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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Warmwasser- und Freizeitbades „Aquarena“ des Marktes Zapfendorf (Schwimmbad-Gebührensatzung) vom 19.10.2023

Aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Zapfendorf folgende Satzung:

§ 1

Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

Für die Benutzung des gemeindlichen Warmwasser- und Freizeitbades „Aquarena“ und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Gebührenschuldner sind die Benutzer des Bades.

§ 2

Gebührenentrichtung, Eintrittskarten

(1) Die Gebühren sind vor Eintritt der Einrichtung fällig und an der Kasse am Eingangsbereich des Bades bzw. via Online-Buchungsverfahren zu entrichten. Als Nachweis für die Entrichtung der Gebühr erhält der Benutzer eine Eintrittskarte, mit der er zum Betreten des Badegeländes berechtigt wird. Die Einzeleintrittskarte gilt für den Zeitrahmen, für den sie gelöst ist. Zwölfer- und Saisonkarten gelten sinngemäß für die aufgedruckte Nennzeit bzw. nach Regelung in dieser Satzung.

(2) Jede Karte ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen.

(3) Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Der Preis für verlorene oder nicht ausgenützte Karten wird nicht erstattet.

(4) Mit Saisonkarten darf das Bad nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) betreten werden; sie sind nicht übertragbar.

(5) Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Eintrittsgebühren.

§ 3

Gebührenarten und Gebührenhöhe

Für das Bad werden folgende Gebühren festgelegt:

I. Benutzungsgebühr (für sämtliche Einrichtungen)

1) Einzeleintrittskarten für

a)

Besucher im Alter ab 15 Jahre

6,00 Euro

b)

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren, Schüler, Auszubildende und Studenten im Alter bis 27 Jahre, Schwerbehinderte, Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Merkmal B), Bundesfreiwilligendienstleistende u. Empfänger von Arbeitslosengeld / Bürgergeld, Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte (jeweils mit Ausweis)

3,50 Euro

c)

Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren

1,00 Euro

d)

Familie (2 Erwachsene) mit bis zu zwei Kindern im Alter von 3 bis 14 Jahren (Vorlage der Ausweise verpflichtend)

14,00 Euro

weitere Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren zusätzlich

1,50 Euro

weitere Kinder im Altern von 3 bis 5 Jahren

kostenfrei

e)

Abend – Schwimmertarif (2 Stunden vor Schließung des Bades) für Besucher im Alter ab 15 Jahre

3,50 Euro

f)

Abend – Schwimmertarif (2 Stunden vor Schließung des Bades) für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren, Schüler, Auszubildende und Studenten im Alter bis 27 Jahre, Schwerbehinderte, Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Merkmal B), Bundesfreiwilligendienstleistende u. Empfänger von Arbeitslosengeld / Bürgergeld, Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte (jeweils mit Ausweis)

2,00 Euro

2) Zwölferkarten für

a)

Besucher im Alter ab 15 Jahre

60,00 Euro

b)

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren, Schüler, Auszubildende und Studenten im Alter bis 27 Jahre, Schwerbehinderte, Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Merkmal B), Bundesfreiwilligendienstleistende u. Empfänger von Arbeitslosengeld / Bürgergeld, Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte (jeweils mit Ausweis)

35,00 Euro

Zwölferkarten, die bis zum Jahr 2020 ausgegeben wurden, haben nur bis zum Ende der Saison 2023 gegolten.

Zwölferkarten mit der Aufschrift 2022/2023 gelten auch noch in der Saison 2024.

Zukünftig neu ausgegebene Zwölferkarten gelten maximal für zwei Badesaisonen (für die laufende und die kommende Badesaison).

3) Saisonkarten für

a)

Besucher im Alter ab 15 Jahre

190,00 Euro

b)

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren, Schüler, Auszubildende und Studenten im Alter bis 27 Jahre, Schwerbehinderte, Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Merkmal B), Bundesfreiwilligendienstleistende u. Empfänger von Arbeitslosengeld / Bürgergeld, Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte (jeweils mit Ausweis)

90,00 Euro

c)

Familien (Ehepaar, Lebenspartner mit beliebiger Anzahl von im eigenen Haushalt lebenden Kindern im Alter von 3 bis 14 Jahren)

280,00 Euro

d)

Zuschlag für Saisonkarten nach Nr. I. 3 a) für beliebige im eigenen Haushalt lebende Kinder des Besuchers im Alter von 3 bis 14 Jahren

20,00 Euro

e)

Zuschlag für Saisonkarten nach Nr. I. 3 a) und I. 3 c) für beliebige im eigenen Haushalt lebende Kinder des Ehepaares bzw. der Lebenspartner sowie auch bei Alleinerziehenden bzw. nur einem Ehepartner bzw. Lebenspartner im Alter ab 15 Jahre, sofern diese Schüler, Auszubildende oder Studenten sind (jeweils mit Ausweis)

40,00 Euro

Saisonkarten nach Nr. I. 3 a) bis e), die jeweils bereits in der Zeit der Schließung des Bades ab November des Vorjahres bis zum 31. März der jeweiligen neuen Badesaison erworben werden, erhalten einen Nachlass in Höhe von 10 Prozent.

II. Sonstige Gebühren

Garderobenschrankschlüssel Pfandeinsatz je Stück 2,00 Euro

III. Sonderveranstaltungen

Hierfür kann durch Vereinbarung eine abweichende Gebührenregelung getroffen werden.

IV. Verunreinigungsgebühr und Schadenersatzleistungen

Verursacher von größeren Verunreinigungen, von Schäden an Einrichtungen sowie bei Verlust von ausgeliehenen Gegenständen (Garderobenschrankschlüsseln) haben die für die Behebung bzw. den Ersatz entstehenden Unkosten zu erstatten.

§ 4

Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Bei der Benutzungsgebühr nach § 3 Ziff. I dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit dem Durchschreiten des Badeeingangs. Die Gebührenschuld wird gleichzeitig mit ihrer Entstehung fällig.

(2) Die Gebührenschuld für die übrigen Gebühren nach § 3 Ziff. II – IV dieser Satzung entsteht und wird fällig mit ihrer Bekanntgabe an den Gebührenschuldner.

§ 5

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.11.2023 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Schwimmbad-Gebührensatzung vom 24.10.2022 außer Kraft.

Zapfendorf, den 19.10.2023
Michael Senger
Erster Bürgermeister