Der nächste Sprechtag von Landrat Johann Kalb findet am Dienstag, 04.07.2023 im Raum S 103 (Zugang über Hauptgebäude) statt. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg haben von 11:30 bis 13:00 Uhr die Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem Landrat.
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, sich vorab mit dem Büro des Landrates, Tel.: 09 51/85-2 06, in Verbindung zu setzen.
Beim Landratsamt Bamberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stellen als Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Fachbereich Öffentlicher Personennahverkehr in Vollzeit/Teilzeit zu besetzen.
Näheres unter https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Karriere/Stellenangebote/
Beim Landratsamt Bamberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Pflegeberater/in für den Pflegestützpunkt mit Leistungsaufgaben (m/w/d) in Teilzeit zu besetzen.
Näheres unter https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Karriere/Stellenangebote/
Durch den geringen Niederschlag in den vergangenen Wochen benötigen Pflanzen ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit. Bei Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer ist dabei jedoch dringend zu beachten, dass nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern dass auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen ohne Wasser nicht überleben können.
Bereits im Frühjahr wurden Niedrigwasserstände verzeichnet. Daher können bei länger anhaltenden Trockenperioden auch sehr schnell wieder kritische Wasserstände erreicht werden. Ebenso können ansteigende Wassertemperaturen für die Lebewesen in den Gewässern problematisch werden. Jede Wasserentnahme belastet dann die Gewässer zusätzlich. Daher ist besonders bei dauerhaft heißer und trockener Wetterlage auf eine sparsame Wasserentnahme zu achten (z. B. kein Beregnen von Wiesenflächen). Die Wasserentnahme darf zu keiner nachteiligen Veränderung des Gewässers führen und muss bei geringem Wasserstand unterbleiben.
Das Landratsamt Bamberg weist im Interesse des Gewässerschutzes auf die bestehende Rechtslage hin:
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung, die vorher beim Landratsamt zu beantragen ist. Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen, d. h. nur dann, wenn die Wasserentnahme unter den sog. Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt.
Gemeingebrauch
Der Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme nur in geringen Mengen z. B. durch Schöpfen mit Handgefäßen erfolgen darf. Eine Entnahme etwa durch Entnahmeleitung mit oder ohne Pumpe ist im Rahmen des Gemeingebrauchs lediglich aus Flüssen mit größerer Wasserführung und auch dort nur in geringen Mengen für das Tränken von Vieh und den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft möglich. Die Feldbewässerung (außerhalb der Hofstätte) scheidet jedoch aus.
Eigentümer- und Anliegergebrauch
Der Eigentümergebrauch an einem oberirdischen Gewässer setzt zunächst voraus, dass der Nutzer überhaupt Eigentümer des Gewässergrundstückes ist. Aber auch dann darf Wasser für den eigenen (auch landwirtschaftlichen) Bedarf nur entnommen werden, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung, keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und keine Beeinträchtigung anderer zu erwarten ist.
Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie v. a. in den kleineren Gewässern (Fischsterben, trockenes Bachbett), so dass die Wasserentnahme nicht mehr vom Eigentümer- bzw. Anliegergebrauch gedeckt ist.
Diese Einschränkungen gelten im vollen Umfang auch für den Anliegergebrauch. (Anlieger sind Eigentümer von an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücken und die zur Nutzung der Grundstücke Berechtigten). Ein Anliegergebrauch an Bundeswasserstraßen oder sonstigen Gewässern, die schiffbar oder künstlich errichtet sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Zudem sind Einbauten jeder Art im Gewässer, die zum Zwecke des Aufstauens ohne vorherige Gestattung errichtet wurden, in jedem Falle verboten und müssen beseitigt werden.
Das Landratsamt Bamberg bittet daher um größte Zurückhaltung bei der Wasserentnahme in sommerlichen Trockenperioden. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen. Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus müsste das Landratsamt zum Schutze des Wasserhaushalts kostenpflichtige Anordnungen erlassen und nötigenfalls Zwangsgelder festsetzen.
Ein solches Vorgehen sollte sich jedoch im Interesse aller Beteiligten vermeiden lassen.
Regionaler Spezialitäten und ein vielfältiges Rahmenprogramm am 24. September 2023 von 10:00 bis 17:00 Uhr in Viereth.
Am Sonntag, 24.09.2023 findet der 6. Genusstag der Genusslandschaft Bamberg in Viereth statt. Von 10.00 bis 17.00 Uhr verwandeln sich der Dorfplatz, der Kirchberg, die Weiherer Straße, die Blumenstraße und Schulstraße zu einem großen Spezialitätenmarkt. Über 50 Kunsthandwerker-, Speise- und Getränke- sowie Aktions- und Informationsstände präsentieren am 6. Genusstag ihre Angebote. Besucherinnen und Besucher können sich bereits jetzt auf viele kulinarischen Highlights der Region Bamberg freuen. Ein buntes Rahmenprogramm mit Vorträgen, einer Krimilesung von Helmut Vorndran, viele musikalische und tänzerische Darbietungen machen diesen Tag zu einem genussvollen Erlebnis für die ganze Familie. Vor allem wird es auch wieder viel für die Kinder viel zu erleben geben.
