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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 23/2023
Aus dem Gemeinderat
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Marktgemeinderatssitzung

vom 19.10.2023

Öffentliche Sitzung

1

Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der

  • Marktgemeinderatssitzung vom 21.09.2023 wurde am 22.09.2023
  • Schwimmbadausschusssitzung vom 12.10.2023 wurde am 16.10.2023

im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.

Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.

Beschluss:

Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 21.09.2023 und der Schwimmbadausschusssitzung vom 12.10.2023 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen

Ja 19, Nein 0, Anwesend 19

2

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Marktgemeinderatssitzung vom 21.09.2023:

Antrag der Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf auf Bezuschussung von zwei neuen Dachflächenfenstern über den Flurbereich im Kindergarten St. Christophorus Zapfendorf

Der Marktgemeinderat stimmt der Bezuschussung der o. g. Maßnahme zu, höchstens jedoch 2.590,63 €.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 19

3

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sassendorf GE Nord - Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen während der weiteren öffentlichen Auslegung sowie Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses

Sachverhalt:

Der Markt Zapfendorf hat in der Sitzung vom 17.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sassendorf GE Nord – Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“ gefasst sowie die Vorentwürfe zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sassendorf GE Nord - Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“ für die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 07.10.2020 bis 02.11.2020 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 07.10.2020 bis 02.11.2020 statt. Am 22.10.2020 fand zudem ein Erörterungstermin im Mehrzweckgebäude in Sassendorf statt.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.06.2021 die Entwürfe in der Fassung vom 17.06.2021 gebilligt.

Im Zeitraum vom 19.07.2021 bis 20.08.2021 fand für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sassendorf GE Nord - Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“ und für die 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes die öffentliche Auslegung der Entwürfe mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Parallel dazu ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.07.2021 bis 20.08.2021 durchgeführt worden.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.12.2022 die Entwürfe in der Fassung vom 25.11.2022 gebilligt.

Im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 09.02.2023 fand für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sassendorf GE Nord - Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“ und für die 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes die weitere öffentliche Auslegung der Entwürfe mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Parallel dazu ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.01.2023 bis 09.02.2023 durchgeführt worden.

Die Beschlüsse des Marktgemeinderates zu den Vorbringen ergeben sich aus der Anlage, die der Niederschrift beigefügt ist.

Während des Vortragens der Stellungnahmen hat der Marktgemeinderat einer Worterteilung an Herrn Josef Rauh und an Frau Gabriele Fösel zugestimmt.

Beschluss:

Abschließend fasste das Gremium folgenden erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf „Sassendorf GE Nord - Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“ einschließlich der dazugehörigen 7. Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung und billigt die Planentwürfe zum Bebauungsplan einschließlich der Begründung mit Umweltbericht bzw. zur 7. Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung einschließlich dem Erläuterungsbericht in der Fassung vom 19.10.2023.

Die so bezeichneten Planfassungen sind von der Verwaltung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt (§ 4 a Abs. 2 BauGB). Sie erhalten die Beschlüsse zu den Beteiligungsverfahren sowie die Planentwürfe einschließlich Begründung und Umweltbericht bzw. Erläuterungsbericht in der Fassung vom 19.10.2023.

Mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 3 Anwesend 19 Persönlich beteiligt 1

Kirstin Hoh persönlich beteiligt gemäß Art. 49 GO.

4

Beschlussfassung über die Empfehlungen des Schwimmbadausschusses zur Durchführung der Badesaison 2024

Sachverhalt:

Der Schwimmbadausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.10.2023 folgende Empfehlungen ausgesprochen:

  • Eröffnung der Badesaison 2024: Mittwoch, 01.05.2024
  • Letzter Tag der Badesaison 2024: Montag, 09.09.2024

Optionale Verlängerung nach Wetterlage

  • Öffnungszeiten während der Badesaison 2024:

Montag bis Freitag

13:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Samstag/Sonntag/Feiertag

09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Ferien (18.05.-02.06.2024, ab 27.07.2024)

