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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 21/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

vom 18.09.2025

Erster Bürgermeister Michael Senger eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.

Öffentliche Sitzung

1

Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 17.07.2025 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.

Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.

Beschluss:

Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 17.07.2025 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16 Persönlich beteiligt 0

2

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Marktgemeinderatssitzung vom 17.07.2025:

Auftragsvergabe für die Anschaffung einer Schlauchpflegeeinrichtung für die Freiwilligen Feuerwehren im Markt Zapfendorf (Standort Feuerwehr Zapfendorf)

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Anschaffung einer Schlauchpflegeeinrichtung an die Firma RUD. PREY Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kiel, zu einem Angebotspreis von brutto 93.098,46 € zu vergeben.

Auftragsvergabe für die Errichtung einer PV-Anlage auf den Flächen des Hochbehälters für Wasserversorgung in Unterleiterbach

Der Marktgemeinderat stimmte einer Auftragsvergabe für die Errichtung einer PV-Anlage auf den Flächen des Hochbehälters für die Wasserversorgung des Marktes Zapfendorf in Unterleiterbach entsprechend dem vorliegenden Angebot der Fa. Ebitsch Energietechnik Zapfendorf zum Angebotspreis von brutto 79.712,15 € zu.

Zur Kenntnis genommen Anwesend 16

3

9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans "Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf"

3.1

Abwägung der zur erneuten förmlichen Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Sachverhalt:

Für den erneuten Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (FNP/LSP) im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“ in der Fassung vom 17.10.2024 erfolgte gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 28.10.2024 bis 29.11.2024 die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung.

Die Beschlüsse des Marktgemeinderates zu den Vorbringen ergeben sich aus der Anlage, die der Niederschrift beigefügt ist.

3.2

Fassung des Feststellungsbeschlusses zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Zapfendorf billigt den erneuten Planentwurf in der Fassung vom 17.10.2024 und stellt diesen fest. Die festgestellte Planversion erhält das Datum vom 18.09.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte Planversion in der Fassung vom 18.09.2025 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landratsamt Bamberg zur Genehmigung vorzulegen. Die erteilte Genehmigung ist zu gegebener Zeit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf bekannt zu machen.

Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16 Persönlich beteiligt 0

4

Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf"

4.1

Abwägung der zur erneuten förmlichen Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Sachverhalt:

Für den erneuten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“ in der Fassung vom 17.10.2024 erfolgte gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 28.10.2024 bis zum 29.11.2024 die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung.

Die Beschlüsse des Marktgemeinderates zu den Vorbringen ergeben sich aus der Anlage, die der Niederschrift beigefügt ist.

Zur Behandlung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes 4.2 wird der öffentliche Sitzungsteil unterbrochen und die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Öffentliche Sitzung

-Fortführung-

Nachdem die Behandlung des Tagesordnungspunktes 4.2 abgeschlossen war, wurde der öffentliche Sitzungsteil fortgesetzt und die Öffentlichkeit wiederhergestellt. Bürgermeister Senger gibt zu Beginn den soeben in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss bekannt:

Genehmigung des Durchführungsvertrages mit der Fa. Bayerische Milchindustrie eG

Der Marktgemeinderat genehmigt den vom Vorhabensträger bereits zugestimmten und unterschriebenen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“.

4.3

Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Zapfendorf billigt den erneuten Planentwurf in der Fassung vom 17.10.2024 und beschließt diesen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die satzungsbeschlossene Planversion erhält das Datum vom 18.09.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich auf der gemeindlichen Homepage sowie zusätzlich auch im amtlichen Mitteilungsblatt bekannt zu machen, sobald seitens des Landratsamtes Bamberg die Genehmigung zu der im Parallelverfahren durchgeführten FNP-/LSP - Änderung vorliegt. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt der vBBP/GOP „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“ in Kraft.

Einstimmig beschlossen: Ja 16, Nein 0, Anwesend 16, Persönlich beteiligt 0

5

Stellungnahme zum Antrag der Bayerische Milchindustrie eG auf Erteilung der Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage zur Behandlung und Verarbeitung von Milch am Standort in Zapfendorf

Sachverhalt:

Vom Landratsamt Bamberg wurde um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Antrag der Fa. BMI gebeten.

Die Bayerische Milchindustrie eG stellt einen Antrag auf Genehmigung der wesentlichen Änderung einer Anlage zur Behandlung und Verarbeitung von Milch am Standort „Scheßlitzer Straße 2“ in Zapfendorf.

