Die bayerische Staatsregierung hat am 13. Mai 2025 die Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am 01. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Die Gestattungen nach § 12 GastG im Rahmen von Veranstaltungen erhalten nun eine gekürzte Genehmigungsfiktion.
Das bedeutet: Der Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis für Veranstaltungen ist mindestens zwei Wochen vorher (besser noch früher) bei der Gemeinde einzureichen. Wenn der Antrag vollständig ist und die Gemeinde und die weiteren Fachbehörden (Landratsamt, Polizei) keine Einwände haben, gilt die Veranstaltung nach zwei Wochen als genehmigt, ohne dass ein schriftlicher Bescheid durch die Gemeinde erlassen wird.
Verwenden Sie hierfür bitte weiterhin das bekannte Antragsformular auf unserer Homepage (diesen gerne auch per E-Mail an poststelle@zapfendorf.de).
Dieses unbürokratische Verfahren ohne Erlass eines schriftlichen und gebührenfreien Bescheides ist möglich,
Grundsätzlich gilt: Die Genehmigungsfiktion bezieht sich immer auf den aktuell vorliegenden Antrag. Sind aus Sicht der Genehmigungsbehörde Auflagen/Beschränkungen (z. B. hinsichtlich der Dauer der Veranstaltung, Sicherheitsauflagen) erforderlich, verlangt dies den Erlass eines Bescheides.
Empfehlung: Antragsteller sollten Anträge inhaltlich so stellen, wie die vorherige Veranstaltung nach § 12 GastG mit der vorübergehenden Gaststättenerlaubnis genehmigt wurde.
Bei Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen das Ordnungsamt im Markt Zapfendorf gerne zur Verfügung:
oder senden Sie einfach eine E-Mail an poststelle@zapfendorf.de.