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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 14/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Landkreis Bamberg

Stellenangebot

Beim Landratsamt Bamberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Projektmitarbeiter/in (m/w/d) zu besetzen.

Näheres unter https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Karriere/Stellenangebote/

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Wir informieren…

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über gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und nach der Geburt, wie z. B. Elterngeld und Elternzeit, Kindergeld, Fragen zum Mutterschutz usw.

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über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor Geburt möglich).

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über Hilfsangebote von anderen Stellen.

und beraten…

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bei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

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zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen.

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in Krisenzeiten.

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstelle unter der Rufnummer:

Frau Bechmann,

Tel.: 09 51/85-6 69,

Frau Jacob,

Tel.: 09 51/85-6 64,

Frau Ziegler,

Tel.: 09 51/85-6 84

oder per E-mail unter schwangerenberatung@lra-ba.bayern.de.

Alle Beratungsgespräche sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym erfolgen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Gespräche können persönlich oder telefonisch erfolgen.

Heiß, heißer, Hitzeschutz

GesundheitsregionPlus Bamberg und Klima- und Energieagentur Bamberg geben Tipps gegen die Hitze.

Die Anzahl heißer Tage in Stadt und im Landkreis Bamberg nimmt durch den Klimawandel stetig zu. In den nächsten Wochen ist auch weiterhin mit hohen Temperaturen und heißen Tagen zu rechnen.

Wer sich den hohen Temperaturen und der direkten Sonneneinstrahlung insbesondere in den Sommermonaten schutzlos ausliefert, riskiert neben einem Sonnenbrand auch weitere gesundheitliche Auswirkungen.

Hohe Lufttemperaturen und intensive Sonneneinstrahlung können zum so genannten Sommersmog führen. Dies ist eine zu hohe Belastung vor allem von Hitze und bodennahmen Ozon. Schleimhautreizungen und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit können u. a. Folgen sein. Deshalb wird empfohlen, sich in der Mittagszeit, wenn möglich nicht im Freien aufzuhalten.

Wichtig ist ein guter Sonnenschutz. Dabei ist zu beachten, dass Sonnencreme als Sonnen-schutz allein nicht ausreicht. Neben Sonnencreme sollte weite, leichte und atmungsaktive Kleidung gewählt werden. Zusätzlich sollte eine Kopfbedeckung getragen werden, denn das Gehirn ist durch Überhitzung besonders gefährdet. UV-Strahlung kann nicht nur die Haut schädigen. An den Augen kann direkte UV-Strahlung zu Binde- und Hornhautentzündungen führen. Auch das Immunsystem kann durch UV-Strahlung geschwächt werden.

Weniger bekannt ist, dass Durstgefühl bereits ein Warnsignal des Körpers ist. Durstgefühl setzt erst ein, wenn bereits viel Flüssigkeit verloren wurde. Bei hohen Temperaturen sollte man stündlich ein Glas Wasser trinken, auch wenn man keinen Durst verspürt. Unmittelbar durch Hitze gefährdet sind vor allem ältere Menschen, Kranke und Kleinkinder. Ihre Organismen haben größere Schwierigkeiten, auf erhöhte Temperaturen angemessen zu reagieren. Sie können zudem ein vermindertes Durstgefühl oder einen erhöhten Flüssigkeitsbedarf haben.

Eine hohe Wärmebelastung an heißen Tagen kann schwerwiegende Gesundheitsschäden hervorrufen. Ernstzunehmende Warnzeichen des Körpers sind: Kreislaufbeschwerden, Muskelkrämpfe, heftige Kopfschmerzen, Erbrechen, Bewusstseinstrübung.

Bei hohen Temperaturen wird daher empfohlen Aktivitäten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden zu verschieben und tagsüber schattige und kühle Orte aufzusuchen.

Weitere hilfreiche Tipps, wie man sich und andere am besten vor starker Hitze und schützt, finden Sie hier.

https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/sonne_hitze/hitze_sonne_schutz.htm

https://www.sonnenschutz-sonnenklar.info/10-tipps/

https://www.klima-mensch-gesundheit.de/hitzeschutz/gesundheitsrisiken-von-hitze/

https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/wirkung/wirkung_node.html

Umtausch „alter“ Papierführerscheine

Aufruf der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970.

Bis zum Jahr 2033 sollen alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine durch einheitliche EU-Kartenführerscheine ersetzt werden. Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass der Umtausch in den EU-Kartenführerschein stufenweise erfolgt. Nachdem bisher die ersten beiden Staffelungen aufgerufen waren, sind nun in der dritten Stufe die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch verpflichtet. Stichtag für den Umtausch ist für diese Jahrgänge spätestens der 19. Januar 2024. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Antragstellung ausschließlich nach einem zuvor online unter vereinbarten Termin möglich ist.

Unter www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/ finden Sie alle wichtigen Informationen über die Terminvereinbarung, die erforderlichen Unterlagen, die Öffnungszeiten sowie die Staffelung, wer wann umtauschen muss. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Anträgen kann es leider vorkommen, dass Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar ist. Aus diesem Grunde bittet das Landratsamt schon jetzt um rechtzeitige Terminvereinbarung.

Für alle anderen Geburtsjahrgänge oder für die Personen, die zwar einen EU-Kartenführerschein schon haben, dieser aber unbefristet ist, greift eine spätere Stufe. Dieser Personenkreis wird gebeten, von einem vorzeitigen Umtausch abzusehen.

Die Geburtsjahrgänge der ersten beiden Stufen 1953 bis 1958 und 1959 bis 1964, die ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben und auch noch keinen entsprechenden Antrag eingereicht haben, sollten dies zeitnah tun. Die Zuständigkeit der Führerscheinstelle ergibt sich nach dem Meldewohnsitz. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg ist dies das Landratsamt Bamberg.