eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Öffentliche Sitzung

1 Eröffnung und Begrüßung durch den Ersten Bürgermeister

Sachverhalt:

Erster Bürgermeister Andreas Hofmann begrüßte zur konstituierenden Sitzung des Marktgemeinderates der Wahlperiode 2026 - 2032 alle Gremiumsmitglieder und deren anwesenden Angehörigen, die Vertreterin der örtlichen Presse und die interessierten Bürgerinnen und Bürger. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung hatte auf seine Nachfrage hin niemand.

Zur Kenntnis genommen Anwesend 18

2 Vereidigung des Ersten Bürgermeisters 

Sachverhalt:

Gemäß Art. 27 KWBG hat der neugewählte erste Bürgermeister in der konstituierenden Sitzung seinen Diensteid zu leisten. Da die Vereidigung durch das lebensälteste anwesende Marktgemeinderatsmitglied abzunehmen ist, bat Bürgermeister Andreas Hofmann Marktgemeinderätin Dagmar Raab, seine Vereidigung vorzunehmen.

Marktgemeinderätin Raab vereidigte daraufhin den neuen ersten Bürgermeister Andreas Hofmann, indem sie folgenden Diensteid abnahm:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Im Anschluss überreichte Marktgemeinderat Senger seinem Amtsnachfolger symbolisch die Bürgermeisterkette des Marktes Zapfendorf.

Abschließend richtete Bürgermeister Hofmann noch ein paar persönliche Worte an das Gremium. Für die nächsten sechs Jahre wünsche er sich insbesondere ein konstruktives und partnerschaftliches Miteinander sowie eine sachbezogene Arbeit, bei der stets das Gemeinwohl des Marktes Zapfendorf im Vordergrund steht. Er bedankte sich ferner bei seinem Amtsvorgänger Michael Senger für die reibungslose Übergabe, die keineswegs

selbstverständlich sei.

Zur Kenntnis genommen Anwesend 18

3 Vereidigung der neuen Mitglieder des Marktgemeinderates

Sachverhalt:

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind in der konstituierenden Sitzung die neu gewählten Gemeinderäte in feierlicher Form zu vereidigen. Die Vereidigung folgender Marktgemeinderäte wurde vom Ersten Bürgermeister Hofmann vorgenommen:

Marco Betz, Philipp Düthorn, Florian Ebert, Thomas Eger, Stefan Gagel, Michael Senger, Franz Spindler, Dominik Werner, Johannes Zenk

Sie leisteten nachfolgenden Eid:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Zur Kenntnis genommen Anwesend 18

4 Beschlussfassung zur Wahl von Ortssprecherinnen bzw. Ortssprechern

Sachverhalt:

Nach Art. 60 a Abs. 1 GO hat in Gemeindeteilen, die am 18.01.1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Marktgemeinderat nicht vertreten sind, auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger der erste Bürgermeister Ortsversammlungen einzuberufen, die aus ihrer Mitte den Ortssprecher wählen. Ein Antrag ist nicht erforderlich, falls der Gemeinderat die Wahl einer Ortssprecherin oder eines Ortssprechers beschließt (Art. 60 a Abs. 1 Satz 2 GO).

Dies würde bedeuten, dass nur ein Ortssprecher für die ehemalige Gemeinde Oberoberndorf (mit dem damals dazugehörigen Gemeindeteil Reuthlos) zu wählen wäre.

Ein Ortssprecher fungiert als Bindeglied zwischen der örtlichen Bürgerschaft einerseits und dem Marktgemeinderat und der Verwaltung andererseits. Er soll zum einen Ansprechpartner der Einwohner ihres Gemeindeteils sein und deren Anliegen und Probleme mit der Verwaltung bzw. dem Marktgemeinderat klären, zum anderen aber auch unterstützend und hilfsbereit bei der Regelung von örtlichen Angelegenheiten zur Verfügung stehen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass für die 3 nicht im Gemeinderat vertretenen Ortschaften Roth, Reuthlos und Oberoberndorf ohne jeglichen Antrag ein Ortssprecher gewählt werden soll. Erster Bürgermeister Hofmann wird beauftragt, die für die Ortssprecherwahlen notwendigen Ortsversammlungen durchzuführen.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

5 Beschlussfassung über die Anzahl und die Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister/innen

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt verwies der Erste Bürgermeister auf die gesetzliche Regelung über die Anzahl und die Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister nach Art. 35 GO.