Im Rahmen des vorliegenden Genehmigungsantrages sind hauptsächlich folgende Änderungen geplant:

- Neubau von Produktionsanlagen zur Herstellung von Trockenprodukten aus Molke und Milch mit einer unveränderten Einsatzmenge von 1025 t/Tag (Einsatz eingesetzter Rohstoffe auch vorkonzentriert)

- Neubau bzw. Verlagerung der Werkszufahrt, Rohstoffannahme und Rohstofflager inkl. Aufbereitungs- und Filtrationsanlagen

- Neubau einer Ammoniakkälte- und Wärmepumpenanlage im Zuge des Neubauprojektes mit einem Ammoniakinventar in einer Größenordnung von 8 t und Entfall der Bestandsanlage nach vollständigem Umschluss

- Entfall der Anlage der Nr. 9.3.2 der 4. BImSchV (giftige Stoffe / Salpetersäure, unverdünnt). Im Betrieb werden künftig Stoffe der Nr. 9.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV bis max. 10 t verwendet

Für das geplante Vorhaben ist nach §§ 16, 4 und 10 BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 7.32.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV ein förmliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, das Vorhaben betreffende behördliche Entscheidungen mit ein. Ein eigenständiges bzw. zusätzliches Genehmigungsverfahren ist außer in den in § 13 BImSchG genannten Fällen nicht zulässig. Die formellen verfahrensrechtlichen Vorschriften der verdrängten Genehmigungsverfahren sind nicht zu beachten.

Im vorliegenden Verfahren soll neben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung insbesondere über die erforderliche Baugenehmigung entschieden werden.

Die entsprechenden Antragsunterlagen wurden über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Bürgermeister Senger begrüßte zudem mehrere Vertreter der Fa. BMI zur heutigen Sitzung, welche so dann das Vorhaben sowie die beantragten Änderungen anhand einer Präsentation erläuterten und die Fragen der Gremiumsmitglieder beantworteten.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Zapfendorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden BImSchG-Antrag. Durch die Untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Bamberg soll die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Werte überprüft werden. Bei der Realisierung weiterer Ausbaustufen (Modul 2-6) sollen im Rahmen der schallschutztechnischen Untersuchung zusätzliche Messpunkte (Immissionsorte) im Bereich der „Frankenstraße“ und dem „Reuther Weg“ berücksichtigt werden. Zum Schutz der Wohnbebauung am „Oberweg“ und „Weinberg“ ist die Lärmschutzwand „Nordwest“ entsprechend dem Schallschutzgutachten des IB Sorge vom 06.05.2025 zu erstellen, so dass der Zufahrtsbereich zur Rohstoffannahme noch abgeschirmt ist. Ebenso sind die in der Anlage 24 des Schallschutzgutachtens aufgeführten Lärmschutzmaßnahmen am Bestand zwingend umzusetzen. Mit der vorgestellten Farbgestaltung (Grau-/Weißaluminium und Anthrazit) der künftigen Gebäude sowie der Lärmschutzwand besteht Einverständnis. Sofern auch der Antrag der BMI, die Entnahmemengen aus den Brunnen I-III zu erhöhen, in diesem Verfahren geregelt bzw. aufgenommen werden soll, ist von Seiten der Gemeinde darauf hinzuweisen, dass vor Genehmigung der Entnahmeerhöhung durch die BMI die Wechselwirkung mit den Brunnen I und II des Marktes Zapfendorf zu überprüfen ist. Der Betrieb der Brunnen der BMI ist nur unter dem Vorbehalt zu genehmigen, dass keine Auswirkungen auf die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Zapfendorf und deren Brunnen zu befürchten ist.

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wird um Übersendung eines gedruckten Plansatzes gebeten.

Einstimmig beschlossen: Ja 16, Nein 0, Anwesend 16, Persönlich beteiligt 0

6

Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters für die Kommunalwahl 2026

Sachverhalt:

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG muss der Gemeinderat für die anstehenden Gemeindewahlen am 08.03.2026 den Wahlleiter und seinen Stellvertreter berufen.

Bürgermeister Senger schlug vor, als Wahlleiter für die anstehenden Gemeindewahlen Verw.-Fachwirt Bernd Eichhorn und als dessen Stellvertreter Verwaltungsfachangestellten Marcel Engelke zu berufen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt diesem Vorschlag zu.

