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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Bodenschätzungsergebnisse einiger weniger Flurnummern der Gemarkung Reuthlos werden aufgrund von Nutzungsänderungen noch im Jahr 2024 überprüft und nachgeschätzt.

Hierzu werden vom Schätzungsausschuss auf den Grundstücken Bodenproben gezogen.

Nach § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zuzulassen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.