| 1 | Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en |
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Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 08.12.2022 wurde am 09.12.2022 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 08.12.2022 besteht Einverständnis.
Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18
| 2 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen |
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Finanz-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss vom 07.12.2022:
Überarbeitung der Benutzungsgebühren und Nutzungen von gemeindlichen Räumen und Liegenschaften
Der Ausschuss beschloss folgende Nutzungsregelungen und Mietpreise von gemeindlichen Räumlichkeiten:
1. Nutzungsregelungen der gemeindlichen Räumlichkeiten:
Bei privaten Veranstaltungen werden alle bestehenden Nutzungseinschränkungen nach Art der Veranstaltung aufgehoben. Künftig ist die private Nutzung der Gemeinschaftshäuser und Feuerwehrgerätehäuser für jede n Gemeindebürger/in ab 18 Jahren grundsätzlich möglich. Die Beschränkung der privaten Nutzung auf die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Ortschaft entfällt.
Die Entscheidungsbefugnis über die Nutzung obliegt künftig dem jeweils verantwortlichen Gemeinderatsmitglied der Ortschaft bzw. dem Kommandanten der Ortswehr. Diese sind für die Raumvergabe, Aufsicht, ordnungsgemäße Erfassung der notwendigen Angaben zur Abrechnung im Benutzernachweis sowie die anschließende Abnahme bezüglich Sauberkeit und Unversehrtheit der Räumlichkeiten verantwortlich. Es ist darauf zu achten, dass es durch die Ausweitung der Nutzungen zu keinen Problemen bezüglich Reinigung, Sachbeschädigungen, Lärm, etc. kommt und dass sich die Räumlichkeit für die jeweilige Veranstaltung eignen (Personenkreis, Anzahl der Personen, Fluchtwege, etc.). Im Bedarfsfall kann eine Kaution bis zu 200 € erhoben werden.
Zur Abwicklung wird künftig ein einheitliches Formblatt verwendet.
In den Gemeinschaftshäusern und Feuerwehrhäusern sind teilweise Einrichtungsgegenstände der örtlichen Vereine bzw. der Dorfgemeinschaft vorhanden. Die Eigentumsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Die Vermietung/Bereitstellung dieser Einrichtungsgegenstände obliegt den jeweiligen Eigentümern und bleiben von der Änderung der gemeindlichen Nutzungsregelungen unberührt.
Die private Nutzung von Räumlichkeiten der Grund- und Mittelschule Zapfendorf und der Herrngasse 4 wird weiterhin nicht zugelassen. Die Bauhofhalle wird nicht mehr vermietet werden.
Die gewerbliche Nutzung aller gemeindlichen Räumlichkeiten ist ausgeschlossen.
Die Nutzung der Räumlichkeiten durch Vereine und Institutionen aus benachbarten Gemeinden ist im Einzelfall möglich. Der ortsansässige Verein bzw. die ortsansässige Institution hat Vorrang bei Überschneidung.
2. Mietpreise der gemeindlichen Räumlichkeiten:
Ab 01.01.2023 gelten folgende Mietpreise:
| Grund- und Mittelschule Zapfendorf | nw. Nutzung | wirt. Nutzung |
| Alte Turnhalle | 10,50 € | 20,00 € |
| Neue Turnhalle | 13,00 € | 25,00 € |
| Klassenzimmer | 3,50 € | 6,00 € |
| Schulküche | 10,50 € | 16,00 € |
| Aula | 7,00 € | 11,00 € |
| Alte Schule Lauf | nw. Nutzung | wirt. Nutzung |
| Jugendräume im KG | 3,50 € | 6,00 € |
| Mehrzweckraum mit Nebenraum EG | 3,50 € | 6,00 € |
| Gruppenräume im DG | 3,50 € | 6,00 € |
| MZG Oberleiterbach | nw. Nutzung | wirt. Nutzung |
| Großer Saal | 7,00 € | 11,00 € |
| Nebenraum | 3,50 € | 6,00 € |
| MZG Sassendorf | nw. Nutzung | wirt. Nutzung |
| Großer Saal | 7,00 € | 11,00 € |
| Feuerwehrgerätehaus Oberoberndorf | nw. Nutzung | wirt. Nutzung |
| Ausbildungsraum | 3,50 € | 6,00 € |
| Feuerwehrgerätehaus Zapfendorf | nw. Nutzung | wirt. Nutzung |
| Unterrichtsraum | 7,00 € | 11,00 € |
| Feuerwehrgerätehaus Unterleiterbach | nw. Nutzung | wirt. Nutzung |
| Unterrichtsraum | 3,50 € | 6,00 € |
| Gemeinschaftshaus Reuthlos | nw. Nutzung | wirt. Nutzung |
| Saal | 3,50 € | 6,00 € |
| Herrngasse 4 | nw. Nutzung | wirt. Nutzung |
| Raum im Erdgeschoss | 3,50 € | 6,00 € |
Bei privater Nutzung ist der doppelte Preis der Stundensätze für die wirtschaftliche Nutzung zu zahlen.
