Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden als Friedhofsträger verpflichtet, jährlich die Standsicherheit aufgestellter Grabsteine zu überprüfen.
Die diesjährige Überprüfung in allen gemeindlichen Friedhöfen im Gemeindegebiet findet in der
Woche vom 29.06.2026 bis 05.07.2025 (KW 27)
statt.
Die hierbei festgestellten Mängel sind vom Grabnutzungsberechtigten umgehend durch einen Fachmann beheben zu lassen, da Unfälle, die auf vorhandene Mängel zurückzuführen sind, zu Haftungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Eigentümer des Grabdenkmals führen können.