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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (BBP) „Sassendorf GE Nord -Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“ im Gemeindeteil Sassendorf in der Fassung vom 15.05.2025 gemäß (gem.) § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene BBP für das Gebiet am nördlichen Siedlungsrand von Sassendorf in Kraft.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Sassendorf und beinhaltet folgende Grundstücke voll- bzw. teilflächig (TF): Fl.-Nr. 536, 537, 9 (TF).

Der vorhabenbezogene BBP, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung, dem Umweltbericht, einer schalltechnischen Untersuchung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 a Abs. 1 BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann im Rathaus des Marktes Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) während der allgemein bekannten Dienst-/ Öffnungszeiten eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Planunterlagen stehen auch online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf zur Einsichtnahme zur Verfügung.

https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/bebauungsplaene

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1)

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2)

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3)

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4)

nach § 214 Abs. 2 a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen BBP schriftlich gegenüber dem Markt Zapfendorf geltend gemacht worden sind. Der begründete Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Zapfendorf, 11.08.2025
Senger
Erster Bürgermeister