Der Marktgemeinderat ist demnach verpflichtet, jedenfalls einen weiteren Bürgermeister (= zweiten Bürgermeister) aus seiner Mitte zu wählen. Ob daneben noch ein weiterer dritter Bürgermeister gewählt wird, stellt eine Ermessensentscheidung dar und wird durch einen Beschluss des Marktgemeinderates entschieden. Die Frage ist davon abhängig zu machen, ob für die Wahl von zwei weiteren Bürgermeistern ein Bedürfnis besteht; dies wiederum hängt von der Größe der Gemeinde und der von ihr zu bewältigen Aufgaben ab.

In der sich ergebenden Diskussion wurden unterschiedliche Meinungen bezüglich der Notwendigkeit eines dritten Bürgermeisters in der aktuellen Wahlperiode vertreten. Das Gremium fasste sodann nachfolgende Beschlüsse:

a) Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, für die Amtsperiode 2026 - 2032 einen

zweiten ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

b) Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, für die Amtsperiode 2026 - 2032 einen dritten ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen.

Mehrheitlich beschlossen Ja 10 Nein 8 Anwesend 18

6 Wahl der weiteren Bürgermeister/innen und deren Vereidigung

Sachverhalt:

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister (Art. 35 GO). Wählbar sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO i. V. m. Art. 39 GLKrWG). Für das Wahlverfahren gilt Art. 51 Abs. 3 GO. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Im Anschluss an die Wahl und nach Annahme der Wahl sind die weiteren Bürgermeister nach Art. 27 KWBG durch den ersten Bürgermeister zu vereidigen.

Die Marktgemeinderatsmitglieder sind bei ihrer Wahl grundsätzlich nicht an Vorschläge für die Wahl der weiteren Bürgermeister gebunden. Es wurden für die beiden Wahlen im Vorfeld Stimmzettel mit allen Ratsmitgliedern, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen, vorbereitet.

Wahl des zweiten Bürgermeisters

Marktgemeinderat Zenk teilte mit, dass seitens der Fraktionsgemeinschaft „Vereintes Umland“ für das Amt des 2. Bürgermeisters Marktgemeinderätin Elisa Heidenreich vorgeschlagen wird.

Ein weiterer Vorschlag aus dem Gremium ergi

ng nicht.

Die anschließend durchgeführte geheime Wahl für das Amt des 2. Bürgermeisters ergab folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmen: 18

Ungültige Stimmen (leere Stimmzettel): 2

Gültige Stimmen für Marktgemeinderätin Elisa Heidenreich: 14

Gültige Stimmen für Marktgemeinderätin Sabine Köhlerschmidt: 1

Gültige Stimmen für Marktgemeinderat Raimund Oswald: 1

Bürgermeister Hofmann gab das Ergebnis bekannt und fragte die Gewählte, ob sie die Wahl annehme. Marktgemeinderätin Heidenreich nahm die Wahl an und bedankte sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen.

Wahl des dritten Bürgermeisters

Für das Amt des 3. Bürgermeisters wurde von Marktgemeinderat Eger Marktgemeinderat Johannes Zenk vorgeschlagen.

Marktgemeinderat Hennemann schlug Marktgemeinderat Roland Buckreus von der CSU-Fraktion vor.

Marktgemeinderätin Bahr teilte mit, dass der Vorschlag der CSU-Fraktion seitens der Fraktion „Zukunft Zapfendorf“ unterstützt wird.

Marktgemeinderätin Raab teilte mit, dass der Vorschlag der CSU-Fraktion seitens der Fraktion „BÜNDNIS90/Die GRÜNEN - Soziales Zapfendorf“ unterstützt wird.

