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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 16/2023
Aus dem Gemeinderat
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Marktgemeinderatssitzung

vom 20.07.2023

Öffentliche Sitzung

1

Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 27.06.2023 wurde am 29.06.2023 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.

Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.

Beschluss:

Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 27.06.2023 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16

2

Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplanes für die Freiwilligen Feuerwehren im Markt Zapfendorf

Sachverhalt:

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird.

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufzustellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.

Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann. Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.

Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung.

In den letzten beiden Jahren wurde hierfür ein Feuerwehrbedarfsplan für den Markt Zapfendorf von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Zapfendorf, der Kreisbrandinspektion des Landkreises Bamberg und der Gemeindeverwaltung in gemeinschaftlicher Arbeit erstellt.

Durch diesen Feuerwehrbedarfsplan wird eine strukturierte und fachlich hinterlegte Entscheidungsgrundlage geschaffen, um den erforderlichen Bedarf an Gerätehäusern, Fahrzeugen, Gerätschaften und Personal festzustellen. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält Aussagen zu den erforderlichen Beschaffungen an Fahrzeugen mit Blick auf die Altersdaten der vorhandenen Fahrzeuge, Anhänger und Gerätschaften sowie zu den erforderlichen Maßnahmen an den einzelnen Feuerwehrgerätehäusern.

Bürgermeister Senger begrüßte zu diesem Tagesordnungspunk den zuständigen KBI Tobias Schmaus, der dem Gremium den Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Zapfendorf ausführlich erläuterte und die Fragen der Gremiumsmitglieder beantwortete.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stellt den im Feuerwehrbedarfsplan anerkannten Bedarf zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes fest.

Zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Zapfendorf wird folgender Zeitplan anvisiert:

2023: Abschluss und Vorstellung der Ergebnisse der beauftragten Machbarkeitsstudie

2024: Klärung der Grundstücksfrage und Grunderwerb

2024/2025: Beauftragung der Planungsleistungen (ggf. Bauleitplanung erforderlich)

anschließend Umsetzung abhängig von Planungsergebnis und finanzieller Leistungsfähigkeit

Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16

3

Installation einer stationären Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Zapfendorf: Vorstellung der möglichen Umsetzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Der Markt Zapfendorf erreicht die als Fördervoraussetzung im Rahmen der RZWas 2021 erforderliche Härtefallschwelle 1 (> 3.100 €/EZD) und ist berechtigt für anstehende Sanierungsmaßnahmen Fördermittel zu beantragen. Die Pro-Kopf-Belastung in der gemeinsamen Betrachtung für Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung beträgt zum Stichtag 01.01.2023 3.548 €/EZD.

Seitens der Verwaltung ist geplant im Herbst 2023 die Zuwendungsanträge beim WWA Kronach zustellen. Ab Erlass des Zuwendungsbescheides beginnt der Förderzeitraum von 4 Jahren für die nach den Antragskonzept auch anfallenden Ausführungskosten.

Bürgermeister Senger begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christian Brückner vom Ingenieurbüro Gaul, Bamberg, der dem Gremium die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung vorstellte.

Im Bereich der Anlagensanierung auf der Kläranlage Zapfendorf wurde die Installation einer stationären Klärschlammentwässerung betrachtet, die bei einer evtl. späteren Umstellung auf Faulung ohnehin vorgesehen wäre, allerdings auch ohne Umstellung auf Faulung Einsparungen bei der Klärschlammentsorgung mit sich bringt. Die Investitionskosten für die stationäre Schlammentwässerung und den überdachten Schlammlagerplatz würden brutto 725.900 € betragen. Ohne Förderung würde sich eine derartige Investition nach 26 Jahren amortisieren. Abhängig von der möglichen Förderung (bis zu 70 % der förderfähigen Kosten), könnte sich die Installation einer stationären Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage bereits nach 8 Jahren amortisieren. Im nächsten Schritt soll hier eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung und Erläuterungsbericht beim WWA Kronach eingereicht werden, um die Förderung im Detail abzuklären.

