1 Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 15.05.2025 wurde im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 15.05.2025 besteht Einverständnis.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Marktgemeinderatssitzung vom 15.05.2025:
Auftragsvergabe für Kanal- und Schachtsanierungsmaßnahmen im Gemeindebereich im Rahmen der RZWas 2021
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Kanal- und Schachtsanierungsmaßnahmen in Zapfendorf, Lauf, Unterleiterbach und Sassendorf, an die Firma Kanal-Türpe Gochsheim GmbH & Co. KG, Gerolzhofen, zum Angebotspreis von brutto 363.019,38 € zu vergeben.
Beauftragung der Ingenieurleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes für das geplante Gewerbegebiet „Ehrenwörth“ in Zapfendorf
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, das Planungsbüro Höhnen & Partner für die notwendigen Arbeiten zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das geplante Gewerbegebiet „Ehrenwörth“ in Zapfendorf gemäß dem vorliegenden Angebot in Höhe von 78.863,73 € zu beauftragen.
| Zur Kenntnis genommen | Anwesend 17 |
3 Errichtung von E-Ladesäulen im Gemeindebereich Zapfendorf durch die Fa. Wirelane GmbH
Sachverhalt:
Die Fa. Wirelane Public I GmbH aus München hat eine Interessensbekundung zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Markt Zapfendorf abgegeben. Wirelane möchte deutschlandweit eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für E-Autos aufbauen. Hierzu kann jedermann einen Bedarf an Ladestationen in seiner Umgebung an das Unternehmen mitteilen, welcher dann auf Eignung geprüft wird. Dadurch können Ladestationen bedarfsgerecht und flächendeckend aufgestellt und wirtschaftlich betrieben werden. Die Fa. Wirelane betreibt bereits in zahlreichen Städten und Kommunen Ladesäulen eigenwirtschaftlich.
Ursprünglich war zunächst nur die Errichtung einer Ladesäule im Bereich des Parkplatzes in der „Schulstraße“ durch Wirelane geplant. Von Seiten der Verwaltung wurde im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern der Fa. Wirelane weitere Standorte vorgeschlagen. Diese wurden durch Wirelane geprüft und als realisierbar eingestuft. Wirelane hat nunmehr für die nachfolgenden Standorte einen Antrag zur Errichtung von E-Ladesäulen gestellt:
| Zapfendorf | |
| - | Schulstraße, im Bereich des Parkplatzes am Friedhof |
| - | Bahnhofstraße, im Bereich der Parkplätze am Bahnhof |
| - | Laufer Straße, im Bereich des Parkplatzes am Schwimmbad |
| Oberleiterbach | |
| - | Eichenweg, im Bereich der Parkplätze am Mehrzweckgebäude |
Je Standort ist eine Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit bis zu 22 KW geplant. Die Ladestation verfügt über einen diskriminierungsfreien Zugang mit Direktzahlungsmöglichkeit gem. der ab 01.07.2023 gültigen Ladesäulenverordnung und ist für die Öffentlichkeit jederzeit zugänglich. Alle Kosten für Planung, Errichtung, Betrieb, Wartung und Abrechnung werden von Wirelane übernommen. Der Markt Zapfendorf müsste lediglich die entsprechenden öffentlichen Flächen (Parkplätze) an den vorgenannten Standorten zur Verfügung stellen.
Derzeit gibt es keine öffentliche Lademöglichkeiten im Gemeindegebiet. Die im „Eichenweg“ in Oberleiterbach vorhandene Ladesäule wurde wegen fehlender Eichrechtskonformität bereits seit einigen Jahren außer Betrieb genommen.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die abgestimmten Standorte dem Anbieter Wirelane für den Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Hierzu muss jeweils noch ein Gestattungsvertrag für die benannten Parkplatzflächen abgeschlossen werden.
In der sich anschließenden Diskussion wurde von einigen Gremiumsmitglieder der Standort am Bahnhof wegen der dort schon ohnehin stellenweise angespannten Parkplatzsituation hinterfragt. Mit der Errichtung einer Ladesäule würden hier mindestens 2 weitere Parkplätze wegfallen bzw. wären diese ausschließlich für E-Fahrzeuge reserviert. Von der Errichtung einer Ladesäule am Bahnhof sollte daher vorerst Abstand genommen werden.
Bürgermeister Senger erklärt hierzu, dass im Gesamtkonzept zur Errichtung der Mobilstation am Bahnhof bereits eine Ladesäule in diesem Bereich angedacht war und man daher auch den Standort gegenüber Wirelane kommuniziert hat.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Bereich des Bahnhofs eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge errichtet werden soll.