Die anschließend durchgeführte geheime Wahl ergab folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmen: 18

Ungültige Stimmen (leere Stimmzettel): 0

Gültige Stimmen für Marktgemeinderat Johannes Zenk: 9

Gültige Stimmen für Marktgemeinderat Roland Buckreus: 9

Da kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erhalten hat, erfolgte anschließend eine Stichwahl mit nachfolgendem Ergebnis:

Abgegebene Stimmen: 18

Ungültige Stimmen (leere Stimmzettel): 0

Gültige Stimmen für Marktgemeinderat Johannes Zenk: 9

Gültige Stimmen für Marktgemeinderat Roland Buckreus: 9

Im anschließenden Losentscheid fiel das Los auf Marktgemeinderat Roland Buckreus.

Bürgermeister Hofmann gab das Ergebnis bekannt und fragte den Gewählten, ob er die Wahl annehme. Marktgemeinderat Buckreus nahm die Wahl an und bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Bürgermeister Hofmann vereidigte so dann Marktgemeinderätin Elisa Heidenreich als 2. Bürgermeisterin und Marktgemeinderat Roland Buckreus als 3. Bürgermeister, indem er ihnen folgenden Eid abnahm:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Zur Kenntnis genommen → Anwesend 18

7 Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts mit Festlegung der Ausschüsse 

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhielten die Gremiumsmitglieder im Vorfeld einen Satzungsentwurf zugesandt. Dieser wurde auf Grundlage des aktuellen Musters des Bayerischen Gemeindetages erstellt.

Bürgermeister Hofmann erläuterte dazu vor allen Dingen die Regelungen bezüglich der zu bestellenden Ausschüsse (§ 2) und der zu beschließenden Entschädigung für die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder (§ 3). Demnach sollen 3 Ausschüsse (Finanz-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schwimmbadausschuss, Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss sowie ein Rechnungsprüfungsausschuss) gebildet werden. Anstelle der bisherigen stundenbezogenen Entschädigung beim Sitzungsgeld ist mit Ausnahme der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses künftig eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderats bzw. der beiden anderen Ausschüsse vorgesehen. Der Satzungsentwurf sieht hierfür einen Betrag von 40,00 € vor.

Im Rahmen der anschließenden Beratung sprach sich das Gremium grundsätzlich für eine pauschale Sitzungsentschädigung aus. Hinsichtlich der Höhe wurden jedoch unterschiedliche Vorschläge eingebracht.

Marktgemeinderat Spindler stellt den Antrag, das pauschale Sitzungsgeld auf 80,00 € anzuheben.

2. Bürgermeisterin Heidenreich schlug im Namen der Fraktionsgemeinschaft „Vereintes Umland“ eine Erhöhung auf 60,00 € vor.

Marktgemeinderätin Raab äußerte, dass sie die vorgeschlagenen 80,00 € für überzogen halte. Sie könne sich jedoch auch im Hinblick eines möglichen Wegfalls der Fraktionsentschädigung einen Betrag von 60,00 € vorstellen.

Marktgemeinderat Hennemann sprach sich im Namen der CSU-Fraktion für eine Anhebung auf 50,00 € aus.

Marktgemeinderätin Bahr erklärte, dass von Seiten der ZuZ-Fraktion eine Erhöhung auf 50,00 € mitgetragen werden könnte.

Es wurden so dann nachfolgende Beschlüsse gefasst:

a) Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt auf Antrag von Marktgemeinderat Spindler, ein pauschales Sitzungsgeld i. H. v. 80,00 € festzulegen.

Mehrheitlich abgelehnt Ja 1 Nein 17 Anwesend 18

b) Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt auf Antrag der Fraktionsgemeinschaft „Vereintes Umland“, ein pauschales Sitzungsgeld i. H. v. 60,00 € festzulegen.

