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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 24/2023
Aus dem Gemeinderat
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Marktgemeinderatssitzung

vom 16.11.2023

Öffentliche Sitzung

1

Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 19.10.2023 wurde am 24.10.2023 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.

Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.

Beschluss:

Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 19.10.2023 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen

Ja 20 Nein 0 Anwesend 20

2

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld hinsichtlich der Kommunalen Verkehrsüberwachung

Sachverhalt:

Die Versammlung der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld hat in ihrer Sitzung am 02.11.2023 beschlossen, mit dem Markt Zapfendorf eine Zweckvereinbarung bezüglich der kommunalen Verkehrsüberwachung für die Gemeinde Stadelhofen als Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld abzuschließen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs soll zum 01.01.2024 begonnen werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Zweckvereinbarungsentwurf zu. Er ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Abschluss der Zweckvereinbarung die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 KommZG beim Landratsamt Bamberg zu beantragen.

Einstimmig beschlossen

Ja 20 Nein 0 Anwesend 20

3

Verkehrsplanung im Gemeindegebiet Zapfendorf: Entscheidung der Anordnung von innerörtlichem Tempo 30 auf Gemeindestraßen

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 06.10.2022 hat die Verwaltung die Anordnung von innerörtlichem Tempo 30 in allen Gemeindeteilen herausgearbeitet.

In der Vergangenheit häuften sich die Eingaben zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf verschiedenen Gemeindestraßen in mehreren Gemeindeteilen. Seitens der Verwaltung wurde die aktuelle Bestandssituation aufgenommen und mögliche Umsetzungen von weiteren innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 mit dem Ziel einer einheitlichen und für die Anwohner auch nachvollziehbaren Regelung im Gemeindegebiet geprüft.

Im Markt Zapfendorf wurden erstmals im Jahr 1992 Tempo-30-Zonen angeordnet. In der Vergangenheit kam es zu Erweiterungen/Änderungen. Auf Anlass von Anregungen aus der Bürgerschaft oder den Gemeinderäten wurden an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet Geschwindkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 diskutiert und umgesetzt bzw. nicht umgesetzt.

Die Anordnung einer „Tempo-30-Zone“ (VZ 274.1) ist nur innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten, Gebieten mit erhöhter Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte und Gebieten mit hohem Querungsbedarf, möglich. Es dürfen keine benutzungspflichtigen Radwege oder Vorfahrtsstraßen (VZ 306) vorhanden sein. Ebenso ist eine Anordnung nur in Straßen ohne Lichtzeichen erlaubt. Die Anordnung von Tempo-30-Zonen ist auf Gemeindestraßen beschränkt. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich „rechts vor links“.

Nach Überprüfung könnte auf den im Entwurf der Anordnung aufgelisteten Gemeindestraßen durch den Markt Zapfendorf als zuständige örtliche Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 durch Anordnung einer Tempo-30-Zone (VZ 274.1) bzw. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 (VZ 274) erfolgen. Der Markt Zapfendorf könnte, ähnlich wie die Gemeinde Pettstadt, eine ganzheitliche Verkehrsberuhigung im Gemeindegebiet erreichen und entbehrliche Beschilderungen entfernen.

Bürgermeister Senger erläuterte dem Gremium die vorgesehenen verkehrsrechtlichen Anordnungen:

Roth:

1) Zone 30 im gesamten Ort

2-3) Tempo 30 bei Einmündung „Walterhof“ und bei Einmündung an der Schreinerei Dillig

Reuthlos:

4) Zone 30 im gesamten Ort

Oberleiterbach:

5) Zusatzschild „Rechts vor Links im gesamten Ort“

Oberoberndorf:

6) Tempo 30 bei Einmündung bei der Hausnummer 15

7) Zone 30 ab Einmündung bei der Hausnummer 3 / 24

Kirchschletten:

8) Tempo 30 ab Einmündung bei der Hausnummer 10

9) Tempo 30 ab Ortseingang von Reuthlos kommend

10) Tempo 30 an der Straße beim Kinderspielplatz

Sassendorf:

11-12) Zone 30 in der Straße „Am Felsenkeller“ und „Hohe Straße“

Lauf:

13) Zone 30 im gesamten Ort

Unterleiterbach:

14-16) Zone 30 in der Straße „Angerstraße“, „Valentinsiedlung“ und „Michael-Küchel-Straße“

17) Tempo 30 ab Einmündung „In der Hut“

Zapfendorf:

18) Zone 30 in der Straße „Laufer Straße“

19) Zone 30 ab Einmündung zur Straße Weiherweg (Hs.Nr. 12/14)

20) Tempo 30 ab Einmündung zur Straße Weiherweg (Hs.Nr. 21/29)

21) Tempo 30 ab Einmündung zur Straße Weiherweg (Hs.Nr. 31/41)

22-25) Zone 30 in der Straße „Bahnhofsstraße“, „Cäcilienstraße“ und „Rosengarten“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt den verkehrsrechtlichen Anordnungen (Nr. 1 bis Nr. 17 und Nr. 19 bis Nr. 25) und deren Umsetzung durch die Verwaltung zu.

Mehrheitlich beschlossen

Ja 17 Nein 3 Anwesend 20

Über die verkehrsrechtliche Regelung zur Laufer Straße (Nr. 18) wurde gesondert abgestimmt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der verkehrsrechtlichen Anordnung (Nr. 18) und deren Umsetzung durch die Verwaltung zu.

Mehrheitlich beschlossen Ja 11 Nein 9 Anwesend 20

4

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 20

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 19:35 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.