Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung
im Gemeindeteil Unterleiterbach beschlossen. Der Geltungsbereich (Teilfläche 1) des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Unterleiterbach, wird
| im Norden | durch das Grundstück mit der Flur - Nummer (Fl.-Nr.) 248 (Ackerflächen), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 169/2 (Brach-/Ruderal-, Lager-, Baustelleneinrichtungsfläche) und 167 (Ackerflächen), |
| im Westen | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 169 (Ackerflächen), 172 (Wirtschaftsweg), 175 (Grünlandfläche), 249 (Wirtschaftsweg) und 248 (Ackerflächen) sowie |
| im Osten | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 250 („Michael - Küchel - Straße“), 174 (noch nicht bebautes Privatgrundstück), 174/1 und 172/9 - 172/13 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen), 175 (Ackerfläche), 175/1, 172/7 und 173 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen), 154/1 (Staatsstraße St 2197), 167/5, 167/8 (beides Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen), 167/7 (Privatgrundstück mit Gartenflächen, Garagen, Nebenanlagen) |
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 169 (TF), 167 (TF), 172 (TF), 175 (TF), 248 (TF), 249 (TF), 250 (TF)
Zum Geltungsbereich des BBP/GOP gehören auch die Flächen zur Realisierung des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleiches (Teilfläche 2, externe Kompensationsflächen/Kompensations- maßnahmen). Es handelt sich hierbei um Teilflächen (ca. 3.328 m²) des im Marktgemeindegebiet liegenden, im Eigentum des Marktes Zapfendorf befindlichen Grundstückes mit der Fl.-Nr. 1278. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Zapfendorf wird
| im Norden | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1278 (Bahnanlagen, Lärmschutzwall und Brunnenhaus Tiefbrunnen 1), | |
| im Süden | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1278 (St 2192), | |
| im Westen | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1278 (Bahnanlagen, Lärmschutzwand) sowie im Osten | |
| im Osten | durch das Grundstück mit der 1278 (Gehölzbestand) | |
| begrenzt. | ||
Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Baunutzungsverordnung) inkl. der für die Erschließung notwendigen öffentliche Straßenverkehrsflächen/Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), öffentlicher/privater Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB), Flächen für Versorgungsanlagen und für die Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) sowie Flächen für den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 a und 16 b BauGB) zu entwickeln.
Der Planentwurf in der Fassung vom 19.09.2024 wurde vom Marktgemeinderat Zapfendorf in der Sitzung am 19.09.2024 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Immissionsschutz (z. B. aktive Schallschutzmaßnahmen, im Umfeld vorhandene Vorranggebiet für die Sand-/Kiesgewinnung, Bahn-/ Straßenverkehrslärm), Bodenschutz (Altlasten), Wasserrecht (Standort, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Flächenversiegelung), Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung, Überschwemmungsgebiete, Gewässerentwicklung, Gewässerschutz, Boden- und Baudenkmalpflege, Niederschlagswasserbeseitigung/-versickerung, vorbeugender Hochwasserschutz, Verkehr, Verkehrsführung, Erschließungssituation und Brandschutz vor.
Der Planentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung, einem separatem Umweltbericht (inkl. Anlagen 1 bis 3) jeweils in der Fassung vom 19.09.2024 sowie den vorgenannten Fachgutachten und den umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen sind in der Zeit vom
30.09.2024 bis 31.10.2024
auf der Internetseite des Marktes Zapfendorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich:
https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren
Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Zudem liegen die vorgenannten Planunterlagen auch im Rathaus der Marktgemeinde Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/ Öffnungszeiten öffentlich aus, sind dort öffentlich zugänglich und können hier in Papierform eingesehen werden. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können beim Markt Zapfendorf Anregungen/Hinweise zum BBP/GOP „Unterleiterbach - West“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den BBP/GOP unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zapfendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des BBP/GOP nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.