Mehrheitlich beschlossen Ja 10 Nein 8 Anwesend 18

c) Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem übersandten Satzungsentwurf mit der zuvor beschlossenen Änderung hinsichtlich des Sitzungsgeldes zu. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntgabe der Satzung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

8 Erlass der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat 

Sachverhalt:

Zur Bearbeitung dieses Tagesordnungspunktes war den Marktgemeinderäten im Vorfeld zur Sitzung ein Textentwurf der Mustergeschäftsordnung des Bayer. Gemeindetages mit Anpassungen an die Verhältnisse der Gemeinde übermittelt worden. Dieser war nun Grundlage der Beratung. Im Sinne der Fortentwicklung des Rechts und der neuen Verwaltungsstrukturen wurden einige Bestimmungen überarbeitet, neu aufgenommen oder gestrichen.

Bürgermeister Hofmann teilte mit, dass die Wahlvorschlagsträger „BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - Soziales Zapfendorf“ sowie die Fraktionsgemeinschaft „Vereintes Umland“ im Vorfeld Änderungen zum Textentwurf der Geschäftsordnung beantragt haben.

Marktgemeinderätin Raab und Marktgemeinderat Oswald („BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - Soziales Zapfendorf“) stellen den Antrag, die Mindestgröße einer Fraktion von 3 Mitgliedern auf 2 Mitglieder zu reduzieren (§ 5 Abs. 1 Satz 2 des Entwurfes der Geschäftsordnung).

Die Fraktionsgemeinschaft „Vereintes Umland“ stellt den Antrag, den festgelegten Sitzungstag von Donnerstag auf Mittwoch zu ändern (§ 21 Abs. 2 Satz 2 des Entwurfes der Geschäftsordnung).

Weitere Änderungswünsche wurden aus dem Gremium nicht vorgebracht.

a) Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt auf Antrag von Marktgemeinderätin Raab und Marktgemeinderat Oswald, die Fraktionsstärke in § 5 Abs. 2 des Entwurfs der Geschäftsordnung von 3 auf 2 Mitglieder zu ändern.

Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 5 Anwesend 18

b) Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt auf Antrag der Fraktionsgemeinschaft „Vereintes Umland“, den festgelegten Sitzungstag in § 21 Abs. 2 des Entwurfs der Geschäftsordnung von Donnerstag auf Mittwoch zu ändern.

Mehrheitlich abgelehnt Ja 9 Nein 9 Anwesend 18

Anmerkung: Nach Art. 51 Abs. 1 GO gilt bei Stimmengleichheit der Antrag als abgelehnt.

c) Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Geschäftsordnung mit den zuvor getroffenen Festlegungen zu. Unter Berücksichtigung aller Änderungen wird die Geschäftsordnung durch die Verwaltung neu erstellt und jedem Marktgemeinderat zugeleitet.

Eine Ausfertigung wird der Sitzungsniederschrift als Bestandteil beigefügt.

Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung für die Periode 2020/2026 vom 13.05.2020 außer Kraft.

Mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 1 Anwesend 18

9 Besetzung der Ausschüsse 

Sachverhalt:

In Anwendung der geltenden Festlegung zur Ausschussbildung teile der Erste Bürgermeister dem Gremium die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern zustehenden Sitze mit. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer.

Für den Finanz-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schwimmbadausschuss sowie für den Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss mit jeweils 10 Ausschussmitgliedern ergibt sich folgende Sitzverteilung:

Zukunft Zapfendorf (ZuZ)

2 Sitze

Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)

2 Sitze

Bürger-Vertretung-Lauf (BVL)

2 Sitze

BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN - Soziales Zapfendorf

1 Sitz

Wählergemeinschaft Sassendorf (WS)

1 Sitz

Aktive Bürgerliste Unterleiterbach (ABU)

1 Sitz

Vereintes Umland (VU)

1 Sitz

Für den Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Ausschussmitgliedern ergibt sich folgende Sitzverteilung:

Zukunft Zapfendorf (ZuZ)

1 Sitz

Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)

1 Sitz

Bürger-Vertretung-Lauf (BVL)

1 Sitz

Aktive Bürgerliste Unterleiterbach (ABU)

1 Sitz

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts führt den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss ein vom Marktgemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied. Von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses ist ein Mitglied zum/r Vorsitzende/n sowie ein Stellvertreter zu bestellen.