09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

  • Für die Badesaison 2024 ist eine Änderung der Schwimmbad-Gebührensatzung empfohlen worden. In der Sitzung wurde noch eine Änderung bei § 3 I. Abs. 1 Buchstabe d) angeregt. Es soll hier heißen „weitere Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren“. Außerdem ist dann noch der Zusatz „weitere Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren kostenfrei“ zu ergänzen.
  • Der Wellnessbereich (Sauna/Dampfbad/Wärmehalle) wird in der Saison 2024 trotz weiterhin hoher Energiepreise wieder geöffnet. Die Mehrkosten in der Saison 2024 bei der Öffnung des Wellnessbereiches betragen ca. 22.000 €.

Marktgemeinderatsmitglied Andreas Schonath beantragte über die Öffnung des Wellnessbereiches und den weiteren Empfehlungen des Schwimmbadausschusses getrennt abzustimmen. Diesem Geschäftsordnungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Mehrheitlich beschlossen

Ja 16, Nein 3, Anwesend 19

Anschließend wurde über die Öffnung des Wellnessbereiches (Sauna/Dampfbad/Wärmehalle) für die Badesaison 2024 abgestimmt. Die Öffnung des Wellnessbereiches wurde mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

Der Wellnessbereich (Sauna/Dampfbad/Wärmehalle) wird in der Saison 2024 trotz weiterhin hoher Energiepreise wieder geöffnet.

Mehrheitlich beschlossen

Ja 15, Nein 4, Anwesend 19

Beschluss:

Der Marktgemeinderat folgt den weiteren Empfehlungen des Schwimmbadausschusses vom 12.10.2023.

Der Marktgemeinderat stimmt der Änderung der Schwimmbad-Gebührensatzung zu. Die Verwaltung wird beauftragt durch Bekanntgabe der Satzung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigegeben.

Einstimmig beschlossen

Ja 19, Nein 0, Anwesend 19

5

Bekanntgabe der Zusammenfassung des Prüfungsberichtes aus der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 und der Kasse des Marktes Zapfendorf

In der Zeit vom 18.08.2022 bis 09.02.2023 fand die überörtliche Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband statt.

Neben kommunalwirtschaftlichen Angelegenheiten wurden das Personalwesen sowie vertragliche Angelegenheiten vertieft geprüft.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:

Die finanziellen Verhältnisse des Marktes waren geordnet; die Kassenlage war zeitweise angespannt.

Der Haushaltsausgleich wurde in allen Prüfungsjahren erreicht. Der Markt verfügte im Berichtszeitraum über eine günstige freie Finanzspanne. Wesentlichen Einfluss darauf hatte das Nettosteueraufkommen, das sich 2020 und 2021 gegenüber 2019 deutlich steigerte. Die Investitionen von rd. 15,71 Mio. € konnten ca. zur Hälfte mit Eigenmitteln finanziert werden. Aber auch Kredite wurden in größerem Umfang zur Deckung eingesetzt. Der Schuldenstand erhöhte sich deutlich auf rd. 5,87 Mio. €, die Pro-Kopf-Verschuldung lag zum Ende des Prüfungszeitraums mit 1.172 €/Ew beträchtlich über dem Landesdurchschnitt von 767 €/Ew. Die Rücklagen verminderten sich in den Berichtsjahren stark und erreichten Ende 2021 einen (Soll-)Stand von rd. 183 T. € (allgemeine und Sonderrücklagen).

Bei der Prüfung der Jahresrechnungen ergaben sich verschiedene Feststellungen und Hinweise mit finanziellen Auswirkungen oder von grundsätzlicher Bedeutung. Zu nennen sind dabei insbesondere die Ausführungen zu Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten der wirtschaftlichen Gebäudereinigung, die Hinweise zur Überprüfung von Pachtentgelten für landwirtschaftliche Grundstücke sowie eine noch nicht vollzogene Mietanpassung.

Beschluss:

Die Zusammenfassung des Prüfungsberichts aus der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig beschlossen

Ja 19, Nein 0, Anwesend 19

6

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 19

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 22:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.