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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Redaktionsschlusshinweis

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB -

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -

Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung

„Unterleiterbach - West“

im Gemeindeteil Unterleiterbach beschlossen. Der Geltungsbereich (Teilfläche 1) des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Unterleiterbach, wird

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 169 (TF), 167 (TF), 172 (TF), 175 (TF), 248 (TF), 249 (TF), 250 (TF)

Zum Geltungsbereich des BBP/GOP gehören auch die Flächen zur Realisierung des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleiches (Teilfläche 2, externe Kompensationsflächen/Kompensations- maßnahmen). Es handelt sich hierbei um Teilflächen (ca. 3.328 m²) des im Marktgemeindegebiet liegenden, im Eigentum des Marktes Zapfendorf befindlichen Grundstückes mit der Fl.-Nr. 1278. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Zapfendorf wird

begrenzt.

Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Baunutzungsverordnung) inkl. der für die Erschließung notwendigen öffentliche Straßenverkehrsflächen/Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), öffentlicher/privater Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB), Flächen für Versorgungsanlagen und für die Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) sowie Flächen für den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 a und 16 b BauGB) zu entwickeln.

Der Planvorentwurf in der Fassung vom 20.06.2024 wurde vom Marktgemeinderat Zapfendorf in der Sitzung am 20.06.2024 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Planvorentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Bestands-, Bewertungs-, Eingriffsplan; Anlage 2: Dokumentation artenschutzrechtlicher Bestandsbegehungen; Anlage 3: Übersichtstabelle Monitoring) und einer schalltechnischen Untersuchung jeweils in der Fassung vom 20.06.2024 sowie einer Baugrunduntersuchung (Stand: 09.11.2023) ist in der Zeit vom

08.07.2024 bis 09.08.2024

auf der Internetseite des Marktes Zapfendorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich:

https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Zusätzlich liegen die vorgenannten Planunterlagen auch im Rathaus der Marktgemeinde Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/ Öffnungszeiten öffentlich aus, sind dort öffentlich zugänglich und können hier in Papierform eingesehen werden können. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können beim Markt Zapfendorf Anregungen/Hinweise zum BBP/GOP „Unterleiterbach - West“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Zapfendorf, 24.06.2024

Senger
Erster Bürgermeister