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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

- Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung

„Unterleiterbach - West“

im Gemeindeteil Unterleiterbach beschlossen. Der Geltungsbereich (Teilfläche 1) des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Unterleiterbach, wird

im Norden

durch das Grundstück mit der Flur - Nummer (Fl.-Nr.) 248 (Ackerflächen),

im Süden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 169/2 (Brach-/Ruderal-, Lager-, Baustelleneinrichtungsfläche) und 167 (Ackerflächen),

im Westen

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 169 (Ackerflächen), 172 (Wirtschaftsweg), 175 (Grünlandfläche), 249 (Wirtschaftsweg) und 248 (Ackerflächen) sowie

im Osten

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 250 („Michael - Küchel - Straße“), 174 (noch nicht bebautes Privatgrundstück), 174/1 und 172/9 - 172/13 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen), 175 (Ackerfläche), 175/1, 172/7 und 173 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen), 154/1 (Staatsstraße St 2197), 167/5, 167/8 (beides Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen), 167/7 (Privatgrundstück mit Gartenflächen, Garagen, Nebenanlagen)

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 169 (TF), 167 (TF), 172 (TF), 175 (TF), 248 (TF), 249 (TF), 250 (TF)

Zum Geltungsbereich des BBP/GOP gehören auch die Flächen zur Realisierung des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleiches (Teilfläche 2, externe Kompensationsflächen/Kompensations- maßnahmen). Es handelt sich hierbei um Teilflächen (ca. 3.328 m²) des im Marktgemeindegebiet liegenden, im Eigentum des Marktes Zapfendorf befindlichen Grundstückes mit der Fl.-Nr. 1278. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Zapfendorf wird

im Norden

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1278 (Bahnanlagen, Lärmschutzwall und Brunnenhaus Tiefbrunnen 1),

im Süden

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1278 (St 2192),

im Westen

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1278 (Bahnanlagen, Lärmschutzwand) sowie im Osten

im Osten

durch das Grundstück mit der 1278 (Gehölzbestand)

begrenzt.

Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Baunutzungsverordnung) inkl. der für die Erschließung notwendigen öffentliche Straßenverkehrsflächen/Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), öffentlicher/privater Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB), Flächen für Versorgungsanlagen und für die Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) sowie Flächen für den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 a und 16 b BauGB) zu entwickeln.

Der Planentwurf in der Fassung vom 19.09.2024 wurde vom Marktgemeinderat Zapfendorf in der Sitzung am 19.09.2024 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Planbegründung zum Planentwurf in der Fassung vom 19.09.2024 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planung betroffen sind sowie zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten und Geothermie, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser) und zu sonstigen Schutzgütern (Landschafts-/Siedlungsbild, gesunde Wohn-/ Lebensverhältnisse, Baustellenverkehr, Landwirtschaft, Staatsstraße St 2197, Bahnanlagen, tangierte Privatgrundstücke). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen zu den Themen „Flächen für die Abwasserbeseitigung“, zur Schmutz-/ Niederschlagswasserbeseitigung, Trinkwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Müllbeseitigung, zu Grünflächen, zu Flächen für den Hochwasserschutz und für die Regelung des Wasserabflusses sowie zu Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, zum Immissionsschutz, zu umweltbezogenen Belangen (Boden/Wasser, Klima, Luft, Energiekonzept), zu artenschutzrechtlichen Belangen, zur Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie Ausführungen zur Flächenbilanz.
  • Umweltbericht zum Planentwurf in der Fassung vom 19.09.2024 mit einer Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des BBP/GOP, mit einer Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen/-plänen festgelegten Umweltschutzziele und ihrer Berücksichtigung im Zuge der Erstellung des BBP/GOP, mit einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erleben, historische Kulturlandschaft, innerfachlicher Zielabgleich und Leitbild der Landschaftsentwicklung), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter, aus einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter (inkl. Eingriffsermittlung) sowie aus einer Beschreibung notwendiger Kompensationsflächen und -maßnahmen. Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Beschreibung der in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach § 1 abs. 6 Nr. 7 j BauGB. Er schließt mit zusätzlichen Angaben (Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständlichen Zusammenfassung, Referenzliste der herangezogenen Quellen) ab.
  • Anlagen zum Umweltbericht in der Fassung vom 19.09.2024 (Anlage 1: Bestands-, Bewertungs-, Eingriffsplan; Anlage 2: Dokumentation artenschutzrechtlicher Bestandsbegehungen, Anlage 3 Übersichtstabelle Monitoring)
  • Geotechnischer Bericht Baugrunduntersuchung, Erschließung Baugebiet „Unterleiterbach - West“, Markt Zapfendorf, Landkreis Bamberg, Dr. Ruppert & Felder, Ingenieurbüro für Geotechnik, Altlasten, Bauwerksuntersuchung (Stand: 09.11.2023), 95448 Bayreuth
  • BBP/GOP „Unterleiterbach - West“ Schalltechnische Untersuchung vom 20.06.2024; Geräuschimmissionen Verkehrs- und Sportanlagenlärm, H & P, 96047 Bamberg

Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Immissionsschutz (z. B. aktive Schallschutzmaßnahmen, im Umfeld vorhandene Vorranggebiet für die Sand-/Kiesgewinnung, Bahn-/ Straßenverkehrslärm), Bodenschutz (Altlasten), Wasserrecht (Standort, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Flächenversiegelung), Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung, Überschwemmungsgebiete, Gewässerentwicklung, Gewässerschutz, Boden- und Baudenkmalpflege, Niederschlagswasserbeseitigung/-versickerung, vorbeugender Hochwasserschutz, Verkehr, Verkehrsführung, Erschließungssituation und Brandschutz vor.

Der Planentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung, einem separatem Umweltbericht (inkl. Anlagen 1 bis 3) jeweils in der Fassung vom 19.09.2024 sowie den vorgenannten Fachgutachten und den umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen sind in der Zeit vom

30.09.2024 bis 31.10.2024

auf der Internetseite des Marktes Zapfendorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich:

https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Zudem liegen die vorgenannten Planunterlagen auch im Rathaus der Marktgemeinde Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/ Öffnungszeiten öffentlich aus, sind dort öffentlich zugänglich und können hier in Papierform eingesehen werden. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können beim Markt Zapfendorf Anregungen/Hinweise zum BBP/GOP „Unterleiterbach - West“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den BBP/GOP unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zapfendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des BBP/GOP nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Zapfendorf, 20.09.2024
Senger
Erster Bürgermeister