Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 20.06.2024 wurde am 21.06.2024 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 20.06.2024 besteht Einverständnis.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Marktgemeinderatssitzung vom 13.06.2024:
Genehmigung eines notariellen Kaufvertrages (Teilfläche Fl.Nr. 142, Zapfendorf)
Der Marktgemeinderat hat den Grundstückskauf einer Teilfläche von ca. 1.300 qm aus der Fl.Nr. 142 der Gemarkung Zapfendorf genehmigt.
Zur Kenntnis genommen Anwesend 16
3. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Marktes Zapfendorf für das Haushaltsjahr 2024
Sachverhalt:
Nach einer kurzen Einleitung durch Bürgermeister Senger stellte Kämmerer Helmreich den Haushaltsplan für das Jahr 2024 vor.
Der Finanz-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.07.2024 über den Haushalt 2024 beraten. Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, die Haushaltssatzung mit dazugehörigem Haushaltsplan für das Jahr 2024 anzunehmen.
Kämmerer Helmreich erläuterte die Haushaltssatzung 2024 mit den Gesamtzahlen, wonach für den Verwaltungshaushalt 13.235.652,00 € und für den Vermögenshaushalt 6.270.024,00 € eingeplant sind. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anschließend wurden noch die wichtigsten Kennzahlen des Verwaltungshaushaltes sowie die Besonderheiten und Zusammenhänge einzelner Haushaltsstellen erläutert. Insbesondere wurde hier auf die kostenrechnenden Einrichtungen „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ eingegangen.
Kreditaufnahmen für Investitionen sind für das Jahr 2024 nicht vorgesehen.
Die Steuersätze bleiben unverändert bei der Grundsteuer A und B jeweils auf 420 v.H., bei der Gewerbesteuer auf 380 v.H. festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 5 Mio. € (2023: 5 Mio. €) festgesetzt.
Anschließend wurden die Ansätze der Einzelpläne 0 bis 9 im Vermögenshaushalt für das Jahr 2024 entsprechend dem Haushaltsplan erläutert. Diesbezügliche Fragen wurden durch den Kämmerer beantwortet.
Im Haushaltsjahr 2024 ist eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 434.195 € veranschlagt.
Der Vermögenshaushalt schließt sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite mit einem Volumen von 6.270.024,00 € (2023: 7.077.225,00 €) ab.
Die wichtigsten Posten gliedern sich wie folgt auf:
| größte Investitionen: |
|
| Feuerwehrausstattung und Sirenenumstellung | 119.000,00 |
| Hort in der Schule | 70.000,00 |
| Neubau der Westtangente | 618.000,00 |
| Grundstückserwerbe für Bauland, landwirt. Flächen, Innerortsflächen | 1.440.666,00 |
| Straßensanierungen (inner- und außerorts) | 165.000,00 |
| Dorferneuerung Oberleiterbach | 77.000,00 |
| Abbruchkosten Hofmann | 320.000,00 |
| Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung | 235.000,00 |
| Friedhofswesen | 78.000,00 |
| Wasserversorgung | 114.000,00 |
Der Kämmerer machte auch darauf aufmerksam, dass es für die Haushaltsansätze keine Ausgabeverpflichtung gibt.
Das Gremium regte folgende Punkte an:
| - | Man solle sich für die Zukunft finanziell rüsten und vorwiegend Augenmerk auf den Verwaltungshaushalt legen. Dieser wurde sowohl im Finanzausschuss als auch in der heutigen Gemeinderatssitzung zu wenig beleuchtet und somit bleiben Restzweifel bei der Zustimmung des Haushaltes. |
| - | Es wurde weiterhin angeregt, ob beispielsweise bei Sanierungen von Brücken ggf. abgewartet werden kann bis die Kosten über ein Förderprogramm (Städtebau, Dorferneuerung) abgewickelt werden könnten. Dies wurde durch Bürgermeister Senger verneint. |
| - | Das Thema Schwimmbad wurde durch mehrere Gremiumsmitglieder angesprochen, wobei hier der Konsens war, dass durch die Errichtung der PV-Anlage zukünftig für eine Defizitverringerung gesorgt wird. |
| - | Die Belastung durch die Kreisumlage wurde als nicht beeinflussbar hingenommen. |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit dazugehörigem Haushaltsplan für das Jahr 2024.
Mehrheitlich beschlossen Ja 11 Nein 5 Anwesend 16
4 Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm des Marktes Zapfendorf für die Jahre 2023 bis 2027
Sachverhalt:
Es wurde der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 besprochen.
Der Finanz-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.07.2024 den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahr 2023 bis 2027 beraten. Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahr 2023 bis 2027 zu beschließen.
Kämmerer Helmreich wies darauf hin, dass das Investitionsprogramm für die kommenden Jahre keine unveränderbare Planungsgrundlage ist. Ob und wann genau die jeweiligen Projekte tatsächlich durchgeführt werden, obliegt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Marktes Zapfendorf.