Im Mietpreis für die Räumlichkeiten in der Schule sind künftig alle Einrichtungsgegenstände inkludiert. Eine gesonderte Abrechnung erfolgt nur noch bei Nutzung außerhalb des Schulgeländes zu folgenden Mietpreisen:
| Geräteart | |
| Tisch (je Stück) | 6,00 € |
| Stuhl (je Stück) | 1,50 € |
| Podiumsplatten (je Stück) | 6,00 € |
| Geländer (je lfd. Meter) | 0,50 € |
| Treppe (je Element) | 2,50 € |
| Podiumsverkleidung | 8,00 € |
| Rednerpult | 5,00 € |
Zur Kenntnis genommen Anwesend 18
| 3 | Rücktritt eines Feldgeschworenen |
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Mit Schreiben vom 14.11.2022 erklärte der Laufer Feldgeschworene Ludwig Stöhr, dass er aus gesundheitlichen Gründen sein Ehrenamt als Feldgeschworener zum Jahresende 2022 beenden möchte.
Beschluss:
Das Gremium stimmte dem Rücktrittsersuchen von Herrn Ludwig Stöhr zu.
Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18
| 4 | Unterbringung von Flüchtlingen im Markt Zapfendorf |
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Sachverhalt:
Bürgermeister Senger begrüßte eingangs Frau Uta von Plettenberg vom Landratsamt Bamberg sowie Herrn Serkan Öczan von der Steinwinkel Management GmbH, Rückersdorf, zu diesem Tagesordnungspunkt.
Anschließend informierte er das Gremium über die aktuelle Flüchtlingssituation im Landkreis Bamberg sowie den dazu bisher stattgefundenen Gesprächen mit dem Landratsamt. Wie bereits auch schon aus aktuellen Medienberichten entnommen werden kann, sucht das Landratsamt dringend nach Unterbringungsmöglichkeiten von asylsuchenden Personen. Mangels geeigneter Gebäude plant das Landratsamt in diesem Zusammenhang auch die Errichtung mehrere Wohncontaineranlagen, vorzugsweise auf Grundstücke in Industrie- bzw. Gewerbegebiete. Dies ist zum Beispiel schon in Burgebrach und Breitengüßbach der Fall.
Der Markt Zapfendorf gehört einwohnermäßig zu den größeren Kommunen im Landkreis, so dass man auch in einer gewissen Verantwortung zur Bewältigung der Flüchtlingsthematik auf Landkreisebene steht und einen Beitrag hierzu leisten müsse. Bislang sind im gesamten Gemeindebereich keine Asylbewerber untergebracht.
Neben möglichen Privatgrundstücken wäre auch der Markt Zapfendorf selbst im Besitz einer geeigneten Fläche für die Errichtung einer solchen Wohncontaineranlage. Konkret geht es um ein Grundstück im Bereich des künftigen Gewerbegebietes „Ehrenwörth“, westlich der Bahnlinie. Zudem ist in Zapfendorf auch eine entsprechende Infrastruktur (gute ÖPNV-Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten, etc.) vorhanden, wodurch der Ort ohnehin verstärkt in den Fokus zur Errichtung einer solchen Einrichtung rückt.
