- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB -
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP)
„Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“
Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 den vBBP/GOP „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“ in der Fassung vom 18.09.2025 gemäß (gem.) § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vBBP/GOP für das Gebiet im Osten/Südosten des Hauptortes Zapfendorf, südlich der Scheßlitzer Straße (Kreisstraße Kr BA 1) und östlich der Straße Oberweg in Kraft. Der Geltungsbereich liegt in den Gemarkung Zapfendorf und beinhaltet folgende Grundstücke voll- bzw. teilflächig (TF): Fl.-Nr. 47/3, 675/1 (TF), 675/2 (TF), 675/39 (TF), 675/40 (TF), 686/1 - 686/4, 686/7 (TF), 686/9, 686/10, 686/11, 687, 698 - 704, 704/1, 2055, 2055/5, 2056 - 2058, 2058/1 und 2059.
Der vBBP/GOP, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlagen), einem Bericht zur Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Gewerbegeräusche, einen Untersuchungsbericht zur Versickerungsfähigkeit des örtlichen Untergrundes, einen Untersuchungsbericht zum Baugrund, Unterlagen zum VEP (Entwässerungskonzept, Erläuterungsbericht mit Konzeptplan Niederschlagsentwässerung, Bemessung Regenrückhalteräume; Entwurfsplan Phasenplan; Entwurfsplan Perspektiven) sowie der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 a Abs. 1 BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann im Rathaus der Marktgemeinde Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) während der allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen stehen auch online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf zur Einsichtnahme zur Verfügung.
https://www.zapfendorf.de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
| 1) | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2) | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, |
| 3) | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und |
| 4) | nach § 214 Abs. 2 a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vBBP/GOP schriftlich gegenüber dem Markt Zapfendorf geltend gemacht worden sind. Der begründete Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.