| Mehrheitlich abgelehnt | Ja 5 Nein 12 Anwesend 17 |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Zurverfügungstellung der Flächen zur Errichtung von öffentlichen Ladesäulen an den genannten Standorten, mit Ausnahme am Bahnhof, durch die Fa. Wirelane Public GmbH zu. Erster Bürgermeister Senger wird ermächtigt, die entsprechenden Gestattungsverträge mit der Wirelane Public I GmbH auszuhandeln.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
4 Abschluss von Vereinbarungen zur Kostenbeteiligung am Grundbeitrag des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberfranken durch die Teilnehmergemeinschaften
4.1 Flurneuordnungsverfahren Kirchschletten II
Sachverhalt:
Von der Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Kirchschletten II wurde eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung am Grundbeitrag für den Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken vorgelegt. Die TG ist Mitglied im Verband für Ländliche Entwicklung, der die Aufgaben im Bereich Verwaltung und Buchführung für die TG als eigene Aufgabe gemäß seiner Satzung wahrnimmt. Für die Durchführung dieser Aufgaben erhebt der Verband ab 01.01.2025 einen jährlichen Grundbeitrag. Die Höhe des Grundbeitrages beschließt der Vorstand des Verbandes, welcher der Zustimmung der Aufsichtsbehörde (ALE Oberfranken) bedarf. Eine Anpassung ist jährlich möglich, wobei spätestens alle drei Jahre eine Überprüfung und ggf. Anpassung verpflichtend ist.
Der Grundbeitrag beläuft sich für das Jahr 2025 auf 3.100 € und wird mit 75 % gefördert, sodass der Anteil des Marktes Zapfendorf 775 € beträgt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zu.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
4.2 Flurneuordnungsverfahren Sassendorf II
Sachverhalt:
Von der Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Sassendorf II wurde eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung am Grundbeitrag für den Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken vorgelegt. Die TG ist Mitglied im Verband für Ländliche Entwicklung, der die Aufgaben im Bereich Verwaltung und Buchführung für die TG als eigene Aufgabe gemäß seiner Satzung wahrnimmt. Für die Durchführung dieser Aufgaben erhebt der Verband ab 01.01.2025 einen jährlichen Grundbeitrag. Die Höhe des Grundbeitrages beschließt der Vorstand des Verbandes, welcher der Zustimmung der Aufsichtsbehörde (ALE Oberfranken) bedarf. Eine Anpassung ist jährlich möglich, wobei spätestens alle drei Jahre eine Überprüfung und ggf. Anpassung verpflichtend ist.
Der Grundbeitrag beläuft sich für das Jahr 2025 auf 3.100 € und wird mit 75 % gefördert, sodass der Anteil des Marktes Zapfendorf 775 € beträgt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zu.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
4.3 Flurneuordnungs- und Dorferneuerungsverfahren Oberleiterbach
Sachverhalt:
Von der Teilnehmergemeinschaft für das Flurneuordnungs- und Dorferneuerungsverfahren Oberleiterbach wurde jeweils eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung am Grundbeitrag für den Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken vorgelegt. Die TG ist Mitglied im Verband für Ländliche Entwicklung, der die Aufgaben im Bereich Verwaltung und Buchführung für die TG als eigene Aufgabe gemäß seiner Satzung wahrnimmt. Für die Durchführung dieser Aufgaben erhebt der Verband ab 01.01.2025 einen jährlichen Grundbeitrag. Die Höhe des Grundbeitrages beschließt der Vorstand des Verbandes, welcher der Zustimmung der Aufsichtsbehörde (ALE Oberfranken) bedarf. Eine Anpassung ist jährlich möglich, wobei spätestens alle drei Jahre eine Überprüfung und ggf. Anpassung verpflichtend ist.
Der Grundbeitrag im Flurneuordnungsverfahren beläuft sich für das Jahr 2025 auf 3.100 € und wird mit 75 % gefördert, sodass der Anteil des Marktes Zapfendorf 775 € beträgt. Der Grundbeitrag im Dorferneuerungsverfahren beläuft sich für das Jahr 2025 auf 4.500 € und wird mit 45 % gefördert, sodass der Anteil des Marktes Zapfendorf 2.475 € beträgt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der beiden Vereinbarungen zu.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
5 Abschluss einer Vereinbarung mit der TG Kirchschletten II und dem Markt Zapfendorf über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen bei Übernahme der Eigenleistung durch den Markt Zapfendorf (Bauabschnitt V)
Sachverhalt:
Von der Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Kirchschletten II wurde eine Vereinbarung über den Ausbau von Wirtschaftswegen des 5. Bauabschnittes vorgelegt. Der Ausbau des Weges „Alter Graben“ (Weg Nr. 29) (umgangssprachlich Friedhofsweg) sowie der Weg am „Weinberg“ (Weg Nr. 19) in der Gemarkung Kirchschletten sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 445.000 € und werden mit 75 % gefördert, sodass der Anteil des Marktes Zapfendorf 125.156 € beträgt. Die Bauausführung wird in den Jahren 2025 und 2026 durchgeführt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Kirchschletten II über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen bei Übernahme der Eigenleistung durch den Markt Zapfendorf für den Bauabschnitt V zu.
| Einstimmig beschlossen | Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 |
6 Informationen des Ersten Bürgermeisters
Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Baumaßnahmen des Marktes Zapfendorf sowie den anstehenden Veranstaltungen im Gemeindegebiet und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.
| Zur Kenntnis genommen | Anwesend 17 |
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.