Die Ausschüsse wurden daraufhin mit folgenden Marktgemeinderäten besetzt:

Finanz-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schwimmbadausschuss

ZuZ:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Marco Betz

Robert Scheunemann

Mona Bahr

Christian Hemmer

CSU:

Name, Vorname

Vertreter/-in

Roland Buckreus

Sabine Köhlerschmidt

Volker Dittrich

Markus Hennemann

BVL:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Elisa Heidenreich

Thomas Eger

Andreas Schonath

Florian Ebert

GRÜNE - Soziales Zapfendorf:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Raimund Oswald

Dagmar Raab

WS:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Michael Senger

Philipp Düthorn

ABU:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Dominik Werner

Stefan Gagel

VU:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Johannes Zenk

Thomas Eger

Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss

ZuZ:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Christian Hemmer

Mona Bahr

Robert Scheunemann

Marco Betz

CSU:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Sabine Köhlerschmidt

Roland Buckreus

Markus Hennemann

Volker Dittrich

BVL:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Thomas Eger

Elisa Heidenreich

Florian Ebert

Elisa Heidenreich

GRÜNE - Soziales Zapfendorf:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Dagmar Raab

Raimund Oswald

WS:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Philipp Düthorn

Michael Senger

ABU:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Stefan Gagel

Dominik Werner

VU:

Vorname, Name

Vertreter/-in

Johannes Zenk

Andreas Schonath

Rechnungsprüfungsausschuss

Für den Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Ausschussmitgliedern ergibt sich folgende Sitzverteilung:

ZuZ:

Name, Vorname

Vertreter/-in

Christian Hemmer

Marco Betz

CSU:

Name, Vorname

Vertreter/-in

Markus Hennemann

Roland Buckreus

BVL:

Name, Vorname

Vertreter/-in

Michael Senger

Thomas Eger

ABU:

Name, Vorname

Vertreter/-in

Dominik Werner

Stefan Gagel

a) Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Ausschussbesetzung zu.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

b) Beschluss:

Auf Vorschlag von Marktgemeinderat Werner wird Marktgemeinderat Michael Senger zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses benannt.

Mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 6 Anwesend 18

c) Beschluss:

Auf Vorschlag von Marktgemeinderätin Köhlerschmidt wird Marktgemeinderat Markus Hennemann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses benannt.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

d) Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestimmt Marktgemeinderat Michael Senger als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Marktgemeinderat Markus Hennemann zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

10 Bestellung verantwortlicher Marktgemeinderäte für die Gemeindeteile

Sachverhalt:

Bisher hatte jeder Gemeindeteil außer dem Hauptort Zapfendorf einen verantwortlichen Marktgemeinderat gestellt. Diese sind unter anderem verantwortlich für die gemeindlichen Gebäude oder koordinieren die Arbeiten mit den örtlichen Aushilfen. Zudem standen sie aber auch unterstützend und hilfsbereit bei der Regelung von örtlichen Angelegenheiten zur Verfügung, da sie sich vor Ort am besten auskennen.

Beschluss:

Als verantwortliche Marktgemeinderäte wurden bestellt:

Lauf Thomas Eger

Unterleiterbach. Stefan Gagel

Sassendorf Michael Senger

Oberleiterbach Andreas Schonath

Kirchschletten Johannes Zenk

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

11 Bestellung einer/eines Jugendbeauftragten und ggf. einer Stellvertretung

Sachverhalt:

Die/der Jugendbeauftragte hat beratende Funktion und erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen für den Marktgemeinderat, seine Ausschüsse oder den Bürgermeister sowie die Gemeindeverwaltung zu den Fragen der Jugendpolitik. Sie/er steht als Ansprechpartner für Anliegen und Belange der Jugendlichen zur Verfügung.

Marktgemeinderat Betz schlägt Marktgemeinderätin Mona Bahr als Jugendbeauftragte im Markt Zapfendorf vor.

Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter wurde zunächst nicht bestellt, da sich keiner der anwesenden Gremiumsmitglieder zur Übernahme des Ehrenamtes bereit erklärte.

