Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
(Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG)
Bekanntmachung der Ergebnisse der Nachschätzung landwirtschaftlicher Flächen
§ 13 BodSchätzG i.V.m. § 122 Abs. 3 u. 4 AO
In der Gemarkung 2268 Reuthlos wurde eine Nachschätzung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.
Die Ergebnisse – Schätzungsurkarte und Schätzungsbuch – werden während der Öffnungszeiten des Servicezentrums in der Zeit
vom 10. November 2025 bis 09. Dezember 2025
im Finanzamt Bamberg, Martin-Luther-Str. 1, 96050 Bamberg, Raum - offengelegt.
Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekanntgegeben.
Vor der Einsichtnahme wird empfohlen, sich mit dem/der Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen zur Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 01 72/1 52 85 55 oder unter der E-Mail-Adresse als-vb.01@fa207.stv.bayern.de in Verbindung zu setzen.
Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht dem Eigentümer der betreffenden Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch zu (§ 347 AO).
Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 09. Januar 2026 beim Finanzamt Bamberg entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Mit Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht der Einspruch eingelegt wurde (§12 BodSchätzG)
Datum: 20.10.2025