Genehmigung der Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes zwischen dem Markt Rattelsdorf, Landkreis Bamberg, und dem Markt Zapfendorf, Landkreis Bamberg
Die zwischen dem Markt Rattelsdorf und dem Markt Zapfendorf geschlossene Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes vom 26.07.2024 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 05.07.2024, Az. 32-1403,
rechtsaufsichtlich genehmigt.
Auf die Veröffentlichung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Bamberg Nr. 9/2024, vom 21.08.2024, Seite 166 - 169 und ihre Genehmigung wird hiermit hingewiesen.