Beschluss:

Zur Jugendbeauftragten wird Marktgemeinderätin Mona Bar bestellt.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

12 Bestellung einer/eines Senioren- und Schwerbehindertenbeauftragten und ggf. einer Stellvertretung

Sachverhalt:

Die/der Senioren- und Schwerbehindertenbeauftragte hat beratende Funktion und erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen für den Marktgemeinderat, seine Ausschüsse oder den Bürgermeister sowie die Gemeindeverwaltung zu den Belangen von Senioren und Behinderten. Sie/er steht als Ansprechpartner für Senioren und Behinderte zur Verfügung.

Marktgemeinderat Senger schlägt Marktgemeinderat Franz Spindler als Senioren- und Schwerbehindertenbeauftragten im Markt Zapfendorf vor.

Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter wurde zunächst nicht bestellt, da sich keiner der anwesenden Gremiumsmitglieder zur Übernahme des Ehrenamtes bereit erklärte.

Beschluss:

Zum Senioren- und Schwerbehindertenbeauftragten wird Marktgemeinderat Franz Spindler bestellt.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

13 Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten des Marktes Zapfendorf

Sachverhalt:

Um Eheschließungen durchführen zu dürfen, können Bürgermeister gem. § 2 Abs. 3 Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz (AVPStG) zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden, ohne dass sie die Bestellungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 AVPStG erfüllen müssen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestellt den 1. Bürgermeister Andreas Hofmann in stets widerruflicher Weise auf die Dauer seiner Amtszeit mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten des Standesamtsbezirkes Zapfendorf gemäß § 2 Abs. 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG). Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Eine entsprechende Bestellungsurkunde ist unverzüglich auszustellen.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 18 Persönlich beteiligt 1

Erster Bürgermeister Andreas Hofmann persönlich beteiligt nach Art. 49 GO.

14 Festlegung der Besoldung des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Hierzu übernahm wegen der persönlichen Beteiligung von Bürgermeister Hofmann die 2. Bürgermeisterin Heidenreich den Vorsitz.

Geschäftsleiter Eichhorn teilte zunächst mit, dass seit dem Erlass des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) im Jahre 2012 die Besoldung des 1. Bürgermeisters genau festgelegt ist, sodass der Marktgemeinderat hier nichts zu beschließen hat. Die Besoldung richtet sich nach der vom Bayer. Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres. Da Zapfendorf demnach am 30.06.2025 4.938 Einwohner hatte, ist der neue Bürgermeister nach A 15 Endstufe zu bezahlen.

Festzulegen ist dagegen noch die Dienstaufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters. Hier gibt das Gesetz bei kreisangehörigen Gemeinden einen Rahmen von 267,14 € bis 878,10 € vor.

Die Dienstaufwandsentschädigung soll ein Ersatz für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung sein. Mit der Dienstaufwandsentschädigung sind u. a. die innerhalb des Gemeindegebietes gefahrenen dienstlichen km mit dem privaten Kfz abgegolten.

Geschäftsleiter Eichhorn schlug vor, einen Betrag in Höhe von 325,00 € monatlicher Dienstaufwandsentschädigung festzusetzen. Diese nimmt prozentual an den Besoldungserhöhungen teil.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters auf monatlich 325,00 € festzusetzen. Diese nimmt prozentual an den Besoldungserhöhungen teil.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 18 Persönlich beteiligt 1

Erster Bürgermeister Andreas Hofmann persönlich beteiligt nach Art. 49 GO.

15 Festlegung einer Fahrtkostenpauschale für dienstlich veranlasste Fahrten des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Dienstlich veranlasste Fahrten außerhalb des Gemeindegebietes sind gesondert zu vergüten. Es besteht hier die Möglichkeit einer Pauschale. Hierzu ist es erforderlich, dass der 1. Bürgermeister für einen repräsentativen Zeitraum (3 Monate) ein detailliertes Fahrtenbuch führt, damit die Pauschale festgesetzt werden kann. Die Pauschale soll dann rückwirkend zum Dienstbeginn ausgezahlt werden. Das Vorgehen ist mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband abgestimmt.

