Erneut wurde der Gemeindeverwaltung eine Grabschändung auf dem Zapfendorfer Friedhof gemeldet. Ein oder mehrere unbekannte Personen haben mehrfach Gräber und Pflanzen beschädigt.
Der Friedhof mit seinen Grabplätzen ist ein Ort des Gedenkens, der Einkehr und der Trauer. Hier wird den Verstorbenen eine ehrenvolle letzte Ruhestätte ermöglicht. Störenfriede haben an diesem Ort der Ruhe nichts verloren. Es sollte daher im Interesse aller Bürger sein, die Friedhöfe in einem würdevollen Zustand zu erhalten.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Grabschändung in Deutschland nach § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) als Störung der Totenruhe eine Straftat darstellt und polizeilich angezeigt werden kann.
Der Markt Zapfendorf appelliert an alle Friedhofsbesucher, diesen Ort zu schätzen und vor weiteren Schädigungen zu bewahren. Hinweise über Zuwiderhandlungen nehmen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne unter 0 95 47/8 79-0 entgegen.