Zum Auftakt zum Genusstag wird es um 09:30 Uhr einen feierlichen Erntedankgottesdienst in der St. Jakobuskirche geben sowie einen Umzug zum Festzelt auf dem Parkplatz Ecke Hauptstraße und Weiherer Straße. Hier wird Landkreis Johann Kalb gemeinsam mit Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder den 6. Genusstag offiziell eröffnen.
Anregungen zur Ehrung von Ehrenamtlichen können am Landratsamt eingereicht werden.
Ehrenamtliche sollen für ihr 20- bzw. 10-jähriges Engagement in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Gesellschaftspolitik zum Wohle des Landkreises ausgezeichnet werden – das hat der Kultur- und Sportausschuss des Landkreises Bamberg vor Jahren beschlossen. Zusätzlich wurde ein Sonderpreis in Form eines Geldpreises für Vereine mit hervorragender Jugendarbeit ins Leben gerufen.
Vor diesem Hintergrund nimmt das Landratsamt Bamberg ab sofort wieder Vorschläge für zu Ehrende entgegen. Vorschlagsberechtigt sind neben Landrat, Bürgermeister und Mitglieder des Kreistages auch der BLSV, der Bayer. Sportschützenbund sowie der Bayer. Rad- und Kraftfahrerbund Solidarität. Im kulturellen und sozialen Bereich sind es die Vorsitzenden der Verbände, Vereine oder sonstigen gemeinnützigen Organisationen.
Die Vorschläge können bis 1. Juli 2023 beim Landratsamt Bamberg, Fachbereich Kultur und Sport, eingereicht werden. Entsprechende Formulare können im Internet unter www.landkreis-bamberg.de/Ehrungen abgerufen werden. Für weitere Informationen steht Martina Alt (Tel.: 09 51/85-6 22) gerne zur Verfügung.
Landkreis Bamberg lädt zum Kinderfest am Samstag, 15. Juli 2023 ein.
Am 15.07.2023 ist die Giechburg wieder fest in Kinderhand. Beim 2. Kinderfest des Landkreises Bamberg dürfen die kleinen und auch schon etwas größeren Ritter und Burgfräulein von 14:00 bis 17:30 Uhr die Burg erkunden. Unter dem Motto „Friede, Freude, Burgvergnügen!“ warten viele tolle und interessante Mitmach-Stationen.
Ehrenamtliche organisieren Fest für Kinder
Die Idee für ein Kinderfest auf der Giechburg kam vor einigen Jahren aus den Reihen der Ehrenamtlichen. Im vergangenen Jahr war dann Premiere. Aufgrund des tollen Erfolgs des ersten Kinderfestes haben Ehrenamtsbeauftragte Friederike Straub und Kreisjugendpfleger Oliver Schulz-Mayr auch in diesem Jahr wieder ein Fest für große und noch nicht ganz so große Kinder auf die Beine gestellt. Durch die Förderung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie in Kooperation mit der Bayerischen Sportjugend, dem Kreisjugendring Bamberg-Land, KoBis, Integration durch Sport und der VR Bank Bamberg-Forchheim und die großartige Unterstützung ehrenamtlicher Vereine wartet das Fest auch in diesem Jahr wieder mit eine abwechslungsreichen Programm auf.
Das Kinderfest findet bei jedem Wetter statt und ist kostenlos. Parkmöglichkeiten bestehen unterhalb der Burg. Für alle, die nicht so gut zu Fuß sind, fährt von hier ein kostenloser Shuttle-Bus hoch zur Giechburg.
Damit die Wartezeit zwischen der Frühjahrs- und Herbstsammlung nicht zu lange wird, organisiert die Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg an den beiden ersten Samstagen im Juli in den größeren Städten und Gemeinden des Landkreises Sammelstellen für „gefährliche Abfälle“.
Abgegeben dürfen dabei Abfälle, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.
Folgende Abfälle können abgegeben werden:
| • | Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel (z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- und Mäusegift) |
| • | Lösemittelhaltige Abfälle (z. B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus) |
| • | Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wertstoffhof!) |
| • | Holzschutzmittel |
| • | Batterien aller Art (z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen) |
| • | Chemikalien (z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich wie Fotochemie oder Chemielaborkästen) |
| • | Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel (z. B. Abflussreiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel, nicht vollständig entleerte Spraydosen) |
| • | Quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer, quecksilberhaltige Schalter) |
| • | Feuerlöscher |
| • | Behälter, Flaschen, Tuben, usw. mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“ |
Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft sehr gerne zur Verfügung (Tel.: 0951/85-706 bzw. -708).
Termine der Sammeltour
| Samstag, 1. Juli 2023 | |
| • | Hallstadt (Parkplatz Sportheim des SVH) 08:30 - 10:00 Uhr |
| • | Breitengüßbach (Parkplatz Tennisheim) 10:15 - 11:45 Uhr |
| • | Scheßlitz (Parkplatz am alten Bahnhof) 12:15 - 13:45 Uhr |
| • | Memmelsdorf (gemeindlicher Bauhof) 14:00 - 15:30 Uhr |
| Samstag, 8. Juli 2023 | |
| • | Burgebrach (Parkplatz Steigerwaldhalle) 08:30 - 10:00 Uhr |
| • | Stegaurach (gemeindlicher Bauhof) 10:30 - 12:00 Uhr |
| • | Hirschaid (gemeindlicher Bauhof) 12:30 - 14:30 Uhr |