Für außergewöhnliche dienstlich veranlasste Fahrten (z. B. Besuch in der Partnergemeinde) werden die Reisekosten entsprechend dem Bayer. Reisekostengesetz abgerechnet.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Fahrtkostenerstattung für dienstlich veranlasste Fahrten mit einer Pauschalregelung abgegolten wird. Der 1. Bürgermeister wird für einen repräsentativen Zeitraum (3 Monate) ein detailliertes Fahrtenbuch führen, damit aufgrund der Aufzeichnungen die genaue Pauschale rückwirkend zum 01.05.2026 festgesetzt werden kann. Hierüber wird der Marktgemeinderat in einer späteren Sitzung noch beschließen. Bis dahin ist dem 1. Bürgermeister eine monatliche Pauschale i. H. v. 150,00 € auszuzahlen.

Für außergewöhnliche dienstlich veranlasste Fahrten werden die Reisekosten entsprechend dem Bayer. Reisekostengesetz abgerechnet, wobei hierzu im Vorfeld der Fahrt eine Genehmigung des Gremiums eingeholt wird.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 18 Persönlich beteiligt 1

Erster Bürgermeister Andreas Hofmann persönlich beteiligt nach Art. 49 GO.

16 Festsetzung der Entschädigungen für die weiteren Bürgermeister

Sachverhalt:

Die weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister haben neben der als Marktgemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung einen Anspruch auf weitere Entschädigung (vgl. Art. 53 KWBG). Die Stellvertreter-Entschädigung kann als monatliche Pauschale, als Entschädigung für Vertretungstage oder als Kombination von beidem festgesetzt werden. Bei der Festsetzung der Höhe ist zu beachten, dass sie dem Maß der besonderen Inanspruchnahme gerecht und angemessen werden muss.

In der vergangenen Wahlperiode wurde ein Betrag in Höhe von 240,00 € für den 2. Bürgermeister und ein Betrag in Höhe von 160,00 € für den 3. Bürgermeister festgelegt. Seitdem haben die Aufwandsentschädigungen an den Besoldungserhöhungen teilgenommen. Zuletzt erhielt die 2. Bürgermeisterin eine monatliche Entschädigung in Höhe von 276,49 €; der 3. Bürgermeister eine monatliche Entschädigung in Höhe von 184,33 €.

Für einen Vertretungstag (ohne Feiertag und ohne Wochenende) wurde ein Betrag in Höhe von 160,00 € festgelegt, welcher aufgrund der Besoldungserhöhung zuletzt 184,33 € betrug.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Entschädigungsregelung (Pauschale Aufwandsentschädigung pro Monat und Entschädigung pro Tag im Vertretungsfall) beizubehalten und die Beträge der monatlichen Pauschalentschädigung geringfügig nach oben anzupassen. Es werden daher nachfolgende pauschale monatliche Entschädigungen ab Mai 2026 vorgeschlagen:

bei der 2. Bürgermeisterin 280,00 €

beim 3. Bürgermeister 190,00 €

für tatsächliche Vertretungstage 160,00 €

Marktgemeinderat Zenk schlug im Namen der Fraktionsgemeinschaft „Vereintes Umland“ eine monatliche Entschädigung von 300,00 € für die 2. Bürgermeisterin und von 200,00 € für den 3. Bürgermeister vor.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die pauschale monatliche Entschädigung ab Mai 2026 für die 2. Bürgermeisterin auf 300,00 € und für den 3. Bürgermeister auf 200,00 € festzulegen.

Für tatsächliche Vertretungstage wird ein Betrag von 160,00 €/täglich festgelegt.

Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 18 Persönlich beteiligt 2

Zweite Bürgermeisterin Elisa Heidenreich und Dritter Bürgermeister Roland Buckreus persönlich beteiligt nach Art. 49 GO.

