Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Zapfendorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit — 13.559.635,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit — 7.077.225,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuerhebesätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 420 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Das Landratsamt Bamberg hat die in der Haushaltssatzung enthaltene Kreditaufnahme mit Schreiben vom 22.08.2023 (Az. 11.1-941.2) zur Kenntnis genommen. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist daher nicht erforderlich.
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich zugänglich. Die Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind digital auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht (www.zapfendorf.de / Startseite „Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“).