| 1 | Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en |
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 15.06.2023 wurde am 16.06.2023 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 15.06.2023 besteht Einverständnis.
Einstimmig beschlossen — Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
| 2 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen |
Marktgemeinderatssitzung vom 15.06.2023:
Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen für die Sanierung der Brücke über den Mühlbach beim Anwesen Mühlbach 6
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, die Ingenieurleistungen für die Sanierung der Brücke über den Aspach (Mühlbach 6) an das Ingenieurbüro IVS, Kronach, zu einem Angebotspreis in Höhe von 34.116,55 € zu vergeben.
Zur Kenntnis genommen — Anwesend 14
| 3 | Bestellung und Vereidigung eines Feldgeschworenen |
Sachverhalt:
Nach Rücksprache mit dem Sassendorfer Obmann soll Fabian Treml als neuer Feldgeschworener bestellt werden.
Beschluss:
Das Gremium stimmt der Bestellung der genannten Person zu.
Der Erste Bürgermeister Senger nahm sodann die Vereidigung des neuen Feldgeschworenen vor.
Einstimmig beschlossen — Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
| 4 | Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 |
Sachverhalt:
Nach Art. 9 Abs. 2 LWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für ihren Einsatz am Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden. Für die anstehenden Landtags- und Bezirkswahlen am 08.10.2023 erhalten die Gemeinden vom Freistaat Bayern im Rahmen der Wahlkostenerstattung ein pauschales Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € pro eingesetztem Wahlhelfer. Eine Staffelung nach Funktion oder die Auszahlung höherer Beträge obliegt den Gemeinden.
Um die Attraktivität des Ehrenamtes zu steigern und das Engagement und den Zeitaufwand der Wahlhelfer am Wahlsonntag zu honorieren, wird seitens der Verwaltung eine Erhöhung und folgende Staffelung vorgeschlagen:
| Wahlvorsteher/in und stellv. Wahlvorsteher/in: | 90 € |
| Schriftführer/in und stellv. Schriftführer/in: | 70 € |
| Beisitzer/in: | 60 € |
Die Entschädigungssätze gelten für Urnen- und Briefwahl gleichermaßen, da die Anwesenheitszeiten im Urnenwahllokal zwar länger sind, allerdings der Zeitaufwand für die Auszählung im Briefwahllokal größer ist.
Die Mehrkosten des Marktes Zapfendorf würden bei angenommenen acht Urnen- und vier Briefwahlbezirken 1.960 € betragen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Landtags- und Bezirkswahlen 2023 zu.
Einstimmig beschlossen — Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
| 5 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Marktes Zapfendorf für das Haushaltsjahr 2023 |
Sachverhalt:
Nach einer kurzen Einleitung durch Bürgermeister Senger stellte Kämmerer Helmreich den Haushaltsplan für das Jahr 2023 vor.
Der Finanz-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss hat in seinen Sitzungen vom 23.05.2023 und 12.06.2023 über den Haushalt 2023 ausführlich beraten. Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, die Haushaltssatzung mit dazugehörigem Haushaltsplan für das Jahr 2023 anzunehmen.
Kämmerer Helmreich erläuterte die Haushaltssatzung 2023 mit den Gesamtzahlen, wonach für den Verwaltungshaushalt 13.559.635 € und für den Vermögenshaushalt 7.077.225 € eingeplant sind. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Kreditaufnahmen für Investitionen sind für das Jahr 2023 nicht vorgesehen.
Die Steuersätze wurden unverändert bei der Grundsteuer A und B jeweils auf 420 v.H., bei der Gewerbesteuer auf 380 v.H. festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 5 Mio. € (2022: 5 Mio. €) festgesetzt.
Anschließend wurden die Ansätze der Einzelpläne 0 bis 9 im Vermögenshaushalt für das Jahr 2023 entsprechend dem Haushaltsplan erläutert. Diesbezügliche Fragen wurden durch den Kämmerer beantwortet.
Im Haushaltsjahr 2023 ist eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.596.960 € veranschlagt.
Der Vermögenshaushalt schließt sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite mit einem Volumen von 7.077.255 € (2022: 6.312.965 €) ab.
Die wichtigsten Posten gliedern sich wie folgt auf (Zahlen in €):
- Feuerwehrausstattung und Sirenenumstellung — 170.000
- Ersatzneubau Kindergarten „St. Franziskus“ — 210.500
- Hochwasserschutz — 75.000
- Investitionen im Schwimmbad — 130.000
- Neubau der Westtangente — 150.000
- Grundstückserwerbe für Bauland — 860.000
- Straßensanierungen (inner- und außerorts) — 145.000
- Abbruchkosten Anwesen Hofmann — 270.000
- Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung — 215.000
- Friedhofswesen — 73.000
- Ausstattung/Fahrzeuge für den Bauhof — 388.000
- Investitionen im Bereich Wasserversorgung — 76.500
- Erwerb von unbebauten Grundstücken — 532.000
- Marktscheune — 200.000
Abschließend wurden noch die wichtigsten Kennzahlen des Verwaltungshaushaltes sowie die Besonderheiten und Zusammenhänge einzelner Haushaltsstellen erläutert. Die Gewerbesteuer mit einem Ansatz von 1.400.000 €, sowie die Einkommenssteuerbeteiligung (Ansatz: 3.175.850 €) und die Schlüsselzuweisung (Ansatz: 2.002.108 €) sind hierbei die Haupteinnahmequellen.
Bei den Ausgabeansätzen wurde nochmals auf die allgemeine und inflationsbedingte Kostensteigerung in allen Bereichen des Verwaltungshaushaltes hingewiesen, mit der Folge, dass der Überschuss in den Folgejahren immer mehr abnimmt und somit die finanziellen Möglichkeiten stark eingeschränkt werden. Auf Nachfrage aus dem Gremium wurde auch das Defizit des Schwimmbades im Rechnungsjahr 2022 mitgeteilt (= 594.000 €), sowie die weitere Defizitentwicklung in den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2026 diskutiert.
Bürgermeister Senger bedankte sich beim Kämmerer Klaus Helmreich für die Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und für die ausführlichen Erläuterungen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit dazugehörigem Haushaltsplan für das Jahr 2023.
Einstimmig beschlossen — Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
| 6 | Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm des Marktes Zapfendorf für die Jahre 2022 bis 2026 |
Sachverhalt:
Es wurde der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 besprochen.
Der Finanz-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss hat in seinen Sitzungen vom 23.05.2023 und 12.06.2023 den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 ausführlich beraten. Das Investitionsvolumen des zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurfes wurde gegenüber dem Erstentwurf in den Finanzplanungsjahren ab 2025 ca. 3 Mio. € gemindert.
Kämmerer Helmreich wies darauf hin, dass das Investitionsprogramm für die kommenden Jahre keine unveränderbare Planungsgrundlage ist. Ob und zu welchen Zeitpunkt die jeweiligen Projekte tatsächlich durchgeführt werden können, obliegt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Marktes Zapfendorf.
Die vielen anstehenden Projekte erfordern eine Priorisierung (auch innerhalb der Pflichtaufgaben) durch den Marktgemeinderat unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Finanzierbarkeit. Andernfalls droht ab 2025 eine Überschuldung, da durch erhöhte Darlehenstilgungen infolge weiterer Kreditaufnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit weiter abnimmt.
Bürgermeister Senger bedankte sich beim Kämmerer Klaus Helmreich für die Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und für die ausführlichen Erklärungen.
Beschluss:
Der Markgemeinderat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026.
Einstimmig beschlossen — Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
| 7 | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Zur Kenntnis genommen Anwesend 14
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.