17 Festlegung der Fraktionsentschädigung

Sachverhalt:

Die im Marktgemeinderat Zapfendorf vertretenen Fraktionen erhalten bislang eine monatliche Entschädigung von 7,00 € je Mitglied für den Aufwand, den die Fraktionsarbeit mit sich bringt.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass im Hinblick der Neuregelung der Sitzungspauschale künftig keine Entschädigung mehr an die Fraktionen gezahlt wird. Eine kostenfreie Nutzung von gemeindlichen Räumlichkeiten zur Abhaltung von Fraktionssitzungen soll nach vorheriger Absprache ermöglicht werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass künftig keine Fraktionsentschädigung mehr gezahlt wird und jeglicher Aufwand mit der zuvor beschlossenen Neuregelung der Sitzungsgeldpauschale abgegolten ist. Die kostenfreie Nutzung von gemeindlichen Räumlichkeiten zur Abhaltung von Fraktionssitzungen ist nach vorheriger Absprache möglich.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

18 Festlegung der Entschädigungen für die verantwortlichen Gemeinderäte und Ortssprecher

Sachverhalt:

Die verantwortlichen Marktgemeinderäte und Ortssprecher erhalten seit 2014 einen jährlichen Grundbetrag von 100,00 € je Ortschaft zzgl. 0,30 €/Einwohner (Stichtag EW: 30.06. des jeweiligen Jahres) als Entschädigung.

Zur Verwaltungsvereinfachung wird vorgeschlagen, die Entschädigung künftig nicht mehr mittels Grundbeitrag und nach der Einwohnerzahl zu bemessen, sondern anhand eines Pauschalbetrags vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Aufwand nicht ausschließlich von der Einwohnerzahl abhängig, da etwa Gemeindeteile mit Mehrzweckgebäuden einen erhöhten Betreuungs- und Organisationsaufwand verursachen.

Von Seiten der Verwaltung wird daher eine gleich hohe monatliche Pauschale in Höhe von 15,00 € für alle Gemeindeteile vorgeschlagen. Für Gemeindeteile mit einem Mehrzweckgebäude/Gemeinschaftshaus soll zudem ein Zuschlag von monatlich 15,00 € gewährt werden, so dass sich nachfolgende Gesamtentschädigungen ergeben:

Kirchschletten, Oberoberndorf, Reuthlos, Roth, Unterleiterbach,

Oberleiterbach 

je 15,00 €/mtl.

Sassendorf, Lauf 

je 30,00 €/mtl.

Zudem erhielten die im Markt Zapfendorf bestellten Jugend- sowie Senioren- und Schwerbehindertenbeauftragten bislang keine zusätzliche Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Nachdem dieses Ehrenamt ebenfalls mit einem gewissen zeitlichen Aufwand verbunden ist, wäre es deshalb zu entscheiden, ob auch diesen Beauftragten künftig eine Entschädigung gezahlt wird.

Für die/den Jugendbeauftragte/n sowie die/den Senioren- und Schwerbehindertenbeauftragte/n wird analog hierzu ebenfalls eine Entschädigung von je 15,00 € monatlich vorgeschlagen.

a) Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Pauschalen für die verantwortlichen Marktgemeinderäte und Ortssprecher zu.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

b) Beschluss:

Auf Vorschlag von Marktgemeinderat Eger sollen die jeweiligen Jugendbeauftragten sowie die Senioren- und Schwerbehindertenbeauftragten eine monatliche Entschädigung von 30,00 € erhalten.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

c) Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Jugendbeauftragten sowie die Senioren- und Schwerbehindertenbeauftragten künftig eine monatliche Aufwandsentschädigung zur Abgeltung des mit diesem Amt verbundenen Aufwands erhalten sollen. Die/der jeweilige bestellte Vertreter/in erhält die Pauschale anstelle des Vertretenen, wenn er die Vertretung für einen oder mehrere volle Kalendermonate wahrnimmt. Die monatliche Pauschale beträgt 30,00 €.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

19 Sonstiges

Zum Ende des öffentlichen Teils der Sitzung bat Bürgermeister Hofman die Gremiumsmitglieder, sich in das Goldene Buch des Marktes Zapfendorf einzutragen.

Zur Kenntnis genommen Anwesend 18

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Andreas Hofmann um 22:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.