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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

- Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat in seiner Sitzung am 16.03.2023 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Durchführung des Verfahrens zur

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP)

im Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Scheßlitzer Straße/Oberweg“ beschlossen. Der Änderungsgeltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen. Beide Teilflächen liegen in der Gemarkung (Gmkg.) Zapfendorf.

Die Teilfläche 1 wird

im Norden

durch das Grundstück mit der Flur - Nummer (Fl.-Nr.) 675/2 (Gehweg),

im Süden

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2055/4 (Wirtschaftsweg),

im Westen

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 686/5 (Einkaufsmärkte), 686/8 (Oberweg), 686/7 (Grünstreifen mit Bewuchs), 686/15 (Privatgrundstück mit Wohnhaus), 686/12 (Privatgrundstück mit Gewerbe), 686/3 und 686/4 (beides Grünlandflächen), 686/10 (Verkehrsflächen), 706/1 und 705 (beides Privatgrundstücke mit Wohngebäuden), 706/2 (Privatgrundstück mit Wohnhaus und Gewerbe), 706/4 (Privatgrundstück, nicht bebaut, Grünfläche mit Bewuchs), 703/1 und 801/1 (beides Wirtschaftswege mit Grünlandflächen) und 702/1 (Wirtschaftsweg) sowie

im Osten

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 686/1 (Werksgelände Bayerische Milchindustrie (BMI)), 686/10, 686/11 und 703 (alles Grünlandflächen), 699 (gerodete Christbaumkultur, Grünlandflächen), 698 (Grünlandflächen)

begrenzt und umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 686/1 (TF), 686/2, 686/3 (TF), 686/4 (TF), 686/5 (TF), 686/7 (TF), 686/9, 686/10 (TF), 686/11 (TF), 686/12 (TF), 686/15 (TF), 698 (TF), 699 (TF), 700, 701, 702, 703 (TF), 704, 704/1, 705 (TF) und 706/1 (TF).

Es ist beabsichtigt, die bisherigen Darstellungen des wirksamen FNP/LSP im Bereich der Teilfläche 1 (Sonderbau-, gewerbliche Bau-, Grün- und Verkehrsflächen) in Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO, Baunutzungsverordnung), in gewerbliche Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO), in sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) und in Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) zu ändern.

Die Teilfläche 2 wird

im Norden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055/5 (Werksgelände BMI, Umfahrung) und 2055 (Flächen für die Landwirtschaft),

im Süden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2056 - 2058 (alles Waldflächen),

im Westen

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2059 (Waldflächen) sowie

im Osten

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055 (Flächen für die Landwirtschaft) und 2056 (Waldflächen)

begrenzt und umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055 (TF), 2056 (TF), 2057 (TF) und 2058/1.

Es ist beabsichtigt, hier die bisherigen Darstellungen des wirksamen FNP/LSP (Wald- und Grünlandflächen) in gewerbliche Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) zu ändern.

Der Planentwurf in der Fassung vom 15.06.2023 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner aus Bamberg ausgearbeitet und vom Marktgemeinderat des Marktes Zapfendorf in der Sitzung am 15.06.2023 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Planbegründung zum Planentwurf vom 15.06.2023 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planung betroffen sind sowie mit um-weltbezogenen Informationen zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten, und Geothermie, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser) und zu sonstigen Schutzgütern (Belange der Land- und Forstwirtschaft). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen zu den Themen Schmutz-/Niederschlagswasserbeseitigung, Trinkwasser, Elektrizität/Telekommunikation, Müllbeseitigung und zu Grünflächen. Des Weiteren sind Angaben zu artenschutzrechtlichen Belangen sowie Hinweise zum üblicherweise vorzulegenden, separaten Umweltbericht enthalten.

Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Immissionsschutz, Bodenschutz, zu wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Belangen, zu Belangen der Bodendenkmalpflege sowie des Brandschutzes und des Rettungswesens vor.

Die FNP-/LSP - Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit der 2. Änderung und Erweiterung des BBP/GOP „Scheßlitzer Straße/Oberweg“. Der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die 2. Änderung und Erweiterung des BBP/GOP „Scheßlitzer Straße/Oberweg“ wurden gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Der Planentwurf mit Planbegründung und separatem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 15.06.2023 sowie die vorgenannten Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom

17.07.2023 bis 01.09.2023

im Rathaus der Marktgemeinde Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage des Marktes Zapfendorf online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Während der Frist können beim Markt Zapfendorf Anregungen und/oder Bedenken zur Änderungen des FNP/LSP im Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des BBP/GOP „Scheßlitzer Straße/Oberweg“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Änderung des FNP/LSP unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zapfendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Änderung des FNP/LSP nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt - Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Michael Senger
Erster Bürgermeister