Bauschuttablagerung am Main (Quelle: Staatl. Abfallrecht - Landratsamt Bamberg)
Aufruf der Geburtsjahrgänge 1971 oder später
Bis zum Jahr 2033 sollen alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine durch einheitliche EU-Kartenführerscheine ersetzt werden. Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass der Umtausch in den EU-Kartenführerschein stufenweise erfolgt. Nachdem bisher die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 aufgerufen waren, sind nun in der nächsten Stufe die Geburtsjahrgänge 1971 oder später zum Umtausch verpflichtet. Stichtag für den Umtausch ist für diese Jahrgänge spätestens der 19. Januar 2025. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Antragstellung ausschließlich nach einem zuvor online vereinbarten Termin möglich ist.
Unter www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/ finden Sie alle wichtigen Informationen über die Terminvereinbarung, die erforderlichen Unterlagen, die Öffnungszeiten sowie die Staffelung, wer wann umtauschen muss. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Anträgen kann es leider vorkommen, dass Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar ist. Aus diesem Grunde bittet das Landratsamt schon jetzt um rechtzeitige Terminvereinbarung.
Für die Personen, die zwar einen EU-Kartenführerschein schon haben, dieser aber unbefristet ist, greift eine spätere Stufe. Dieser Personenkreis wird gebeten, von einem vorzeitigen Umtausch abzusehen.
Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970, die ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben und auch noch keinen entsprechenden Antrag eingereicht haben, sollten dies zeitnah tun. Die Zuständigkeit der Führerscheinstelle ergibt sich nach dem Meldewohnsitz. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg ist dies das Landratsamt Bamberg.
Seit dem 24. Juni gibt’s den neuen Ferienpass von Stadt und Landkreis Bamberg
Der gemeinsame Ferienpass von Stadt und Landkreis Bamberg bietet viel Spaß und Abwechslung und ist ein echter Renner: Die kleinen Blöcke mit den vergünstigten Angeboten für Kinder und Jugendliche von 4 bis 17 Jahren gibt es in diesem Jahr in einer erhöhten Auflage von 5500 Stück. „Im vergangenen Jahr waren die Ferienpässe schnell vergriffen, deshalb heißt es, jetzt früh genug dran sein!“, so Kreisjugendpfleger Oliver Schulz-Meyr. Mehr als 120 Gutscheine für unterschiedlichste Ausflugziele stecken in dem kleinen Abreiß-Block und lassen keine Sekunde Langeweile aufkommen.
„Wir haben wieder ein tolles Programm zu bieten, das Angebote in der gesamten Region von Thüringen bis Nürnberg und der Fränkischen Schweiz bereithält“, erklärt Stadtjugendpfleger Sebastian Wehner. Kinder und Jugendliche können kostenlos ins kalte Nass der Freibäder in Stadt und Landkreis Bamberg eintauchen, Höhlen in der Fränkischen Schweiz erkunden, sich im Freizeitpark Geiselwind verausgaben oder in Nürnberg das Deutsche Bahnmuseum oder den Tiergarten besuchen. Gutscheine für den Besuch von verschiedenen Museen, Kino, Theater oder Boulderhalle sorgen auch bei schlechtem Wetter für schöne Ferientage. Ob allein, mit Freunden oder mit der Familie: Dem ungetrübten Ferienvergnügen steht mit dem Ferienpass also nichts mehr im Wege.
Das Design für das Ferienpassplakat wurde wieder im Rahmen eines Wettbewerbs in Zusammenarbeit mit den Mediengestalter-Klassen der Berufsschule II gestaltet. Aus einer Reihe von unterschiedlichen Entwürfen ging Sharleen Masi als Siegerin hervor. Sie hat eine abwechslungsreiche Landkarte gestaltet, die das Alte Rathaus in Bamberg und die vielen Angebote des Ferienpasses zeigt.
Der Ferienpass ist seit dem 24.06.2024 im Bamberger Rathaus am ZOB (Promenadenstr. 2a), in der Infothek des Landratsamtes, bei den Gemeindeverwaltungen, Rewe-Rudel in Bamberg sowie in allen Filialen der Sparkasse Bamberg und allen Geschäftsstellen der Volks- und Raiffeisenbanken in Stadt und Landkreis Bamberg erhältlich.
Weitere Verkaufsstellen sind unter https://www.stadt.bamberg.de/ferienpass zu finden. Der Verkaufspreis beträgt fünf Euro. Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten den dritten und jeden weiteren Ferienpass bei den Infotheken der Stadt und des Landkreises und den Gemeinden kostenlos.
Der Landkreis Bamberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Leitung der Kreiskasse (m/w/d) für den Z3 - Finanzen. Näheres unter: https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Karriere/Stellenangebote/. Die Langfassung der Ausschreibungen befindet sich auf unserer Homepage.
