Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat am 18.01.2024 beschlossen, das als Angebotsbebauungsplan mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 16.03.2023 eingeleitete Bauleitplanverfahren als vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP) mit erweitertem Vorhabenbezug gemäß § 12 Abs. 3a BauGB mit der neuen Bezeichnung
inkl. des dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) fortzuführen. Hierüber wurde die Öffentlichkeit bereits in der Vergangenheit ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt vom 02.02.2024 informiert.
Der Geltungsbereich des vBBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Zapfendorf, wird
| im Norden | durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 674 (bebautes Gewerbegrundstück), 673/1 (Geh-/Radwegverbindung), 673 und 672 (beides bebaute Gewerbegrundstücke), 671 (Parkplatz BMI), 666, 666/1 (beide Straße „Weiherweg“, Fahrbahn mit Gehwegen), 665/5 und 665/3 (beides noch nicht bebaute Grundstücke), 665/6 (bebautes Gewerbegrundstück), 675/40 - 675/42 (alle „Scheßlitzer Straße“), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055/4 (Wirtschaftsweg), 2060, 2103, 2064 - 2067 (alle Wald), 2069 und 2070 (beide Wald), |
| im Westen | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 47/3, 675/1 und 675/2 (alle drei „Scheßlitzer Straße“, Fahrbahn mit Gehwegen), 686/5 (Einkaufsmärkte), 686/12 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garten), 686/15 (gewerblich genutztes Grundstück mit Gebäude, Lager-/Stellplatzflächen), 686/7 (öffentliche Grünfläche/ Straßenbegleitgrün), 686/8 und 706/3 (beide „Oberweg“), 706/1 und 705 (beides Privatgrundstücke mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garten), 706/2 (Grundstück mit Wohngebäude, gewerblich genutztem Gebäude, Nebenanlagen, Garten), 706/4 (private Garten-/ Grünfläche), 703/1 und 801/1 (beide Wirtschaftsweg mit Grünland), 702/1 (Wirtschaftsweg) sowie |
| im Osten | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055/3 (Wirtschaftsweg), 2055/2 (Wald, Wirtschaftsweg), |
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- und/oder teilflächig (TF):
47/3, 675/1 (TF), 675/2 (TF), 675/39 (TF), 675/40 (TF), 686/1 - 686/4, 686/7 (TF), 686/9, 686/10, 686/11, 687, 698 - 704, 704/1, 2055, 2055/5, 2056 - 2058, 2058/1 und 2059
Die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Wesentlichen aufgrund der Vergrößerung/Veränderung des bisherigen Geltungsbereiches (Integration zusätzlicher Ausgleichsflächen), der Änderung der baulichen Nutzung (bisher Gewerbe- und Industriegebietsflächen, künftig nur noch Industriegebietsfläche), der daraus resultierenden Änderung der bisherigen textlichen/zeichnerischen Festsetzungen sowie auf Grundlage der Fortschreibung bisher vorliegender Fachgutachten (u. a. schalltechnische Untersuchungen) notwendig.
Es ist beabsichtigt, im Plangebiet im Wesentlichen Industriegebiete (§ 9 Absatz (Abs.) 1 - 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)), öffentliche Straßenverkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) festzusetzen.
Der erneute Planentwurf in der Fassung vom 17.10.2024 wurde vom Marktgemeinderat Zapfendorf in seiner Sitzung am 17.10.2024 für die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Weiterhin liegen folgende, zum Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) gehörende Unterlagen vor:
Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen, förmlichen und erneuten förmlichen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Immissionsschutz (Wahl der Immissionsorte, Vergabe von Emissions-/Zusatzkontingenten, Vorgaben zur künftigen Nachweisführung der Einhaltung der Kontingente, Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch Gewerbe-, Verkehrslärm), Bodenschutz (Vorsehen eine Bodenmanagementkonzeptes), zu den Themen Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete, Wasserversorgung, Gewässerentwicklung, Gewässerschutz, Abwasser-/Niederschlagswasserbeseitigung, Altlasten- und Bodenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung/-versickerung/-abfluss, vorbeugender Hochwasserschutz, Verkehr, Verkehrsführung, Erschließungssituation, Emissionen (Lärm, Geruch, Licht), Immissionsschutz, Brandschutz und Rettungswesen, zu wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Belangen, zu Belangen der Bodendenkmalpflege, des Landschafts- und Siedlungsbildes und des Naturschutzes (Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope und deren Kompensation, Hinweise und Änderungsvorgaben zur bisherigen Ausgleichsflächenplanung/-konzeption, Empfehlungen zur Plangebietseingrünung und zum Landschafts-/ Siedlungsbild) vor.
Der erneute Planentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlagen 1 bis 4) jeweils in der Fassung vom 17.10.2024, den vorgenannten Gutachten, den vorgenannten Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sowie den vorgenannten, zum VEP gehörenden Planunterlagen sind in der Zeit vom
28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024
auf der Internetseite des Marktes Zapfendorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich:
https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren
Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Es wird darauf hingewiesen,
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.