Einstimmig beschlossen: Ja 16, Nein 0, Anwesend 16, Persönlich beteiligt 0

7

Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Kommunalwahl 2026

Sachverhalt:

Die Bayer. Staatsregierung hat als Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen den 08. März 2026 festgelegt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 GLKrWG kann der Markt Zapfendorf für die Wahrnehmung eines Wahlehrenamtes eine angemessene Entschädigung (Erfrischungsgeld) gewähren. Die Festlegung der Entschädigung liegt im Ermessen der Gemeinde.

Seitens der Verwaltung wird für den Einsatz am Wahltag folgende Aufwandsentschädigungsregelung vorgeschlagen:

Wahlvorsteher/in und stellv. Wahlvorsteher/in:

90 €

Schriftführer/in und stellv. Schriftführer/in:

70 €

Beisitzer/in:

50 €

Im Falle einer erforderlichen Stichwahl wird folgende Aufwandsentschädigungsregelung vorgeschlagen:

Wahlvorsteher/in und stellv. Wahlvorsteher/in:

40 €

Schriftführer/in und stellv. Schriftführer/in:

30 €

Beisitzer/in:

20 €

Die Gleichbehandlung von Wahlvorsteher/in und stellv. Wahlvorsteher/in sowie Schriftführer/in und stellv. Schriftführer/in ist begründet in der Tatsache, dass im Falle einer kompletten oder temporären Vertretung durch den Stellvertreter dieser über die gleichen Kenntnisse verfügen muss.

Die Entschädigungssätze gelten für Urnen- und Briefwahl gleichermaßen, da die Anwesenheitszeiten im Urnenwahllokal zwar länger sind, allerdings der Zeitaufwand für die Auszählung im Briefwahllokal größer ist.

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 12 € für jede volle bzw. angefangene Stunde für die notwendige Teilnahme an den Sitzungen des Wahlausschusses.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Entschädigungsregelung für die Kommunalwahl 2026 zu.

Mehrheitlich beschlossen: Ja 15, Nein 1, Anwesend 16, Persönlich beteiligt 0

8

Beteiligung an der Regionalwerke Bamberg GmbH: Gesellschafterbeschluss zur Veränderung der Gesellschafterstruktur zum 31.12.2025 mit Übertragung der Gesellschaftsanteile

Sachverhalt:

Die Regionalwerke Bamberg GmbH (RWB) wurde 2012 gegründet. Gesellschafter sind der Landkreis Bamberg, 31 Kommunen des Landkreises Bamberg und die Stadt Bamberg, sowie die Stadtwerke Bamberg GmbH (STWB).

Ende 2024 haben die beiden Gesellschafter Stadt Bamberg und Stadtwerke Bamberg GmbH signalisiert, angesichts der veränderten Rahmenbedingungen aus der RWB zum 31.12.2025 ausscheiden zu wollen. Die politische Willensbildung dazu hat in den vergangenen Wochen stattgefunden. Der Aufsichtsrat der RWB hat sich bereits am 13.02.2025 mit dem Anliegen befasst. Am 12.03.2025 hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg GmbH für den Austritt der STWB gestimmt. In der Stadtratssitzung am 26.03.2025 hat der Stadtrat der Stadt Bamberg schließlich den Austritt von Stadt Bamberg und STWB beschlossen.

Die formale Kündigung der Gesellschafter Stadt Bamberg und STWB ist der RWB schließlich mit Schreiben vom 28.04.2025 zugegangen. Damit scheiden beide Gesellschafter zum 31.12.2025 aus der RWB aus.

Die freiwerdenden Gesellschaftsanteile von Stadt und STWB müssen nun nach Wahl der Gesellschaft auf einen oder mehrere der übrigen Gesellschafter oder die Gesellschaft selbst übertragen werden. Wird ein entsprechender Beschluss durch die Gesellschafterversammlung nicht bis zum Stichtag des Ausscheidens gefasst, ist die Gesellschaft aufgelöst, vgl. § 16 Absatz 2 a) der Satzung der RWB. Die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters richtet sich nach den Bestimmungen des § 17 Absatz 1 der Satzung der RWB und bemisst sich nach dem anteiligen Buchwert des Geschäftsanteils aus der Handelsbilanz zum Ende des Geschäftsjahres 2025. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der Abfindung in drei gleich hohen Raten, wenn die Gesellschafterversammlung nichts anderes beschließt. Das Abfindungsguthaben wird ca. 200.000 € betragen und ist gemäß § 17 Absatz 2 der Satzung der RWB mit 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die RWB ist mit einem Liquiditätsbestand von 319.337 € (Stichtag 14.08.2025) im Stande das Abfindungsguthaben mit einer Einmalzahlung an die beiden ausscheidenden Gesellschafter abzuwickeln, um so eine unnötige Zinslast zu vermeiden. Es wird daher von Seiten der Geschäftsführung der RWB der entsprechende Vorschlag an die Gesellschafterversammlung unterbreitet.