Wir informieren…
| - | über gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und nach der Geburt, wie z. B. Elterngeld und Elternzeit, Kindergeld, Fragen zum Mutterschutz usw. |
| - | über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor Geburt möglich). |
| - | über Hilfsangebote von anderen Stellen. |
und beraten…
| - | bei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. |
| - | zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen. |
| - | in Krisenzeiten. |
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstelle unter der Rufnummer:
Frau Aumüller, Tel.: 09 51/85-6 69
Frau Jacob, Tel.: 09 51/85-6 64
Frau Ziegler, Tel.: 09 51/85-6 84
oder per E-mail unter schwangerenberatung@lra-ba.bayern.de.
Alle Beratungsgespräche sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym erfolgen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Gespräche können persönlich oder telefonisch erfolgen.
Zum Jahresthema Frauengesundheit laden wir herzlich ein in den Klosterkräutergarten zum Thema Frauenheilkräuter
Die heimische Kräutervielfalt mit ihren unterschiedlichen Kraftquellen
bietet oft auf ganz einfache Art vielerlei Möglichkeiten um Wohlbefinden zu erzielen. Bei einer Führung durch den Klosterkräutergarten gibt es viele Informationen über ihre Wirkung und Verwendung von saisonalen heimischen Kräutern für Frauen aller Altersklassen.
Wo: Klosterkräutergarten der Abtei Maria Frieden,
Kirchschletten 27, 96199 Zapfendorf
Wann: 27.07.2024
Beginn: 10:00 Uhr (Dauer ca. 1,5 Std.)
Kosten entstehen keine - um Anmeldung bis zum 19.07.2024 wird gebeten. Es gibt nur begrenzt Plätze - Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtig. Dazu lädt ein die „Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen“ am Landratsamt Bamberg. Anmeldung unter schwangerenberatung@lra-ba.bayern.de.
In einigen Gemeinden im Landkreis Bamberg hängen auch zwei Wochen nach den Europawahlen am 09.06.2024 weiterhin Wahlplakate. In diesem Zusammenhang bittet das Landratsamt Bamberg die jeweiligen Parteien um die zeitnahe Entfernung aller noch angebrachten Plakate.
Für die Gemeinden besteht die Möglichkeit, die Parteien zur Entfernung der Plakate aufzufordern und diese, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, gegen Kosten selbst zu entfernen.
Landkreis bietet dafür Sonderöffnungszeiten auf den Wertstoffhöfen Memmelsdorf-Litzendorf und Stegaurach an
Da aufgrund der fortschreitenden Bauarbeiten im neuen Industriegebiet „In der Röthe II“ in Hirschaid auch die Zufahrt zum Wertstoffhof Hirschaid gesperrt werden muss, ist es notwendig, die Entsorgungseinrichtung am 01.07.2024 bis voraussichtlich zum Jahresende zu schließen.
Um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, bietet der Fachbereich „Abfallwirtschaft“ am Landratsamt Bamberg für die beiden umliegenden Wertstoffhöfe Memmelsdorf-Litzendorf sowie Stegaurach sowohl Sonder- als auch verlängerte Öffnungszeiten an.
Bis zum Ende der Sommerzeit (27.10.2024) gelten an diesen beiden Einrichtungen folgende Öffnungszeiten:
| Memmelsdorf-Litzendorf | |
| Di. | 10:00 – 16:00 Uhr |
| Mi. | 14:00 – 18:00 Uhr |
| Fr. | 15:00 – 18:00 Uhr (unverändert) |
| Sa. | 09:00 – 15:00 Uhr |
| Stegaurach | |
| Di. | 10:00 – 16:00 Uhr |
| Mi. | 14:00 – 18:00 Uhr (unverändert) |
| Sa. | 09:00 – 14:00 Uhr (unverändert) |
Die Abfallwirtschaft des Landkreises macht darauf aufmerksam, dass natürlich alle Landkreisbewohner und an die Abfallwirtschaft angeschlossenen Gewerbebetriebe die neuen Öffnungszeiten nutzen können. Für Gewerbetreibende sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Bamberg steht dagegen der städtische Wertstoffhof in der Rheinstraße zur Verfügung.
Für die Sonderöffnungszeiten wurde das Betreuerpersonal aufgestockt. Um den Anlieferverkehr zu entzerren, rät die Abfallwirtschaft dennoch, soweit möglich insbesondere auch die Vormittagszeiten an den Dienstagen zu nutzen. Die weiteren 8 Wertstoffhöfe haben weiterhin zu den gewohnten Zeiten (vgl. Abfallkalender oder Internetpräsenz www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft) geöffnet.
