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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtags- und Bezirkswahlen am 08. Oktober 2023 sind zugestellt. Wahlberechtigte, die bis dahin keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Zapfendorf (Tel. 879-17 oder 879-18) in Verbindung setzen.

Briefwahlunterlagen können ab sofort im Rathaus Zapfendorf, Zimmer 8 und 9, mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief beantragt und abgeholt oder schriftlich angefordert werden.

Für die Abholung und Anforderung ist die komplette Rückseite (gegebenenfalls auch die Vollmacht) der Benachrichtigung auszufüllen, zu unterschreiben und bei postalischer Anforderung in einem frankierten Briefumschlag an die Gemeinde Zapfendorf zurückzusenden.