Bürgermeister Senger bedankte sich beim Kämmerer Klaus Helmreich für die Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und für die ausführlichen Erklärungen.
Das Gremium regte folgende Punkte an:
- Die Kreditaufnahmen der nächsten Jahre sollen überprüft werden. Bevor die Überlegung zu Kreditaufnahmen geht, solle lieber überprüft werden, ob geplante Investitionen tatsächlich notwendig seien. Maßnahmen sollen geschoben bzw. komplett gestrichen werden.
Beschluss:
Der Markgemeinderat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027.
Mehrheitlich beschlossen Ja 9 Nein 7 Anwesend 16
5 Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Zapfendorf (BGS/EWS) für den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2024
Sachverhalt:
Im Rahmen der Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Zapfendorf für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2028 (einschließlich der Nachkalkulation ab dem 01.10.2021) hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband eine Stellungnahme zum Satzungsrecht (Gebührenteil) des Marktes Zapfendorf abgegeben.
Aufgrund der Stellungnahme wurde festgestellt, dass aufgrund der Entscheidung des BayVGH vom 23.02.2023 die BGS/EWS vom 21.10.2021 (nur Gebührenteil) des Marktes Zapfendorf aufgrund des rückwirkenden Inkrafttretens zum 01.10.2021 nichtig ist. Die bisher vom BKPV sowie vom Bayer. Gemeindetag plädierte Praxis bei der Gebührenkalkulation und anschließenden Satzungserlasses ist nicht mehr zulässig.
Folglich ist die BGS/EWS aus Gründen der Rechtssicherheit erneut zum 01.10.2021 mit einer Gebühr nach dem Frischwassermaßstab in Höhe von 2,95 € rückwirkend zu erlassen. Diese Gebührenhöhe wurde durch die aktuelle Nachkalkulation bestätigt, Unterdeckungen werden in den nächsten Kalkulationszeitraum vorgetragen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Satzungsentwurf zu. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntgabe der Satzung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigegeben.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16
6 Neukalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2028: Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Zapfendorf (BGS/EWS)
Sachverhalt:
Der Markt Zapfendorf bemisst seine Abwassergebühr bisher nach dem sog. modifizierten Frischwassermaßstab. Die verbrauchsabhängige Einleitungsgebühr wurde zuletzt für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis 30.09.2024 kalkuliert und durch Änderungssatzung vom 21.10.2021 von 2,55 €/m³ auf die aktuell geltende Gebührenhöhe von 2,95 €/m³ erhöht.
Die Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Zapfendorf wurden für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2028 gemeinsam mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband neu ermittelt.
Variante 1:
Bei unveränderten Grundgebührensätzen ergeben sich auf Grundlage der erwarteten Abwassermengen und den gebührenrelevanten Gesamtkosten für den vierjährigen Vorauskalkulationszeitraum ein durchschnittlicher kostendeckender Gebührensatz von 3,80 €/m³.
Variante 2:
Bei einer Anpassung der Grundgebührensätze auf 108 € (bisher 75 €) ergeben sich auf Grundlage der erwarteten Abwassermengen und den gebührenrelevanten Gesamtkosten für den vierjährigen Vorauskalkulationszeitraum ein durchschnittlicher kostendeckender Gebührensatz von 3,53 €/m³.
Die Verwaltung schlägt die Variante 2 vor.
Zudem wurde festgestellt, dass der Markt Zapfendorf nach der Rechtsprechung des BayVGH aktuell nicht verpflichtet ist, eine sog. getrennte Niederschlagswassergebühr einzuführen, da der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung bei nicht mehr als 12 % liegt. Eine Gebührenerhebung nach dem sog. Frischwassermaßstab ist damit weiterhin rechtlich zulässig.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Zapfendorf (BGS/EWS) ist bezüglich der Gebührenhöhe (§ 10 Abs. 1 Satz 2) neu zu erlassen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Gebührenerhöhung auf 3,53 €/m³ sowie der Anpassung der Grundgebührensätze zu. Der Marktgemeinderat stimmt dem Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Zapfendorf (BGS/EWS) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntgabe der Satzung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16
7 Wegerecht - Aktualisierung des Straßenbestandsverzeichnisses als laufende Angelegenheit
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aktualisierung des Straßenbestandsverzeichnisses in Folge der Bautätigkeiten und Vermessung, z. B. beim Projekt „Ausbau der DB-Strecke mit Bau der Westtangente“ bzw. bei der Umstellung auf die digitale Bearbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses, schlägt die Verwaltung vor folgendes vor:
Sofern Änderungen und Anpassungen an bestehenden Straßen und Wegen im Gemeindegebiet im Rahmen der Überprüfung erforderlich sind bzw. erfolgen müssen, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Widmungen / Umstufungen u. dgl. zukünftig bis auf Weiteres gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 GO als laufende Angelegenheiten der Verwaltung zu behandeln (§ 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates).
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16
8 Informationen des Ersten Bürgermeisters
Zur Kenntnis genommen
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.