Besonderheiten berücksichtigen
| - | Photovoltaikmodule sowie Nachtspeicherheizgeräte (mit Antragsformular) können ab Juli 2024 ausschließlich beim Wertstoffhof Hallstadt (Di. und Do. jeweils 15:00 – 18:00 Uhr sowie Sa. 09:00 – 13:00 Uhr) abgegeben werden. |
| - | Sog. „Baurestabfälle, asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfasern“ können aktuell aus logistischen Gründen nicht in Stegaurach angenommen werden. Kunden aus dem Einzugsbereich des Wertstoffhofes Hirschaid wird daher geraten, entweder den Wertstoffhof in Memmelsdorf-Litzendorf, die nahegelegene Deponie Gosberg oder lokale Entsorgungsunternehmen zu nutzen. Anliefer- und Einzahlungsbedingungen können bei der Abfallberatung des Landkreises erfragt werden. |
| - | Für Grüngut stehen bereits jetzt in nahezu allen Landkreisgemeinden Großcontainer zur Verfügung. Daher empfiehlt die Abfallwirtschaft unter Würdigung der Anliefermenge, im Bedarfsfall auf den naheliegenden Kompostplatz zwischen Buttenheim und Ketschendorf (max. 2 m³) oder die umliegenden Grüngutcontainer (max. 0,5 m³) zurückzugreifen. |
| - | Für Altglas können unter Beachtung der Einwurfzeiten (werktags 07:00 – 19:00 Uhr) auch die zahlreichen, freizugänglichen „Glasiglus“ genutzt werden. |
Bei Fragen zu dieser Thematik oder zu allen anderen Aspekten rund um das Thema „Abfallwirtschaft“ steht die Abfallberatung des Landkreises gerne zur Verfügung, Tel.: 09 51/85-7 06 oder 85-7 08.
Die Folgen sind Naturzerstörung und Kosten für die Allgemeinheit – Zeugenaufruf gestartet
Zuletzt wurde beobachtet, dass es im Landkreisgebiet Bamberg wieder vermehrt zu illegalen Abfallablagerungen kommt. Sehr gravierend ist dabei eine unlängst gemeldete Bauschuttablagerung: Von bis dato Unbekannten sind in der, erst vor wenigen Jahren im Zuge des ICE-Ausbaus angelegten, Mainverlegung nahe Ebing mehrere Tonnen abgelagert worden. Besondere Brisanz erzeugt die Ablagerung aus natur- und wasserschutzrechtlichem Blickwinkel, da gerade an der Ablagestelle der Main besonders naturnah ist.
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Entsorgung von Abfällen in Wald und Flur einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz darstellt und als Ordnungswidrigkeit bzw. ggf. als Straftat verfolgt wird. Sollte der Verursacher bzw. die Verursacherin durch Ermittlungen der Polizei bzw. des Landratsamtes bekannt werden, droht ein hohes Bußgeld.
Weitergabe an Polizei – Zeugenaufruf
Der Vorgang im Marktgemeindegebiet Rattelsdorf wird seitens des Landratsamtes nun zur Verfolgung an die Polizeibehörden übergeben. Wer in den letzten Wochen zu diesem Fall Beobachtungen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, wird dringend gebeten, sich bei der Polizei oder beim staatlichen Abfallrecht des Landratsamtes (Tel.: 09 51/85-7 02) zu melden. Ein wichtiger Anhaltspunkt im Hinblick auf den Herkunftsort bzw. Verursachenden könnten dabei mehrere Tapetenanhaftungen mit einem äußerst auffälligen Muster sein.
Sofern sich kein Verantwortlicher ermitteln lässt, bleibt nur die Möglichkeit, die Abfälle auf Kosten der öffentlichen Hand und damit der Allgemeinheit beseitigen zu lassen. Um dies zu vermeiden, sollte sich niemand scheuen, Beobachtungen im Zusammenhang mit illegalen Müllablagerungen der Polizei bzw. dem Landratsamt mitzuteilen.
Wohin mit dem Bauschutt?
Im Hinblick auf größere Mengen oder Abbruchmaßnahmen nennt die Abfallberatung des Landkreises betroffenen Landkreisbürgerinnen und -bürgern entsprechende Entsorgungswege (09 51/85-7 06 oder 09 51/85-7 08 bzw. abfallberatung@lra-ba.bayern.de ).
Für Kleinmengen stehen auf den Wertstoffhöfen entsprechende Bauschuttmulden zur Verfügung. Dabei ist es möglich, pro Öffnungstag max. 250 Liter abzuliefern. Bei Rückfragen zu Anlieferbedingungen oder Kategorisierung des Bauschuttes bitte ebenfalls an die Abfallberatung wenden.