Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Zapfendorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 15.357.172,00 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 7.070.179,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 335.000,00 € vorgesehen. Im Übrigen besteht fortgeltende Kreditermächtigung aus dem Vorjahr 2026 mit 1.000.000,00 €.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuerhebesätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 470 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 250 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Bamberg hat die in der Haushaltssatzung enthaltene Kreditaufnahme mit Schreiben vom 11.06.2026 (Az. 11.1-941.2) rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich zugänglich.