Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer A bzw. B, sowie die Gewerbesteuer-VZ zum 15.11.2024 fällig werden!
Der Betrag ist aus dem letzten Bescheid ersichtlich. Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann.