| 1 | Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en |
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 13.06.2024 wurde im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 13.06.2024 besteht Einverständnis.
| Einstimmig beschlossen | Ja 16 Nein 0 Anwesend 16 |
| 2 | Bebauungs- und Grünordnungsplan "Unterleiterbach-West" in Unterleiterbach |
Bürgermeister Senger begrüßte Herrn Meier vom Planungsbüro Höhnen & Partner, Bamberg, der dem Gremium die wesentlichen Punkte zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Unterleiterbach-West“ vorstellte. Den Gremiumsmitgliedern wurde im Vorfeld der Sitzung sämtliche Unterlagen über das Ratsinfosystem bereitgestellt.
Herr Meier zeigte anhand eines Planes das geplante Baugebiet, welches im westlichen Siedlungsrand zwischen Bahnstrecke und der „Lichtenfelser Straße“ (Staatsstraße St 2197) bzw. der „Michael-Küchel-Straße“ liegt und sich in einem nördlichen bzw. südlichen Bereich aufteilt. Je nach Bauplatznachfrage, wäre somit eine spätere Erschließung des Baugebietes in 2 Abschnitten denkbar. Es soll ein Allgemeines Wohngebiet mit den allgemein üblichen Festsetzungen (GRZ: 0,4 / GFZ: 0,8 / VG: II / offene Bauweise / Einzel- und Doppelhäuser mit max. 4 Wohneinheiten) ausgewiesen werden. Der nördliche Plangebietsteil wird straßenmäßig über die „Michael-Küchel-Straße“ erschlossen. Der hier bisher auf diese Straße einmündende Wirtschaftsweg (Fl.-Nr. 249, Gmkg. Unterleiterbach) wird straßenmäßig ausgebaut und verbreitert. Die Erschließung der Südhälfte des Plangebietes erfolgt durch eigene Erschließungsstraße ausgehend von der „Lichtenfelser Straße“ (Staatsstraße St 2197). Daneben ist eine durchgehende fußläufige Verbindung durch das gesamte Baugebiet vorgesehen. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem mit einer Fläche für Niederschlagswasserrückhalt. Der Anschluss an die Trinkwasserversorgung erfolgt über das bestehende Leitungsnetz. Auf Nachfrage verschiedener Gremiumsmitglieder ging Herr Meier noch auf verschiedene Aspekte beim Lärm- und Hochwasserschutz, auf landschafts- und artenschutzrechtliche Belange sowie einzelne Festsetzungen ein.
Nachdem die Fragen des Gremiums beantwortet waren, wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass eine Begrünung von Pultdächern bei Wohngebäude nur bis zu einer Dachneigung von maximal 21° zu erfolgen hat. Dies ist bei den Festsetzungen unter Ziffer 2.1.1 (Dachgestaltung) entsprechend noch zu ändern.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
| 2.1 | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Zapfendorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung „Unterleiterbach-West“ im Gemeindeteil Unterleiterbach. Der Geltungsbereich des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Unterleiterbach, wird
| im Norden | durch das Grundstück mit der Flur-Nummer (Fl.-Nr.) 248 (Ackerflächen), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 169/2 (Brach-/Ruderal-, Lager-, Baustelleneinrichtungsflächen) und 167 (Ackerflächen), |
| im Westen | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 169 (Ackerflächen), 172 (Wirtschaftsweg), 175 (Grünlandfläche), 249 (Wirtschaftsweg) und 248 (Ackerflächen) sowie |
| im Osten | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 250 („Michael-Küchel-Straße“), 174 (noch nicht bebautes Privatgrundstück), 174/1 und 172/9 - 172/13 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen), 175 (Ackerfläche), 175/1, 172/7 und 173 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen), 154/1 (Staatsstraße St 2197), 167/5, 167/8 (beides Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen), 167/7 (Privatgrundstück mit Gartenflächen, Garagen, Nebenanlagen) |
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF):
Fl. - Nr. 169 (TF), 167 (TF), 172 (TF), 175 (TF), 248 (TF), 249 (TF), 250 (TF)
Die Geltungsbereichsflächen sind als „Allgemeines Wohngebiet“ (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Baunutzungsverordnung) inkl. der für die Erschließung notwendigen öffentlichen Straßenverkehrsflächen/Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), als öffentliche/private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB), Flächen für Versorgungsanlagen und für die Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) sowie als Flächen für den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 a und 16 b BauGB) zu entwickeln. Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene, zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen bzw. mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bzw. gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
| 2.2 | Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Zapfendorf bestimmt den Planvorentwurf zum BBP/GOP „Unterleiterbach-West“ in Unterleiterbach mit der heute beschlossenen Änderung in der Fassung vom 20.06.2024 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung vorzubereiten und durchzuführen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf sowie zusätzlich im amtlichen Mitteilungsblatt hinzuweisen.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
| 3 | Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich Bebauungs- und Grünordnungsplan "Unterleiterbach-West" in Unterleiterbach |
Herr Meier vom Planungsbüro Höhnen & Partner erläuterte dem Marktgemeinderat die notwendige Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Zuge des Bauleitplanverfahrens „Unterleiterbach-West“.