Es spricht viel dafür, dass die Anteile der beiden ausscheidenden Gesellschafter von der Gesellschaft selbst übernommen werden. Dies hätte zum einen den Vorteil, dass die verbleibenden Gesellschafter selbst keine finanziellen Mittel aufbringen müssen, um die Abfindung der Geschäftsanteile zu gewährleisten. Zum anderen bestünde so auch für die Zukunft unkompliziert die Möglichkeit, weitere Gesellschafter in die RWB aufzunehmen, ohne dass eine Veränderung bei den Gesellschaftsanteilen der übrigen Gesellschafter herbeigeführt werden muss. Darüber hinaus bleiben die ausgeglichenen Mehrheitsverhältnisse zwischen dem Landkreis Bamberg und den Kommunen in ihrer Gesamtheit unverändert.

Dementsprechend hat der Aufsichtsrat der RWB in seiner Sitzung am 13.02.2025 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Anteile selbst zu übernehmen.

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der RWB. Die Entscheidungen über die Übernahme der Gesellschaftsanteile der beiden ausscheidenden Gesellschafter Stadt Bamberg und Stadtwerke Bamberg GmbH im Umfang von jeweils einem Sechstel durch die Regionalwerke Bamberg GmbH selbst sowie der Modalitäten zur Auszahlung des Abfindungsguthabens sind keine Geschäfte der laufenden Verwaltung. Diese Beschlüsse der Gesellschafterversammlung erfordern einer vorherigen Entscheidung des Gemeinderats.

Die Abstimmung, die mindestens einer Dreiviertel-Mehrheit bedarf (vgl. § 13 Absatz 3 der Satzung der RWB), soll gemäß § 13 Absatz 7 der Satzung der RWB im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerke Bamberg GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die Gesellschaftsanteile der Stadt Bamberg und der Stadtwerke Bamberg GmbH werden zum 31.12.2025 von der Regionalwerke Bamberg GmbH selbst übernommen. Die beiden ausscheidenden Gesellschafter werden entsprechend verpflichtet, ihre Gesellschaftsanteile an die Gesellschaft abzutreten.

2.

Abweichend von § 17 Absatz 3 der Satzung der Regionalwerke Bamberg GmbH wird das Abfindungsguthaben im Wege einer Einmalzahlung an die beiden ausscheidenden Gesellschafter Stadt Bamberg und Stadtwerke Bamberg GmbH ausgezahlt.

Einstimmig beschlossen: Ja 16, Nein 0, Anwesend 16, Persönlich beteiligt 0

9

Neuabschluss von Betriebsträgervereinbarungen mit der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz

9.1

Betrieb der Kindertagesstätte St. Franziskus in Zapfendorf

Sachverhalt:

Mit Übergabevertrag zwischen der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz (GKG) und der Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf vom 25.01./23.02.2024, stiftungsaufsichtlich genehmigt durch das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg am 05.06.2024, hat die Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf zum 01.01.2025 die Betriebsträgerschaft ihrer gesamten bisher geführten Kindertagesstätten (Kindergärten, Kinderkrippen und Hort) auf die Gesamtkirchengemeinde Main-Itz übertragen.

Aufgrund des Übergangs auf einen neuen Rechtsträger ist für den Betrieb der Kindertagesstätte „St. Franziskus“ Zapfendorf (Kindergarten, Hort und Kinderkrippe) die bisherige Betriebsträgervereinbarung vom 03.10./21.11.2024 anzupassen und neu zu erlassen.