Im Bereich der Abwasserkanalsanierung wurden die noch offenen Maßnahmen aus dem Kanalsanierungskonzept vom 18.03.2020 betrachtet und eine Kostenvergleichsrechnung im Hinblick auf die möglichen Fördersummen durchgeführt. D. h. es wurde geprüft, ob es in Hinblick auf die Förderung wirtschaftlich ist, anstatt einer partiellen Reparatur, eine Renovierungsmaßnahme z. B. mit Schlauchliner durchzuführen. Es sind allerdings auch Maßnahmen (z. B. Stilllegungen, Reparaturmaßnahmen, Einzelschachtsanierungen) im Kanalsanierungskonzept offen, die grundsätzlich nicht förderfähig sind. Die Gesamtkosten für alle noch ausstehenden Maßnahmen aus dem Kanalsanierungskonzept vom 18.03.2020 betragen nach Schätzung des Ingenieurbüros unter Berücksichtigung einer Preissteigerung von 20 % 1.613.233 €. Davon sind 994.500 € grundsätzlich nicht förderfähig. Die Restkosten in Höhe von 618.733 € wären förderfähig. Bei einer Förderquote von 40 % würde der Eigenanteil des Marktes an diesen Kosten 371.240 € betragen.

Je nach Ergebnis bezüglich der Förderfähigkeit der stationären Klärschlammpresse und der vorgesehenen Finanzmittel im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung können hier noch Anpassungen beim Umfang der Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat befürwortet die Installation einer stationären Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Zapfendorf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme im Rahmen der RZWas 2021 beim WWA Kronach zu beantragen und die hierfür erforderliche Entwurfsplanung mit Erläuterungsbericht zu beauftragen.

Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16

4

Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Teilnehmergenossenschaft Oberleiterbach und dem Markt Zapfendorf

Im Rahmen der Flurneuordnung und Dorferneuerung Oberleiterbach wurden seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung Bamberg für die Teilnehmergemeinschaft Oberleiterbach zwei Vereinbarungen über die die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen vorgelegt:

4.1

Hydraulische Verbesserung des Leiterbaches mit Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Ortsbereich; Naturnaher Gewässerausbau mit hydraulischer Verbesserung; Errichtung eines Verweilbereiches mit Feuerstelle

Der Entwurf der Vereinbarung wurde dem Gremiumsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Gegenstand der Vereinbarung sind folgende Maßnahmen:

Der Markt Zapfendorf verpflichtet sich zur Übernahme des Kostenanteils in Höhe von 55.500,50 €.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorliegenden Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Oberleiterbach zu.

Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16

4.2

Hydraulische Verbesserung des Leiterbaches mit Maßnahmen zur Wasserrückhaltung außerhalb der Bebauung

Der Entwurf der Vereinbarung wurde dem Gremiumsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Gegenstand der Vereinbarung sind folgende Maßnahmen:

Der Markt Zapfendorf verpflichtet sich zur Übernahme des Kostenanteils in Höhe von 275.095 €.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorliegenden Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Oberleiterbach zu.

Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16

5

Abschluss einer Vereinbarung mit der TG Sassendorf II und dem Markt Zapfendorf über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen bei Übernahme der Eigenleistung durch den Markt Zapfendorf (Gesamtmaßnahme lt. Bauentwurf 10/2022)

Im Rahmen der Flurneuordnung Sassendorf II wurde seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung Bamberg eine Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Sassendorf II und dem Markt Zapfendorf über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen vorgelegt.

Der Entwurf der Vereinbarung wurde dem Gremiumsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Gegenstand der Vereinbarung sind folgende Maßnahmen:

Der Markt Zapfendorf verpflichtet sich zur Übernahme des Kostenanteils in Höhe von

976.253,30 €.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Sassendorf II über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen bei Übernahme der Eigenleistung durch den Markt Zapfendorf aufgrund dem vorliegenden Bauentwurf vom Oktober 2022 zu. Bei voraussichtlichen Gesamtkosten nach Kostenschätzung in Höhe von 3.834.219,20 € beträgt der zu leistende Eigenanteil des Marktes Zapfendorf 976.253,30 €.