Die Flächen im künftigen Geltungsbereich des BBP/GOP „Unterleiterbach-West“ sind derzeit noch als Flächen für die Landwirtschaft sowie eine Fläche für den Gemeinbedarf im FNP/LSP dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu entsprechen und die Aufstellung des BBP/GOP „Unterleiterbach-West“ im Parallelverfahren durchführen zu können, muss der wirksame FNP/LSP entsprechend geändert werden.
| Zur Kenntnis genommen | Anwesend 17 |
| 3.1 | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Zapfendorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung „Unterleiterbach-West“ in Unterleiterbach. Der Änderungsgeltungsbereich liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Unterleiterbach, wird
| im Norden | durch das Grundstück mit der Flur-Nummer (Fl.-Nr.) 248 (Flächen für die Landwirtschaft, Acker), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 169/2 und 167/9 (beides Brach-, Ruderal-, Lager-, Baustelleneinrichtungsflächen) bzw. 154/7 (Lichtenfelser Straße und Unterbrunner Weg, Fahrbahn mit Gehweg), |
| im Westen | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 169 (Flächen für die Landwirtschaft, Acker), 172 (Wirtschaftsweg), 175 (Fläche für die Landwirtschaft, Grünlandfläche), 249 (Wirtschaftsweg) und 248 (Flächen für die Landwirtschaft, Ackerflächen) sowie |
| im Osten | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 250 (Michael-Küchel-Straße), 174 (noch nicht bebautes Privatgrundstück), 174/1 und 172/7 - 172/13 und 173 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen), 154/1 (Lichtenfelser Straße/ St 2197), 167/5, 167/8 und 167/7 (alle drei Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen) |
begrenzt und umfasst voll- bzw. teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 166, 167, 169 (TF), 172 (TF), 175 (TF), 175/1, 248 (TF) und 249 (TF).
Die im bisher wirksamen FNP/LSP dargestellten Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Gemeinbedarf sind in Wohnbauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, Baugesetzbuch), in Flächen für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Regenwasserrückhaltung (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) und in Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ortsrandeingrünung/-durchgrünung (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) zu ändern.
Die FNP-/LSP - Änderung hat im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gemeinsam mit dem BBP/GOP „Unterleiterbach-West“ zu erfolgen. Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen bzw. mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bzw. gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
| 3.2 | Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Zapfendorf bestimmt den Planvorentwurf zur Änderung des FNP/LSP im Bereich des BBP/GOP „Unterleiterbach-West“ in Unterleiterbach in der Fassung vom 20.06.2024 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung vorzubereiten und durchzuführen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf sowie zusätzlich im amtlichen Mitteilungsblatt hinzuweisen.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
| 4 | Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Markt Rattelsdorf hinsichtlich der Kommunalen Verkehrsüberwachung |
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat des Marktes Rattelsdorf hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 beschlossen, mit dem Markt Zapfendorf eine Zweckvereinbarung bezüglich der kommunalen Verkehrsüberwachung für den Markt Rattelsdorf abzuschließen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs soll zum 01.09.2024 begonnen werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Zweckvereinbarungsentwurf zu. Er ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt zum Abschluss der Zweckvereinbarung die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 KommZG beim Landratsamt Bamberg zu beantragen.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
| 5 | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Bürgermeister Senger informierte das Gremium über die in nächster Zeit anstehenden Veranstaltungen der Ortsvereine sowie des Marktes Zapfendorf.
| Zur Kenntnis genommen | Anwesend 17 |
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.