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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

der

Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

für die

9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP)

im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“

Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat mit Beschluss vom 18.09.2025 die 9. Änderung des FNP/LSP im Bereich des vBBP/GOP „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG“ festgestellt und dieser Änderung gemäß der fortlaufenden Nummerierung den Änderungsindex 9 gegeben.

Mit Bescheid vom 16.10.2025 (Az. 41.2-6100-004334) hat das Landratsamt Bamberg die 9. FNP-/ LSP - Änderung genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß (gem.) § 6 Abs. 5 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. FNP-/ LSP - Änderung für den nachfolgend definierten Bereich am östlichen Siedlungsrand von Zapfendorf zwischen der Kreisstraße BA 1 (Scheßlitzer Straße), dem Oberweg und dem südlich angrenzenden Wald wirksam.

Der Änderungsgeltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen. Beide Teilflächen liegen in der Gemarkung (Gmkg.) Zapfendorf.

Die Teilfläche 1 umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 686/1 (TF), 686/2, 686/3 (TF), 686/4 (TF), 686/5 (TF), 686/7 (TF), 686/9, 686/10 (TF), 686/11 (TF), 686/12 (TF), 686/15 (TF), 699 (TF), 700 (TF), 701, 702, 703 (TF), 704, 704/1, 705 (TF) und 706/1 (TF).

Die Teilfläche 2 umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055 (TF), 2056 (TF), 2057 (TF) und 2058/1.

Die 9. FNP-/LSP - Änderung, die Planbegründung, der Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 a Abs. 1 BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planänderung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, können im Rathaus der Marktgemeinde Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) während der allgemein bekannten Öffnungs-/ Dienstzeiten eingesehen und dort über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen stehen auch online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf zur Einsichtnahme zur Verfügung.

https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1)

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2)

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3)

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 9. FNP-/LSP - Änderung schriftlich gegenüber dem Markt Zapfendorf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Zapfendorf, 24.10.2025
Senger
Erster Bürgermeister