Die unter 5. der vorliegenden Vereinbarung enthaltene Verpflichtung zur Fälligkeit der seitens des Marktes Zapfendorf zu erbringenden Beträge wird dahingehend abgeändert, dass diese nach Zeitplan der Bauabschnitte erbracht werden und das die Bauabschnitte zwischen der TG Sassendorf II, dem Amt für Ländliche Entwicklung und der Gemeindeverwaltung unter der Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Marktes abzustimmen sind.

Gemäß dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 03.09.2015 beträgt die Beteiligung der Jagdgenossenschaften Sassendorf und Lauf/Roth 20 % am ungedeckten Gemeindeanteil.

Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16

6

Entscheidung über die Teilnahme am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" 2023 für das gemeindliche Schwimmbad

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 19.06.2023 den Aufruf zur Einreichung von Projekten für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ für 2023 veröffentlicht. Für die Förderrunde 2023 stehen insgesamt 400 Millionen Euro zur Sanierung kommunaler Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zur Verfügung.

Bereits im vergangenen Jahr hat der Markt Zapfendorf für die Sanierung des Warmwasser- und Freizeitbad "Aquarena" eine Interessensbekundung abgegeben. Leider wurde das Vorhaben vom Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in der Sitzung am 14.12.2022 nicht ausgewählt.

Das Verfahren ist - wie im vergangenen Jahr auch - in zwei Phasen untergliedert.

In der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) müssen bis 15.09.2023 entsprechende Anträge in Form einer Projektskizze online eingereicht werden. Auf dieser Grundlage wählt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages voraussichtlich im Nov./Dez. 2023 die Projekte aus, die für eine Förderung vorgesehen sind. In der Phase 2 ab Anfang 2024 werden die nach der Auswahlentscheidung vorgesehenen Kommunen dann aufgefordert, einen konkreten Zuwendungsantrag zu stellen. Die Zuwendungsbescheide werden im Laufe des Jahres 2024 erteilt.

Der Fördersatz des Bundes liegt bei 45 % der zuwendungsfähigen Kosten, Entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil mindestens 55 %. Bei Freibädern stehen insbesondere Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Chemikalien, etc.) im Vordergrund. Die eingereichten Maßnahmen müssen bis 31.12.2028 abgeschlossen sein.

Es ist vorgesehen, sich am Auswahlverfahren des Förderprogrammes mit der bereits im vergangenen Jahr ausgearbeiteten Projektskizze für das Projekt „Energetische Sanierung Freibad Aquarena Zapfendorf“ erneut zu bewerben. Zusätzlich wurde seitens der Verwaltung bereits ein

Ingenieurbüro für die Begleitung der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen eingebunden. Der Antrag umfasst einen Kostenrahmen von 2.330.000 € (Eigenanteil somit mind. 1.281.500 €).

Eine Voraussetzung um am Auswahlverfahren teilzunehmen, ist der Nachweis eines Beschlusses über die Unterstützung des Marktgemeinderates und Billigung der Projektskizze. Aus diesem muss hervorgehen, dass das Projekt bei Erhalt der Zuwendung umgesetzt wird und die entsprechenden Finanzmittel bereitgestellt werden.

Bürgermeister Senger wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sofern man in den Genuss einer Förderung komme, andere gemeindliche Projekte gegebenenfalls zurückgestellt oder gestrichen werden müssen. Zudem sind im vorgenannten Kostenrahmen nur Maßnahmen enthalten, welche voraussichtlich die Förderkriterien erfüllen. Für weitere anstehende Sanierungen (z. B. Erneuerung der Rutsche, Austausch der Rinnenroste um die Becken, etc.), müssen in den nächsten Jahren zusätzlich Gelder für das Freibad im Haushalt eingeplant werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass sich der Markt Zapfendorf mit der Maßnahme „Energetische Sanierung des Warmwasser- und Freizeitbades „Aquarena“ Zapfendorf“ gemäß dem Projektaufruf zur Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für das Jahr 2023 bewirbt.

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Maßnahme entsprechend der Finanzplanung bei Bewilligung der Zuwendungen umzusetzen ist. Die Haushaltsmittel sind in den entsprechenden Haushaltsjahren vorzusehen.

Mehrheitlich beschlossen Ja 14 Nein 2 Anwesend 16

7

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.

Zur Kenntnis genommen Anwesend 16

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 21:05 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.