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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Sassendorf GE Nord - Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sassendorf GE Nord - Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“ mit 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Zapfendorf

Bekanntgabe der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Nach Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB hat der Marktgemeinderat Zapfendorf in seiner Sitzung am 19.10.2023 die entsprechend der Abwägungsergebnisse geänderten Entwürfe sowohl des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sassendorf GE Nord - Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht, als auch der 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Zapfendorf mit Erläuterungsbericht, jeweils in der Fassung vom 19.10.2023 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs.3 i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Dabei dürfen entsprechend § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden.

Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Sassendorf und wird im Westen, Norden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und Wald sowie im Süden von bestehender Bebauung (insbesondere vom Gewerbebetrieb der Antragsteller) begrenzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Sassendorf:

Flst.-Nr. 536

landwirtschaftliche Fläche (Acker)

Flst.-Nr. 537

landwirtschaftliche Fläche (Grünland)

Flst.-Nr. 9 (TF)

Teilfläche Flurweg

Die vorgenannten Planentwürfe liegen gemäß § 3 Abs.2 BauGB im Zeitraum

vom 04. Dezember 2023 bis einschließlich 05. Januar 2024

im Rathaus des Marktes Zapfendorf, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf, Zimmer Nr. 10, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Die Auslegung geschieht mit dem Hinweis, dass jedermann während der Auslegungsfrist Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf vorbringen kann.

Im selben Zeitraum erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegungsdauer gemäß § 4a Abs.4 BauGB im Internet auf der Seite des Marktes Zapfendorf unter Bekanntmachungen eingestellt und können über folgende Adresse abgerufen werden:

https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren/

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Verwaltung vorgebracht werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Da das Ergebnis über die Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieser Bauleitplanverfahren nicht durchgeführt.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ in der Bauverwaltung.

Zapfendorf, 21.11.2023
S e n g e r
Erster Bürgermeister