- Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat am 16.03.2023 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung
gefasst. Der Geltungsbereich des BBP/GOP (Teilfläche 1) liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Zapfendorf, wird
| im Norden | durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 640 (Friedhof), 674 (Privatgrundstück mit Gewerbe), 673/1 (Weg Scheßlitzer Straße bis Weiherweg), 673 und 672 (beides Privatgrundstücke mit Gewerbe), 671 (Betriebsparkplatz Bayer. Milchindustrie/BMI), 666 (Gehweg), 666/1 (Weiherweg), 675/39 (Gehweg), 665/5 (Grünlandflächen), 665/3 (Grünland), 665/6 (Privatgrundstück mit Gewerbe), 665/2 (Privatweg), 695/2 (Waldflächen), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055/4 (Wirtschaftsweg), 2059, 2058, 2057, 2056 (alles Waldflächen) und 2055 (Flächen für die Landwirtschaft, Grünlandflächen), |
| im Westen | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 734 (Privatgrundstück mit Wohnhaus), 736 (Kirche), 732/1 (Privatgrundstück mit Wohnhaus), 750 (Weinberg), 731/3, 728, 727, 726, 716, 715 (alles Privatgrundstücke mit Wohnhäusern), 713/9, 706/3 (beide Oberweg), 703/1, 801/1 (beides Wirtschaftswege mit Grünlandflächen) und 702/1 (Wirtschaftsweg) sowie |
| im Osten | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 675/4 (Scheßlitzer Straße), 675/42 (Wirtschaftsweg), 2054/1 (Waldflächen) und 2055/2 (Wirtschaftsweg) |
begrenzt und umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 47 (TF), 47/2 (TF), 47/3 (TF), 666 (TF), 666/1 (TF), 675/1, 675/2, 675/4 (TF), 675/39 (TF), 675/40, 675/41, 675/42 (TF), 686/1, 686/2, 686/3, 686/4, 686/5, 686/7, 686/8, 686/9, 686/10, 686/11, 686/12, 686/14, 686/15, 687, 698, 699, 700, 701, 702, 703, 704, 704/1, 705, 706, 706/1, 706/2, 706/4, 734 (TF), 736 (TF), 2055 (TF), 2055/3, 2055/5, 2056 (TF), 2057 (TF), 2058/1.
Es ist beabsichtigt, im Plangebiet im Wesentlichen eingeschränkte Gewerbegebiete und Gewerbegebiete (jeweils § 8 Abs. 1 - 3 Nr. 1 und 2 BauNVO, Baunutzungsverordnung), eingeschränkte Industriegebiete und Industriegebiete (§ 9 Abs. 1 - 3 BauNVO), „Sonstige Sondergebiete“ mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ (§ 11 BauNVO), öffentliche Verkehrsflächen/Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) und öffentliche/private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) festzusetzen.
Zum Geltungsbereich des BBP/GOP gehören die extern gelegenen, notwendigen, naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen (Teilfläche 2). Es handelt sich um das im Marktgemeindegebiet liegende Grundstück mit der Fl.-Nr. 2055 (Gmkg. Zapfendorf). Dieses wird teilflächig (ca. 0,58 ha) in Anspruch genommen. Der räumliche Geltungsbereich der Teilfläche 2 wird
| im Norden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055 (Grünland) und 2055/5 (Werksgelände BMI), |
| im Süden | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2070 (Waldflächen), |
| im Westen | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2056 (Waldflächen) sowie |
| im Osten | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2055/2 (Wirtschaftsweg) |
begrenzt.
Der Planentwurf in der Fassung vom 15.06.2023 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner aus Bamberg ausgearbeitet und vom Marktgemeinderat Zapfendorf in der Sitzung am 15.06.2023 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Niederschlagswasserabfluss, Niederschlagswasserbeseitigung/-versickerung, vorbeugender Hochwasserschutz, Verkehr, Verkehrsführung, Erschließungssituation, Emissionen (Lärm, Geruch, Licht), Immissionsschutz, Bodenschutz, Brandschutz und Rettungswesen, zu wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Belangen und zu Belangen der Bodendenkmalpflege vor.
Der Planentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung, einem separatem Umweltbericht (inkl. Anlagen 1 und 2) jeweils in der Fassung vom 15.06.2023 sowie den vorgenannten Fachgutachten und den umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom
17.07.2023 bis 01.09.2023
im Rathaus der Marktgemeinde Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage des Marktes Zapfendorf online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Während der Frist können beim Markt Zapfendorf Anregungen und/oder Bedenken zum BBP/GOP persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den BBP/GOP unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zapfendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des BBP/GOP nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.