Bürgermeister Senger erteilte so dann das Wort an Frau von Plettenberg. Diese ging zunächst ebenfalls nochmals auf die derzeit akute Flüchtlingssituation und dem verstärkten Zustrom von asylsuchenden Personen im Landkreis ein. Dem gegenüber stehen die nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden Unterkunftsmöglichkeiten. Um hier vor allem zügig für Abhilfe zu schaffen, sei die Errichtung von Containerwohnanlagen unumgänglich. Eine Zwangszuweisung von Asylanten in kommunalen Liegenschaften, insbesondere Schulturnhallen, wäre zwar ebenfalls denkbar, dies möchte man jedoch aber nur als letztes Instrument in Betracht ziehen. Sofern eine Unterkunft auf dem genannten gemeindlichen Grundstück nicht realisiert werden kann, könnte dies ggf. auf Privatflächen erfolgen. Die Nutzung einer solchen Containerwohnanlage und dementsprechend die Laufzeit des Mietvertrags für das Grundstück ist für 36 Monate ab Inbetriebnahme geplant. Ob darüber hinaus ein Weiterbetrieb notwendig wird, ist davon abhängig, wie sich die künftige Flüchtlingssituation entwickeln wird. Die Gemeinde könne allerdings nach Ablauf des Vertrages frei entscheiden, ob eine weitere Vermietung des Grundstücks erfolgt oder nicht. Zudem wären im Rahmen des zuschließenden Mietvertrages weitere Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Beschränkung der Personenzahl, Größe der Fläche, etc.) seitens der Gemeinde möglich. Als Vertragspartner würde das Landratsamt Bamberg auftreten. Dieses würde die Errichtung und den Betrieb der Wohnanlage zusammen mit einer Betreiberfirma umsetzen. Bei der Belegung der Wohnanlage würde man -soweit möglich- versuchen, keine reinen Männerunterkünfte zu schaffen, sondern auch Frauen mit Kindern bzw. ganze Familien unterzubringen. Außerdem würde man auch ein Augenmerk auf die Herkunft der aufzunehmenden Personen legen, um hier im Vorfeld bereits ein mögliches Konfliktpotenzial auszuschließen.
Hinsichtlich der baulichen Ausführung, den Anforderungen an den Standort, der Ausstattung sowie der Aufgaben des Betreibers erläuterte Herr Özcan dem Gremium weitere Details. In Zapfendorf wäre eine Anlage mit 50 modularen Containern und einer maximalen Belegung von 66 Personen geplant. Es handelt sich dabei vergleichsweise um eine eher kleinere Einrichtung. Aus seiner Erfahrung heraus als Betreiber solcher Wohnanlagen fällt die tatsächliche Belegung meist geringer aus. Für die Einrichtung wäre auf Betreiberseite ein fester Ansprechpartner benannt und jeweils zu den üblichen Arbeitszeiten vor Ort. Darüber hinaus gibt es noch einen telefonischen Bereitschaftsdienst. Sicherheitspersonal ist zunächst nicht vorgesehen, könnte aber bei Bedarf jederzeit eingesetzt werden.
Nachdem noch weitere Fragen seitens der Gremiumsmitglieder durch die beide beantwortet wurden, bedankte sich abschließend Bürgermeister Senger für die Ausführungen.
Marktgemeinderatsmitglied Volker Dittrich stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung.
Beschluss:
Der Antrag auf namentliche Abstimmung wurde mehrheitlich angenommen.
Mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 6 Anwesend 18
Beschluss:
Der Marktgemeinderat befürwortet, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen in Wohncontainern durch das Landratsamt Bamberg auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 1164 Gemarkung Zapfendorf für die Dauer von 36 Monaten ermöglicht wird. Die Anzahl der in Zapfendorf, einschließlich aller Gemeindeteile, untergebrachten asylsuchenden Personen soll auf die maximale Auslastung der Wohnanlage (max. 66 Personen) begrenzt werden. Ein entsprechender Mietvertrag über das Grundstück soll mit dem Landratsamt Bamberg abgeschlossen werden.
Mehrheitlich abgelehnt Ja 9 Nein 9 Anwesend 18
Nach Art. 51 Abs. 1 GO gilt bei Stimmengleichheit der Antrag als abgelehnt.
Mit „Ja“ stimmten:
Amann, Klaus
Buckreus, Roland
Hoh, Kirstin
Köhlerschmidt, Sabine
Nüßlein, Joachim
Oswald, Raimund
Raab, Dagmar
Schmidt, Dietmar
Senger, Michael
Mit „Nein“ stimmten:
Bahr, Mona
Dittrich, Volker
Dorsch, Silvia
Heidenreich, Elisa
Hofmann, Andreas
Ott, Klara
Saridzic, David
Schmitt, Marco
Schonath, Andreas
| 5 | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
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Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:55 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.