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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

- Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat am 16.03.2023 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung

„Scheßlitzer Straße/Oberweg“

gefasst. Der Geltungsbereich des BBP/GOP (Teilfläche 1) liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Zapfendorf, wird

im Norden

durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 640 (Friedhof), 674 (Privatgrundstück mit Gewerbe), 673/1 (Weg Scheßlitzer Straße bis Weiherweg), 673 und 672 (beides Privatgrundstücke mit Gewerbe), 671 (Betriebsparkplatz Bayer. Milchindustrie/BMI), 666 (Gehweg), 666/1 (Weiherweg), 675/39 (Gehweg), 665/5 (Grünlandflächen), 665/3 (Grünland), 665/6 (Privatgrundstück mit Gewerbe), 665/2 (Privatweg), 695/2 (Waldflächen),

im Süden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055/4 (Wirtschaftsweg), 2059, 2058, 2057, 2056 (alles Waldflächen) und 2055 (Flächen für die Landwirtschaft, Grünlandflächen),

im Westen

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 734 (Privatgrundstück mit Wohnhaus), 736 (Kirche), 732/1 (Privatgrundstück mit Wohnhaus), 750 (Weinberg), 731/3, 728, 727, 726, 716, 715 (alles Privatgrundstücke mit Wohnhäusern), 713/9, 706/3 (beide Oberweg), 703/1, 801/1 (beides Wirtschaftswege mit Grünlandflächen) und 702/1 (Wirtschaftsweg) sowie

im Osten

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 675/4 (Scheßlitzer Straße), 675/42 (Wirtschaftsweg), 2054/1 (Waldflächen) und 2055/2 (Wirtschaftsweg)

begrenzt und umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 47 (TF), 47/2 (TF), 47/3 (TF), 666 (TF), 666/1 (TF), 675/1, 675/2, 675/4 (TF), 675/39 (TF), 675/40, 675/41, 675/42 (TF), 686/1, 686/2, 686/3, 686/4, 686/5, 686/7, 686/8, 686/9, 686/10, 686/11, 686/12, 686/14, 686/15, 687, 698, 699, 700, 701, 702, 703, 704, 704/1, 705, 706, 706/1, 706/2, 706/4, 734 (TF), 736 (TF), 2055 (TF), 2055/3, 2055/5, 2056 (TF), 2057 (TF), 2058/1.

Es ist beabsichtigt, im Plangebiet im Wesentlichen eingeschränkte Gewerbegebiete und Gewerbegebiete (jeweils § 8 Abs. 1 - 3 Nr. 1 und 2 BauNVO, Baunutzungsverordnung), eingeschränkte Industriegebiete und Industriegebiete (§ 9 Abs. 1 - 3 BauNVO), „Sonstige Sondergebiete“ mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ (§ 11 BauNVO), öffentliche Verkehrsflächen/Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) und öffentliche/private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) festzusetzen.

Zum Geltungsbereich des BBP/GOP gehören die extern gelegenen, notwendigen, naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen (Teilfläche 2). Es handelt sich um das im Marktgemeindegebiet liegende Grundstück mit der Fl.-Nr. 2055 (Gmkg. Zapfendorf). Dieses wird teilflächig (ca. 0,58 ha) in Anspruch genommen. Der räumliche Geltungsbereich der Teilfläche 2 wird

im Norden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055 (Grünland) und 2055/5 (Werksgelände BMI),

im Süden

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2070 (Waldflächen),

im Westen

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2056 (Waldflächen) sowie

im Osten

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2055/2 (Wirtschaftsweg)

begrenzt.

Der Planentwurf in der Fassung vom 15.06.2023 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner aus Bamberg ausgearbeitet und vom Marktgemeinderat Zapfendorf in der Sitzung am 15.06.2023 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Planbegründung zum Planentwurf vom 15.06.2023 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planung betroffen sowie zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten und Geothermie, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser) und zu sonstigen Schutzgütern (Orts-/Landschaftsbild, Wohn-/Lebensverhältnisse, Baustellenverkehr, Kreisstraße Kr BA 1, Land- und Forstwirtschaft, 110 - kV - und 20 - kV - Freileitung, Ferngasleitung). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen zu den Themen Schmutz-/ Niederschlagswasserbeseitigung, Trinkwasser, Elektrizität/Telekommunikation, Müllbeseitigung, Grünflächen und zu Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Immissionsschutz, zu umweltbezogenen Belangen (Boden/Wasser, Klima, Luft, Energiekonzept), zu artenschutzrechtlichen Belangen, zur Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie Ausführungen zur Flächenbilanz.
  • Umweltbericht zum Planentwurf vom 15.06.2023 mit einer Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des BBP/GOP, mit einer Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen/-plänen festgelegten Umweltschutzziele und ihrer Berücksichtigung im Zuge der Erstellung des BBP/GOP, mit einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erleben, historische Kulturlandschaft, innerfachlicher Zielabgleich und Leitbild der Landschaftsentwicklung), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter, aus einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter (inkl. Eingriffsermittlung) sowie aus einer Beschreibung notwendiger Kompensationsflächen und -maßnahmen. Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Beschreibung der in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach § 1 abs. 6 Nr. 7 j BauGB. Er schließt mit zusätzlichen Angaben (Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständlichen Zusammenfassung, Referenzliste der herangezogenen Quellen) ab.
  • Anlagen zum Umweltbericht vom 15.06.2023 (Anlage 1: Bestands-, Bewertungs-, Eingriffsplan plan; Anlage 2: Dokumentation artenschutzrechtlicher Bestandsbegehungen)
  • Bericht Nr. 13030.18 a Ko (Stand: 05.06.2023) zur Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Gewerbegeräusche gemäß DIN 45691 (Geräuschkontingentierung), Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik (90449 Nürnberg)
  • Untersuchungsbericht 02 (Stand: 03.09.2021) mit orientierender Baugrundgutuntersuchung, Gartiser, Germann & Piewak (96047 Bamberg)
  • Untersuchungsbericht 01 (Stand: 07.06.2023) zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des örtlichen Untergrundes, Gartiser, Germann & Piewak (96047 Bamberg)

Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Niederschlagswasserabfluss, Niederschlagswasserbeseitigung/-versickerung, vorbeugender Hochwasserschutz, Verkehr, Verkehrsführung, Erschließungssituation, Emissionen (Lärm, Geruch, Licht), Immissionsschutz, Bodenschutz, Brandschutz und Rettungswesen, zu wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Belangen und zu Belangen der Bodendenkmalpflege vor.

Der Planentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung, einem separatem Umweltbericht (inkl. Anlagen 1 und 2) jeweils in der Fassung vom 15.06.2023 sowie den vorgenannten Fachgutachten und den umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom

17.07.2023 bis 01.09.2023

im Rathaus der Marktgemeinde Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage des Marktes Zapfendorf online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Während der Frist können beim Markt Zapfendorf Anregungen und/oder Bedenken zum BBP/GOP persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den BBP/GOP unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zapfendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des BBP/GOP nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Michael Senger
Erster Bürgermeister