Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der
- Marktgemeinderatssitzung vom 19.09.2024
- Schwimmbadausschusssitzung vom 10.10.2024
wurde im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 19.09.2024 und der Schwimmbadausschusssitzung vom 10.10.2024 besteht Einverständnis.
Einstimmig beschlossen Ja 13, Nein 0, Anwesend 13
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Marktgemeinderatssitzung vom 18.07.2024:
Genehmigung eines notariellen Kaufvertrages (Fl.Nr. 248, Unterleiterbach)
Der Marktgemeinderat stimmte dem Kauf eines Miteigentumsanteils von 60/100 an einer Teilfläche von ca. 3.400 qm des unbebauten Grundstückes der Fl.Nr. 248 der Gemarkung Unterleiterbach zu. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag zu schließen.
Zur Kenntnis genommen Ja 0, Nein 0, Anwesend 13
3. Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“
3.1 Würdigung der Stellungnahmen aus der erneuten Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Sachverhalt:
Für den erneuten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“ in der Fassung vom 18.01.2024 erfolgte gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 05.02.2024 bis zum 08.03.2024 die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung.
Die Beschlüsse des Marktgemeinderates zu den Vorbringen ergeben sich aus der Anlage, die der Niederschrift beigefügt ist.
3.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Zapfendorf billigt den erneuten Planentwurf in der Fassung vom 18.01.2024 mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Der daraus resultierende erneute Planentwurf erhält das Datum vom 17.10.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des erneuten Planentwurfes in der Fassung vom 17.10.2024 die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Auf die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf hinzuweisen.
Einstimmig beschlossen Ja 14, Nein 0, Anwesend 14
4. 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf"
4.1 Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 18.01.2024
Sachverhalt:
Für den Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP/LSP) im Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Scheßlitzer Straße/Oberweg“ (frühere Bezeichnung; aktuelle Bezeichnung nunmehr vBBP/GOP „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“) in der Fassung vom 25.06.2023 erfolgte gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.07.2023 bis zum 01.09.2023 die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung.
In der Marktgemeinderatssitzung am 18.01.2024 erfolgte die Abwägung der im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sowie der Feststellungsbeschluss. Hierbei wurde die Verwaltung durch den Marktgemeinderat Zapfendorf damit beauftragt, die 9. FNP-/LSP - Änderung dem Landratsamt (LRA) Bamberg zur Genehmigung vorzulegen.
Zwischenzeitlich haben sich jedoch neue Erkenntnisse sowie durch die Bayerische Milchindustrie (BMI) veranlasste Änderungen ergeben, die eine Wiederaufnahme des Änderungsverfahrens, d. h. eine Aufhebung des am 18.01.2024 getroffenen Feststellungsbeschlusses, sowie einen erneuten Billigungs-/Auslegungsbeschluss erforderlich machen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Zapfendorf beschließt, den in seiner Sitzung am 18.01.2024 getroffenen Feststellungsbeschluss zur 9. FNP-/LSP - Änderung im Bereich des vBBP/GOP „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“ aufzuheben und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanänderungsverfahren fortzuführen.
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
4.2 Würdigung einer (verspätet eingegangenen) Stellungnahme aus der förmlichen Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Mit Mailschreiben vom 17.01.2024 ging dem Markt Zapfendorf außerhalb jedes Beteiligungsverfahrens (also auch außerhalb der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.07.2023 - 01.09.2023) eine private Stellungnahme zu. Da zu kurzfristig, konnte diese Stellungnahme in der Marktgemeinderatsitzung am 18.01.2024 (hier erfolgte die Abwägung der während des förmlichen Beteiligungs-verfahrens eingegangenen Stellungnahmen) im Rahmen der Abwägung nicht mehr berücksichtigt werden. Der Marktgemeinderat nutzt nunmehr jedoch die sich aus der Wiederaufnahme des Bauleitplanänderungsverfahrens ergebende Gelegenheit, um sich im Rahmen seiner Abwägung der Vollständigkeit halber auch mit dieser Stellungnahme auseinanderzusetzen.
Die Beschlüsse des Marktgemeinderates zu den Vorbringen ergeben sich aus der Anlage, die der Niederschrift beigefügt ist.
4.3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die erneute Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Zapfendorf billigt den erneuten Planentwurf in der Fassung vom 17.10.2024 und bestimmt diesen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB für die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen erneuten Verfahrensschritt durchzuführen. Auf den Aufhebungsbeschluss, den erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss sowie auf die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf sowie zusätzlich im amtlichen Mitteilungsblatt hinzuweisen
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
5. Planfeststellung: Verfahren zur nachträglichen Lärmvorsorge einschl. Anpassungen am Autobahnkreuz Bamberg (Stellungnahme des Marktes Zapfendorf)
Sachverhalt:
Von der Regierung von Oberfranken wurde mit Schreiben vom 02.09.2024 auf die Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung für die nachträgliche Lärmvorsorge und verkehrstechnische Anpassungen am Autobahnkreuz Bamberg hingewiesen und um Stellungnahme bis zum 03.12.2024 gebeten, soweit der gemeindliche Aufgabenbereich berührt wird.
Der Markt Zapfendorf ist durch die Lage von Naturschutzausgleichsmaßnahmen in seinem Gemeindegebiet betroffen. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 302 der Gemarkung Zapfendorf sind Naturschutzausgleichsmaßnehmen geplant. Auf der unmittelbar westlich des Autobahnparkplatzes liegenden landwirtschaftlichen Fläche, die sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befindet, sollen zum einen Maßnahmen für die Zauneidechse (Schaffung von Ersatzhabitaten) erfolgen. Zum anderen ist die Anlage einer Streuobstwiese im Komplex mit artenarmen Säumen und Staudenfluren vorgesehen. Alle Planunterlagen können auf der Homepage der Regierung von Oberfranken (https.//www.reg-ofr.de/pfs) eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang wurde von Seiten des Gremiums die teilweise sehr starke Verschmutzung der am Autobahnparkplatz angrenzenden Landschaft sowie der Flurwege angesprochen, welche durch die dort anhaltenden Personen verursacht werden. Die Autobahndirektion sollte daher aufgefordert werden, bei Reinigungsmaßnahmen am Parkplatz auch das nähere Umfeld zu kontrollieren und ggf. mehr Mülleimer aufzustellen.
Beschluss:
Der Markt Zapfendorf hat keine Einwände vorzubringen.
Unmittelbar vor der Ausführung der Naturschutzausgleichsmaßnahmen ist der Zustand der landwirtschaftlichen Wege, die zum betroffenen Grundstück führen, zusammen mit dem Markt Zapfendorf aufzunehmen. Sollten Schäden durch die Befahrung der Wege mit Baufahrzeugen erfolgen, sind die Wege nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
Einstimmig beschlossen Ja 1.4 Nein 0. Anwesend 14
6 Informationen des Ersten Bürgermeisters
Bürgermeister Senger informierte das Gremium darüber, dass der Markt Zapfendorf die Zusage des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Bamberg zur Ausrichtung des Apfelmarktes 2025 erhalten hat. In diesem Zuge soll auch das 60-jährige Jubiläum zur Verleihung des Marktrechtes an Zapfendorf gefeiert werden. Der Jubiläums-Apfelmarkt findet am 12.10.2025 in Zapfendorf statt. Zudem ist am Vortag ein gemeinsamer Jubiläumsabend geplant.
Zur Kenntnis genommen Anwesend 14
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.