Es liegt eine neue Betriebsträgervereinbarung über den Betrieb der gesamten Kindertagesstätte „St. Franziskus“ Zapfendorf, welche auch bereits mit dem Landratsamt Bamberg abgestimmt ist, vor. Die Gesamtkirchenverwaltung der GKG und die Kirchenverwaltung der Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf müssen ebenso über diese Betriebsträgervereinbarung beschließen und zustimmen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Betriebsträgervereinbarung mit der Gesamtkirchengemeinde (GKG) Main-Itz über den Betrieb der Kindertagesstätte „St. Franziskus“ Zapfendorf (Kindergarten, Hort und Kinderkrippe) zu.

Einstimmig beschlossen: Ja 16, Nein 0, Anwesend 16, Persönlich beteiligt 0

9.2

Betrieb des Kindergartens St. Christophorus und des Waldkindergartens in Zapfendorf

Sachverhalt:

Mit Übergabevertrag zwischen der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz (GKG) und der Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf vom 25.01./23.02.2024, stiftungsaufsichtlich genehmigt durch das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg am 05.06.2024, hat die Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf zum 01.01.2025 die Betriebsträgerschaft ihrer gesamten bisher geführten Kindertagesstätten (Kindergärten, Kinderkrippen und Hort) auf die Gesamtkirchengemeinde Main-Itz übertragen. Bis 31.12.2024 war aufgrund der Betriebsträger- und Defizitvereinbarung vom 26./27.06.2018 die Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf Betreiber des Waldkindergartens.

Aufgrund des Übergangs auf einen neuen Rechtsträger ist für den Betrieb des Waldkindergartens der Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ Zapfendorf die bisherige Betriebsträgervereinbarung vom 26./27.06.2018 anzupassen und neu zu erlassen.

Es liegt eine neue Betriebsträgervereinbarung über den Betrieb des Waldkindergartens und des Kindergartens der Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ Zapfendorf, welche auch bereits mit dem Landratsamt Bamberg abgestimmt ist, vor. Die Gesamtkirchenverwaltung der GKG muss ebenso über diese Betriebsträgervereinbarung beschließen und zustimmen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Betriebsträgervereinbarung mit der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz über den Betrieb des Waldkindergartens und des Kindergartens der Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ in Zapfendorf zu.

Mehrheitlich beschlossen: Ja 14, Nein 1, Anwesend 15, Persönlich beteiligt 0

9.3

Betrieb der Kinderkrippen Käferhaus und Wiesenhaus in Zapfendorf

Sachverhalt:

Mit Übergabevertrag zwischen der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz (GKG) und der Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf vom 25.01./23.02.2024, stiftungsaufsichtlich genehmigt durch das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg am 05.06.2024, hat die Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf zum 01.01.2025 die Betriebsträgerschaft ihrer gesamten bisher geführten Kindertagesstätten (Kindergärten, Kinderkrippen und Hort) auf die Gesamtkirchengemeinde Main-Itz übertragen. Bis 31.12.2024 war aufgrund der Betriebsträgervereinbarung vom 09.02.2021 die Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ Zapfendorf Betreiber dieser beiden Kinderkrippen.

Aufgrund des Übergangs auf einen neuen Rechtsträger ist für den Betrieb der Kinderkrippen „Käferhaus“ (Am Bergacker 41, Zapfendorf) und „Wiesenhaus“ (Steinbergweg 10, Zapfendorf) die bisherige Betriebsträgervereinbarung vom 09.02.2021 anzupassen und neu zu erlassen.

Es liegt eine neue Betriebsträgervereinbarung über den Betrieb der der Kinderkrippen „Käferhaus“ und „Wiesenhaus“, welche auch bereits mit dem Landratsamt Bamberg abgestimmt ist, vor. Die Gesamtkirchenverwaltung der GKG muss ebenso über diese Betriebsträgervereinbarung beschließen und zustimmen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Betriebsträgervereinbarung mit der Gesamtkirchengemeinde (GKG) Main-Itz über den Betrieb der Kinderkrippen „Käferhaus“ und „Wiesenhaus“ in Zapfendorf zu.

Einstimmig beschlossen: Ja 15, Nein 0, Anwesend 15, Persönlich beteiligt 0

10

Waldkindergarten Zapfendorf: Beratung über eine eventuelle Erhöhung des Aufschlages zu den Elternbeiträgen zur Verringerung des Defizites

Sachverhalt:

Bürgermeister Senger informierte über das bisher entstandene Defizit beim Waldkindergarten seit seiner Eröffnung im Jahr 2018. Weiterhin wurde das Gremium über Eckdaten des Waldkindergartens bzgl. seiner Auslastung und Betriebskostenentwicklung in Kenntnis gesetzt.

Für die Waldkindergartengruppe, die seit dem 01.09.2018 besteht, wurde bisher zweimal eine dreijährige Abrechnung durchgeführt, und zwar für die Zeit vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2021 und vom 01.09.2021 bis zum 31.08.2024. Nach der letzten Abrechnung ergab sich ein jährlicher durchschnittlicher Defizitbetrag in Höhe von 26.688,22 €, was bei einer durchschnittlichen Belegung in der Waldgruppe mit 18 Kindern ein Defizit je Kind in Höhe von jährlich 1.482,68 €/monatlich 123,56 € ergibt. Um eine Kostendeckung zu erreichen, müsste auf den Elternbeitrag für den Gebäudekindergarten in Höhe von derzeit monatlich 156,00 Euro (bei einer Buchungszeit von 6 Std.) und 169,00 € (bei einer Buchungszeit von 7 Std.) im Waldkindergarten ein Aufschlag von ca. 150,00 € erhoben werden (bisher wird aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahre 2021 nur ein Aufschlag von 25,00 € bezahlt).

Um den vorgeschlagenen Defizitbetrag mit 18.000,00 € einzuhalten, müsste der Marktgemeinderat den Zuschlag für den Waldkindergarten von bisher 25,00 € um mindestens 41,00 € auf damit mindestens 66,00 € erhöhen.

Das Landratsamt gibt folgende Anmerkung zur Genehmigung der Betriebsträgervereinbarung:

Wir möchten auf die Bestimmung im § 2 Abs. 1 (Defizitausgleich Waldkindergarten, Betriebskosten) der Betriebsträgervereinbarung hinweisen. Der Markt Zapfendorf verpflichtet sich, einen ausreichenden Aufschlag auf die für die Gebäudekindergärten festgelegten Elternbeiträge festzulegen, der von der GKG mit erhoben wird. Wir bitten, bei Vorlage der Beschlüsse über die Betriebsträgervereinbarungen, diesen Aufschlag mitzuteilen.

Von Seiten der Verwaltung wird eine Erhöhung auf 66,00 € (damit ein Defizit von max. 18.000,00 € eingehalten werden kann) vorgeschlagen.

Beschluss:

Das Gremium beschloss hierzu einen Aufschlag von pauschal 66,00 € für beide Buchungszeiten. Dies ist aufgrund des erhöhten Aufwandes (kleinere Einheit, besserer Betreuungsschlüssel) beim Waldkindergarten im Vergleich zu normalen Kindertageseinrichtungen vertretbar. Die GKG als Betreiber des Waldkindergartens zieht den Aufschlag im Rahmen der Einhebung der normalen Elternbeiträge mit ein.

Mehrheitlich beschlossen: Ja 12, Nein 3, Anwesend 15, Persönlich beteiligt 0

11

Information der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz über die Entwicklung der Kinderzahlen in den Kinderkrippen in Zapfendorf

Der neue Geschäftsführer der Gesamtkirchengemeinde Main-Itz (GKG), Herr Roman Dillig, informierte die Gremiumsmitglieder über die Entwicklung der Buchungszahlen im Bereich der Kinderkrippen. Derzeit gibt es insgesamt 6 Krippengruppen verteilt auf 3 Einrichtungen (Krippe „Käferhaus“, Krippe „Wiesenhaus“, Krippe im KiGa „St. Franziskus“) in Zapfendorf. Insgesamt stehen 72 Regelplätze (12 je Krippengruppe) zur Verfügung.

