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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

des Marktes Zapfendor f (BGS/WAS)

vom 23.07.2026

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) erlässt der Markt Zapfendorf folgende Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1 Änderung

§ 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer

bis

4 m³/h

26,75 Euro/Jahr,

bis

10 m³/h

40,13 Euro/Jahr,

bis

16 m³/h

80,25 Euro/Jahr,

über

16 m³/h

88,60 Euro/Jahr.“

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 2,41 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer 2,41 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Wird kein Bauwasserzähler verwendet, sind an Bauwassergebühren inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten:

a)

für den Bau eines Gebäudes bis zu 150 m² 74,90 Euro

b)

für den Bau eines Gebäudes zwischen 150 m² und 250 m² 107,00 Euro

c)

für den Bau eines Gebäudes zwischen 250 m² und 350 m² 160,50 Euro

d)

für den Bau eines Gebäudes zwischen 350 m² und 500 m² 267,50 Euro

Ab einer Geschossfläche von über 500 m² ist die Verwendung eines Bauwasserzählers zwingend vorgeschrieben.

§ 14 erhält folgende Fassung:

„Zu den Beiträgen und Kostenerstattungsansprüchen wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.“

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.10.2026 in Kraft.

Zapfendorf, den 23.07.2026
Andreas Hofmann
Erster Bürgermeister