Nachdem noch bis September 2023 die Kinderkrippen gut gebucht und zeitweise sogar voll belegt waren, ist seit geraumer Zeit ein stetiger Rückgang der Buchungszahlen festzustellen. Aktuell wird nur für etwa 40 % der im Gemeindebereich vorhandenen Kinder im krippenfähigen Alter ein Krippenplatz gebucht. Im Rahmen der damaligen Bedarfsplanung, wonach auch die vorhandenen Krippengruppen geschaffen wurden, ist man von Buchungszahlen um die 65% ausgegangen. Dieser Trend ist jedoch nicht nur ein Problem in Zapfendorf, sondern lässt sich auch in anderen Kommunen feststellen. Derzeit sind in Zapfendorf krippenübergreifend 29 Plätze unbesetzt. Sollte diese Tendenz weiterhin anhalten oder sich sogar noch verschärfen, sind Gruppenschließungen unausweichlich. Dies kann sogar so weit führen, dass man die Schließung eines kompletten Krippengebäudes in Betracht ziehen muss. Herr Dillig regte in diesem Zusammenhang an, sich gegebenenfalls über eine alternative Nutzung der Krippengebäude Gedanken zu machen. Bürgermeister Senger entgegnete hierzu, dass eine anderweitige Nutzung nicht ohne weiteres möglich ist, da es sich um geförderte Baumaßnahmen gehandelt hat und hier immer eine Zweckbindung besteht. Für die Zeit einer nicht zweckentsprechenden Nutzung ist die Förderung anteilig zurückzuzahlen. Zudem sind bei einer anderen Nutzung auch sicherlich Umbaumaßnahmen (z. B. der Toilettenanlagen) notwendig, da die Räume explizit für eine Nutzung durch Kleinstkinder ausgelegt sind.

Von Seiten des Gremiums wurde angeregt, eine Bedarfsumfrage bei den Eltern durchzuführen, um die Gründe für die niedrigen Buchungszahlen festzustellen und mögliche Maßnahmen (z. B. flexiblere Buchungszeiten) erarbeiten zu können.

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 15

12

Umbau des A-Baus der Schule Zapfendorf zur Schaffung von Hortplätzen; Beschluss über die Durchführung der Maßnahme

Sachverhalt:

Das Ganztagsförderungsgesetz gewährt Kindern im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Diese Betreuung wird im Markt Zapfendorf derzeit durch eine bis 2027 befristete Interimslösung gewährleistet, weshalb durch den Umbau des A-Baus der Schule Zapfendorf eine dauerhafte Lösung geschaffen werden soll.

Die Regierung fordert für die Unterlagen des Förderantrags einen förmlichen Beschluss zur Durchführung der Maßnahme „Umbau des A-Baus der Schule Zapfendorf zur Schaffung von Hortplätzen“.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Maßnahme „Umbau des A-Baus der Schule Zapfendorf zur Schaffung von Hortplätzen“ entsprechend der in der Sitzung am 10.04.2025 vorgestellten Planung umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja 13, Nein 2, Anwesend 15, Persönlich beteiligt 0

13

Umbau des A-Baus der Schule Zapfendorf zur Schaffung von Hortplätzen; Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit

Sachverhalt:

Das Ganztagsförderungsgesetz gewährt Kindern im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Diese Betreuung wird im Markt Zapfendorf derzeit durch eine bis 2027 befristete Interimslösung gewährleistet, weshalb durch den Umbau des A-Baus der Schule Zapfendorf eine dauerhafte Lösung geschaffen werden soll.

Die temporäre Betriebserlaubnis bis 31.08.2027 umfasst 75 Hortplätze. Gemäß der prognostizierten Schüler- bzw. Schulklassenzahl (2 Klassen je Jahrgangsstufe 1 bis 4) sowie der Melde- und Prognosezahlen der Katholischen Kirchenstiftung Zapfendorf als Träger des bestehenden temporären und zukünftigen Kinderhorts wird zukünftig von ca. 80 Hortplätzen ausgegangen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erkennt den zukünftigen Bedarf von 80 Hortplätzen an.

Der Bedarf soll durch den Umbau des A-Baus der Schule Zapfendorf gedeckt werden.

Mehrheitlich beschlossen: Ja 14, Nein 1, Anwesend 15, Persönlich beteiligt 0

14

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Baumaßnahmen (3. Bauabschnitt Dorferneuerung Oberleiterbach, Beginn Wegesanierung im Friedhof Unterleiterbach, laufende Kanalsanierungen im Rahmen der RZWas im Gemeindegebiet, Umzug Hort in den D-Bau der Schule in Vorbereitung der geplanten Sanierung des A-Baus) des Marktes Zapfendorf sowie anstehende Veranstaltungen im Gemeindegebiet. Insbesondere verwies er dabei auf den am 12.10.2025 in Zapfendorf stattfindenden Jubiläums-Apfelmarkt des Kreisverbandes Bamberg für Gartenbau und Landespflege. Außerdem teilte er mit, dass das Staatl. Schulamt Bamberg Frau Patrizia Wehner als neue Konrektorin der Schule Zapfendorf eingesetzt hat und diese heute die Stelle angetreten ist.

Zur Kenntnis genommen Anwesend 15

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 22:40 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.